Mittwoch, 16. Juni 2010
Deutsche Abschiebebehörden bestechen armenische Beamte, um deportieren zu können
che2001, 13:23h
Der Skandal um fragwürdige Praktiken der Ausländerbehörden bei der
Beschaffung von Passpapieren für die Abschiebung zieht weitere Kreise:
Wie dem nachfolgenden Dokument zu entnehmen ist, werden Flüchtlinge
aus Armenien von Ausländerbehörden - offenbar regelmäßig - obskuren
"Delegationen" vorgeführt, die weder von der armenischen Botschaft
legitimiert sind noch eine besondere Qualifikation oder sonstige
Grundlagen zur Beurteilung der Staatsangehörigkeit von Flüchtlingen
besitzen, als sogenannte "Sonderidentifizierer" die Betroffenen
anschauen, mit ihnen reden und "einen laienhaften Eindruck" davon
verschaffen, ob ein Flüchtling aus Armenien stammen könnte.
Die Mitarbeit in diesen "Delegationen" ist, wie das Transkaukasus-
Institut schreibt,
" ein sehr lukratives Geschäft, das auch aus ... Sicht [der
Delegationsmitglieder] mutmaßlich schnell zum Erliegen käme, würden
sie nicht einen Großteil der Vorgeführten aus Geradewohl als
Staatsangehörige der Republik Armenien ‚identifizieren’ oder auch nur
schlicht für Einreiseerlaubnisse sorgen, vorbei an den an sich
zuständigen Behörden und Bediensteten der Republik Armenien. Die
Zahlungen deutscher Stellen wegen der ‚Sonderidentifizierungen’
werden als ‚Aufwandsentschädigungen’ gebucht. "
Im Klartext: Die Innenbehörden kaufen sich, vermutlich initiiert
über die AG Rück und koordiniert durch die Grenzschutzdirektion
Koblenz, willfährige armenische Beamte, die gegen Geldzahlungen
Abschiebungspapiere für Flüchtlinge ausstellen, deren Identität
sie weder kennen noch überprüfen können. Gemeinhin nennt man das
Vorteilsnahme und Bestechung.
Nachfolgend zu diesem Thema ein Gutachten des TransKaukasus-Instituts
vom 12.04.2008, das zu der o.a. Problematik folgendes ausführt:
„Von den Ausländerbehörden werden von der Republik Armenien erwählten
‚Sonderidentifizierern’ in Deutschland solche Personen vorgeführt, die
in die Republik Armenien abzuschieben sind und bisher nicht in diese
abgeschoben werden konnten. Irgendeine Qualifikation der armenischen
‚Sonderidentifizierer’ oder irgendeine reguläre Zuständigkeit der
‚Sonderidentifizierer’ für das ‚Sonderidentifizieren’ ist nicht
ersichtlich (sie sollen ‚Vertreter der armenischen Außen- und
Innenbehörden’ oder des ‚Außenministeriums’ oder eine
‚Expertendelegation bestehend aus Vertretern der zuständigen armenischen
Behörden’ sein), wie auch nicht, wer sie warum für eine solche aus
armenischer Sicht außerordentlich lukrative Tätigkeit beruft. Es könnte
etwa ein Auswahlkriterium sein, dass eine Person ein Cousin eines
Sicherheitsbeamten ist. Das ‚Sonderidentifizieren’ besteht darin, dass
sich ein solcher ‚Sonderidentifizierer’ den Abzuschiebenden anschaut und
ein wenig mit ihm redet, um sich ‚sprachwissenschaftlich’ und sächlich
einen laienhaften Eindruck zu verschaffen, ob der Abzuschiebende aus
der Republik Armenien sein könnte.
Für die ‚Sonderidentifizierer’ und diejenigen, die sie berufen, ist das
‚Sonderidentifizieren’ ein sehr lukratives Geschäft, das auch aus ihrer
Sicht mutmaßlich schnell zum Erliegen käme, würden sie nicht einen
Großteil der Vorgeführten aus Geradewohl als Staatsangehörige der
Republik Armenien ‚identifizieren’ oder auch nur schlicht für
Einreiseerlaubnisse sorgen, vorbei an den an sich zuständigen Behörden
und Bediensteten der Republik Armenien. Die Zahlungen deutscher Stellen
wegen der ‚Sonderidentifizierungen’ werden als
‚Aufwandsentschädigungen’ gebucht.
Mit einer ‚Sonderidentifizierung’ mag es oft möglich sein, bis dato
nicht in die Republik Armenien abschiebbare angenommen ‚Hartleibige’
letztlich doch abschieben zu können, aus den ‚Sonderidentifizierungen’
selbst lässt sich aber meines Erachtens keine Erkenntnis hinsichtlich
des Bestehens oder des Nichtbestehens der Staatsangehörigkeit der
Republik Armenien oder der früheren Herkunft aus dieser gewinnen. Mit
anderen Worten, das ‚Scheitern’ oder ‚Gelingen’ einer
‚Sonderidentifizierung’ beweist nicht, dass ein Verwaltungsgericht
hinsichtlich der Androhung der Abschiebung in die Republik Armenien in
der Sache richtig oder falsch entschieden habe.
Ich will noch ausdrücklich ansprechen, dass Bedienstete der Republik
Armenien leider für Bestechung, Vorteilsgabe oder Einflussnahme
empfänglich sind. Die Gefahr liegt deshalb nicht fern, dass ein
‚Sonderidentifizierer’ aus eigener Verwaltungskultur nicht nur die
‚Aufwandsentschädigung’ einer deutschen Stelle als ‚Bestechung’ oder
‚Vorteilsgabe’ aufnimmt für die Ermöglichung der Abschiebung in die
Republik Armenien, sondern dass ein ‚Sonderidentifizierer’ auch
nachdrücklich empfänglich ist für eine die deutsche
‚Aufwandsentschädigung’ überwindende Bestechung, Vorteilsgabe oder
Einflussnahme von oder wegen Abzuschiebender, damit solche im Einzelfall
einmal _nicht_ ‚sonderidentifiziert’ werden mögen. Es könnte meines
Erachtens auch schon ausreichen, dass beispielsweise
‚Sonderidentifizierer’ wie ein ‚Abzuschiebender’ aus derselben Gegend
stammt, und beide vielleicht sogar einen Vizeverteidigungsminister aus
eben derselben Gegend kannten, dass eine ‚Sonderidentifizierung’
scheitert. ...“
Beschaffung von Passpapieren für die Abschiebung zieht weitere Kreise:
Wie dem nachfolgenden Dokument zu entnehmen ist, werden Flüchtlinge
aus Armenien von Ausländerbehörden - offenbar regelmäßig - obskuren
"Delegationen" vorgeführt, die weder von der armenischen Botschaft
legitimiert sind noch eine besondere Qualifikation oder sonstige
Grundlagen zur Beurteilung der Staatsangehörigkeit von Flüchtlingen
besitzen, als sogenannte "Sonderidentifizierer" die Betroffenen
anschauen, mit ihnen reden und "einen laienhaften Eindruck" davon
verschaffen, ob ein Flüchtling aus Armenien stammen könnte.
Die Mitarbeit in diesen "Delegationen" ist, wie das Transkaukasus-
Institut schreibt,
" ein sehr lukratives Geschäft, das auch aus ... Sicht [der
Delegationsmitglieder] mutmaßlich schnell zum Erliegen käme, würden
sie nicht einen Großteil der Vorgeführten aus Geradewohl als
Staatsangehörige der Republik Armenien ‚identifizieren’ oder auch nur
schlicht für Einreiseerlaubnisse sorgen, vorbei an den an sich
zuständigen Behörden und Bediensteten der Republik Armenien. Die
Zahlungen deutscher Stellen wegen der ‚Sonderidentifizierungen’
werden als ‚Aufwandsentschädigungen’ gebucht. "
Im Klartext: Die Innenbehörden kaufen sich, vermutlich initiiert
über die AG Rück und koordiniert durch die Grenzschutzdirektion
Koblenz, willfährige armenische Beamte, die gegen Geldzahlungen
Abschiebungspapiere für Flüchtlinge ausstellen, deren Identität
sie weder kennen noch überprüfen können. Gemeinhin nennt man das
Vorteilsnahme und Bestechung.
Nachfolgend zu diesem Thema ein Gutachten des TransKaukasus-Instituts
vom 12.04.2008, das zu der o.a. Problematik folgendes ausführt:
„Von den Ausländerbehörden werden von der Republik Armenien erwählten
‚Sonderidentifizierern’ in Deutschland solche Personen vorgeführt, die
in die Republik Armenien abzuschieben sind und bisher nicht in diese
abgeschoben werden konnten. Irgendeine Qualifikation der armenischen
‚Sonderidentifizierer’ oder irgendeine reguläre Zuständigkeit der
‚Sonderidentifizierer’ für das ‚Sonderidentifizieren’ ist nicht
ersichtlich (sie sollen ‚Vertreter der armenischen Außen- und
Innenbehörden’ oder des ‚Außenministeriums’ oder eine
‚Expertendelegation bestehend aus Vertretern der zuständigen armenischen
Behörden’ sein), wie auch nicht, wer sie warum für eine solche aus
armenischer Sicht außerordentlich lukrative Tätigkeit beruft. Es könnte
etwa ein Auswahlkriterium sein, dass eine Person ein Cousin eines
Sicherheitsbeamten ist. Das ‚Sonderidentifizieren’ besteht darin, dass
sich ein solcher ‚Sonderidentifizierer’ den Abzuschiebenden anschaut und
ein wenig mit ihm redet, um sich ‚sprachwissenschaftlich’ und sächlich
einen laienhaften Eindruck zu verschaffen, ob der Abzuschiebende aus
der Republik Armenien sein könnte.
Für die ‚Sonderidentifizierer’ und diejenigen, die sie berufen, ist das
‚Sonderidentifizieren’ ein sehr lukratives Geschäft, das auch aus ihrer
Sicht mutmaßlich schnell zum Erliegen käme, würden sie nicht einen
Großteil der Vorgeführten aus Geradewohl als Staatsangehörige der
Republik Armenien ‚identifizieren’ oder auch nur schlicht für
Einreiseerlaubnisse sorgen, vorbei an den an sich zuständigen Behörden
und Bediensteten der Republik Armenien. Die Zahlungen deutscher Stellen
wegen der ‚Sonderidentifizierungen’ werden als
‚Aufwandsentschädigungen’ gebucht.
Mit einer ‚Sonderidentifizierung’ mag es oft möglich sein, bis dato
nicht in die Republik Armenien abschiebbare angenommen ‚Hartleibige’
letztlich doch abschieben zu können, aus den ‚Sonderidentifizierungen’
selbst lässt sich aber meines Erachtens keine Erkenntnis hinsichtlich
des Bestehens oder des Nichtbestehens der Staatsangehörigkeit der
Republik Armenien oder der früheren Herkunft aus dieser gewinnen. Mit
anderen Worten, das ‚Scheitern’ oder ‚Gelingen’ einer
‚Sonderidentifizierung’ beweist nicht, dass ein Verwaltungsgericht
hinsichtlich der Androhung der Abschiebung in die Republik Armenien in
der Sache richtig oder falsch entschieden habe.
Ich will noch ausdrücklich ansprechen, dass Bedienstete der Republik
Armenien leider für Bestechung, Vorteilsgabe oder Einflussnahme
empfänglich sind. Die Gefahr liegt deshalb nicht fern, dass ein
‚Sonderidentifizierer’ aus eigener Verwaltungskultur nicht nur die
‚Aufwandsentschädigung’ einer deutschen Stelle als ‚Bestechung’ oder
‚Vorteilsgabe’ aufnimmt für die Ermöglichung der Abschiebung in die
Republik Armenien, sondern dass ein ‚Sonderidentifizierer’ auch
nachdrücklich empfänglich ist für eine die deutsche
‚Aufwandsentschädigung’ überwindende Bestechung, Vorteilsgabe oder
Einflussnahme von oder wegen Abzuschiebender, damit solche im Einzelfall
einmal _nicht_ ‚sonderidentifiziert’ werden mögen. Es könnte meines
Erachtens auch schon ausreichen, dass beispielsweise
‚Sonderidentifizierer’ wie ein ‚Abzuschiebender’ aus derselben Gegend
stammt, und beide vielleicht sogar einen Vizeverteidigungsminister aus
eben derselben Gegend kannten, dass eine ‚Sonderidentifizierung’
scheitert. ...“
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