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Freitag, 13. Juni 2008
Über den Aufbau von Vorurteilen
che2001, 21:44h
Manche Debatten sollte man sich doch wirklich nicht zumuten, wenn sie dazu führen, dass man einen Teil seiner Diskussionspartner nicht mehr ernst nehmen kann. Dies ist nun passiert. Ich hätte gewissen Diskutanten (jo@chim und Statler sind ganz ausdrücklich nicht gemeint) mehr zugetraut. Schade!
http://www.antibuerokratieteam.net/2008/06/03/der-abbau-von-vorurteilen/#comment-52822
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Urteilsverkündung im Triftstraßen-Prozess steht bevor
che2001, 12:39h
Am 25.1.2003 starb in der Erfurter Triftstraße ein Angehöriger der Punk-Szene, ein weiterer wurde schwer verletzt. Recht schnell kristallisierte sich heraus, daß es sich nicht wie kolportiert um eine Kneipenschlägerei hielt, sondern handfeste politische Motive im Spiel waren. Der Angeklagte im anhängigen Verfahren stand zum damaligen Zeitpunkt jedenfalls unter Bewährung, weil er rechtskräftig wegen des Zeigens des Hitlergruß verbunden mit einer Körperverletzung verurteilt worden war. Auch nach Erkenntnissen der damals noch in Thüringen aktiven Opferberatung ABAD gehörte der Mann zur rechten Szene.
Der Ablauf der Ereignisse ist Gegenstand eines kurz vor dem Abschluss stehenden Verfahrens vor dem Landgericht Erfurt. Anscheinend hatte der Angeklagte Dirk Q. zusammen mit einem anderen Rechtsradikalen bei einer bekannten Punker-Wohngemeinschaft im Ammertalweg geklingelt und gefragt, ob er sich auf ein Bier einladen darf. Allen Beteiligten muss klar gewesen sein, daß kein rechter Skinhead ernsthaft mit Punks Bier trinken will, sondern eine Provokation vorlag, die auch weiter geführt wurde. Nachdem der Einlass verwehrt wurde, haben die Rechten durch Gesten und Sprüche die Konfrontation mit den Punks gesucht, so Staatsanwalt Scholz am vorletzten Verhandlungstag. Ob es danach zu zwei- oder dreimaligem Schlagabtausch gekommen ist, lässt sich aus den Aussagen der mehr als 40 ZeugInnen nicht eindeutig rekonstruieren. Fest steht, daß mehrere Anwohner unabhängig voneinander gesehen haben, wie der Angeklagte die beiden Geschädigten mit der Faust zu Boden schlug – mit Faustschlägen, die die Gesichtsknochen des einen zertrümmerten und die in der Folge zum Tod des anderen Geschädigten geführt haben.
Die polizeilichen Ermittlungen im Jahr 2003 beginnen damit, die Opfer und ZeugInnen der Gewalttat mit Blaulicht zuhause abzuholen, und unter Druck zu vernehmen. Auch werden andere Angehörige der Punk-Szene auf der Straße von der Polizei angehalten und durchsucht, vermeintlich gefährliche Gegenstände beschlagnahmt - bis nach einer Woche auffällt, daß es keine Rechtsgrundlage dafür gibt.
Am 9.11.2003 erhebt die Staatsanwaltschaft Erfurt Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Dann liegen die Akten auf einem Stapel. Und liegen, bis die erste Strafkammer des Gericht am 22.12.2006 beschließt, das Verfahren ans Amtsgericht zu geben. Dazu ein Betroffener: „Scheinbar ist der Tod eines Punks nicht wichtig genug für die Thüringer Justiz“. Gegen die Entscheidung geht eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft ein, der diese Bagatellisierung rechter Gewalt anscheinend doch zu weit geht. Auch danach passiert wieder lange nichts, bis das Oberlandesgericht am 5.3.2007 den Fall zurück an das Landgericht gibt, daß dann am 12.3.2008 — mehr als fünf Jahre nach der Tat — die Hauptverhandlung eröffnet.
In der Verhandlung wird die ganz besondere Thüringer Linie fortgesetzt. Einer der damals beteiligten Punks kann unter dem Druck der belastenden Situation nicht aussagen und wird vom Vorsitzenden Richter in Erzwingungsgewahrsam geschickt - er wird beim nächsten Verhandlungstag am 26.5. in Hand- und Fußfesseln vorgeführt und wird auch so bald nicht mehr die Justizvollzugsanstalt verlassen. Der junge Mann konnte einige Geldstrafen nicht aufbringen und verbüßt bis Mitte des nächsten Jahres eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Der Angeklagte muss indessen wahrscheinlich weniger Repression fürchten. Durch die ewig lange Verschleppung des Verfahrens sind seine Bewährungsfristen aus früheren Delikten erlassen worden. Ebenso sind die Verjährungsfristen für etwaige zivilrechtliche Ansprüche der Opfer abgelaufen - so zumindest die Rechtsauffassung des Vorsitzenden der zweiten Strafkammer.
Positiv sind den Angeklagten — da sind sich die Prozessbeteiligten einig — zuzurechnen, daß er immer pünktlich und ordentlich zum Verfahren erschienen ist. Anders als der Nebenkläger, der vom Richter ermahnt wurde, doch nicht so oft den Gerichtssaal während der Verhandlung zu verlassen.
Die Staatsanwaltschaft beantragt also eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren und 100 Arbeitsstunden für einen minderschweren Fall von Körperverletzung mit Todesfolge in Tatmehrheit mit Körperverletzung.
Die GewerkschafterInnen gegen Rechts erklären zu diesem Vorgang: „Es liegt uns fern, härtere Strafen zu fordern. Aber die Konsequenz, mit der in diesem Vorgang die Tat verharmlost, ihre Aufklärung verschleppt und die Opfer schikaniert wurden, ist ein Skandal. Der selbe Justizapparat, der in Thüringen alle Hebel in Bewegung setzt, um eine schnelle und harte Betrafung von AntifaschistInnen zu erreichen, lässt sich im vorliegenden Fall alle Zeit der Welt.“
Das Urteil wird aller Voraussicht nach am 19.6. um 9.45 vor dem Landgericht Erfurt verkündet.
Der Ablauf der Ereignisse ist Gegenstand eines kurz vor dem Abschluss stehenden Verfahrens vor dem Landgericht Erfurt. Anscheinend hatte der Angeklagte Dirk Q. zusammen mit einem anderen Rechtsradikalen bei einer bekannten Punker-Wohngemeinschaft im Ammertalweg geklingelt und gefragt, ob er sich auf ein Bier einladen darf. Allen Beteiligten muss klar gewesen sein, daß kein rechter Skinhead ernsthaft mit Punks Bier trinken will, sondern eine Provokation vorlag, die auch weiter geführt wurde. Nachdem der Einlass verwehrt wurde, haben die Rechten durch Gesten und Sprüche die Konfrontation mit den Punks gesucht, so Staatsanwalt Scholz am vorletzten Verhandlungstag. Ob es danach zu zwei- oder dreimaligem Schlagabtausch gekommen ist, lässt sich aus den Aussagen der mehr als 40 ZeugInnen nicht eindeutig rekonstruieren. Fest steht, daß mehrere Anwohner unabhängig voneinander gesehen haben, wie der Angeklagte die beiden Geschädigten mit der Faust zu Boden schlug – mit Faustschlägen, die die Gesichtsknochen des einen zertrümmerten und die in der Folge zum Tod des anderen Geschädigten geführt haben.
Die polizeilichen Ermittlungen im Jahr 2003 beginnen damit, die Opfer und ZeugInnen der Gewalttat mit Blaulicht zuhause abzuholen, und unter Druck zu vernehmen. Auch werden andere Angehörige der Punk-Szene auf der Straße von der Polizei angehalten und durchsucht, vermeintlich gefährliche Gegenstände beschlagnahmt - bis nach einer Woche auffällt, daß es keine Rechtsgrundlage dafür gibt.
Am 9.11.2003 erhebt die Staatsanwaltschaft Erfurt Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Dann liegen die Akten auf einem Stapel. Und liegen, bis die erste Strafkammer des Gericht am 22.12.2006 beschließt, das Verfahren ans Amtsgericht zu geben. Dazu ein Betroffener: „Scheinbar ist der Tod eines Punks nicht wichtig genug für die Thüringer Justiz“. Gegen die Entscheidung geht eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft ein, der diese Bagatellisierung rechter Gewalt anscheinend doch zu weit geht. Auch danach passiert wieder lange nichts, bis das Oberlandesgericht am 5.3.2007 den Fall zurück an das Landgericht gibt, daß dann am 12.3.2008 — mehr als fünf Jahre nach der Tat — die Hauptverhandlung eröffnet.
In der Verhandlung wird die ganz besondere Thüringer Linie fortgesetzt. Einer der damals beteiligten Punks kann unter dem Druck der belastenden Situation nicht aussagen und wird vom Vorsitzenden Richter in Erzwingungsgewahrsam geschickt - er wird beim nächsten Verhandlungstag am 26.5. in Hand- und Fußfesseln vorgeführt und wird auch so bald nicht mehr die Justizvollzugsanstalt verlassen. Der junge Mann konnte einige Geldstrafen nicht aufbringen und verbüßt bis Mitte des nächsten Jahres eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Der Angeklagte muss indessen wahrscheinlich weniger Repression fürchten. Durch die ewig lange Verschleppung des Verfahrens sind seine Bewährungsfristen aus früheren Delikten erlassen worden. Ebenso sind die Verjährungsfristen für etwaige zivilrechtliche Ansprüche der Opfer abgelaufen - so zumindest die Rechtsauffassung des Vorsitzenden der zweiten Strafkammer.
Positiv sind den Angeklagten — da sind sich die Prozessbeteiligten einig — zuzurechnen, daß er immer pünktlich und ordentlich zum Verfahren erschienen ist. Anders als der Nebenkläger, der vom Richter ermahnt wurde, doch nicht so oft den Gerichtssaal während der Verhandlung zu verlassen.
Die Staatsanwaltschaft beantragt also eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren und 100 Arbeitsstunden für einen minderschweren Fall von Körperverletzung mit Todesfolge in Tatmehrheit mit Körperverletzung.
Die GewerkschafterInnen gegen Rechts erklären zu diesem Vorgang: „Es liegt uns fern, härtere Strafen zu fordern. Aber die Konsequenz, mit der in diesem Vorgang die Tat verharmlost, ihre Aufklärung verschleppt und die Opfer schikaniert wurden, ist ein Skandal. Der selbe Justizapparat, der in Thüringen alle Hebel in Bewegung setzt, um eine schnelle und harte Betrafung von AntifaschistInnen zu erreichen, lässt sich im vorliegenden Fall alle Zeit der Welt.“
Das Urteil wird aller Voraussicht nach am 19.6. um 9.45 vor dem Landgericht Erfurt verkündet.
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