Montag, 28. Januar 2008
Der Neger als Solcher ist immer verdächtig, schließlich ist er ja schwarz
Richter ahndet die Folgen eines Hilferufs: Geldstrafe


Verteidiger spricht von einem "rechtswidrigen" Polizei-Einsatz

Aus der Badischen Zeitung, Freiburg

Wie es der Strafrichter des Amtsgerichts Freiburg gleich zu Beginn des
ersten Verhandlungstages angedeutet hatte, so fiel sein Richterspruch am
Ende des dritten Verhandlungstages dann auch aus: Wegen Widerstands
gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Bedrohung wurde ein aus Nigeria
stammender Deutscher gestern zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro
verurteilt. Damit fiel die Strafe nun höher aus als der im vorigen
August ergangene Strafbefehl - eine Verwarnung über 375 Euro bei einem
Jahr Bewährung.

Der Fall hatte in der Öffentlichkeit einiges Aufsehen erregt: Am späten
Abend des Karsamstag 2007 rief der schwarzhäutige Deutsche angesichts
einer offenbar hilflosen jungen Frau die Polizei zur Hilfe. Er weigerte
sich freilich, seine Personalien den Polizeibeamten anzugeben. Die
ihrerseits fühlten sich durch die Versuche des 43-Jährigen, sich aus den
Händen der Beamten zu befreien, bedroht. Eine Diensthündin wurde
eingesetzt und biss den Mann mehrfach. Der wiederum blieb auch während
des Prozesses dabei: Eine Polizeibeamtin habe ihn mit ihrer Pistole
geschlagen und gesagt "Hol den Hund!" und "Friss den Neger!" .

"Diese Sätze hat es nicht gegeben" , sagte der Staatsanwalt in seinem
Plädoyer. Keiner der Zeugen habe sie gehört. Ebenso habe kein Zeuge eine
Pistole gesehen. Zwar habe der Angeklagte bestritten, den Hundeführer
mit dem Ausruf "Du bist tot" bedroht zu haben (was ebenfalls keiner der
insgesamt 16 vernommenen Zeugen bestätigte). Doch, so der Staatsanwalt:
"Allein die Aussage des Hundeführers reicht mir - es passt." Nach dem
Notruf hätten die Beamten von einem Kapitalverbrechen ausgehen müssen.
Und durch die Weigerung, seine Personalien anzugeben, sei der Angeklagte
"in den Status eines Verdächtigen" gerückt. Zudem habe er sich nicht
etwa passiv gewehrt, sondern sich aktiv zur Wehr gesetzt, also aktiv
Widerstand geleistet - rechtlich "eine Störung der öffentlichen
Sicherheit" . "Da war auch der Einsatz des Hundes verhältnismäßig." Und
so forderte der Staatsanwalt eine Strafe in Höhe von 50 Tagessätzen à
zehn Euro.

Der Richter lobte "das gute und ausgewogene Plädoyer" und schloss sich
dem an. "Ich bin überzeugt, dass es haargenau so gewesen ist, wie es der
Herr Staatsanwalt geschildert hat." Dem Angeklagten hielt er vor,
uneinsichtig und unglaubwürdig zu sein - und sich "in den Medien als
Opfer eines rassistischen Übergriffs" zu gerieren. Da zeige sich eine
"Schwarz-Weiß-Malerei." Zudem verwahrte sich der Richter gegen den
"unverschämten und ungeheuerlichen Anwurf" einer "willkürlichen
Staatsgewalt" .

Die hatte zuvor der Verteidiger in seinem Plädoyer angedeutet und
Freispruch beantragt. Denn weder der Vorwurf des Widerstands noch der
der Bedrohung seien haltbar. Stattdessen: "Diese Aktion der Polizei und
der Einsatz des Hundes waren absolut rechtswidrig und nicht legal."

In seinem Schlusswort erinnerte der Angeklagte an die vielen Aufrufe zur
Zivilcourage im Fernsehen und fasste seine Gefühle in der bitteren
Erkenntnis zusammen: "Jetzt verstehe ich, warum so viele Leute
weggucken, wenn auf der Straße was passiert." Die junge Frau übrigens,
der der 43-Jährige helfen wollte, war an jenem Karsamstagabend sehr
betrunken (1,6 Promille). Und, wie der sie später vernehmende
Polizeibeamte mitteilte: "Das Ganze war ihr sehr peinlich."

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Schwarz-Weiss-Malerei...

Ahahaha

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