Sonntag, 6. Juni 2021
Politökonomische Intentionen hinter der Corona-Krise
Meine Antwort auf die Überlegungen von Netbitch:

https://netbitch1.twoday.net/stories/1022684253/#1022684384

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Samstag, 5. Juni 2021
Drosten zum Ursprung des CV2 Virus
Hardcore-User erinnern sich, wir hatten hier vor gut einem Jahr eine Diskussion zur Herkunft des Virus, bei der ich die Position vertrat dass hier wieder einmal die Dynamik des Tendenziellen Falls der Profitrate zum Tragen käme. Ich machte dies daran fest, dass Bergbaumaßnahmen in China zur Öffnung von seit Jahrzehntausenden von Menschen unberührten Höhlen geführt hätten und hierdurch Fledermäuse die diese Viren in sich trugen in Kontakt mit Nutztieren kamen, über die es wahrscheinlich zur Übertragung auf Menschen kam.

Drosten zufolge dürfte der eigentliche Übertragungsweg allerdings etwas anders verlaufen sein. Und zwar so wie auch schon bei SARS: Hier stehen Pelztiere im Mittelpunkt und die grauenhafte Art, wie diese zu Tode gebracht werden - man zieht ihnen buchstäblich bei lebendigem Leibe das Fell über die Ohren.

https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/drosten-meinung-herkunft-coronavirus-35877888

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Es reicht, Herr Spahn!
Ist das der Anfang vom Ende der Karriere des Maskenmanns?

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/spd-attackiert-jens-spahn-wegen-neuem-masken-desaster-a-9966afa0-7480-4f65-8acd-32769202945e



Herr Klingbeil hingegen klärt unfeiwillig auf: "Klingbeil sagte, die »Liste an Fehlern, die Jens Spahn in der Pandemie zu verantworten hat«, werde immer länger. Der neue Fall könne »nicht ohne Konsequenzen bleiben, wenn Menschen hier wie zweiter Klasse behandelt werden«."


In der Logik des Systems sind HartzIVerInnen und Obdachlose Menschen zweiter Klasse. Man macht für sie doch nicht all die schicken Sondergesetze, um ihnen dann etwa ein Leben in Würde zukommen zu lassen.

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Freitag, 4. Juni 2021
Kurz was zu Syrien
Schon Jahre vor dem Jugoslawischen Bürgerkrieg hatten osteuropapolitische Arbeitskreise der deutschen Wirtschaft Szenarien durchgespielt, die abbildeten was passiere wenn es zu einem solchen Krieg käme. Hinterher gehörten die Energieversorungsnetze von Slowenien und Kroatien Siemens, und die EU-gelenkte Modernisierung lenkte Gelder in deutsche Taschen.


Schon 2011 legte die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Wiederaufbauprogramm für Syrien auf.

Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt?

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Mittwoch, 2. Juni 2021
Gesetz zur bedarfsgerechten Versorgung bei Psychotherapien: Verbände laufen Sturm ? das sind ihre Kritikpunkte
Ute Eppinger, Medscape


?Rasterpsychotherapie?, ?holzschnittartig?, ?Rationierung? und ?Behandlung nach Tabelle? ? psychotherapeutische Verbände laufen Sturm gegen den Änderungsantrag 49 zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Der Antrag sieht vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft, wie die Behandlung von psychisch kranken Menschen orientiert am Schweregrad der Erkrankung bedarfsgerecht sichergestellt werden kann. Abhängig von der Diagnose könnte möglicherweise vorab festgelegt werden, wie lange eine Psychotherapie dauert.

Voraussichtlich Anfang Juni wird im Bundestag über den Gesetzentwurf abgestimmt. Kritiker befürchten, dass Therapien damit stärker reglementiert und der Zugang erschwert werden könnte. Die Wogen um diese Pläne schlagen hoch, die Petition ?Keine #Rasterpsychotherapie, Herr Spahn? des Schriftstellers und Autors von ?Depression abzugeben?, Uwe Hauck, hat bislang mehr als 187.000 Unterzeichner.

Bereits der 2. Anlauf der Reform
?Mich lässt das etwas ratlos zurück. Das ist der zweite Versuch des Bundesgesundheitsministeriums die psychotherapeutischen Ressourcen ? die ja nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen ? bedarfsgerecht zu steuern. Und jedes Mal verursacht das einen riesigen Proteststurm?, sagt Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Direktor des Zentrums für Psychische Gesundheit am Klinikum Ingolstadt und Präsident der DGPPN.

Das ist der zweite Versuch des Bundesgesundheitsministeriums die psychotherapeutischen Ressourcen ? die ja nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen ? bedarfsgerecht zu steuern. Prof. Dr. Thomas Pollmächer
Bereits 2018 hatte das BMG im Rahmen des Termin- und Servicegesetzes (TSVG) versucht, die Versorgung für psychisch kranke Menschen zu steuern. Eine im Oktober 2018 von den Psychotherapeuten-Verbänden initiierte Petition an den Bundestag hatte das verhindert.

Der Änderungsantrag 49 sieht nun vor, dass der G-BA bis 31. Dezember 2022 die psychotherapeutische Versorgung dahingehend prüfen soll, dass die Behandlung der psychisch kranken Versicherten orientiert am Schweregrad der Erkrankung bedarfsgerecht sichergestellt wird. ?Da kann doch eigentlich keiner etwas dagegen haben?, sagt Pollmächer.

Gestuftes Konzept für die psychotherapeutische Versorgung
Denn klar sei: Die Psychotherapie als Behandlungsmethode stehe nicht grenzenlos zur Verfügung. Dabei wurden die Kapazitäten deutlich aufgestockt. Gab es im Jahr 2012 rund 20.000 Psychotherapeuten, waren es 2019 über 28.000. ?Das ist eine Zunahme um 63%?, so Pollmächer. Entspannt hat sich die Situation allerdings nicht, die Wartezeiten auf eine Psychotherapie sind nach wie vor lang: ?Man sieht auch: Wo es viele Psychotherapeuten gibt, da gibt es auch eine große Nachfrage nach Psychotherapie?, berichtet Pollmächer.

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Lizenz zum Gelddrucken: Dem Abrechnungsbetrug mit Schnelltests soll ein Riegel vorgeschoben werden, doch wie?
Ute Eppinger, Medscape


Sind Stationen für Schnelltests auf COVID-19 ein Einfallstor für Abrechnungsbetrug? Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung Ende Mai zeigen, dass in Teststationen Schnelltests über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) abgerechnet wurden, ohne dass diese Tests tatsächlich durchgeführt wurden. Das System, so der Rechercheverbund, lade zum Abrechnungsbetrug ein. Das es bessere Kontrollen braucht, darüber herrscht Einigkeit. Aber eine durchschlagende Idee zum Wer und Wie scheint noch nicht gefunden.


Das Managementversagen im Bundesgesundheitsministerium habe ?inakzeptable Ausmaße angenommen?, kritisiert Carsten Schneider, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion. Die Grünen verlangen, dass die Testverordnung nachgebessert wird. Die FDP drängt auf einen Sonderermittler.

?Dass Schnelltests kommen würden, war keine Überraschung. Deshalb ist es so erschreckend, dass die Bundesregierung sich offenbar keine Gedanken über die Abrechnungen gemacht hat?, konstatierte FDP-Gesundheitspolitiker Prof. Dr. Andrew Ullmann. Grünen-Gesundheitspolitiker Dr. Janosch Dahmen sieht die Verantwortung bei der Task-Force der Minister Spahn und Scheuer, die für den Aufbau der Testzentren zuständig war. ?Es war und ist richtig, dass wir sehr zügig und flächendeckend, kostenlose Schnelltests verfügbar gemacht haben. Aber es hätte nicht nur Schnelligkeit, sondern auch Sicherheit und Seriosität gebraucht?, sagt Dahmen.


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sicherte zu, die Vorgänge sehr ernst zu nehmen und kündigte ?stichprobenartig mehr Kontrollen an?. In der Sendung Anne Will am Sonntagabend sagte er aber auch, dass man aus Berlin heraus die Testzentren nicht kontrollieren könne. ?Gerade bei den privaten Dienstleistern? brauche es offenkundig zusätzliche Kontrollen. Das sei nur durch die Gesundheitsämter vor Ort möglich.

Strengere Überwachung ? aber durch wen?
Sehr schnell sollen jetzt strengere Überwachungsvorgaben gemacht werden ? darauf haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag geeinigt. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kündigte nach der Konferenz der Gesundheitsminister an, dass mögliche Betrügereien in Teststationen ?mit aller Härte? bekämpft werden sollen. Bayern hat derzeit den Vorsitz in der Gesundheitsministerkonferenz. Die Länder sollen mit den Kommunalverbänden und den KVen als Test-Abrechnungsstellen über konkrete Maßnahmen sprechen.

Erwogen wird etwa, den KVen bei der Abrechnung von Schnelltests zu ermöglichen, geltend gemachte Sachkosten mit der Zahl der abgerechneten Tests zu vergleichen. Dabei würde dann beispielsweise auffallen, wenn nur 200 Testkits abgerechnet wurden und dann aber 400 angeblich vorgenommene Tests. Die Teststellen könnten den KVen zudem ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben müssen, damit Finanzämter abgerechnete Tests mit angegebenen Umsätzen abgleichen können.

Außerdem könnten die Testzentren verpflichtet werden, eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes vorzulegen, dass sie Tests ordnungsgemäß vornehmen. Geplant ist laut Spahn auch, dass Testzentren künftig weniger abrechnen können, weil die Marktpreise gesunken seien. Der Zielwert liege bei unter 10 Euro. Auch eine nachträgliche Kontrolle sei vorgesehen: Die Unterlagen von Anbietern können dann bis Ende 2024 überprüft werden. Doch wer soll kontrollieren? Kommunen und ihre Gesundheitsdienste winken ab, die KVen ebenfalls.

KBV: Nur formale Aspekte können geprüft werden
Die KVen führen die Abrechnung nach der Testverordnung durch und prüfen dabei die Vollständigkeit der erforderlichen Abrechnungsangaben und die Einhaltung der Formvorgaben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt dazu klar, dass die KVen ?einzig gemäß der entsprechenden Verordnung des Bundes die monatlichen Meldungen der entstandenen Kosten der registrierten Testanbieter entgegen? nehmen.

?Überprüfen können sie ausschließlich formale Aspekte. Mehr ist nicht möglich, da die übermittelten Angaben der Anbieter keinen Bezug zu getesteten Personen aufweisen dürfen?, heißt es in der KBV-Stellungnahme weiter.

Bessere Kontrollen fordert auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB): Die Kontrollpraxis solle auf jeden Fall geändert werden. Allerdings sei die Vereinigung ?ein Organ der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und keine staatliche Kontroll- oder gar Ermittlungsbehörde?. Sie könne daher Prüfungen nur ?in einem sehr begrenzten Rahmen durchführen?.

Und die Gesundheitsämter?
Die fachliche Kontrolle, wer solche Bürgertests durchführen kann und über die korrekte Durchführung, obliege den Gesundheitsämtern, schreibt die KBV. Die allerdings sind mit der Kontaktnachverfolgung nach wie vor ausgelastet, wie kommunale Vertreter deutlich machen.

?Wir als Kommunen können flächendeckende Überprüfungen jedenfalls nicht leisten, zumal die Gesundheitsämter in die Abrechnungsfragen nicht eingebunden sind?, sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, in der Saarbrücker Zeitung . ?Der Bund ist als Auftraggeber gefordert, bei den kostenlosen Bürgertests für eine angemessene Kontrolle zu sorgen. Die Gesundheitsämter der Kommunen können das nicht auch noch tun, die sind schon völlig überlastet?, sagt auch Gerd Landsberg vom Städte- und Gemeindebund (DStGB). Und Landkreistag-Präsident Reinhard Sager stellt klar: ?Gesundheitsämter sind keine Buchprüfer.?

Der Bund ist als Auftraggeber gefordert, bei den kostenlosen Bürgertests für eine angemessene Kontrolle zu sorgen.
Die Gesundheitsämter prüfen bei den Testzentren die per Verordnung festgelegten strukturellen und personellen Vorgaben und stellen die Eignung fest. Wirtschaftlich überprüfen können die Gesundheitsämter die Zentren aber nicht: ?Das ist gemäß Testverordnung nicht Aufgabe der Gesundheitsämter, d.h. sie dürfen das gar nicht, denn es gibt keine Rechtsgrundlage dafür?, betont auch Dr. Elke Bruns-Philipps, Leiterin der Abteilung 4 des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes und Stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BVÖGD), im Gespräch mit Medscape.

Werden nicht geleistete Tests abgerechnet, liegt Abrechnungsbetrug und damit ein Fall von Wirtschaftskriminalität vor. ?Gesundheitsämter sind keine Ermittlungsbehörden für Wirtschaftskriminalität?, stellt Bruns-Philipps klar.

?Wenn ich Bundesgesundheitsminister Spahn richtig verstehe, sollen die KVen künftig die Abrechnungen stärker auf Plausibilität prüfen. Das heißt beispielsweise: Wie viele Tests wurden angeschafft, wie viele abgerechnet, wie viele Mitarbeiter arbeiten in einem Testzentrum, wie viele Tests können sie an einem Tag/ in einer Woche durchgeführt haben. Arbeiten im Testzentrum z.B. 5 Mitarbeiter 8 Stunden lang, es wird aber angegeben, dass am Tag 1.000 Leute getestet wurden, dann kann das nicht stimmen.?



Stichproben hätten etwa an einer Teststelle in Köln ergeben, dass anstatt 70 wirklich vorgenommener Tests fast 1.000 abgerechnet worden seien. Ähnliches hätten Stichproben unter anderem in Essen und in Münster gezeigt.

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität in Bochum ermittelt laut Münsterlandzeitung gegen ein Bochumer Unternehmen, das an mehreren Standorten Teststellen betreibt und durchsuchte deren Geschäftsräume und Privatwohnungen.

Im oberbayerischen Miesbach ermittelt die Polizei wegen des Verdachts auf Betrug bei Schnelltests. Auch in Hessen sind nach Angaben des Landeskriminalamts (LKA) 2 mögliche Betrugsfälle registriert worden. Ist das womöglich nur die Spitze des Eisbergs? Johannes Nießen, der das Kölner Gesundheitsamt leitet, fürchtet jedenfalls, dass ?noch weitere Fälle uns in Zukunft beschäftigen werden?.

So leicht ist der Betrug möglich
Seit Anfang März sieht die Corona-Testverordnung des Bundes Bürgertests vor. Der Bund übernimmt die Kosten für mindestens einen Test pro Woche und die Zentren erhalten 18 Euro pro Test. Überwacht wird das Procedere aus Datenschutzgründen allerdings kaum ? in der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 8. März heißt es: ?Die zu übermittelnden Angaben dürfen keinen Bezug zu der getesteten Person aufweisen.?

Die Testzentren müssen auch nicht nachweisen, dass sie überhaupt Antigentests eingekauft haben. Es reicht, wenn sie den KVen die Zahl der Getesteten ohne Beleg übermitteln. In den Monaten April und Mai wurden insgesamt 660 Millionen Euro überwiesen, so der Rechercheverbund.

Woge der Kritik
Die Wogen über zu Unrecht abgerechnete Schnelltests schlagen hoch: ?Herr Minister Jens Spahn, wir Hausärzte bekommen ca. 40 Euro/Quartal und Patient und müssen Regresse fürchten. Private Testzentren, die wie Pilze aus dem Boden schießen, scheinen offensichtlich zu betrügen und erhalten 18 Euro/Test, ohne Prüfung. Irgendwas läuft extrem schief?, twittert etwa Hausarzt DocHollywood.

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Donnerstag, 27. Mai 2021
Impfmisere Update - Liebling, lass uns impfen!
Bersarin hat schon Recht in seiner Bestandsaufnahme der Covid19-Situation in Berlin:

https://bersarin.wordpress.com/2021/05/26/baby-las-uns-impfen

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Mittwoch, 26. Mai 2021
Der Fluch des Bauxits
Der Fluch des Bauxits

(Eigener Bericht) - Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherung der deutschen Bauxitversorgung begünstigen Menschenrechtsverletzungen und schwere Schädigungen der Umwelt in Guinea. Das westafrikanische Land verfügt über die größten Bauxitlagerstätten der Welt und ist aktuell drittgrößter Bauxitproduzent; es deckt mehr als 90 Prozent des deutschen Bedarfs. Bauxit ist als Grundstoff für die Aluminiumgewinnung insbesondere für die deutsche Kfz-Produktion von erheblicher Bedeutung. Um die langfristige Bauxitversorgung eines deutschen Unternehmens zu sichern, hat Berlin eine Kreditgarantie in Höhe von 293 Millionen US-Dollar für den Ausbau einer Mine in Guinea vergeben, die schon seit Jahren die Wasserversorgung und den Ackerbau in der Region gravierend schädigt und damit den Bewohnern zahlreicher Ortschaften die Lebensgrundlage nimmt. Der Protest der Betroffenen verhallt bislang wirkungslos. Sämtlicher Perspektiven im eigenen Land beraubt, fliehen immer wieder Menschen aus Guinea über hochgefährliche Routen in Richtung Europa.

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https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8608/

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Kein Schwein impft mich an
Ich stehe nun gleich zweimal auf einer Priorisierungsliste: Einmal als Kundenbetreuer im Außendienst und einmal als Krebspatient. Völlig egal, nach meinem Wartelistenplatz kann ich damit rechnen im Oktober geimpft zu werden.

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Mittwoch, 12. Mai 2021
Erschreckendes Treiben der Hörnerirren
https://www.sueddeutsche.de/kultur/querdenken-attilla-hildmann-alles-dicht-machen-hate-speecxh-verschwoerungstheorien-corona-hass-im-netz-1.5289254

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