Freitag, 27. August 2021
Der wahre Kern an den Gerüchten zu Verstrickungen von Gates und WHO
che2001, 19:42h
erscheint hier einigermaßen klar hervorgearbeitet, wobei ich nicht so genau weiß, ob die 80% Spendenaufkommem von Stiftungen und Unternehmen an der WHO tatsächlich stimmen, das hatte ich schon anders gelesen (laut Wikipedia 48%):
https://www.swr.de/swr2/wissen/who-am-bettelstab-was-gesund-ist-bestimmt-bill-gates-100.html
https://www.swr.de/swr2/wissen/who-am-bettelstab-was-gesund-ist-bestimmt-bill-gates-100.html
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Freitag, 9. Juli 2021
Ärztefortbildungen weiterhin Werbefläche für Pharmahersteller
che2001, 13:03h
MEZIS sieht Ärztekammern in der Pflicht
Ute Eppinger, Medscape
Pharmafirmen nutzen Ärztefortbildungen weiterhin als Werbeveranstaltungen. Das ergab jetzt die Recherche von ?Follow the grant? und der Ärzteinitiative MEZIS e.V. ?Mein Essen zahl´ ich selbst? [1]. Im Mittelpunkt der Recherche stand die Ärztefortbildungsfirma Esanum, die deutschlandweit Hausarztfortbildungen anbietet. Wie MEZIS berichtet hatte, waren schon in der Vergangenheit enge Verflechtungen von Esanum zu Pharmafirmen mit hohen Sponsoringsummen für eintägige Fortbildungsveranstaltungen aufgefallen.
Zum Urteil des VG Hamburg sagt er: ?Der Richter spielt in der Begründung den Ball zu den Landesärztekammern und sagt: Eure rechtlichen Grundlagen sind zu schwammig formuliert. Die unsaubere Formulierung fällt den Ärztekammern jetzt auf die Füße.?
Die Ärztekammer Hamburg will die Esanum-Fortbildung nach wie vor nicht zertifizieren und geht in Berufung. Jetzt wird der Fall vor dem OVG Hamburg verhandelt; mit einem Ergebnis wird im Lauf des Jahres gerechnet.
Bundesärztekammer hat ihre Empfehlungen 2020 aktualisiert
Die Bundesärztekammer hat ihre Empfehlungen zu ärztlichen Fortbildungen 2020 aktualisiert. Unter dem Aspekt Neutralität und Transparenz steht dort: ?Insbesondere darf kein wissenschaftlich unbegründeter Fokus auf nur eine Behandlungsmöglichkeit, einen Wirkstoff/eine Wirkstoffgruppe, ein Präparat/eine Präparategruppe oder ein Produkt/eine Produktgruppe gelegt werden.?
Wie Schurig erklärt, bedeutet das in der Praxis, dass monothematische Fortbildungen nicht zertifizierungsfähig sind: ?Das ist schon sehr eindeutig formuliert?, sagt er. Nun liege es an den Landesärztekammern, die Vorgabe entsprechend umzusetzen. ?Die Ärztekammern müssen das große Problem jetzt schnell und nachhaltig lösen?, sagt Schurig.
Die Ärztekammern müssen das große Problem jetzt schnell und nachhaltig lösen. Dr. Niklas Schurig
Wobei Monothematik aktuell ein eher kleineres Problem darstelle und auch durch eingestreute Vorträge aus anderen Fachrichtungen umgangen werde. ?In der Praxis ist aktuell die unverhohlene Anmeldung, Planung und Durchführung direkt durch das Pharma-Unternehmen das größere Problem.?
In der Praxis ist aktuell die unverhohlene Anmeldung, Planung und Durchführung direkt durch das Pharma-Unternehmen das größere Problem. Dr. Niklas Schurig
Und auch das wäre aufgrund der BÄK-Richtlinie nicht zertifizierungsfähig. Denn dort heißt es: ?Insbesondere produktbezogene Informationsveranstaltungen, u. a. von Pharmaunternehmen, Herstellern von Medizinprodukten, Anbietern von weiteren Produkten und Dienstleistungen im Gesundheitssektor sowie von Vereinigungen solcher Unternehmen, können nicht anerkannt werden. Mit der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung, die ein produktbezogenes Sponsoring beinhaltet, können Ärzte ihre Fortbildungspflicht nicht erfüllen.?
Das Interesse an Industrie-unabhängiger Fortbildung nimmt zu
Die Kammern prüfen jede Fortbildungsveranstaltung. Dazu gehört beispielsweise auch, dass die Vortragsfolien vorgelegt werden müssen. ?Da bekommen die Kammern beispielsweise etwa Unmengen von Vortragsfolien, die Prüfung erfordert dann einen sehr hohen Personalaufwand. Wobei auch die vorgelegten Folien nicht bedeuten müssen, dass sich der Vortragende auch explizit daran hält.
Noch dazu hatte eine Analyse der Angaben zu Interessenkonflikten gezeigt, dass die Redner Gelder von Firmen erhalten, die für ihr Vortragsthema relevante Medikamente herstellen. Das lässt Zweifel an der Produktneutralität der Veranstaltung aufkommen.
Verschiedene Landesärztekammern hatten Esanum im vergangenen Jahr aus diesen Gründen die Zertifizierung ihrer Veranstaltungen verweigert, so dass Ärztinnen und Ärzte sie nicht auf ihr ?Fortbildungskonto? einreichen konnten.
Hamburger Richter spielen den Ball zur Ärztekammer zurück
In jedem Bundesland kontrolliert die jeweilige Ärztekammer, wenn Anbieter Seminare durchführen wollen. Eine Ablehnung erfolgt, wenn die in der Fortbildungsordnung und einer ergänzenden Richtlinie genannten Kriterien nicht erfüllt sind. Die Kammern kontrollieren sowohl die Inhalte als auch, ob Produkt- und Firmenneutralität in den Vorträgen eingehalten werden.
Will eine Kammer eine Veranstaltung rechtssicher ablehnen, müssen Werbecharakter, kommerzielle Interessen und fehlende Produktneutralität detailliert nachweisbar sein. Esanum hatte in Hamburg vor dem Verwaltungsgericht gegen die Nicht-Zertifizierung seiner Veranstaltung durch die Ärztekammer Hamburg geklagt und Recht bekommen.
Eine direkte Reaktion der Ärztekammern auf die neuesten Recherche-Ergebnisse gibt es noch nicht, sagt Dr. Niklas Schurig, Vorstandsmitglied der Ärzteinitiative, im Gespräch mit Medscape. Die Zurückhaltung führt er auf die Klagen von Esanum auf Zertifizierung ihrer Fortbildungsveranstaltungen zurück.
?Es ist zu erwarten, dass Esanum auch in anderen Bundesländern gegen die Verweigerung der Zertifizierung klagen wird. Das ist ein Dilemma für die Landesärztekammern, denn es gibt dann keine Zertifizierungs-Sicherheit. Die rechtliche Situation, ob solche Fortbildungsveranstaltungen zertifiziert werden müssen, ist unklar?, sagt Schurig.
Man weiß aus Studien, dass gerade eindimensionale Botschaften, die von den Opinion Leadern emotional vermittelt werden, sehr gut ankommen ? und zwar deshalb, weil sie selbst davon überzeugt sind. Dem kann man sich praktisch nicht entziehen.?
MEZIS fordere seit mehr als einem Jahrzehnt, kein Industrie-Sponsoring bei Ärztefortbildungen mehr zu erlauben. Noch immer werden mehr als 2 Drittel der Fortbildungen von der Pharma- und Medizinprodukte-Industrie mitfinanziert.
Dennoch ist das Problembewusstsein dafür, wie mit Industrie-finanzierten Fortbildungen das Verordnungsverhalten beeinflusst wird, Schurigs Einschätzung nach gewachsen. ?Da hat sich viel getan. Es gibt ein zunehmendes Interesse an unabhängiger Fortbildung. Das Problem ist: Unabhängige Fortbildungen kosten Geld, und einige Kollegen sagen: Ich habe eh schon so wenig Zeit, und dann kostet das auch noch etwas.? Manchmal werde auch moniert, dass das Essen in unabhängigen Fortbildungen nicht so gut sei.
Es gibt ein zunehmendes Interesse an unabhängiger Fortbildung. Das Problem ist: Unabhängige Fortbildungen kosten Geld. Dr. Niklas Schurig
Schurig gibt auch zu bedenken, dass bei der derzeitigen Zertifizierungs-Praxis kein echter Wettbewerb möglich ist: ?Wenn ein großer Anbieter 150.000 Euro für eintägige Fortbildungsveranstaltungen ausgeben kann, dann ist das unfair gegenüber kleinen unabhängigen Anbietern. Das ist Wettbewerbsverzerrung. Als kleiner unabhängiger Veranstalter von Fortbildungen würde ich die zuständige Ärztekammer verklagen.?
Aktionsbündnis bietet Plattform für Industrie-unabhängige Fortbildung
Dass es auch anders geht, zeigt das 2018 gegründete Aktionsbündnis Fortbildung 2020, das sich für unabhängige ärztliche Fortbildung engagiert. Initiator des Aktionsbündnisses ist MEZIS e.V., Gründungsorganisationen sind die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), die Heidelberger Medizinakademie (HDMed) und Libermed. Unter cme-sponsorfrei.de bietet das Aktionsbündnis eine Plattform für Industrie-unabhängige Fortbildungen.
Das Bündnis hat strengere Kriterien für ärztliche Fortbildungen entwickelt. ?Diese Kriterien werden jetzt zunehmend von den Ärztekammern angewendet, man hat eingesehen, dass rein formale Kriterien ? etwa bei Angabe der Interessenkonflikte ? nicht ausreichen. Häufig fehlt es an effektiven Mechanismen zur Regulierung von Interessenkonflikten. Deshalb ist ein Interessenkonflikt-Management notwendig?, sagt Schurig.
Zu den Kriterien gehört auch, dass die Referenten der Fortbildungsveranstaltungen inhaltlich viel strenger geprüft werden müssen. ?Man darf nicht vergessen, dass aufgrund von schlechten Fortbildungen ? also Fortbildungen, die in erster Linie von wirtschaftlichen Interessen geleitet sind ? auch Menschen sterben?, betont Schurig. Solche Fortbildungen kosteten Menschenleben, weil sie dazu führten, dass teurer und gefährlicher verordnet werde.
Wir haben sehr strenge Regeln zur Transparenz und zum Management von Interessenkonflikten formuliert und wollen vor allem zeigen: Unabhängige Fortbildung ist machbar! Dr. Niklas Schurig
?Wir haben sehr strenge Regeln zur Transparenz und zum Management von Interessenkonflikten formuliert und wollen vor allem zeigen: Unabhängige Fortbildung ist machbar!?, schließt Schurig.
Ute Eppinger, Medscape
Pharmafirmen nutzen Ärztefortbildungen weiterhin als Werbeveranstaltungen. Das ergab jetzt die Recherche von ?Follow the grant? und der Ärzteinitiative MEZIS e.V. ?Mein Essen zahl´ ich selbst? [1]. Im Mittelpunkt der Recherche stand die Ärztefortbildungsfirma Esanum, die deutschlandweit Hausarztfortbildungen anbietet. Wie MEZIS berichtet hatte, waren schon in der Vergangenheit enge Verflechtungen von Esanum zu Pharmafirmen mit hohen Sponsoringsummen für eintägige Fortbildungsveranstaltungen aufgefallen.
Zum Urteil des VG Hamburg sagt er: ?Der Richter spielt in der Begründung den Ball zu den Landesärztekammern und sagt: Eure rechtlichen Grundlagen sind zu schwammig formuliert. Die unsaubere Formulierung fällt den Ärztekammern jetzt auf die Füße.?
Die Ärztekammer Hamburg will die Esanum-Fortbildung nach wie vor nicht zertifizieren und geht in Berufung. Jetzt wird der Fall vor dem OVG Hamburg verhandelt; mit einem Ergebnis wird im Lauf des Jahres gerechnet.
Bundesärztekammer hat ihre Empfehlungen 2020 aktualisiert
Die Bundesärztekammer hat ihre Empfehlungen zu ärztlichen Fortbildungen 2020 aktualisiert. Unter dem Aspekt Neutralität und Transparenz steht dort: ?Insbesondere darf kein wissenschaftlich unbegründeter Fokus auf nur eine Behandlungsmöglichkeit, einen Wirkstoff/eine Wirkstoffgruppe, ein Präparat/eine Präparategruppe oder ein Produkt/eine Produktgruppe gelegt werden.?
Wie Schurig erklärt, bedeutet das in der Praxis, dass monothematische Fortbildungen nicht zertifizierungsfähig sind: ?Das ist schon sehr eindeutig formuliert?, sagt er. Nun liege es an den Landesärztekammern, die Vorgabe entsprechend umzusetzen. ?Die Ärztekammern müssen das große Problem jetzt schnell und nachhaltig lösen?, sagt Schurig.
Die Ärztekammern müssen das große Problem jetzt schnell und nachhaltig lösen. Dr. Niklas Schurig
Wobei Monothematik aktuell ein eher kleineres Problem darstelle und auch durch eingestreute Vorträge aus anderen Fachrichtungen umgangen werde. ?In der Praxis ist aktuell die unverhohlene Anmeldung, Planung und Durchführung direkt durch das Pharma-Unternehmen das größere Problem.?
In der Praxis ist aktuell die unverhohlene Anmeldung, Planung und Durchführung direkt durch das Pharma-Unternehmen das größere Problem. Dr. Niklas Schurig
Und auch das wäre aufgrund der BÄK-Richtlinie nicht zertifizierungsfähig. Denn dort heißt es: ?Insbesondere produktbezogene Informationsveranstaltungen, u. a. von Pharmaunternehmen, Herstellern von Medizinprodukten, Anbietern von weiteren Produkten und Dienstleistungen im Gesundheitssektor sowie von Vereinigungen solcher Unternehmen, können nicht anerkannt werden. Mit der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung, die ein produktbezogenes Sponsoring beinhaltet, können Ärzte ihre Fortbildungspflicht nicht erfüllen.?
Das Interesse an Industrie-unabhängiger Fortbildung nimmt zu
Die Kammern prüfen jede Fortbildungsveranstaltung. Dazu gehört beispielsweise auch, dass die Vortragsfolien vorgelegt werden müssen. ?Da bekommen die Kammern beispielsweise etwa Unmengen von Vortragsfolien, die Prüfung erfordert dann einen sehr hohen Personalaufwand. Wobei auch die vorgelegten Folien nicht bedeuten müssen, dass sich der Vortragende auch explizit daran hält.
Noch dazu hatte eine Analyse der Angaben zu Interessenkonflikten gezeigt, dass die Redner Gelder von Firmen erhalten, die für ihr Vortragsthema relevante Medikamente herstellen. Das lässt Zweifel an der Produktneutralität der Veranstaltung aufkommen.
Verschiedene Landesärztekammern hatten Esanum im vergangenen Jahr aus diesen Gründen die Zertifizierung ihrer Veranstaltungen verweigert, so dass Ärztinnen und Ärzte sie nicht auf ihr ?Fortbildungskonto? einreichen konnten.
Hamburger Richter spielen den Ball zur Ärztekammer zurück
In jedem Bundesland kontrolliert die jeweilige Ärztekammer, wenn Anbieter Seminare durchführen wollen. Eine Ablehnung erfolgt, wenn die in der Fortbildungsordnung und einer ergänzenden Richtlinie genannten Kriterien nicht erfüllt sind. Die Kammern kontrollieren sowohl die Inhalte als auch, ob Produkt- und Firmenneutralität in den Vorträgen eingehalten werden.
Will eine Kammer eine Veranstaltung rechtssicher ablehnen, müssen Werbecharakter, kommerzielle Interessen und fehlende Produktneutralität detailliert nachweisbar sein. Esanum hatte in Hamburg vor dem Verwaltungsgericht gegen die Nicht-Zertifizierung seiner Veranstaltung durch die Ärztekammer Hamburg geklagt und Recht bekommen.
Eine direkte Reaktion der Ärztekammern auf die neuesten Recherche-Ergebnisse gibt es noch nicht, sagt Dr. Niklas Schurig, Vorstandsmitglied der Ärzteinitiative, im Gespräch mit Medscape. Die Zurückhaltung führt er auf die Klagen von Esanum auf Zertifizierung ihrer Fortbildungsveranstaltungen zurück.
?Es ist zu erwarten, dass Esanum auch in anderen Bundesländern gegen die Verweigerung der Zertifizierung klagen wird. Das ist ein Dilemma für die Landesärztekammern, denn es gibt dann keine Zertifizierungs-Sicherheit. Die rechtliche Situation, ob solche Fortbildungsveranstaltungen zertifiziert werden müssen, ist unklar?, sagt Schurig.
Man weiß aus Studien, dass gerade eindimensionale Botschaften, die von den Opinion Leadern emotional vermittelt werden, sehr gut ankommen ? und zwar deshalb, weil sie selbst davon überzeugt sind. Dem kann man sich praktisch nicht entziehen.?
MEZIS fordere seit mehr als einem Jahrzehnt, kein Industrie-Sponsoring bei Ärztefortbildungen mehr zu erlauben. Noch immer werden mehr als 2 Drittel der Fortbildungen von der Pharma- und Medizinprodukte-Industrie mitfinanziert.
Dennoch ist das Problembewusstsein dafür, wie mit Industrie-finanzierten Fortbildungen das Verordnungsverhalten beeinflusst wird, Schurigs Einschätzung nach gewachsen. ?Da hat sich viel getan. Es gibt ein zunehmendes Interesse an unabhängiger Fortbildung. Das Problem ist: Unabhängige Fortbildungen kosten Geld, und einige Kollegen sagen: Ich habe eh schon so wenig Zeit, und dann kostet das auch noch etwas.? Manchmal werde auch moniert, dass das Essen in unabhängigen Fortbildungen nicht so gut sei.
Es gibt ein zunehmendes Interesse an unabhängiger Fortbildung. Das Problem ist: Unabhängige Fortbildungen kosten Geld. Dr. Niklas Schurig
Schurig gibt auch zu bedenken, dass bei der derzeitigen Zertifizierungs-Praxis kein echter Wettbewerb möglich ist: ?Wenn ein großer Anbieter 150.000 Euro für eintägige Fortbildungsveranstaltungen ausgeben kann, dann ist das unfair gegenüber kleinen unabhängigen Anbietern. Das ist Wettbewerbsverzerrung. Als kleiner unabhängiger Veranstalter von Fortbildungen würde ich die zuständige Ärztekammer verklagen.?
Aktionsbündnis bietet Plattform für Industrie-unabhängige Fortbildung
Dass es auch anders geht, zeigt das 2018 gegründete Aktionsbündnis Fortbildung 2020, das sich für unabhängige ärztliche Fortbildung engagiert. Initiator des Aktionsbündnisses ist MEZIS e.V., Gründungsorganisationen sind die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), die Heidelberger Medizinakademie (HDMed) und Libermed. Unter cme-sponsorfrei.de bietet das Aktionsbündnis eine Plattform für Industrie-unabhängige Fortbildungen.
Das Bündnis hat strengere Kriterien für ärztliche Fortbildungen entwickelt. ?Diese Kriterien werden jetzt zunehmend von den Ärztekammern angewendet, man hat eingesehen, dass rein formale Kriterien ? etwa bei Angabe der Interessenkonflikte ? nicht ausreichen. Häufig fehlt es an effektiven Mechanismen zur Regulierung von Interessenkonflikten. Deshalb ist ein Interessenkonflikt-Management notwendig?, sagt Schurig.
Zu den Kriterien gehört auch, dass die Referenten der Fortbildungsveranstaltungen inhaltlich viel strenger geprüft werden müssen. ?Man darf nicht vergessen, dass aufgrund von schlechten Fortbildungen ? also Fortbildungen, die in erster Linie von wirtschaftlichen Interessen geleitet sind ? auch Menschen sterben?, betont Schurig. Solche Fortbildungen kosteten Menschenleben, weil sie dazu führten, dass teurer und gefährlicher verordnet werde.
Wir haben sehr strenge Regeln zur Transparenz und zum Management von Interessenkonflikten formuliert und wollen vor allem zeigen: Unabhängige Fortbildung ist machbar! Dr. Niklas Schurig
?Wir haben sehr strenge Regeln zur Transparenz und zum Management von Interessenkonflikten formuliert und wollen vor allem zeigen: Unabhängige Fortbildung ist machbar!?, schließt Schurig.
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Sonntag, 4. Juli 2021
Die Nationalspeise von Äthiopien
che2001, 03:04h
Leerer Teller.
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Mittwoch, 9. Juni 2021
Ein paar Grundsätzlichkeiten über die gesellschaftspolitischen Dynamiken und die Sprengkraft der Corona-Krise
che2001, 20:57h
Sehr sorgfältig recherchiert und zusammengetragen:
Antifa-Netzwerke
https://noquerdenken.noblogs.org
Wildcat
https://www.wildcat-www.de/wildcat/107/w107_china.html
Detlef Hartmann/Ben Nielsen/Materialien für einen neuen Antiimperialismus
https://books.google.de/books?id=l9vwDwAAQBAJ&pg=PT203&lpg=PT203&dq=Materialien+f%C3%BCr+einen+neuen+Antiimperialismus+Corona&source=bl&ots=8KFjf1Vk2N&sig=ACfU3U0Y1hzso-rKqhjJuY2Mx2vHs1F1wQ&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwiPx86fhIvxAhVXP-wKHc5qBGoQ6AEwBnoECAYQAw#v=onepage&q=Materialien%20f%C3%BCr%20einen%20neuen%20Antiimperialismus%20Corona&f=false
Antifa-Netzwerke
https://noquerdenken.noblogs.org
Wildcat
https://www.wildcat-www.de/wildcat/107/w107_china.html
Detlef Hartmann/Ben Nielsen/Materialien für einen neuen Antiimperialismus
https://books.google.de/books?id=l9vwDwAAQBAJ&pg=PT203&lpg=PT203&dq=Materialien+f%C3%BCr+einen+neuen+Antiimperialismus+Corona&source=bl&ots=8KFjf1Vk2N&sig=ACfU3U0Y1hzso-rKqhjJuY2Mx2vHs1F1wQ&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwiPx86fhIvxAhVXP-wKHc5qBGoQ6AEwBnoECAYQAw#v=onepage&q=Materialien%20f%C3%BCr%20einen%20neuen%20Antiimperialismus%20Corona&f=false
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Sonntag, 6. Juni 2021
Politökonomische Intentionen hinter der Corona-Krise
che2001, 03:08h
Meine Antwort auf die Überlegungen von Netbitch:
https://netbitch1.twoday.net/stories/1022684253/#1022684384
https://netbitch1.twoday.net/stories/1022684253/#1022684384
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Samstag, 5. Juni 2021
Drosten zum Ursprung des CV2 Virus
che2001, 20:25h
Hardcore-User erinnern sich, wir hatten hier vor gut einem Jahr eine Diskussion zur Herkunft des Virus, bei der ich die Position vertrat dass hier wieder einmal die Dynamik des Tendenziellen Falls der Profitrate zum Tragen käme. Ich machte dies daran fest, dass Bergbaumaßnahmen in China zur Öffnung von seit Jahrzehntausenden von Menschen unberührten Höhlen geführt hätten und hierdurch Fledermäuse die diese Viren in sich trugen in Kontakt mit Nutztieren kamen, über die es wahrscheinlich zur Übertragung auf Menschen kam.
Drosten zufolge dürfte der eigentliche Übertragungsweg allerdings etwas anders verlaufen sein. Und zwar so wie auch schon bei SARS: Hier stehen Pelztiere im Mittelpunkt und die grauenhafte Art, wie diese zu Tode gebracht werden - man zieht ihnen buchstäblich bei lebendigem Leibe das Fell über die Ohren.
https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/drosten-meinung-herkunft-coronavirus-35877888
Drosten zufolge dürfte der eigentliche Übertragungsweg allerdings etwas anders verlaufen sein. Und zwar so wie auch schon bei SARS: Hier stehen Pelztiere im Mittelpunkt und die grauenhafte Art, wie diese zu Tode gebracht werden - man zieht ihnen buchstäblich bei lebendigem Leibe das Fell über die Ohren.
https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/drosten-meinung-herkunft-coronavirus-35877888
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Es reicht, Herr Spahn!
che2001, 19:58h
Ist das der Anfang vom Ende der Karriere des Maskenmanns?
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/spd-attackiert-jens-spahn-wegen-neuem-masken-desaster-a-9966afa0-7480-4f65-8acd-32769202945e
Herr Klingbeil hingegen klärt unfeiwillig auf: "Klingbeil sagte, die »Liste an Fehlern, die Jens Spahn in der Pandemie zu verantworten hat«, werde immer länger. Der neue Fall könne »nicht ohne Konsequenzen bleiben, wenn Menschen hier wie zweiter Klasse behandelt werden«."
In der Logik des Systems sind HartzIVerInnen und Obdachlose Menschen zweiter Klasse. Man macht für sie doch nicht all die schicken Sondergesetze, um ihnen dann etwa ein Leben in Würde zukommen zu lassen.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/spd-attackiert-jens-spahn-wegen-neuem-masken-desaster-a-9966afa0-7480-4f65-8acd-32769202945e
Herr Klingbeil hingegen klärt unfeiwillig auf: "Klingbeil sagte, die »Liste an Fehlern, die Jens Spahn in der Pandemie zu verantworten hat«, werde immer länger. Der neue Fall könne »nicht ohne Konsequenzen bleiben, wenn Menschen hier wie zweiter Klasse behandelt werden«."
In der Logik des Systems sind HartzIVerInnen und Obdachlose Menschen zweiter Klasse. Man macht für sie doch nicht all die schicken Sondergesetze, um ihnen dann etwa ein Leben in Würde zukommen zu lassen.
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Freitag, 4. Juni 2021
Kurz was zu Syrien
che2001, 20:37h
Schon Jahre vor dem Jugoslawischen Bürgerkrieg hatten osteuropapolitische Arbeitskreise der deutschen Wirtschaft Szenarien durchgespielt, die abbildeten was passiere wenn es zu einem solchen Krieg käme. Hinterher gehörten die Energieversorungsnetze von Slowenien und Kroatien Siemens, und die EU-gelenkte Modernisierung lenkte Gelder in deutsche Taschen.
Schon 2011 legte die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Wiederaufbauprogramm für Syrien auf.
Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt?
Schon 2011 legte die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Wiederaufbauprogramm für Syrien auf.
Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt?
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Mittwoch, 2. Juni 2021
Gesetz zur bedarfsgerechten Versorgung bei Psychotherapien: Verbände laufen Sturm ? das sind ihre Kritikpunkte
che2001, 20:43h
Ute Eppinger, Medscape
?Rasterpsychotherapie?, ?holzschnittartig?, ?Rationierung? und ?Behandlung nach Tabelle? ? psychotherapeutische Verbände laufen Sturm gegen den Änderungsantrag 49 zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Der Antrag sieht vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft, wie die Behandlung von psychisch kranken Menschen orientiert am Schweregrad der Erkrankung bedarfsgerecht sichergestellt werden kann. Abhängig von der Diagnose könnte möglicherweise vorab festgelegt werden, wie lange eine Psychotherapie dauert.
Voraussichtlich Anfang Juni wird im Bundestag über den Gesetzentwurf abgestimmt. Kritiker befürchten, dass Therapien damit stärker reglementiert und der Zugang erschwert werden könnte. Die Wogen um diese Pläne schlagen hoch, die Petition ?Keine #Rasterpsychotherapie, Herr Spahn? des Schriftstellers und Autors von ?Depression abzugeben?, Uwe Hauck, hat bislang mehr als 187.000 Unterzeichner.
Bereits der 2. Anlauf der Reform
?Mich lässt das etwas ratlos zurück. Das ist der zweite Versuch des Bundesgesundheitsministeriums die psychotherapeutischen Ressourcen ? die ja nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen ? bedarfsgerecht zu steuern. Und jedes Mal verursacht das einen riesigen Proteststurm?, sagt Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Direktor des Zentrums für Psychische Gesundheit am Klinikum Ingolstadt und Präsident der DGPPN.
Das ist der zweite Versuch des Bundesgesundheitsministeriums die psychotherapeutischen Ressourcen ? die ja nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen ? bedarfsgerecht zu steuern. Prof. Dr. Thomas Pollmächer
Bereits 2018 hatte das BMG im Rahmen des Termin- und Servicegesetzes (TSVG) versucht, die Versorgung für psychisch kranke Menschen zu steuern. Eine im Oktober 2018 von den Psychotherapeuten-Verbänden initiierte Petition an den Bundestag hatte das verhindert.
Der Änderungsantrag 49 sieht nun vor, dass der G-BA bis 31. Dezember 2022 die psychotherapeutische Versorgung dahingehend prüfen soll, dass die Behandlung der psychisch kranken Versicherten orientiert am Schweregrad der Erkrankung bedarfsgerecht sichergestellt wird. ?Da kann doch eigentlich keiner etwas dagegen haben?, sagt Pollmächer.
Gestuftes Konzept für die psychotherapeutische Versorgung
Denn klar sei: Die Psychotherapie als Behandlungsmethode stehe nicht grenzenlos zur Verfügung. Dabei wurden die Kapazitäten deutlich aufgestockt. Gab es im Jahr 2012 rund 20.000 Psychotherapeuten, waren es 2019 über 28.000. ?Das ist eine Zunahme um 63%?, so Pollmächer. Entspannt hat sich die Situation allerdings nicht, die Wartezeiten auf eine Psychotherapie sind nach wie vor lang: ?Man sieht auch: Wo es viele Psychotherapeuten gibt, da gibt es auch eine große Nachfrage nach Psychotherapie?, berichtet Pollmächer.
?Rasterpsychotherapie?, ?holzschnittartig?, ?Rationierung? und ?Behandlung nach Tabelle? ? psychotherapeutische Verbände laufen Sturm gegen den Änderungsantrag 49 zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Der Antrag sieht vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft, wie die Behandlung von psychisch kranken Menschen orientiert am Schweregrad der Erkrankung bedarfsgerecht sichergestellt werden kann. Abhängig von der Diagnose könnte möglicherweise vorab festgelegt werden, wie lange eine Psychotherapie dauert.
Voraussichtlich Anfang Juni wird im Bundestag über den Gesetzentwurf abgestimmt. Kritiker befürchten, dass Therapien damit stärker reglementiert und der Zugang erschwert werden könnte. Die Wogen um diese Pläne schlagen hoch, die Petition ?Keine #Rasterpsychotherapie, Herr Spahn? des Schriftstellers und Autors von ?Depression abzugeben?, Uwe Hauck, hat bislang mehr als 187.000 Unterzeichner.
Bereits der 2. Anlauf der Reform
?Mich lässt das etwas ratlos zurück. Das ist der zweite Versuch des Bundesgesundheitsministeriums die psychotherapeutischen Ressourcen ? die ja nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen ? bedarfsgerecht zu steuern. Und jedes Mal verursacht das einen riesigen Proteststurm?, sagt Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Direktor des Zentrums für Psychische Gesundheit am Klinikum Ingolstadt und Präsident der DGPPN.
Das ist der zweite Versuch des Bundesgesundheitsministeriums die psychotherapeutischen Ressourcen ? die ja nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen ? bedarfsgerecht zu steuern. Prof. Dr. Thomas Pollmächer
Bereits 2018 hatte das BMG im Rahmen des Termin- und Servicegesetzes (TSVG) versucht, die Versorgung für psychisch kranke Menschen zu steuern. Eine im Oktober 2018 von den Psychotherapeuten-Verbänden initiierte Petition an den Bundestag hatte das verhindert.
Der Änderungsantrag 49 sieht nun vor, dass der G-BA bis 31. Dezember 2022 die psychotherapeutische Versorgung dahingehend prüfen soll, dass die Behandlung der psychisch kranken Versicherten orientiert am Schweregrad der Erkrankung bedarfsgerecht sichergestellt wird. ?Da kann doch eigentlich keiner etwas dagegen haben?, sagt Pollmächer.
Gestuftes Konzept für die psychotherapeutische Versorgung
Denn klar sei: Die Psychotherapie als Behandlungsmethode stehe nicht grenzenlos zur Verfügung. Dabei wurden die Kapazitäten deutlich aufgestockt. Gab es im Jahr 2012 rund 20.000 Psychotherapeuten, waren es 2019 über 28.000. ?Das ist eine Zunahme um 63%?, so Pollmächer. Entspannt hat sich die Situation allerdings nicht, die Wartezeiten auf eine Psychotherapie sind nach wie vor lang: ?Man sieht auch: Wo es viele Psychotherapeuten gibt, da gibt es auch eine große Nachfrage nach Psychotherapie?, berichtet Pollmächer.
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Lizenz zum Gelddrucken: Dem Abrechnungsbetrug mit Schnelltests soll ein Riegel vorgeschoben werden, doch wie?
che2001, 20:38h
Ute Eppinger, Medscape
Sind Stationen für Schnelltests auf COVID-19 ein Einfallstor für Abrechnungsbetrug? Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung Ende Mai zeigen, dass in Teststationen Schnelltests über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) abgerechnet wurden, ohne dass diese Tests tatsächlich durchgeführt wurden. Das System, so der Rechercheverbund, lade zum Abrechnungsbetrug ein. Das es bessere Kontrollen braucht, darüber herrscht Einigkeit. Aber eine durchschlagende Idee zum Wer und Wie scheint noch nicht gefunden.
Das Managementversagen im Bundesgesundheitsministerium habe ?inakzeptable Ausmaße angenommen?, kritisiert Carsten Schneider, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion. Die Grünen verlangen, dass die Testverordnung nachgebessert wird. Die FDP drängt auf einen Sonderermittler.
?Dass Schnelltests kommen würden, war keine Überraschung. Deshalb ist es so erschreckend, dass die Bundesregierung sich offenbar keine Gedanken über die Abrechnungen gemacht hat?, konstatierte FDP-Gesundheitspolitiker Prof. Dr. Andrew Ullmann. Grünen-Gesundheitspolitiker Dr. Janosch Dahmen sieht die Verantwortung bei der Task-Force der Minister Spahn und Scheuer, die für den Aufbau der Testzentren zuständig war. ?Es war und ist richtig, dass wir sehr zügig und flächendeckend, kostenlose Schnelltests verfügbar gemacht haben. Aber es hätte nicht nur Schnelligkeit, sondern auch Sicherheit und Seriosität gebraucht?, sagt Dahmen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sicherte zu, die Vorgänge sehr ernst zu nehmen und kündigte ?stichprobenartig mehr Kontrollen an?. In der Sendung Anne Will am Sonntagabend sagte er aber auch, dass man aus Berlin heraus die Testzentren nicht kontrollieren könne. ?Gerade bei den privaten Dienstleistern? brauche es offenkundig zusätzliche Kontrollen. Das sei nur durch die Gesundheitsämter vor Ort möglich.
Strengere Überwachung ? aber durch wen?
Sehr schnell sollen jetzt strengere Überwachungsvorgaben gemacht werden ? darauf haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag geeinigt. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kündigte nach der Konferenz der Gesundheitsminister an, dass mögliche Betrügereien in Teststationen ?mit aller Härte? bekämpft werden sollen. Bayern hat derzeit den Vorsitz in der Gesundheitsministerkonferenz. Die Länder sollen mit den Kommunalverbänden und den KVen als Test-Abrechnungsstellen über konkrete Maßnahmen sprechen.
Erwogen wird etwa, den KVen bei der Abrechnung von Schnelltests zu ermöglichen, geltend gemachte Sachkosten mit der Zahl der abgerechneten Tests zu vergleichen. Dabei würde dann beispielsweise auffallen, wenn nur 200 Testkits abgerechnet wurden und dann aber 400 angeblich vorgenommene Tests. Die Teststellen könnten den KVen zudem ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben müssen, damit Finanzämter abgerechnete Tests mit angegebenen Umsätzen abgleichen können.
Außerdem könnten die Testzentren verpflichtet werden, eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes vorzulegen, dass sie Tests ordnungsgemäß vornehmen. Geplant ist laut Spahn auch, dass Testzentren künftig weniger abrechnen können, weil die Marktpreise gesunken seien. Der Zielwert liege bei unter 10 Euro. Auch eine nachträgliche Kontrolle sei vorgesehen: Die Unterlagen von Anbietern können dann bis Ende 2024 überprüft werden. Doch wer soll kontrollieren? Kommunen und ihre Gesundheitsdienste winken ab, die KVen ebenfalls.
KBV: Nur formale Aspekte können geprüft werden
Die KVen führen die Abrechnung nach der Testverordnung durch und prüfen dabei die Vollständigkeit der erforderlichen Abrechnungsangaben und die Einhaltung der Formvorgaben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt dazu klar, dass die KVen ?einzig gemäß der entsprechenden Verordnung des Bundes die monatlichen Meldungen der entstandenen Kosten der registrierten Testanbieter entgegen? nehmen.
?Überprüfen können sie ausschließlich formale Aspekte. Mehr ist nicht möglich, da die übermittelten Angaben der Anbieter keinen Bezug zu getesteten Personen aufweisen dürfen?, heißt es in der KBV-Stellungnahme weiter.
Bessere Kontrollen fordert auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB): Die Kontrollpraxis solle auf jeden Fall geändert werden. Allerdings sei die Vereinigung ?ein Organ der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und keine staatliche Kontroll- oder gar Ermittlungsbehörde?. Sie könne daher Prüfungen nur ?in einem sehr begrenzten Rahmen durchführen?.
Und die Gesundheitsämter?
Die fachliche Kontrolle, wer solche Bürgertests durchführen kann und über die korrekte Durchführung, obliege den Gesundheitsämtern, schreibt die KBV. Die allerdings sind mit der Kontaktnachverfolgung nach wie vor ausgelastet, wie kommunale Vertreter deutlich machen.
?Wir als Kommunen können flächendeckende Überprüfungen jedenfalls nicht leisten, zumal die Gesundheitsämter in die Abrechnungsfragen nicht eingebunden sind?, sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, in der Saarbrücker Zeitung . ?Der Bund ist als Auftraggeber gefordert, bei den kostenlosen Bürgertests für eine angemessene Kontrolle zu sorgen. Die Gesundheitsämter der Kommunen können das nicht auch noch tun, die sind schon völlig überlastet?, sagt auch Gerd Landsberg vom Städte- und Gemeindebund (DStGB). Und Landkreistag-Präsident Reinhard Sager stellt klar: ?Gesundheitsämter sind keine Buchprüfer.?
Der Bund ist als Auftraggeber gefordert, bei den kostenlosen Bürgertests für eine angemessene Kontrolle zu sorgen.
Die Gesundheitsämter prüfen bei den Testzentren die per Verordnung festgelegten strukturellen und personellen Vorgaben und stellen die Eignung fest. Wirtschaftlich überprüfen können die Gesundheitsämter die Zentren aber nicht: ?Das ist gemäß Testverordnung nicht Aufgabe der Gesundheitsämter, d.h. sie dürfen das gar nicht, denn es gibt keine Rechtsgrundlage dafür?, betont auch Dr. Elke Bruns-Philipps, Leiterin der Abteilung 4 des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes und Stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BVÖGD), im Gespräch mit Medscape.
Werden nicht geleistete Tests abgerechnet, liegt Abrechnungsbetrug und damit ein Fall von Wirtschaftskriminalität vor. ?Gesundheitsämter sind keine Ermittlungsbehörden für Wirtschaftskriminalität?, stellt Bruns-Philipps klar.
?Wenn ich Bundesgesundheitsminister Spahn richtig verstehe, sollen die KVen künftig die Abrechnungen stärker auf Plausibilität prüfen. Das heißt beispielsweise: Wie viele Tests wurden angeschafft, wie viele abgerechnet, wie viele Mitarbeiter arbeiten in einem Testzentrum, wie viele Tests können sie an einem Tag/ in einer Woche durchgeführt haben. Arbeiten im Testzentrum z.B. 5 Mitarbeiter 8 Stunden lang, es wird aber angegeben, dass am Tag 1.000 Leute getestet wurden, dann kann das nicht stimmen.?
Stichproben hätten etwa an einer Teststelle in Köln ergeben, dass anstatt 70 wirklich vorgenommener Tests fast 1.000 abgerechnet worden seien. Ähnliches hätten Stichproben unter anderem in Essen und in Münster gezeigt.
Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität in Bochum ermittelt laut Münsterlandzeitung gegen ein Bochumer Unternehmen, das an mehreren Standorten Teststellen betreibt und durchsuchte deren Geschäftsräume und Privatwohnungen.
Im oberbayerischen Miesbach ermittelt die Polizei wegen des Verdachts auf Betrug bei Schnelltests. Auch in Hessen sind nach Angaben des Landeskriminalamts (LKA) 2 mögliche Betrugsfälle registriert worden. Ist das womöglich nur die Spitze des Eisbergs? Johannes Nießen, der das Kölner Gesundheitsamt leitet, fürchtet jedenfalls, dass ?noch weitere Fälle uns in Zukunft beschäftigen werden?.
So leicht ist der Betrug möglich
Seit Anfang März sieht die Corona-Testverordnung des Bundes Bürgertests vor. Der Bund übernimmt die Kosten für mindestens einen Test pro Woche und die Zentren erhalten 18 Euro pro Test. Überwacht wird das Procedere aus Datenschutzgründen allerdings kaum ? in der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 8. März heißt es: ?Die zu übermittelnden Angaben dürfen keinen Bezug zu der getesteten Person aufweisen.?
Die Testzentren müssen auch nicht nachweisen, dass sie überhaupt Antigentests eingekauft haben. Es reicht, wenn sie den KVen die Zahl der Getesteten ohne Beleg übermitteln. In den Monaten April und Mai wurden insgesamt 660 Millionen Euro überwiesen, so der Rechercheverbund.
Woge der Kritik
Die Wogen über zu Unrecht abgerechnete Schnelltests schlagen hoch: ?Herr Minister Jens Spahn, wir Hausärzte bekommen ca. 40 Euro/Quartal und Patient und müssen Regresse fürchten. Private Testzentren, die wie Pilze aus dem Boden schießen, scheinen offensichtlich zu betrügen und erhalten 18 Euro/Test, ohne Prüfung. Irgendwas läuft extrem schief?, twittert etwa Hausarzt DocHollywood.
Sind Stationen für Schnelltests auf COVID-19 ein Einfallstor für Abrechnungsbetrug? Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung Ende Mai zeigen, dass in Teststationen Schnelltests über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) abgerechnet wurden, ohne dass diese Tests tatsächlich durchgeführt wurden. Das System, so der Rechercheverbund, lade zum Abrechnungsbetrug ein. Das es bessere Kontrollen braucht, darüber herrscht Einigkeit. Aber eine durchschlagende Idee zum Wer und Wie scheint noch nicht gefunden.
Das Managementversagen im Bundesgesundheitsministerium habe ?inakzeptable Ausmaße angenommen?, kritisiert Carsten Schneider, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion. Die Grünen verlangen, dass die Testverordnung nachgebessert wird. Die FDP drängt auf einen Sonderermittler.
?Dass Schnelltests kommen würden, war keine Überraschung. Deshalb ist es so erschreckend, dass die Bundesregierung sich offenbar keine Gedanken über die Abrechnungen gemacht hat?, konstatierte FDP-Gesundheitspolitiker Prof. Dr. Andrew Ullmann. Grünen-Gesundheitspolitiker Dr. Janosch Dahmen sieht die Verantwortung bei der Task-Force der Minister Spahn und Scheuer, die für den Aufbau der Testzentren zuständig war. ?Es war und ist richtig, dass wir sehr zügig und flächendeckend, kostenlose Schnelltests verfügbar gemacht haben. Aber es hätte nicht nur Schnelligkeit, sondern auch Sicherheit und Seriosität gebraucht?, sagt Dahmen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sicherte zu, die Vorgänge sehr ernst zu nehmen und kündigte ?stichprobenartig mehr Kontrollen an?. In der Sendung Anne Will am Sonntagabend sagte er aber auch, dass man aus Berlin heraus die Testzentren nicht kontrollieren könne. ?Gerade bei den privaten Dienstleistern? brauche es offenkundig zusätzliche Kontrollen. Das sei nur durch die Gesundheitsämter vor Ort möglich.
Strengere Überwachung ? aber durch wen?
Sehr schnell sollen jetzt strengere Überwachungsvorgaben gemacht werden ? darauf haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag geeinigt. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kündigte nach der Konferenz der Gesundheitsminister an, dass mögliche Betrügereien in Teststationen ?mit aller Härte? bekämpft werden sollen. Bayern hat derzeit den Vorsitz in der Gesundheitsministerkonferenz. Die Länder sollen mit den Kommunalverbänden und den KVen als Test-Abrechnungsstellen über konkrete Maßnahmen sprechen.
Erwogen wird etwa, den KVen bei der Abrechnung von Schnelltests zu ermöglichen, geltend gemachte Sachkosten mit der Zahl der abgerechneten Tests zu vergleichen. Dabei würde dann beispielsweise auffallen, wenn nur 200 Testkits abgerechnet wurden und dann aber 400 angeblich vorgenommene Tests. Die Teststellen könnten den KVen zudem ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben müssen, damit Finanzämter abgerechnete Tests mit angegebenen Umsätzen abgleichen können.
Außerdem könnten die Testzentren verpflichtet werden, eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes vorzulegen, dass sie Tests ordnungsgemäß vornehmen. Geplant ist laut Spahn auch, dass Testzentren künftig weniger abrechnen können, weil die Marktpreise gesunken seien. Der Zielwert liege bei unter 10 Euro. Auch eine nachträgliche Kontrolle sei vorgesehen: Die Unterlagen von Anbietern können dann bis Ende 2024 überprüft werden. Doch wer soll kontrollieren? Kommunen und ihre Gesundheitsdienste winken ab, die KVen ebenfalls.
KBV: Nur formale Aspekte können geprüft werden
Die KVen führen die Abrechnung nach der Testverordnung durch und prüfen dabei die Vollständigkeit der erforderlichen Abrechnungsangaben und die Einhaltung der Formvorgaben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt dazu klar, dass die KVen ?einzig gemäß der entsprechenden Verordnung des Bundes die monatlichen Meldungen der entstandenen Kosten der registrierten Testanbieter entgegen? nehmen.
?Überprüfen können sie ausschließlich formale Aspekte. Mehr ist nicht möglich, da die übermittelten Angaben der Anbieter keinen Bezug zu getesteten Personen aufweisen dürfen?, heißt es in der KBV-Stellungnahme weiter.
Bessere Kontrollen fordert auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB): Die Kontrollpraxis solle auf jeden Fall geändert werden. Allerdings sei die Vereinigung ?ein Organ der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und keine staatliche Kontroll- oder gar Ermittlungsbehörde?. Sie könne daher Prüfungen nur ?in einem sehr begrenzten Rahmen durchführen?.
Und die Gesundheitsämter?
Die fachliche Kontrolle, wer solche Bürgertests durchführen kann und über die korrekte Durchführung, obliege den Gesundheitsämtern, schreibt die KBV. Die allerdings sind mit der Kontaktnachverfolgung nach wie vor ausgelastet, wie kommunale Vertreter deutlich machen.
?Wir als Kommunen können flächendeckende Überprüfungen jedenfalls nicht leisten, zumal die Gesundheitsämter in die Abrechnungsfragen nicht eingebunden sind?, sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, in der Saarbrücker Zeitung . ?Der Bund ist als Auftraggeber gefordert, bei den kostenlosen Bürgertests für eine angemessene Kontrolle zu sorgen. Die Gesundheitsämter der Kommunen können das nicht auch noch tun, die sind schon völlig überlastet?, sagt auch Gerd Landsberg vom Städte- und Gemeindebund (DStGB). Und Landkreistag-Präsident Reinhard Sager stellt klar: ?Gesundheitsämter sind keine Buchprüfer.?
Der Bund ist als Auftraggeber gefordert, bei den kostenlosen Bürgertests für eine angemessene Kontrolle zu sorgen.
Die Gesundheitsämter prüfen bei den Testzentren die per Verordnung festgelegten strukturellen und personellen Vorgaben und stellen die Eignung fest. Wirtschaftlich überprüfen können die Gesundheitsämter die Zentren aber nicht: ?Das ist gemäß Testverordnung nicht Aufgabe der Gesundheitsämter, d.h. sie dürfen das gar nicht, denn es gibt keine Rechtsgrundlage dafür?, betont auch Dr. Elke Bruns-Philipps, Leiterin der Abteilung 4 des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes und Stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BVÖGD), im Gespräch mit Medscape.
Werden nicht geleistete Tests abgerechnet, liegt Abrechnungsbetrug und damit ein Fall von Wirtschaftskriminalität vor. ?Gesundheitsämter sind keine Ermittlungsbehörden für Wirtschaftskriminalität?, stellt Bruns-Philipps klar.
?Wenn ich Bundesgesundheitsminister Spahn richtig verstehe, sollen die KVen künftig die Abrechnungen stärker auf Plausibilität prüfen. Das heißt beispielsweise: Wie viele Tests wurden angeschafft, wie viele abgerechnet, wie viele Mitarbeiter arbeiten in einem Testzentrum, wie viele Tests können sie an einem Tag/ in einer Woche durchgeführt haben. Arbeiten im Testzentrum z.B. 5 Mitarbeiter 8 Stunden lang, es wird aber angegeben, dass am Tag 1.000 Leute getestet wurden, dann kann das nicht stimmen.?
Stichproben hätten etwa an einer Teststelle in Köln ergeben, dass anstatt 70 wirklich vorgenommener Tests fast 1.000 abgerechnet worden seien. Ähnliches hätten Stichproben unter anderem in Essen und in Münster gezeigt.
Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität in Bochum ermittelt laut Münsterlandzeitung gegen ein Bochumer Unternehmen, das an mehreren Standorten Teststellen betreibt und durchsuchte deren Geschäftsräume und Privatwohnungen.
Im oberbayerischen Miesbach ermittelt die Polizei wegen des Verdachts auf Betrug bei Schnelltests. Auch in Hessen sind nach Angaben des Landeskriminalamts (LKA) 2 mögliche Betrugsfälle registriert worden. Ist das womöglich nur die Spitze des Eisbergs? Johannes Nießen, der das Kölner Gesundheitsamt leitet, fürchtet jedenfalls, dass ?noch weitere Fälle uns in Zukunft beschäftigen werden?.
So leicht ist der Betrug möglich
Seit Anfang März sieht die Corona-Testverordnung des Bundes Bürgertests vor. Der Bund übernimmt die Kosten für mindestens einen Test pro Woche und die Zentren erhalten 18 Euro pro Test. Überwacht wird das Procedere aus Datenschutzgründen allerdings kaum ? in der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 8. März heißt es: ?Die zu übermittelnden Angaben dürfen keinen Bezug zu der getesteten Person aufweisen.?
Die Testzentren müssen auch nicht nachweisen, dass sie überhaupt Antigentests eingekauft haben. Es reicht, wenn sie den KVen die Zahl der Getesteten ohne Beleg übermitteln. In den Monaten April und Mai wurden insgesamt 660 Millionen Euro überwiesen, so der Rechercheverbund.
Woge der Kritik
Die Wogen über zu Unrecht abgerechnete Schnelltests schlagen hoch: ?Herr Minister Jens Spahn, wir Hausärzte bekommen ca. 40 Euro/Quartal und Patient und müssen Regresse fürchten. Private Testzentren, die wie Pilze aus dem Boden schießen, scheinen offensichtlich zu betrügen und erhalten 18 Euro/Test, ohne Prüfung. Irgendwas läuft extrem schief?, twittert etwa Hausarzt DocHollywood.
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