Sonntag, 19. Februar 2017
Stellungnahme des Flüchtlingsrats Niedersachsen zum Abschiebungsstopp des Landes Schleswig-Holstein nach Afghanistan
Nachfolgend übersenden wir die Presseerklärung des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein zum Abschiebungsstopp für afghanische Flüchtlinge im nördlichsten Bundesland.

In Niedersachsen heißt die offizielle Sprachregelung nach wie vor: "Einzelfallprüfung". Grundlage ist der - inzwischen ausgelaufene - Erlass aus dem Jahr 2005, der allerdings nicht nur die Abschiebung von Straftätern zuließ, sondern auch von jungen volljährigen Männern, die nicht als Minderjährige eingereist sind und im Familienverband leben bzw. noch keine 5 Jahre im Bundesgebiet leben. Informell ist aber zugesagt, dass "nur" Straftäter aus Niedersachsen abgeschoben werden. (siehe http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2007/02/Abschiebung_Afghanistan.pdf)

Die Regelung, dass außer Straftätern niemand aus Niedersachsen nach Afghanistan abgeschoben wird, gilt im Grunde seit 2005 in Niedersachsen. Faktisch sind Abschiebungen ausgesetzt, aber niemand hat dafür eine schriftliche Bestätigung. Diese Unklarheit begünstigt das Aufkommen von Panik, der wir dringend entgegenarbeiten müssen. Im Klartext heißt das für geduldete Flüchtlinge aus Afghanistan (Flüchtlinge mit Status oder Flüchtlinge im Asylverfahren sind natürlich ohnehin geschützt)::

1. Außer Straftätern muss in diesem Jahr kein afghanischer geduldeter Flüchtling eine Abschiebung aus Niedersachsen fürchten.
2. Der zeitliche Aufschub sollte dringend genutzt werden, um durch Schulabschlüsse, Ausbildung, Arbeit eine "Integrationsleistung" zu erbringen.

Wir raten davon ab, die Schule abzubrechen, um arbeiten zu gehen oder eine Ausbildung zu beginnen. Auch ein erfolgreicher Schulabschluss ist ein wichtiges Argument für einen Verbleib in Deutschland.

Kai Weber

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