Montag, 31. Mai 2021
S3-Linie zur stationären COVID-19-Therapie: Welche Patienten profitieren von Antikörpern ? und in welchem Stadium?
Dr. Nicola Siegmund-Schultze


Erstmals gibt es eine deutsche S3-Leitlinie zur Therapie stationärer COVID-19-Patienten. Aufgenommen wurde eine Empfehlung zur Anwendung des Anti-IL6R-Antikörpers Tocilizumab mit dem Ziel, die Sterblichkeit von schwerkranken Patienten zu reduzieren. Neu ist außerdem die Option, bei Patienten in frühen Stadien von COVID-19 monoklonale, virusneutralisierende Antikörper einzusetzen [1].

Jedes weitere Medikament, das wir zur Behandlung schwerer COVID-19-Verläufe einsetzen können, ist hilfreich. Prof. Dr. Stefan Kluge
?Noch immer ist die Sterblichkeit von auf der Intensivstation beatmeten Patienten hoch?, sagt Prof. Dr. Stefan Kluge von der Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Korrespondenzautor der Leitlinie. ?Jedes weitere Medikament, das wir zur Behandlung schwerer COVID-19-Verläufe einsetzen können, ist hilfreich.?

Was können Ärzte bei schwerem COVID-19 unternehmen?
Zum Hintergrund: Das Durchschnittsalter stationär behandelter COVID-19-Patienten in Deutschland liegt aktuell bei 64 Jahren. Speziell unter Beatmung liegt die Mortalität bei etwa 50%. Und 87% aller Patienten, die auf einer Intensivstation sterben, sind mindestens 70 Jahre alt (Stand Mai 2021). Männer erkranken häufiger als Frauen schwer an COVID-19; bei ihnen ist die Mortalität insgesamt höher. Die Zahlen zeigen: Es besteht nach wie vor hoher Bedarf, bedrohliche Verläufe zu verhindern.

Deshalb haben die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) und 14 weitere Fachgesellschaften eine Leitlinie mit der Entwicklungsstufe S3 erstellt. Ihre Grundlage war die S2k-Leitlinie vom November 2020. Das neue Dokument hat 2 wesentliche Ergänzungen.

Tocilizumab bei sauerstoffpflichtigen Patienten ohne invasive Beatmung
Für die Behandlung von schwer an COVID-19 erkrankten Personen empfehlen Experten, ab sofort auch den Einsatz von Tocilizumab in Erwägung zu ziehen. In randomisierten kontrollierten Studien sei außer für Dexamethason auch für Tocilizumab (Anti-IL6R) eine Verringerung der Mortalität mit moderater Sicherheit nachgewiesen worden, so die Leitlinienautoren. Ein Nutzen lasse sich vor allem für sauerstoffpflichtige Patienten ableiten, nicht jedoch für Patienten mit bereits eingeleiteter invasiver Beatmung.


Zur Indikation für die Tocilizumab-Gabe sollten Hinweise für eine systemische Inflammation, zum Beispiel ein deutlich erhöhter CRP-Wert, aber auch ein erhöhter Sauerstoffbedarf vorliegen. Tocilizumab werde immer in Kombination mit Kortikosteroiden als intravenöse Einmalgabe appliziert, schreiben die Autoren.

Neutralisierende Antikörper bei Risikopatienten
In frühen Stadien der Infektion, wenn noch keine COVID-19-typischen schweren Symptome aufgetreten sind kann bei Patienten mit mindestens einem Risikofaktor wie Immunsuppression oder chronische Niereninsuffizienz die Gabe von spezifischen, monoklonalen SARS-CoV-2 neutralisierenden Antikörper erwogen werden. Als Zeitfenster nennen die Autoren (< 72 h nach der 1. Positiven PCR und/oder < 7 Tage seit Symptombeginn, Atemnot sollte nicht vorhanden sein.

Besonders in den Risikopopulationen erwarten wir durch die Antikörper eine Senkung der Sterblichkeit, auch wenn die Publikation der endgültigen Daten noch aussteht. Leitlinie
Interimanalysen von laufenden Phase-2-Studien zeigten, dass die frühzeitige Gabe von Kombinationstherapien mit Bamlanivimab und Etesevimab oder Casirivimab und Imdevimab bei ambulanten Patienten mit milder bis moderater COVID-19-Erkrankung (WHO-Skala 1-3) und mit mindestens 1 Risikofaktor für schwere Verläufe zur signifikanten Reduktion der Viruslast und zur numerischen Reduktion der Hospitalisierungsrate oder weiterer Arztkontakte führt.

Zu den Gründen für die Empfehlungen zu SARS-CoV-2-spezifischen neutralisierenden Antikörpern heißt es: ?Besonders in den Risikopopulationen erwarten wir durch die Antikörper eine Senkung der Sterblichkeit, auch wenn die Publikation der endgültigen Daten noch aussteht.?

Dieser Artikel ist im Original erschienen auf Univadis.de.

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