Donnerstag, 24. Januar 2013
Abschiebung nach Bulgarien könnte sog. "rechtstaatliche Maßnahme" werden
EU und Inland – Asylverfahren – Dublin-II - Verwaltungsgericht Potsdam

Nach Inhaftierung, Misshandlung und zwei Jahren Angst entscheidet am kommenden Montag das Verwaltungsgericht Potsdam, ob Familie A. in einen europäischen Misshandlerstaat zurückgeschoben wird oder in Deutschland den Asylantrag stellen darf:

Montag, 28. Januar 2013
10:00 Uhr

Verwaltungsgericht Potsdam
Sitzungssaal 005
Friedrich-Ebert-Straße 32
14469 Potsdam

Für das Asylverfahren von Familie A., die seit zwei Jahren in Brandenburg lebt, soll nach der sogenannten Dublin II - Verordnung Bulgarien zuständig sein. In Bulgarien werden Flüchtlinge nach der Ankunft inhaftiert, wie ein Beitrag der Deutschen Welle eindrücklich zeigt: www.dw.de/europa-aktuell-das-magazin-aus-brüssel-2012-06-13/e-15972650-9800

Auch Familie A. wurde in Bulgarien inhaftiert. Die monatelange Gefangenschaft war geprägt von Schlägen, mangelnder Ernährung und völlig unzureichender Hygiene. Der Ehemann, die schwangere Ehefrau und ihr achtjähriger Sohn waren während der gesamten Inhaftierung voneinander getrennt. Über den Verbleib und den Zustand der anderen Familienmitglieder wussten sie nichts. Dieser Situation entkommen, hoffte die Familie, in Deutschland Schutz zu finden, aber statt hier einen Asylantrag stellen zu können, muss sie bis heute befürchten, nach Bulgarien zurückgeschoben und erneut inhaftiert zu werden.

Obwohl das sogenannte Dublin-Verfahren, nachdem Flüchtlinge im ersten EU-Land, das sie betreten haben, bleiben müssen, selbst durch den Europäischen Gerichtshof infrage gestellt wurde, wird es nach wie vor angewandt
(http://www.proasyl.de/de/presse/detail/news/eugh_urteil_zur_eu_asylzustaendigkeitsregelung_dublin_ii/).

Das Verwaltungsgericht Potsdam muss nun entscheiden, ob Familie A. nach Bulgarien abgeschoben wird.

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