Mittwoch, 16. August 2023
Vier Jahre nach der Tötung von Aman A. durch die Polizei – Flüchtlingsrat fordert Aufklärung
Am 17. August 2019 wurde der 19-jährige afghanische Geflüchtete Aman A. im Landkreis Stade von der Polizei erschossen. Auch vier Jahre danach sind die Umstände des tödlichen Polizeieinsatzes nicht aufgeklärt. Der Flüchtlingsrat und die BI Menschenwürde fordern von der Landesregierung daher erneut, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzurichten und Konsequenzen für das polizeiliche Handeln zu ziehen.

Mindestens vier Menschen mit Fluchtgeschichte starben allein in den vergangenen vier Jahren in Niedersachsen in der Folge von Polizeieinsätzen: Aman Alizada im August 2019 im Landkreis Stade, Mamadou Alpha Diallo im Juni 2020 im Landkreis Emsland, Qosay K. im März 2021 in Delmenhorst sowie Kamal I. im Oktober 2021 im Landkreis Stade. Am Neujahrestag 2023 starb ein Schwarzer im Polizeigewahrsam in Braunschweig.

All diesen fünf Todesfällen ist gemein, dass sie nie durch ein Gericht aufgeklärt wurden, da die zuständigen Staatsanwaltschaften sämtliche Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizist:innen – trotz zahlreicher offener Fragen - eingestellt haben. Die Staatsanwaltschaften vor Ort sind durch die tagtägliche Zusammenarbeit offenbar zu sehr mit der Polizei verbunden, als dass sie eine unabhängige Aufklärung gewährleisten könnten.

Muzaffer Öztürkyilmaz, Geschäftsführung, Flüchtlingsrat Niedersachsen

„Die Landesregierung muss diese tödlichen Polizeieinsätze im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschuss lückenlos aufklären und Konsequenzen für die Einsatzkonzepte der Polizei ziehen, damit sich derartige Tragödien nicht wiederholen. Allenfalls eine umfassende Aufklärung der Todesfälle kann verhindern, dass das Vertrauen von Geflüchteten und Migrant:innen in die Polizei und den Rechtsstaat weiter schwindet, zumal Geflüchtete und Migrant:innen aufgrund von racial profiling überdurchschnittlich häufig und meist ohne ersichtlichen Anlass von der Polizei kontrolliert werden.“

Ingrid Smerdka-Arhelger von der Bürgerinitiative Menschenwürde

„Der Untersuchungsausschuss muss die gesamten Lebensbedingungen der Geflüchteten in den Blick nehmen und neben der Polizei auch alle anderen einschlägigen Behörden und Institutionen einbeziehen. Wahrscheinlich hätten drei der vier Todesfälle allein durch eine bessere psychosoziale Betreuung verhindert werden können. Wenn Polizeieinsätze bei psychisch kranken Geflüchteten wiederholt tödlich enden, muss dies nicht nur eine umfängliche Aufarbeitung nach sich ziehen, sondern auch zu Änderungen in den Einsatzkonzepten der Polizei führen.“

Den Behörden war bekannt, dass sowohl Aman Alizada und Mamadou Alpha Diallo als auch Kamal Ibrahim psychisch erkrankt waren. Alle drei befanden sich in psychischen Ausnahmesituationen, als die Polizist:innen auf sie schossen. Immer wieder setzt die Polizei Schusswaffen ein, wenn sie auf psychisch erkrankte Geflüchtete trifft.

So auch im Mai dieses Jahres in Hannover: Ein Geflüchteter wurde in seiner Gemeinschaftsunterkunft von Polizist:innen angeschossen, weil sie sich bedroht fühlten. Die psychischen Probleme des Geflüchteten waren so gravierend, dass die Behörden ihm zuvor sogar einen Betreuer zur Seite gestellt hatten.

Unter anderem in Reaktion auf die Tötung der Geflüchteten haben der Flüchtlingsrat Niedersachsen, die Bürgerinitiative Menschenwürde und 19 weitere Organisationen in einer gemeinsamen Stellungnahme zu “Gewalterfahrungen von Migrantinnen und Migranten durch die Polizei“ im Rahmen der Kommission für Migration und Teilhabe im Oktober 2021 die nachfolgenden fünf zentrale Forderungen an die Landesregierung gestellt:

1. Unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle
2. Mehr Transparenz und Fehlerkultur
3. Racial Profiling explizit verbieten
4. Eine Rassismusstudie über die Polizei in Niedersachsen in Auftrag geben
5. Sensibilisierung in Polizei, Politik und Behörden gewährleisten
Geschehen ist bislang allerdings nichts.

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