Freitag, 11. August 2006
Wie beseitigt man Abschiebehindernisse?
Hier: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23207/1.html

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Die HAZ über ein Abgeschobenenschicksal
Hintergrund: Deutschland schiebt beharrlich Libanesen in die Türkei ab (da in den Libanon nicht abgeschoben werden kann). Die haben dort zwar keine Basis, verstehen die Sprache nicht usw., es wird aber damit argumentiert, dass ihre Vorfahren zur Zeit des Osmanischen Reiches dort gelebt haben.


"Meine Frau geht da unten zugrunde“

Seit anderthalb Jahren hofft die in die Türkei abgeschobene Gazale Salame
darauf, zu ihrer Familie zurückkehren zu können.

(zer) Vor anderthalb Jahren ist die schwangere Kurdin Gazale Salame mit ihrer
damals einjährigen Tochter aus Kemme abgeschoben worden. Ihr Mann und ihre
zwei anderen Kinder blieben zurück (die HAZ berichtete). Laut Urteil des
Verwaltungsgerichts Hannover könnte die 25-Jährige schon wieder bei ihrer
Familie sein. Doch der Landkreis Hildesheim überlegt noch, Berufung
einzulegen.
„Ich warte Tag für Tag, dass der Landkreis mich anruft und mir sagt, dass
meine Frau wieder zurückkommen kann“, sagt Ahmed Siala. Im Februar 2005 ist
seine damals schwangere Ehefrau Gazale Salame zusammen mit der einjährigen
Tochter Schams in die Türkei abgeschoben worden. Ihr Ehemann Ahmed Siala
blieb mit den zwei weiteren damals sechs und sieben Jahre alten Töchtern Nora
und Amina in Kemme. Der Landkreis warf Salames Eltern vor, bei der Einreise
nach Deutschland falsche Angaben gemacht zu haben. Da die Behörde auch ihren
seit 20 Jahren in Deutschland lebenden Mann Siala abschieben wollte, sah sie
keine rechtliche Grundlage für eine weitere Duldung der Kurdin in
Deutschland. Laut Ausländergesetz dürfte sie nur in der Bundesrepublik
bleiben, wenn ihr Mann eine Aufenthaltsgenehmigung hat.
Der legte jedoch gegen seine Abschiebung Widerspruch ein – und bekam am 21.
Juni vom Verwaltungsgericht Hannover Recht. Die vom Landkreis vorgebrachten
Gründen für seine Ausweisung seien „viel zu dünn“ urteilte der Vorsitzende
Richter - und verpflichtete den Landkreis, über Sialas Aufenthaltsbefugnis
neu zu entscheiden.
Und darauf wartet Siala nun. Ebenso wie seine Frau, die in Izmir darauf hofft,
bald wieder zu ihrer Familie zurückkehren zu können. „Meine Frau geht dort
unten zugrunde. Jeder Tag, den sie länger dort verbringen muss, ist für sie
eine Qual“, sagt Ahmed Siala, der regelmäßig mit seiner Frau telefoniert.
Mehrere ärztliche Gutachten kommen zu dem Schluss, dass Gazale Salame unter
schweren Depressionen leidet. „Nur die Hoffnung auf einen positiven Ausgang
des Gerichtsverfahrens ihres Mannes gab ihr etwas Halt“, schreibt die Ärztin
Dr. Gisela Penteker, die Salame zweimal in der Türkei besuchte. Aus
medizinischer vor allem aber menschlicher Sicht müsse ihr diese Rückkehr
umgehend ermöglicht werden, damit sie nicht weiter Schaden nehme. In
Deutschland werde Salame ohnehin professionelle Hilfe brauchen, um die
schlimmen Erfahrungen zu verarbeiten und wieder gesund zu werden.
Ein weiteres Gutachten spricht sogar davon, dass Salames Verhalten demjenigen
von Folteropfern gleichkomme und empfiehlt ebenfalls, die 25-Jährige so
schnell wie möglich wieder nach Hause zu holen. Dieses Gutachten liegt auch
dem Landkreis vor.
Gegenüber der HAZ wollte sich die Behörde jedoch nicht zu dem Fall äußern.
Nach HAZ-Informationen prüft der Landkreis jedoch gerade, ob er gegen das
Urteil des Verwaltungsgerichtes Berufung einlegen will. Dann könnte sich die
Entscheidung über das Schicksal von Gazale Salame noch Monate oder Jahre
hinziehen.
„Die Landrätin Ingrid Baule hat mir in aller Öffentlichkeit versprochen, meine
Frau so schnell wie möglich zurückzuholen, wenn die Gerichtsverhandlung zu
meinen Gunsten ausgeht – und nun wird eine Entscheidung wochenlang
verschoben“, wirft Siala der Behörde vor.
Zwar ist der Landkreis dem Innenministerium unterstellt, so dass dieses
Entscheidungen der Behörde außer Kraft setzen kann. „Das passiert jedoch nur
in den seltensten Fällen“, sagt der Pressesprecher des Innenministeriums,
Michael Knaps. Zwar fänden über diesen Fall Gespräche zwischen Landkreis und
Ministerium statt. „Doch grundsätzlich arbeiten die Ausländerbehörden autonom
und sollen ihre Fälle alleine entscheiden.“

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Der Libanon-Krieg von unten
Geschildert von einer Beobachterin vor Ort, nebst lesenswerten Kommentaren:

http://de.indymedia.org/2006/07/152812.shtml

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