Donnerstag, 11. August 2005
Eichmanns Erben
che2001, 13:05h
Der Landkreis Hildesheim hat eine arabisch sprechende, in Deutschland hochintegrierte Familie in die Türkei abgeschoben (bzw. einen Teil der Familie), was allgemeine Strategie bei Libanesen (und besonders libanesischen Kurden sowie der arabischen Minderheit der Mahalmi) ist. Es ist schon ein Phänomen: Islamistische Hassprediger konnten bisher in Deutschland recht unbehelligt agieren, aber Menschen, die ihren orientalischen Heimatländern aus politischen, religiösen oder sozialen Gründen den Rücken gewandt haben und in Deutschland leben wollen, werden unter Anwendung brutalster Zwangsmittel entweder in die Folterstaaten deportiert, denen sie entkommen sind, oder in völlig fremde Staaten, wo sie Integhrationsschwierigkeiten haben. Sorry, aber aus der Sicht der Betroffenen ist das zynischer Rassismus.
Hierzu noch ein paar besondere Punkte:
1) Das polizeiliche Eindringen in die private Sphäre der Familienwohnung
in tiefster Nacht war zur Sicherstellung der Abschiebung keineswegs
geboten. Die Abschiebung hätte angekündigt werden können, um den seit 17
Jahren in Deutschland lebenden Betroffenen wenigstens die Möglichkeit zu
geben, sich zu verabschieden und ihre persönlichen Dinge zu regeln.
2) Trotz des langjährigen Aufenthalts der Familie wollte der Landkreis
nicht einmal warten, bis auch Papiere für den Familienvater vorlagen,
sondern schob Mutter und Kinder alleine ab und riss die Familie damit
auseinander. Eine derartige behördliche Vorgehensweise ist alles andere
als rechtlich zwingend und kommt in vielen anderen niedersächsischen
Landkreisen nicht vor.
3) Nicht einmal die Tatsache, dass die Tochter Warde wegen akuter
Suizidalität in das Landeskrankenhaus eingewiesen worden war, bewog den
Landkreis dazu, die Abschiebung zu verschieben. Mit der Teilabschiebung
schaffte der Landkreis Fakten: Aus Sorge um seine Familie fühlte sich
Herr Ökmen genötigt, seine kranke 17-jährige Tochter vorzeitig aus dem
Krankenhaus zu holen und seiner Frau in die Türkei zu folgen.
4) Es ist allgemein bekannt, dass die Vorfahren der arabischen
Minderheit der Mahalmi, der auch die Familie Ökmen angehört, aus der
Türkei stammen. Die vom Landkreis herausgestellte Tatsache, dass die
Eltern von Frau Ökmen in Izmir leben, ist insofern nicht sehr
bemerkenswert und ändert nichts an dem Sachverhalt,
- dass die Familie eine arabische Identität besitzt und mehrere
Jahrzehnte im
Libanon lebte;
- dass sie sich Ende der 80er Jahre nur wenige Monate in der Türkei
aufhielt, dann aber wieder in den Libanon zurückkehrte und von dort
durch den libanesischen Bürgerkrieg gezwungen war zu fliehen,
- dass die Kinder im Libanon bzw. in Deutschland geboren sind und die
Türkei für sie ein fremdes Land ist.
5) Die Behauptung, Familie Ökmen sei in die deutschen Lebensverhältnisse
nicht integriert gewesen, ist schon deshalb unglaubhaft, weil 670
Menschen – Freunde, Bekannte, Nachbarn, Mitschüler und Lehrer,
Sportverein und Ortsrat – sich mit ihrer Unterschrift für ein
Bleiberecht der Familie eingesetzt haben. Dass der an zahlreichen
Krankheiten und Kriegsverletzungen leidende Vater keine Arbeit fand,
kann ihm kaum zum Vorwurf gemacht werden.
6) Der Landkreis Hildesheim verweist auf die Gesetzeskonformität seiner
Handlung. Dass die Rechtslage allerdings Ermessensspielräume offen
lässt, ist allgemein bekannt. Andere Landkreise haben aus Gründen der
Verhältnismäßigkeit generell darauf verzichtet, das Aufenthaltsrecht
solcher Personen in Frage zu stellen, die wie Familie Ökmen als
libanesische Kriegsflüchtlinge 1990 ein Bleiberecht erhielten.
Entgegen anders lautenden Darstellungen geht es Familie Ökmen in der
Türkei sehr schlecht. In den ersten Tagen musste Seyri Ökmen mit ihren
Kindern beim Flughafen übernachten und konnte erst weiterreisen, als ihr
aus Deutschland Geld geschickt wurde. Bei ihrer Abschiebung hatte sie
lediglich 20 Euro in ihrer Tasche. Danach fand die Familie zunächst in
der Wohnung einer bereits früher abgeschobenen Familie befristet Obdach.
Inzwischen lebt die Familie, von den Eltern notgedrungen aufgenommen, zu
acht in einem einzigen Zimmer unter schlechten hygienischen und in
bedrückenden sozialen Verhältnissen.
Ach, wären wir doch so weit, einige deutsche Amtsträger nach Sonstwohin abschieben zu können, für einige Beamte des Referats 42 im niedersächsischen Innenministerium würde mir schon ein schöner Fleck in der Zentralantarktis einfallen, oder nach South Central Los Angeles mit dem Schild "I´m a german racist" um den Hals.
Hierzu noch ein paar besondere Punkte:
1) Das polizeiliche Eindringen in die private Sphäre der Familienwohnung
in tiefster Nacht war zur Sicherstellung der Abschiebung keineswegs
geboten. Die Abschiebung hätte angekündigt werden können, um den seit 17
Jahren in Deutschland lebenden Betroffenen wenigstens die Möglichkeit zu
geben, sich zu verabschieden und ihre persönlichen Dinge zu regeln.
2) Trotz des langjährigen Aufenthalts der Familie wollte der Landkreis
nicht einmal warten, bis auch Papiere für den Familienvater vorlagen,
sondern schob Mutter und Kinder alleine ab und riss die Familie damit
auseinander. Eine derartige behördliche Vorgehensweise ist alles andere
als rechtlich zwingend und kommt in vielen anderen niedersächsischen
Landkreisen nicht vor.
3) Nicht einmal die Tatsache, dass die Tochter Warde wegen akuter
Suizidalität in das Landeskrankenhaus eingewiesen worden war, bewog den
Landkreis dazu, die Abschiebung zu verschieben. Mit der Teilabschiebung
schaffte der Landkreis Fakten: Aus Sorge um seine Familie fühlte sich
Herr Ökmen genötigt, seine kranke 17-jährige Tochter vorzeitig aus dem
Krankenhaus zu holen und seiner Frau in die Türkei zu folgen.
4) Es ist allgemein bekannt, dass die Vorfahren der arabischen
Minderheit der Mahalmi, der auch die Familie Ökmen angehört, aus der
Türkei stammen. Die vom Landkreis herausgestellte Tatsache, dass die
Eltern von Frau Ökmen in Izmir leben, ist insofern nicht sehr
bemerkenswert und ändert nichts an dem Sachverhalt,
- dass die Familie eine arabische Identität besitzt und mehrere
Jahrzehnte im
Libanon lebte;
- dass sie sich Ende der 80er Jahre nur wenige Monate in der Türkei
aufhielt, dann aber wieder in den Libanon zurückkehrte und von dort
durch den libanesischen Bürgerkrieg gezwungen war zu fliehen,
- dass die Kinder im Libanon bzw. in Deutschland geboren sind und die
Türkei für sie ein fremdes Land ist.
5) Die Behauptung, Familie Ökmen sei in die deutschen Lebensverhältnisse
nicht integriert gewesen, ist schon deshalb unglaubhaft, weil 670
Menschen – Freunde, Bekannte, Nachbarn, Mitschüler und Lehrer,
Sportverein und Ortsrat – sich mit ihrer Unterschrift für ein
Bleiberecht der Familie eingesetzt haben. Dass der an zahlreichen
Krankheiten und Kriegsverletzungen leidende Vater keine Arbeit fand,
kann ihm kaum zum Vorwurf gemacht werden.
6) Der Landkreis Hildesheim verweist auf die Gesetzeskonformität seiner
Handlung. Dass die Rechtslage allerdings Ermessensspielräume offen
lässt, ist allgemein bekannt. Andere Landkreise haben aus Gründen der
Verhältnismäßigkeit generell darauf verzichtet, das Aufenthaltsrecht
solcher Personen in Frage zu stellen, die wie Familie Ökmen als
libanesische Kriegsflüchtlinge 1990 ein Bleiberecht erhielten.
Entgegen anders lautenden Darstellungen geht es Familie Ökmen in der
Türkei sehr schlecht. In den ersten Tagen musste Seyri Ökmen mit ihren
Kindern beim Flughafen übernachten und konnte erst weiterreisen, als ihr
aus Deutschland Geld geschickt wurde. Bei ihrer Abschiebung hatte sie
lediglich 20 Euro in ihrer Tasche. Danach fand die Familie zunächst in
der Wohnung einer bereits früher abgeschobenen Familie befristet Obdach.
Inzwischen lebt die Familie, von den Eltern notgedrungen aufgenommen, zu
acht in einem einzigen Zimmer unter schlechten hygienischen und in
bedrückenden sozialen Verhältnissen.
Ach, wären wir doch so weit, einige deutsche Amtsträger nach Sonstwohin abschieben zu können, für einige Beamte des Referats 42 im niedersächsischen Innenministerium würde mir schon ein schöner Fleck in der Zentralantarktis einfallen, oder nach South Central Los Angeles mit dem Schild "I´m a german racist" um den Hals.
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workingclasshero,
Samstag, 13. August 2005, 02:08
Wehrt Euch, greift ein!
Das beamtete Rassistenpack zeigt nur auf, wie toitsche
Bürokrauts mit Untermenschen, z.B. ALG II - Empfängern umzugehen pflegen. Der Menschheit drohen Greuel, die nur verhindert werden, wenn man denen, die sie vorbereiten, beizeiten ihre Werkzeuge zerschlägt. Fuego y Bandera por Imperio! Iscuierda unida, jamas sera vencida!
Bürokrauts mit Untermenschen, z.B. ALG II - Empfängern umzugehen pflegen. Der Menschheit drohen Greuel, die nur verhindert werden, wenn man denen, die sie vorbereiten, beizeiten ihre Werkzeuge zerschlägt. Fuego y Bandera por Imperio! Iscuierda unida, jamas sera vencida!
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booooster,
Dienstag, 16. August 2005, 16:05
Die Bürokratie ist ein Segen
... stellt eine Protagonistin in "Wie es leuchtet" fest. Und zwar deshalb, weil man Dinge bekommt, die in der von Beziehungen lebenden DDR-Wirtschaft nur über Beziehungen erhältlich sind.
Das Beispiel hier ist jedoch beschämend: Vermutlich kein Besuch vor Ort sondern GESTAPO-Methoden (Frühest morgens kommen). Mir wird spei-übel bei dem Gedanken an Beckstein, der von Shily sagt "Er war ein eifriger Schüler, hat sich immer bemüht". Vulgo: So zärtlich wie die lahme rote Socke gehen WIR nicht mit den Bürger-, Menschen- und Freiheitsrechten um.
Das Beispiel hier ist jedoch beschämend: Vermutlich kein Besuch vor Ort sondern GESTAPO-Methoden (Frühest morgens kommen). Mir wird spei-übel bei dem Gedanken an Beckstein, der von Shily sagt "Er war ein eifriger Schüler, hat sich immer bemüht". Vulgo: So zärtlich wie die lahme rote Socke gehen WIR nicht mit den Bürger-, Menschen- und Freiheitsrechten um.
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booooster,
Dienstag, 16. August 2005, 16:06
A propos GESTAPO
sehr lesenswert, auch zum Thema Zivilcourage: Bernt Engelmann "Wie wir die Nazizeit erlebten".
Nur so nebenbei.
Nur so nebenbei.
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