Donnerstag, 14. Juni 2018
Die Menschenverachtung nimmt zu: Tote ins Meer geworfen
che2001, 12:10h
Vom US-Kriegsschiff „Trenton“, das am vergangenen Dienstag 41 (nach anderen Berichten 40) Boat-people gerettet und 12 Ertrunkene geborgen hat, wurden die 12 Toten nach zweieinhalb Tagen Aufbewahrung zurück ins Meer geworfen. Als Grund wurde angegeben, dass das Schiff keine entsprechenden Kühlräume habe und von Italien kein Anlandehafen angegeben wurde. Falls dem Schiff die Nahrung für die Geretteten ausgeht, was passiert dann? Die US-Marine und die italienische Marine, die seit Jahren vor der libyschen Küste dauerpräsent sind, verfügen über Rettungshubschrauber. Ein Luft-Transport von 12 Toten stellt keinerlei logistische Herausforderung dar. Die aktive Versenkung von tot geborgenen Bootsflüchtlingen zurück ins Mittelmeer ist ein Präzedenzfall. – Mittlerweile meldet das NGO-Rettungsschiff „Sea Watch 3“, das sich ebenfalls vor Ort befindet, das Auffinden eines großen beschädigten Schlauchboots ohne Passagiere.
mehr:
http://ffm-online.org/2018/06/14/us-kriegsschiff-wirft-12-geborgene-tote-zurueck-ins-mittelmeer/
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http://ffm-online.org/2018/06/14/us-kriegsschiff-wirft-12-geborgene-tote-zurueck-ins-mittelmeer/
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Freitag, 8. Juni 2018
Keine Abschiebung aus dem Albrecht-Thaer-Weg! Stellungnahme der Solidargemeinschaft
che2001, 18:47h
Versuchte Abschiebung einer Familie im Albrecht-Thaer-Weg - Unsere Nachbarn bleiben!
Mittwoch, den 06.06.2018, hat die Polizei im Auftrag der Stadt Göttingen mitten in der Nacht versucht eine Familie mit Kindern aus dem Wohnheim für Geflüchtete im Albrecht-Thaer-Weg in Göttingen abzuschieben. Wir kritisieren das Handeln der Stadt scharf!
Die fünfköpfige Familie wurde nachts um 3 Uhr aus dem Schlaf gerissen um nach Italien abgeschoben zu werden. Und das, obwohl sich die Mutter zurzeit in ärztlicher Behandlung befindet. Nachdem Nachbarn der Familie versuchten auf die Abschiebung aufmerksam machten, zog die Polizei um kurz nach 4 Uhr unverrichteter Dinge wieder ab. Der Schock, den die Familie erlitt, führte trotzdem dazu, dass die Mutter in einem Krankenhaus stationär behandelt werden musste.
Wir als Bewohner*innen des Studentenwohnheims im Albrecht-Thaer-Weg stellen uns solidarisch an die Seite der Betroffenen! Eine Abschiebung der Familie nach Italien ist unmenschlich und zerstört jeden Ansatz von Integration. Wir sind der Meinung, dass die Familie bei uns im Albrecht-Thaer-Weg sehr gut aufgehoben ist. Hier besteht die Möglichkeit von Austausch und Teilhabe, der älteste Sohn besucht die nahegelegene Brüder-Grimm-Schule, die Familie ist Teil der Gemeinschaft und wächst weiter in sie hinein. Gerade durch die besondere Situation in unserem Wohnheim, durch die Familienwohnungen der Studierenden direkt nebenan, können hier sowohl die Eltern als auch die Kinder schnell und unkompliziert Anschluss an die Gesellschaft finden. In Italien erwartet sie Lagerhaft und kaum eine Möglichkeit der Anbindung an die Gesellschaft oder die Abschiebung in den Irak.
Diese fünf Menschen jetzt aus einem Umfeld zu reißen, in dem sie sich wohl fühlen lehnen wir klar ab. Sie aus diesem Umfeld zu reißen, in dem die Kinder Freunde finden und zur Schule gehen, welches es den Eltern erlaubt sich mit anderen Eltern auszutauschen und in dem sie Unterstützung finden ist brutal und nicht akzeptabel! Stattdessen fordern wir, dass die Familie weiterhin hier bleiben kann und die Kinder in einem sicheren Umfeld zur Schule gehen können.
Unsere Nachbar*innen bleiben! Niemand muss gehen!
Nachfragen können sie an soli.atw@gmx.de stellen.
Weitere Neuigkeiten
erhalten sie auch auf unserer Facebookseite: https://www.facebook.com/Solidargemeinschaft-ATW-2040391869307861
Mittwoch, den 06.06.2018, hat die Polizei im Auftrag der Stadt Göttingen mitten in der Nacht versucht eine Familie mit Kindern aus dem Wohnheim für Geflüchtete im Albrecht-Thaer-Weg in Göttingen abzuschieben. Wir kritisieren das Handeln der Stadt scharf!
Die fünfköpfige Familie wurde nachts um 3 Uhr aus dem Schlaf gerissen um nach Italien abgeschoben zu werden. Und das, obwohl sich die Mutter zurzeit in ärztlicher Behandlung befindet. Nachdem Nachbarn der Familie versuchten auf die Abschiebung aufmerksam machten, zog die Polizei um kurz nach 4 Uhr unverrichteter Dinge wieder ab. Der Schock, den die Familie erlitt, führte trotzdem dazu, dass die Mutter in einem Krankenhaus stationär behandelt werden musste.
Wir als Bewohner*innen des Studentenwohnheims im Albrecht-Thaer-Weg stellen uns solidarisch an die Seite der Betroffenen! Eine Abschiebung der Familie nach Italien ist unmenschlich und zerstört jeden Ansatz von Integration. Wir sind der Meinung, dass die Familie bei uns im Albrecht-Thaer-Weg sehr gut aufgehoben ist. Hier besteht die Möglichkeit von Austausch und Teilhabe, der älteste Sohn besucht die nahegelegene Brüder-Grimm-Schule, die Familie ist Teil der Gemeinschaft und wächst weiter in sie hinein. Gerade durch die besondere Situation in unserem Wohnheim, durch die Familienwohnungen der Studierenden direkt nebenan, können hier sowohl die Eltern als auch die Kinder schnell und unkompliziert Anschluss an die Gesellschaft finden. In Italien erwartet sie Lagerhaft und kaum eine Möglichkeit der Anbindung an die Gesellschaft oder die Abschiebung in den Irak.
Diese fünf Menschen jetzt aus einem Umfeld zu reißen, in dem sie sich wohl fühlen lehnen wir klar ab. Sie aus diesem Umfeld zu reißen, in dem die Kinder Freunde finden und zur Schule gehen, welches es den Eltern erlaubt sich mit anderen Eltern auszutauschen und in dem sie Unterstützung finden ist brutal und nicht akzeptabel! Stattdessen fordern wir, dass die Familie weiterhin hier bleiben kann und die Kinder in einem sicheren Umfeld zur Schule gehen können.
Unsere Nachbar*innen bleiben! Niemand muss gehen!
Nachfragen können sie an soli.atw@gmx.de stellen.
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Freitag, 8. Juni 2018
Suizid in Büren
che2001, 01:47h
Nach Suizid in Abschiebehaft sind viele Fragen offen
Büren – Anfang dieser Woche hat sich ein 41-jähriger Georgier in Abschiebehaft in Büren erhängt. In Gedenken an den Verstorbenen findet am Freitag, den 08.06.2018 ab 18:30 Uhr eine Mahnwache vor der Abschiebehaftanstalt Büren statt.
Erneut starb ein Mensch in der Abschiebehaft im westfälischen Büren. Anders als in der Vergangenheit hat die Einrichtungsleitung diesmal versucht, den Vorfall möglichst geheim zu halten. Daher sind bisher die genauen Umstände des Todes bisher noch nicht bekannt.
„Unser Mitgefühl gilt den Familienangehörigen und Freunden des verstorbenen Mannes“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. Ob diese inzwischen informiert worden sind, ist ebenfalls ungeklärt. Anders als bei dem am 30.08.1999 verstorbenen Rachid Sbaii hat die jetzige Gefängnisleitung den Kontakt mit dem Unterstützerverein nicht aufgenommen. Es wurde dieses Mal versucht, möglichst niemand zu benachrichtigen. „Damals konnten wir wenigstens dafür sorgen, dass die Angehörigen informiert wurden und dass es eine würdige Beerdigung mit einer Trauerfeier gab. Ob sich dieses Mal die Leitung der Abschiebehaftanstalt darum kümmert, wissen wir nicht“.
Obwohl die Umstände dieses Todes noch unklar sind, verwundert es den Verein nicht. „Die Medien berichteten kürzlich über die große Not der Gefangenen und Fälle akuter Suizidalität. Auch die Anzahl der Inhaftierten in Isolierhaft hat in den letzten zwei Jahren stark zugenommen. Aber anstatt dringend notwendige psychologische Betreuungsangebote zu schaffen, wurden die Aufschluss- und Hofzeiten rechtswidrig gekürzt und Isolierhaft stark ausgebaut." So kritisiert Gockel weiter: „Bereits für kleinste Vergehen oder bei psychischen Erkrankungen werden die Betroffenen oft monatelag in Einzelzellen isoliert, teilweise wird ihnen jegliche Form von Kontaktmöglichkeit und Freizeitgestaltung weggenommen.
Der Verein fordert die Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass professionelle Sozialarbeiter und Psychologen eingestellt werden. Zwar sind sogenannte Sozialassistenten im Auftrag eines mittelständischen Familienunternehmens - deren Firmenphilosophie auf eine "störungsfreie und effiziente Auftragserfüllung" abzielt - im Abschiebegefängnis in Büren beschäftigt, diese waren aber in der Vergangenheit oftmals selber überfordert und somit nicht in der Lage adäquat die prekäre Situation der Gefangenen aufzufangen und professionelle Hilfen anzubieten. "Viele Menschen sind in Büren verzweifelt und haben Angst vor der Abschiebung. Deshalb braucht es Sozialarbeiter und Gesprächsangebote für die Inhaftierten.“ Der Verein kritisiert bereits seit längerem, dass die Anstaltsleitung nicht bereit ist, NGO´s in einem angemessenen Rahmen mit den Inhaftierten reden zu lassen. So dürfen sich die Betreuer des Bürener Hilfsverein oft nicht aussuchen, wer mit ihnen spricht „Es ist ferner nicht hinnehmbar, dass die Gefangenen die christlichen Seelsorger selber bezahlen müssen und dass Gebühren für die im Gesetz vorgeschriebene, kostenlose Rechtsberatung verlangt werden.“ Außerdem muss es Gespräche zwischen allen Akteuren in diesem Bereich geben. Gockel weiter: „Stattdessen sind Gesetzesverschärfungen geplant, welche nur den Druck auf die Gefangenen weiter erhöhen sollen. Dies kann dazu führen, dass die Anzahl der Suizidversuche künftig zunehmen werden“.
Am Freitag, den 8.6.2018 ruft der Verein um 18:30 Uhr zu einer Mahnwache vor dem Abschiebehaftgefängnis in Büren auf, um dem Verstorbenen zu gedenken.
Büren – Anfang dieser Woche hat sich ein 41-jähriger Georgier in Abschiebehaft in Büren erhängt. In Gedenken an den Verstorbenen findet am Freitag, den 08.06.2018 ab 18:30 Uhr eine Mahnwache vor der Abschiebehaftanstalt Büren statt.
Erneut starb ein Mensch in der Abschiebehaft im westfälischen Büren. Anders als in der Vergangenheit hat die Einrichtungsleitung diesmal versucht, den Vorfall möglichst geheim zu halten. Daher sind bisher die genauen Umstände des Todes bisher noch nicht bekannt.
„Unser Mitgefühl gilt den Familienangehörigen und Freunden des verstorbenen Mannes“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. Ob diese inzwischen informiert worden sind, ist ebenfalls ungeklärt. Anders als bei dem am 30.08.1999 verstorbenen Rachid Sbaii hat die jetzige Gefängnisleitung den Kontakt mit dem Unterstützerverein nicht aufgenommen. Es wurde dieses Mal versucht, möglichst niemand zu benachrichtigen. „Damals konnten wir wenigstens dafür sorgen, dass die Angehörigen informiert wurden und dass es eine würdige Beerdigung mit einer Trauerfeier gab. Ob sich dieses Mal die Leitung der Abschiebehaftanstalt darum kümmert, wissen wir nicht“.
Obwohl die Umstände dieses Todes noch unklar sind, verwundert es den Verein nicht. „Die Medien berichteten kürzlich über die große Not der Gefangenen und Fälle akuter Suizidalität. Auch die Anzahl der Inhaftierten in Isolierhaft hat in den letzten zwei Jahren stark zugenommen. Aber anstatt dringend notwendige psychologische Betreuungsangebote zu schaffen, wurden die Aufschluss- und Hofzeiten rechtswidrig gekürzt und Isolierhaft stark ausgebaut." So kritisiert Gockel weiter: „Bereits für kleinste Vergehen oder bei psychischen Erkrankungen werden die Betroffenen oft monatelag in Einzelzellen isoliert, teilweise wird ihnen jegliche Form von Kontaktmöglichkeit und Freizeitgestaltung weggenommen.
Der Verein fordert die Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass professionelle Sozialarbeiter und Psychologen eingestellt werden. Zwar sind sogenannte Sozialassistenten im Auftrag eines mittelständischen Familienunternehmens - deren Firmenphilosophie auf eine "störungsfreie und effiziente Auftragserfüllung" abzielt - im Abschiebegefängnis in Büren beschäftigt, diese waren aber in der Vergangenheit oftmals selber überfordert und somit nicht in der Lage adäquat die prekäre Situation der Gefangenen aufzufangen und professionelle Hilfen anzubieten. "Viele Menschen sind in Büren verzweifelt und haben Angst vor der Abschiebung. Deshalb braucht es Sozialarbeiter und Gesprächsangebote für die Inhaftierten.“ Der Verein kritisiert bereits seit längerem, dass die Anstaltsleitung nicht bereit ist, NGO´s in einem angemessenen Rahmen mit den Inhaftierten reden zu lassen. So dürfen sich die Betreuer des Bürener Hilfsverein oft nicht aussuchen, wer mit ihnen spricht „Es ist ferner nicht hinnehmbar, dass die Gefangenen die christlichen Seelsorger selber bezahlen müssen und dass Gebühren für die im Gesetz vorgeschriebene, kostenlose Rechtsberatung verlangt werden.“ Außerdem muss es Gespräche zwischen allen Akteuren in diesem Bereich geben. Gockel weiter: „Stattdessen sind Gesetzesverschärfungen geplant, welche nur den Druck auf die Gefangenen weiter erhöhen sollen. Dies kann dazu führen, dass die Anzahl der Suizidversuche künftig zunehmen werden“.
Am Freitag, den 8.6.2018 ruft der Verein um 18:30 Uhr zu einer Mahnwache vor dem Abschiebehaftgefängnis in Büren auf, um dem Verstorbenen zu gedenken.
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Mittwoch, 6. Juni 2018
Familiennachzug: Bundestag muss Gesetz dringend nachbessern
che2001, 16:24h
BERLIN, 06.06.2018 – Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten am Donnerstag (07.06.) im Bundestag erklärt Franziska Vilmar, Expertin für Asylrecht bei Amnesty International in Deutschland:
„Amnesty International appelliert an den Bundestag, den Familien aller in Deutschland lebenden Geflüchteten ein Zusammenleben zu ermöglichen. Menschen, denen in ihren Herkunftsländern wie Syrien oder dem Irak ein ernsthafter Schaden, Folter oder die Todesstrafe drohen, dürfen nicht über Jahre hinweg von ihren Angehörigen getrennt bleiben.“
Die neue Regelung soll den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten auf monatlich 1.000 engste Familienangehörige begrenzen. „Subsidiär Schutzberechtigte sind aber in einer vergleichbaren Lage wie Flüchtlinge, die Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten. Die in dem Gesetzesentwurf gemachte Unterscheidung zwischen beiden Gruppen geflohener Menschen ist diskriminierend und die Quote menschenrechtlich unverantwortlich“, so Vilmar.
„Es ist abzusehen, dass etliche Familien über viele weitere Jahre hinweg auseinandergerissen bleiben, da das vorgeschlagene Verfahren langwierig, kostspielig und voller Hürden ist. Wir befürchten schon jetzt, dass nicht einmal das monatliche Kontingent von 1.000 nachziehenden Familienangehörigen bewilligt werden kann“, sagt Vilmar.
Der Nationale Normenkontrollrat hält eine Evaluierung des Gesetzes – wegen des komplexen Verfahrens und der vorhersehbaren hohen Kosten – für obligatorisch. „Amnesty fordert den Bundestag dazu auf, die Befristung und Evaluierung der Regelung im Gesetzestext zwingend zu regeln. Nur so kann die menschenrechtliche Legitimität des begrenzten Familiennachzugs auf den Prüfstand gestellt werden.“
Die ausführliche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf finden Sie unter bit.ly/AmnestyDeutschlandFamiliennachzug.
„Amnesty International appelliert an den Bundestag, den Familien aller in Deutschland lebenden Geflüchteten ein Zusammenleben zu ermöglichen. Menschen, denen in ihren Herkunftsländern wie Syrien oder dem Irak ein ernsthafter Schaden, Folter oder die Todesstrafe drohen, dürfen nicht über Jahre hinweg von ihren Angehörigen getrennt bleiben.“
Die neue Regelung soll den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten auf monatlich 1.000 engste Familienangehörige begrenzen. „Subsidiär Schutzberechtigte sind aber in einer vergleichbaren Lage wie Flüchtlinge, die Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten. Die in dem Gesetzesentwurf gemachte Unterscheidung zwischen beiden Gruppen geflohener Menschen ist diskriminierend und die Quote menschenrechtlich unverantwortlich“, so Vilmar.
„Es ist abzusehen, dass etliche Familien über viele weitere Jahre hinweg auseinandergerissen bleiben, da das vorgeschlagene Verfahren langwierig, kostspielig und voller Hürden ist. Wir befürchten schon jetzt, dass nicht einmal das monatliche Kontingent von 1.000 nachziehenden Familienangehörigen bewilligt werden kann“, sagt Vilmar.
Der Nationale Normenkontrollrat hält eine Evaluierung des Gesetzes – wegen des komplexen Verfahrens und der vorhersehbaren hohen Kosten – für obligatorisch. „Amnesty fordert den Bundestag dazu auf, die Befristung und Evaluierung der Regelung im Gesetzestext zwingend zu regeln. Nur so kann die menschenrechtliche Legitimität des begrenzten Familiennachzugs auf den Prüfstand gestellt werden.“
Die ausführliche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf finden Sie unter bit.ly/AmnestyDeutschlandFamiliennachzug.
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Statement zu US Bombardements in Raqqa
che2001, 15:41h
Hat bisher kein deutsches Blatt online .... im Gegensatz zum liberalen Wiener Der Standard
https://www.derstandard.de/story/2000080940740/amnesty-moegliche-kriegsverbrechen-durch-anti-is-koalition-in-raqqa
Zur Erinnerung:
Vor den Anschlägen in Frankreich erklärte Präs. Hollande auch aufgrund seiner schlechten Umfragewerte dem IS den Krieg mit Bombardements in Syrien.
Und Anschläge in Deutschland gab es erst seit der Unterstützung der US-Koalition.
https://www.derstandard.de/story/2000080940740/amnesty-moegliche-kriegsverbrechen-durch-anti-is-koalition-in-raqqa
Zur Erinnerung:
Vor den Anschlägen in Frankreich erklärte Präs. Hollande auch aufgrund seiner schlechten Umfragewerte dem IS den Krieg mit Bombardements in Syrien.
Und Anschläge in Deutschland gab es erst seit der Unterstützung der US-Koalition.
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Freitag, 1. Juni 2018
Neue Bilanz
che2001, 18:13h
Ein Viertel der seit 2014/15 nach Deutschland Geflüchteten ist mittlerweile in beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen gelandet. Der Schwerpunkt liegt bei jungen Leuten.
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Mittwoch, 30. Mai 2018
Migranten und Flüchtlinge im höchsten Maße armutsgefährdet
che2001, 20:00h
Die niedersächsische Landesregierung hat sich zu einer Anfrage der
Grünen zum Thema Armut bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in
Niedersachsen geäußert. Im Prinzip lässt sich als eine der Kernaussagen
herauslesen, dass die Armutsgefährdungsquote dieser Personengruppe sehr
weit über der Gefährdungsquote der Gesamtbevölkerung liegt. In Zahlen
ausgedrückt bedeutet das: 2015 waren in Niedersachsen 43 % der
Migrant_innen von Armut bedroht. Die Gefährdungsquote der
Gesamtbevölkerung lag bei 16 %. Im bundesweiten Vergleich verhält es
sich ähnlich.
Die Landesregierung geht davon aus, dass die Armutsgefährdungsquote
generell bei Erwerbslosen, Personen mit niedrigem Qualifikationsniveau,
sowie bei Alleinerziehenden überdurchschnittlich hoch ist. Um speziell
Menschen ohne deutschen Pass zu unterstützen, möchte sie sich für
gleichberechtigte Teilhabe einsetzen, insbesondere am Arbeitsmarkt.
Helfen sollen so etwa diverse Sprachlernangebote, sowie ein breites
Sozialberatungsangebot.
Zu differenzieren ist dabei zwischen Arbeit suchenden EU-Bürger_innen
und Menschen die Asyl beantragen. Unionsbürger haben seit 2016 die
Konsequenzen einer Gesetzesverschärfung zu tragen. Die Anfrage inwiefern
die Landesregierung eine "Lenkungswirkung" durch zahlreiche
Leistungsstreichungen feststellen kann, bleibt mangels statistischer
Erfassung unbeantwortet. Es wird aber von einer "Wirkung auf die Anzahl
der SGB II-Anspruchsberechtigten ausgegangen". Mit "Lenkungswirkung" ist
in diesem Zusammenhang gemeint, ob Menschen durch die Schlechterstellung
zur Ausreise bewegt wurden oder von einer Einreise abgehalten wurden.
Für Menschen im Asylverfahren gibt es ein "Sondersozialsystem", das
Asylbewerberleistungsgesetz. Statt "einen Topf" für alle
Hilfsbedürftigen zu schaffen, werden Menschen mit Fluchthintergrund bis
zu ihrer Anerkennung aus den Regelsystemen ferngehalten. Die
Landesregierung rechtfertigt Unterschiede der Existenzabsicherungen mit
notwendigen "Differenzierungen" der jeweiligen Bedarfslage. So seien
etwa Menschen in vorübergehenden Einrichtungen bereits durch
Sachleistungen versorgt, so dass der Bedarf entsprechend sinke.
Die Landesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen der Existenz von
Einrichtungen wie der Tafel und den Rechtsansprüchen auf
Grundsicherungsleistungen. Vielmehr sei das Vorhandensein der Tafeln als
zusätzliches Angebot zu verstehen, welches finanziellen Spielraum und
Raum für Begegnungen eröffne. Gleichzeitig stellt sie fest, dass die
Integration jener Menschen die 2015 und 2016 eingereist sind, eine
gesamtgesellschaftliche Herausforderung darstellt, die nur durch ein
gemeinsames Handeln staatlicher Stellen und zivilgesellschaftlicher
Initiativen erfolgreich gemeistert werden kann.
Es darf festgestellt werden, dass hier Fragen offen bleiben.
Die Bekämpfung von Armut sei historische Grundlage und Wesenskern
staatlicher Sozialpolitik, die einem ständigen Wandel unterliege und
notwendigerweise von immer neuen Initiativen begleitet werden müsse. Die
Landesregierung wird sich an dieser Aussage, sowie der nächsten
statistischen Erfassung einer Armutsgefährdungsquote messen lassen
müssen. Möglicherweise setzt sie diese Ankündigung durch die Abschaffung
des längst überholten und vollkommen überflüssigen
Asylbewerberleistungsgesetzes um und wandelt das Gesetz im Lichte
staatlicher Sozialpolitik gleich so, dass allen Hilfsbedürftigen die
gleiche Unterstützung zukommt. Hinter den Zahlen und Quoten, Anfragen
und Antworten stehen Taten und Menschen. Dass Integration Zeit und
Bemühungen braucht, ist keine Frage. Hinter verschiedenen "Fördertöpfen"
darf aber keine Bewertung in "förderungswürdig" und "unwürdig" stehen.
Artikel 1 des Grundgesetzes differenziert nicht nach frei erschaffenen
Kategorien. Vielmehr verpflichtet es den Staat, die Würde eines jedes
Menschen zu schützen und nicht durch stets zunehmende Verschärfungen in
verfassungsrechtlich fragwürdiger Weise anzutasten.
Grünen zum Thema Armut bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in
Niedersachsen geäußert. Im Prinzip lässt sich als eine der Kernaussagen
herauslesen, dass die Armutsgefährdungsquote dieser Personengruppe sehr
weit über der Gefährdungsquote der Gesamtbevölkerung liegt. In Zahlen
ausgedrückt bedeutet das: 2015 waren in Niedersachsen 43 % der
Migrant_innen von Armut bedroht. Die Gefährdungsquote der
Gesamtbevölkerung lag bei 16 %. Im bundesweiten Vergleich verhält es
sich ähnlich.
Die Landesregierung geht davon aus, dass die Armutsgefährdungsquote
generell bei Erwerbslosen, Personen mit niedrigem Qualifikationsniveau,
sowie bei Alleinerziehenden überdurchschnittlich hoch ist. Um speziell
Menschen ohne deutschen Pass zu unterstützen, möchte sie sich für
gleichberechtigte Teilhabe einsetzen, insbesondere am Arbeitsmarkt.
Helfen sollen so etwa diverse Sprachlernangebote, sowie ein breites
Sozialberatungsangebot.
Zu differenzieren ist dabei zwischen Arbeit suchenden EU-Bürger_innen
und Menschen die Asyl beantragen. Unionsbürger haben seit 2016 die
Konsequenzen einer Gesetzesverschärfung zu tragen. Die Anfrage inwiefern
die Landesregierung eine "Lenkungswirkung" durch zahlreiche
Leistungsstreichungen feststellen kann, bleibt mangels statistischer
Erfassung unbeantwortet. Es wird aber von einer "Wirkung auf die Anzahl
der SGB II-Anspruchsberechtigten ausgegangen". Mit "Lenkungswirkung" ist
in diesem Zusammenhang gemeint, ob Menschen durch die Schlechterstellung
zur Ausreise bewegt wurden oder von einer Einreise abgehalten wurden.
Für Menschen im Asylverfahren gibt es ein "Sondersozialsystem", das
Asylbewerberleistungsgesetz. Statt "einen Topf" für alle
Hilfsbedürftigen zu schaffen, werden Menschen mit Fluchthintergrund bis
zu ihrer Anerkennung aus den Regelsystemen ferngehalten. Die
Landesregierung rechtfertigt Unterschiede der Existenzabsicherungen mit
notwendigen "Differenzierungen" der jeweiligen Bedarfslage. So seien
etwa Menschen in vorübergehenden Einrichtungen bereits durch
Sachleistungen versorgt, so dass der Bedarf entsprechend sinke.
Die Landesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen der Existenz von
Einrichtungen wie der Tafel und den Rechtsansprüchen auf
Grundsicherungsleistungen. Vielmehr sei das Vorhandensein der Tafeln als
zusätzliches Angebot zu verstehen, welches finanziellen Spielraum und
Raum für Begegnungen eröffne. Gleichzeitig stellt sie fest, dass die
Integration jener Menschen die 2015 und 2016 eingereist sind, eine
gesamtgesellschaftliche Herausforderung darstellt, die nur durch ein
gemeinsames Handeln staatlicher Stellen und zivilgesellschaftlicher
Initiativen erfolgreich gemeistert werden kann.
Es darf festgestellt werden, dass hier Fragen offen bleiben.
Die Bekämpfung von Armut sei historische Grundlage und Wesenskern
staatlicher Sozialpolitik, die einem ständigen Wandel unterliege und
notwendigerweise von immer neuen Initiativen begleitet werden müsse. Die
Landesregierung wird sich an dieser Aussage, sowie der nächsten
statistischen Erfassung einer Armutsgefährdungsquote messen lassen
müssen. Möglicherweise setzt sie diese Ankündigung durch die Abschaffung
des längst überholten und vollkommen überflüssigen
Asylbewerberleistungsgesetzes um und wandelt das Gesetz im Lichte
staatlicher Sozialpolitik gleich so, dass allen Hilfsbedürftigen die
gleiche Unterstützung zukommt. Hinter den Zahlen und Quoten, Anfragen
und Antworten stehen Taten und Menschen. Dass Integration Zeit und
Bemühungen braucht, ist keine Frage. Hinter verschiedenen "Fördertöpfen"
darf aber keine Bewertung in "förderungswürdig" und "unwürdig" stehen.
Artikel 1 des Grundgesetzes differenziert nicht nach frei erschaffenen
Kategorien. Vielmehr verpflichtet es den Staat, die Würde eines jedes
Menschen zu schützen und nicht durch stets zunehmende Verschärfungen in
verfassungsrechtlich fragwürdiger Weise anzutasten.
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Trotz aller Zusagen von Herrn Pretorius: Abschiebehaft nimmt zu
che2001, 17:48h
Abschiebungshaft in Niedersachsen: Drastischer Anstieg der Inhaftierungszahlen
Die Anzahl der Inhaftierten im Abschiebungshaftgefängnis Langenhagen ist drastisch gestiegen. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf die mündliche Anfrage der FDP hervor - Anhang.
Während im Jahr 2016 insgesamt 214 Personen inhaftiert waren, stieg die Zahl der Inhaftierungen im Jahr 2017 auf 435 und damit um ca. 103 %. Zudem hat sich die Zeit, die die Inhaftierten durchschnittlich in der niedersächsischen Abschiebungshaftanstalt verbringen, von 15 auf 19 Tage erhöht.
Auch für das Jahr 2018 scheint ein weiterer Anstieg der Inhaftierungszahlen wahrscheinlich. Denn in der Zeit von Januar bis April wurden bereits 151 Personen inhaftiert, wodurch sich für das gesamte Jahr 2018 ca. 453 Inhaftierungen prognostizieren lassen.
Positiv ist, dass die Landesregierung nunmehr plant, der langjährigen Forderung des Flüchtlingsrats Niedersachsen nachzukommen und ein Abschiebungshaftvollzugsgesetz zu erlassen, das die Rechte und Pflichten der Gefangenen verbindlich regelt. Da die Landesregierung diesbezüglich noch keinen Zeitplan vorgelegt hat, bleibt zu hoffen, dass sie die erforderlichen Schritte alsbald ergreift
Die Anzahl der Inhaftierten im Abschiebungshaftgefängnis Langenhagen ist drastisch gestiegen. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf die mündliche Anfrage der FDP hervor - Anhang.
Während im Jahr 2016 insgesamt 214 Personen inhaftiert waren, stieg die Zahl der Inhaftierungen im Jahr 2017 auf 435 und damit um ca. 103 %. Zudem hat sich die Zeit, die die Inhaftierten durchschnittlich in der niedersächsischen Abschiebungshaftanstalt verbringen, von 15 auf 19 Tage erhöht.
Auch für das Jahr 2018 scheint ein weiterer Anstieg der Inhaftierungszahlen wahrscheinlich. Denn in der Zeit von Januar bis April wurden bereits 151 Personen inhaftiert, wodurch sich für das gesamte Jahr 2018 ca. 453 Inhaftierungen prognostizieren lassen.
Positiv ist, dass die Landesregierung nunmehr plant, der langjährigen Forderung des Flüchtlingsrats Niedersachsen nachzukommen und ein Abschiebungshaftvollzugsgesetz zu erlassen, das die Rechte und Pflichten der Gefangenen verbindlich regelt. Da die Landesregierung diesbezüglich noch keinen Zeitplan vorgelegt hat, bleibt zu hoffen, dass sie die erforderlichen Schritte alsbald ergreift
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Montag, 28. Mai 2018
Die Achse Solingen - Wangerooge. Eine persönliche Geschichte
che2001, 12:26h
Der Brandanschlag in Solingen 1993 hatte sich ziemlich unmittelbar nach der Bundestagsblockade gegen die faktische Abschaffung des einklagbaren Asylrechts ereignet. Beide Ereignisse hängen insofern miteinander zusammen dass sie Teil der gemeinsamen Klammer Ethnisierung des Sozialen-internationale Neuzusammensetzung der KLasse-Fluchtbewegungen und deren Regulierung sind. Systematisch wird bestimmten marginalisiertenn Gruppen das Recht auf Teilhabe genommen, und zwar auf unterschiedliche Art und Weise. Das System teile und herrsche funktioniert hier sehr gut, die deklassierten Deutschen, die ihren Hass an Geflüchteten abreagieren statt ihn gegen die Eliten zu wenden sind das augenfälligste Beispiel dafür.
Bei der Bundestagsblockade in Bonn waren die Spitzen der Blockadepunkte von ausgewählten Gruppen gebildet worden, die vom die Demo vorbereitenden Delegiertenplenum bestimmt worden waren. An unserem Blockadepunkt waren das einige Kerngruppen der autonomen Szene meiner Stadt. Wir selbst waren innerhalb dieses Inner Circles nochmal eine besondere Gruppe, die bereits vor der Demo nach Bonn reiste und besondere logistische und koordinierende Aufgaben hatte. Als die Blockade vorbei war reisten der Coach und ich zusammen mit der Kultischen und ihrer Tochter nach Wangerooge um von den Strapazen der Aktion zu relaxen - chillen, wie man heute sagen würde.
Wir waren ganz und gar auf Seele baumeln lassen eingestellt, als wir vom Anschlag in Solingen erfuhren und am nächsten Tag vor einem Haus in der Nähe unseres Quartiers auf Wangerooge die Reichskriegsflagge wehte. Das Haus selbst war wie eine Ordensbrust mit ausländerfeindlichen Aufklebern und Aufrufen rechter Organisationen beklebt. Der Coach, die Kultische und ich standen wie vom Donner gerührt da und wussten zunächst nicht was zu tun ist. Die 14jährige Lana aber ging beherzt auf das Grundstück und holte die Flagge ein. Darauf erschien der Inselnazi und forderte sie auf das Grundstück zu verlassen und ihm die Fahne auszuhändigen. Wir Erwachsenen traten hinzu, es entwickelte sich ein längeres Streitgespräch und eine eher harmlose Rangelei, schließlich bestanden beide Seiten darauf die Polizei zu holen. Die erschien dann auch in Form des Inselpolizisten.
Den kann man sich ungefähr wie Polizeimeister Krause aus Polizeiruf 110 vorstellen, mit dem Unterschied allerdings dass er nicht auf einem Motorrad sondern einem Fahrrad eintraf.
Wahrscheinlich hatte der Inselnazi erwartet wir Chaoten würden nun sofort verhaftet, stattdessen versuchte der Inselpolizist nun zwischen beiden Seiten zu schlichten, schließlich wurden wir des Grundstücks verwiesen und die Flagge beschlagnahmt.
Es entspann sich dann eine Korrespondenz mit der Kreisverwaltung in der diese zunächst dem Inselnazi einräumte die Flagge zu hissen da es sich um kein explizites Nazisymbol sondern um die alte Marineflagge handelte. Ich warf meine ganze Expertise als (damals noch studierender) Politikwissenschaftler in die Waagschale, verwies darauf, dass diese Flagge von Nazis deswegen als Symbol verwendet werde weil sie so juristische Probleme wegen Verwendung von Hakenkreuzflaggen umgehen könnten und stellte ausgangs die Frage was für Auswirkungen das Hissen dieser Flagge wohl für den Tourismus auf Wangerooge hätte wenn darüber in niederländischen, britischen oder amerikanischen Medien berichtet würde.
Diese Argumentation gab den Ausschlag, und dem Mann wurde das Hissen der Fahne von Amts wegen verboten.
Für mich aber sind in meiner subjektiven Erinnerung der Brandanschlag in Solingen und ein bis auf dieses Ereignis wunderbar relaxter Inselurlaub auf Wangerooge untrennbar miteinander verbunden.
Bei der Bundestagsblockade in Bonn waren die Spitzen der Blockadepunkte von ausgewählten Gruppen gebildet worden, die vom die Demo vorbereitenden Delegiertenplenum bestimmt worden waren. An unserem Blockadepunkt waren das einige Kerngruppen der autonomen Szene meiner Stadt. Wir selbst waren innerhalb dieses Inner Circles nochmal eine besondere Gruppe, die bereits vor der Demo nach Bonn reiste und besondere logistische und koordinierende Aufgaben hatte. Als die Blockade vorbei war reisten der Coach und ich zusammen mit der Kultischen und ihrer Tochter nach Wangerooge um von den Strapazen der Aktion zu relaxen - chillen, wie man heute sagen würde.
Wir waren ganz und gar auf Seele baumeln lassen eingestellt, als wir vom Anschlag in Solingen erfuhren und am nächsten Tag vor einem Haus in der Nähe unseres Quartiers auf Wangerooge die Reichskriegsflagge wehte. Das Haus selbst war wie eine Ordensbrust mit ausländerfeindlichen Aufklebern und Aufrufen rechter Organisationen beklebt. Der Coach, die Kultische und ich standen wie vom Donner gerührt da und wussten zunächst nicht was zu tun ist. Die 14jährige Lana aber ging beherzt auf das Grundstück und holte die Flagge ein. Darauf erschien der Inselnazi und forderte sie auf das Grundstück zu verlassen und ihm die Fahne auszuhändigen. Wir Erwachsenen traten hinzu, es entwickelte sich ein längeres Streitgespräch und eine eher harmlose Rangelei, schließlich bestanden beide Seiten darauf die Polizei zu holen. Die erschien dann auch in Form des Inselpolizisten.
Den kann man sich ungefähr wie Polizeimeister Krause aus Polizeiruf 110 vorstellen, mit dem Unterschied allerdings dass er nicht auf einem Motorrad sondern einem Fahrrad eintraf.
Wahrscheinlich hatte der Inselnazi erwartet wir Chaoten würden nun sofort verhaftet, stattdessen versuchte der Inselpolizist nun zwischen beiden Seiten zu schlichten, schließlich wurden wir des Grundstücks verwiesen und die Flagge beschlagnahmt.
Es entspann sich dann eine Korrespondenz mit der Kreisverwaltung in der diese zunächst dem Inselnazi einräumte die Flagge zu hissen da es sich um kein explizites Nazisymbol sondern um die alte Marineflagge handelte. Ich warf meine ganze Expertise als (damals noch studierender) Politikwissenschaftler in die Waagschale, verwies darauf, dass diese Flagge von Nazis deswegen als Symbol verwendet werde weil sie so juristische Probleme wegen Verwendung von Hakenkreuzflaggen umgehen könnten und stellte ausgangs die Frage was für Auswirkungen das Hissen dieser Flagge wohl für den Tourismus auf Wangerooge hätte wenn darüber in niederländischen, britischen oder amerikanischen Medien berichtet würde.
Diese Argumentation gab den Ausschlag, und dem Mann wurde das Hissen der Fahne von Amts wegen verboten.
Für mich aber sind in meiner subjektiven Erinnerung der Brandanschlag in Solingen und ein bis auf dieses Ereignis wunderbar relaxter Inselurlaub auf Wangerooge untrennbar miteinander verbunden.
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Samstag, 26. Mai 2018
Es macht Schule - Abschiebung behindert
che2001, 18:47h
Eine Abschiebung ausgerechnet nach Norwegen ist nun wahrlich kein Aufreger, denn och finde ich gut dass die Kampagne langsam Fahrt aufnimmt.
https://www.news38.de/welt/article214381917/Zoff-vor-der-Polizei-Randale-gegen-Abschiebung.html
https://www.news38.de/welt/article214381917/Zoff-vor-der-Polizei-Randale-gegen-Abschiebung.html
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