Dienstag, 11. August 2020
Hohn-Honorar und Bürokratie-Monstrum: Ärzteverbände kritisieren Corona-Tests bei Reiserückkehrern
che2001, 12:27h
Von Ute Eppinger, medscape
INTERESSENKONFLIKTE
Reiserückkehrer können sich seit dem 1. August beim Gesundheitsamt, an Teststationen an Flughäfen und Bahnhöfen oder in einer Arztpraxis auf SARS-CoV-2 testen lassen. Für Rückkehrer aus Risikogebieten sind die Tests seit Samstag sogar verpflichtend. Die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschlossene Änderung der Rechtsverordnung zur Testung auf SARS-CoV-2 trifft jedoch bei Ärzteverbänden, Labormedizinern und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf erhebliche Kritik.
Dr. Andreas Gassen
„Dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte den Öffentlichen Gesundheitsdienst bei seiner Aufgabe unterstützen können, die Testung von Reise-Rückkehrern auf SARS-CoV-2 vorzunehmen, ist grundsätzlich eine gute Idee. Das können die Kolleginnen und Kollegen freiwillig machen, müssen es aber nicht“, stellen dazu Dr. Andreas Gassen und Dr. Stephan Hofmeister vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) klar.
Gassen und Hofmeister kritisieren jedoch nicht nur die pauschale Vergütung von 15 Euro je Abstrich als „nicht wirtschaftlich“. Sie merken auch an, dass der bürokratische Aufwand durch die Vielzahl von Formularen und Verwaltungswegen hoch sei, zumal die Abwicklung der Tests sowohl in den Praxen als auch in den KVen händisch erfolge. Die Formalien zu den Tests für Reiserückkehrer hat die KBV auf ihrer Seite erläutert.
Vergütung von 15 Euro „ein Hohn“
Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes stellt in einem Rundbrief klar, dass die Hausärztinnen und Hausärzte durch ihren Einsatz den „glimpflichen“ Verlauf der Pandemie erst ermöglicht haben. „Die neuen Regelungen aber sind an Ignoranz gegenüber unserem Tun kaum zu überbieten“, sagt Weigeldt. Seit Wochen fordere der Hausärzteverband in die politischen Überlegungen zur Corona-Pandemie einbezogen zu werden.
Ulrich Weigeldt
„Die in der Rechtsverordnung festgelegte Vergütung von 15 Euro ist und bleibt ein Hohn! Umso mehr, da der erwartete Leistungsumfang (Beratung, Abstrich und ggf. Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses) in der Verordnung selbst klar benannt ist, inkl. der Aufwände der besonderen Hygienemaßnahmen sowie die Vorhaltekosten. Der Hausärzteverband fordert deshalb nachdrücklich eine Anhebung der Vergütung dieser Testungen auf mindestens 50 Euro“, so Weigeldt weiter. Man erwarte von der Politik Regelungen die funktionierten und für die Praxen wirtschaftlich tragfähig seien.
Die in der Rechtsverordnung festgelegte Vergütung von 15 Euro ist und bleibt ein Hohn! Ulrich Weigeldt
Während Tests auf SARS-CoV-2 bei den Niedergelassenen mit gerade mal 15 Euro vergütet werden sollen, sieht das an bayrischen Testzentren, in denen Ärzte, Freiwillige und Mitarbeiter der Gesundheitsämter Rückreisende auf das Coronavirus testen, anscheinend ganz anders aus. Ärzte erhalten dort bis zu 250 Euro pro Stunde, aber andere Helfer gehen leer aus. Der Hausarzt Jörg Schüren aus Niederbayern, der dort geholfen hat, kritisiert gegenüber der Passauer Neuen Presse dieses Arzthonorar als „unverhältnismäßig“ hoch: „Das ist eine völlige Verschwendung von Steuergeldern“, moniert er – und hat angekündigt, sein Honorar zu spenden.
Hausärztliche Versorgung gefährdet
Doch nicht nur die geplanten 15 Euro Honorar rufen Kritik hervor. Der Hessische Hausarztverband sieht durch die Regelung die hausärztliche Versorgung gefährdet und bezeichnet das Vorgehen in einer Stellungnahme als „überhastet und ohne sichtbares Konzept“.
Der Verband warnt vor einer Überlastung der hausärztlichen und kinder- und jugendärztlichen Praxen: Nach dem Lockdown müssten jetzt viele Untersuchungen bei chronisch kranken Patienten nachgeholt werden, die nicht noch weiter verschoben werden könnten. Parallel müssten sich die Praxen aber auch auf die kommende Grippesaison vorbereiten. Es sei eine große Herausforderung für die chronisch kranken Patienten sichere Terminkorridore anzubieten und gleichzeitig die Notfallversorgung von Patienten mit akuten Erkrankungen sicher zu stellen.
Hinzu komme, dass die Praxen die Indikation für einen Abstrich auf SARS-CoV-2 durch Vorlage von Flugtickets, Hotelrechnungen und Buchungen der Patienten prüfen und dokumentieren sollen. „Dabei ist völlig ungeklärt, ob diese Daten so ohne weiteres in den Praxen erhoben und gespeichert werden dürfen, da es sich hier nicht um Behandlungsdaten handelt“, kritisieren Armin Beck, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Hessen e.V. und Dr. Ralf Moebus, Vorsitzender des BVKJ Landesverbandes Hessen e.V.
Labormediziner: AHA-Regeln wichtiger als anlasslose Massentests
Auch von den Labormedizinern kommt Kritik: In ihrer Stellungnahme weisen die Fachärzte im Labor darauf hin, dass die Kapazitäten an Reagenzien und Verbrauchsmaterialien und auch die Möglichkeiten des Einsatzes von Fachkräften in den PCR-Laboren begrenzt ist. Schon die Ankündigung der neuen Verordnung vor 2 Wochen habe zu einer steigenden Zahl an Tests geführt: Nach Daten der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) liegt die Anzahl der Tests in der KW 31 mit 528.441 auf einem neuen Höchststand, in KW 30 waren es noch 493.221.
„Die lange aufgebauten SARS-CoV-2-PCR-Testkapazitäten sind eher dazu gedacht, kurzfristige Anforderungsspitzen, zum Beispiel bei regionalen Ausbrüchen wie in Gütersloh, abzufedern und nicht, um sämtliche Wünsche und Vorstellungen nach freier Testung zu bedienen“, betont Dr. Michael Müller, Vorsitzender der ALM e.V. Nach ersten groben Schätzungen der Labormediziner könnte der Mehrbedarf an Tests für Reiserückkehrer bei etwa 250.000 Tests pro Woche liegen.
Wolf Kupatt, Vorstand im ALM e.V. fürchtet, dass dadurch Testressourcen fehlen um z.B. auf steigende Infektionszahlen zu regieren oder Tests zum Schutz vulnerabler Gruppen durchzuführen. „Statt Tests für alle ohne Anlass zur fordern, sollten wir uns weiterhin daran erinnern, wie wichtig es für die erfolgreiche Pandemie-Eindämmung im März, April und Mai war und auch weiterhin ist, die AHA-Regel konsequent einzuhalten, also Abstand zu halten, die Hygieneregeln zu beachten und Alltagsmasken zu tragen“, mahnt Müller.
INTERESSENKONFLIKTE
Reiserückkehrer können sich seit dem 1. August beim Gesundheitsamt, an Teststationen an Flughäfen und Bahnhöfen oder in einer Arztpraxis auf SARS-CoV-2 testen lassen. Für Rückkehrer aus Risikogebieten sind die Tests seit Samstag sogar verpflichtend. Die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschlossene Änderung der Rechtsverordnung zur Testung auf SARS-CoV-2 trifft jedoch bei Ärzteverbänden, Labormedizinern und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf erhebliche Kritik.
Dr. Andreas Gassen
„Dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte den Öffentlichen Gesundheitsdienst bei seiner Aufgabe unterstützen können, die Testung von Reise-Rückkehrern auf SARS-CoV-2 vorzunehmen, ist grundsätzlich eine gute Idee. Das können die Kolleginnen und Kollegen freiwillig machen, müssen es aber nicht“, stellen dazu Dr. Andreas Gassen und Dr. Stephan Hofmeister vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) klar.
Gassen und Hofmeister kritisieren jedoch nicht nur die pauschale Vergütung von 15 Euro je Abstrich als „nicht wirtschaftlich“. Sie merken auch an, dass der bürokratische Aufwand durch die Vielzahl von Formularen und Verwaltungswegen hoch sei, zumal die Abwicklung der Tests sowohl in den Praxen als auch in den KVen händisch erfolge. Die Formalien zu den Tests für Reiserückkehrer hat die KBV auf ihrer Seite erläutert.
Vergütung von 15 Euro „ein Hohn“
Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes stellt in einem Rundbrief klar, dass die Hausärztinnen und Hausärzte durch ihren Einsatz den „glimpflichen“ Verlauf der Pandemie erst ermöglicht haben. „Die neuen Regelungen aber sind an Ignoranz gegenüber unserem Tun kaum zu überbieten“, sagt Weigeldt. Seit Wochen fordere der Hausärzteverband in die politischen Überlegungen zur Corona-Pandemie einbezogen zu werden.
Ulrich Weigeldt
„Die in der Rechtsverordnung festgelegte Vergütung von 15 Euro ist und bleibt ein Hohn! Umso mehr, da der erwartete Leistungsumfang (Beratung, Abstrich und ggf. Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses) in der Verordnung selbst klar benannt ist, inkl. der Aufwände der besonderen Hygienemaßnahmen sowie die Vorhaltekosten. Der Hausärzteverband fordert deshalb nachdrücklich eine Anhebung der Vergütung dieser Testungen auf mindestens 50 Euro“, so Weigeldt weiter. Man erwarte von der Politik Regelungen die funktionierten und für die Praxen wirtschaftlich tragfähig seien.
Die in der Rechtsverordnung festgelegte Vergütung von 15 Euro ist und bleibt ein Hohn! Ulrich Weigeldt
Während Tests auf SARS-CoV-2 bei den Niedergelassenen mit gerade mal 15 Euro vergütet werden sollen, sieht das an bayrischen Testzentren, in denen Ärzte, Freiwillige und Mitarbeiter der Gesundheitsämter Rückreisende auf das Coronavirus testen, anscheinend ganz anders aus. Ärzte erhalten dort bis zu 250 Euro pro Stunde, aber andere Helfer gehen leer aus. Der Hausarzt Jörg Schüren aus Niederbayern, der dort geholfen hat, kritisiert gegenüber der Passauer Neuen Presse dieses Arzthonorar als „unverhältnismäßig“ hoch: „Das ist eine völlige Verschwendung von Steuergeldern“, moniert er – und hat angekündigt, sein Honorar zu spenden.
Hausärztliche Versorgung gefährdet
Doch nicht nur die geplanten 15 Euro Honorar rufen Kritik hervor. Der Hessische Hausarztverband sieht durch die Regelung die hausärztliche Versorgung gefährdet und bezeichnet das Vorgehen in einer Stellungnahme als „überhastet und ohne sichtbares Konzept“.
Der Verband warnt vor einer Überlastung der hausärztlichen und kinder- und jugendärztlichen Praxen: Nach dem Lockdown müssten jetzt viele Untersuchungen bei chronisch kranken Patienten nachgeholt werden, die nicht noch weiter verschoben werden könnten. Parallel müssten sich die Praxen aber auch auf die kommende Grippesaison vorbereiten. Es sei eine große Herausforderung für die chronisch kranken Patienten sichere Terminkorridore anzubieten und gleichzeitig die Notfallversorgung von Patienten mit akuten Erkrankungen sicher zu stellen.
Hinzu komme, dass die Praxen die Indikation für einen Abstrich auf SARS-CoV-2 durch Vorlage von Flugtickets, Hotelrechnungen und Buchungen der Patienten prüfen und dokumentieren sollen. „Dabei ist völlig ungeklärt, ob diese Daten so ohne weiteres in den Praxen erhoben und gespeichert werden dürfen, da es sich hier nicht um Behandlungsdaten handelt“, kritisieren Armin Beck, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Hessen e.V. und Dr. Ralf Moebus, Vorsitzender des BVKJ Landesverbandes Hessen e.V.
Labormediziner: AHA-Regeln wichtiger als anlasslose Massentests
Auch von den Labormedizinern kommt Kritik: In ihrer Stellungnahme weisen die Fachärzte im Labor darauf hin, dass die Kapazitäten an Reagenzien und Verbrauchsmaterialien und auch die Möglichkeiten des Einsatzes von Fachkräften in den PCR-Laboren begrenzt ist. Schon die Ankündigung der neuen Verordnung vor 2 Wochen habe zu einer steigenden Zahl an Tests geführt: Nach Daten der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) liegt die Anzahl der Tests in der KW 31 mit 528.441 auf einem neuen Höchststand, in KW 30 waren es noch 493.221.
„Die lange aufgebauten SARS-CoV-2-PCR-Testkapazitäten sind eher dazu gedacht, kurzfristige Anforderungsspitzen, zum Beispiel bei regionalen Ausbrüchen wie in Gütersloh, abzufedern und nicht, um sämtliche Wünsche und Vorstellungen nach freier Testung zu bedienen“, betont Dr. Michael Müller, Vorsitzender der ALM e.V. Nach ersten groben Schätzungen der Labormediziner könnte der Mehrbedarf an Tests für Reiserückkehrer bei etwa 250.000 Tests pro Woche liegen.
Wolf Kupatt, Vorstand im ALM e.V. fürchtet, dass dadurch Testressourcen fehlen um z.B. auf steigende Infektionszahlen zu regieren oder Tests zum Schutz vulnerabler Gruppen durchzuführen. „Statt Tests für alle ohne Anlass zur fordern, sollten wir uns weiterhin daran erinnern, wie wichtig es für die erfolgreiche Pandemie-Eindämmung im März, April und Mai war und auch weiterhin ist, die AHA-Regel konsequent einzuhalten, also Abstand zu halten, die Hygieneregeln zu beachten und Alltagsmasken zu tragen“, mahnt Müller.
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