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Samstag, 5. November 2011
Der Anfang vom Ende des Asylbewerberleistungsgesetzes?
che2001, 11:50h
Post aus Brandenburg:
http://www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.268922.de
Pressemitteilung aus dem Ministerium
04.11.2011Asylbewerber sollen Bargeld statt Gutscheine erhalten | 117/2011
*Die Auszahlung von Bargeld an Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist
mit dem Asylbewerberleistungsgesetz vereinbar. Das stellt das
Sozialministerium mit einem neuen Runderlass jetzt noch einmal klar, der
Mitte November im Amtsblatt veröffentlicht wird. Sozialminister Günter
Baaske: „Alle Kreise und kreisfreien Städte, die Geld an Asylbewerber
auszahlen, handeln rechtskonform. Ich wünsche mir sogar ausdrücklich,
dass in ganz Brandenburg Bargeld grundsätzlich den Vorrang erhält. Denn
das veraltete Gutscheinsystem ist für die Betroffenen in der Regel
völlig ungeeignet, zu teuer und auch diskriminierend.“*
Asylbewerber, die bereits länger als vier Jahre in Deutschland sind und
in einer eigenen Wohnung leben, erhalten in der Regel Bargeld. Baaske:
„Hier gibt es nur einen sehr eingeschränkten Ermessensspielraum. Ein
abweichendes Verwaltungshandeln kommt nur in ganz besonderen
Ausnahmesituationen in Frage.“
Er weist zugleich darauf hin, dass auch Bewerber, die kürzer in
Deutschland sind oder in Gemeinschaftsunterkünften leben, Barleistungen
erhalten können. Diese Entscheidung obliege dem Kreis oder der
kreisfreien Stadt. In Brandenburg zahlen mittlerweile fast alle
Landkreise und kreisfreien Städte an Asylbewerber Geldleistungen aus.
Baaske: „Die Rechtslage hat sich nicht verändert, aber mit dem neuen
Runderlass schaffen wir zusätzliche *Rechtssicherheit*.“
Baaske weiter: „Die Praxis hat eindeutig gezeigt, dass es viele Umstände
gibt, die für Bargeld sprechen. Das Gutscheinsystem ist für die
Verwaltung in der Regel aufwändiger. Den Asylbewerbern steht zum
Einlösen der *Gutscheine* oft nur eine kleine Anzahl an Läden zur
Verfügung, die nicht immer leicht erreichbar sind. Auf die Gutscheine
kann nicht immer Wechselgeld herausgegeben werden und damit geht Geld
verloren. Das alles sind gute Gründe, die eine Auszahlung von Geld im
Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes rechtfertigen.“
Unabhängig davon müsse das Asylbewerberleistungsgesetz dringend vom Bund
überarbeitet werden. Baaske: „Vor allem die *Regelsätze*, die noch aus
dem Jahr 1993 stammen, gehören endlich auf dem Prüfstand. Darüber hinaus
müssen endlich auch Bildungs- und Teilhabeleistungen für die Kinder von
Asylbewerberinnen und -bewerbern im Gesetz verankert werden“.
http://www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.268922.de
Pressemitteilung aus dem Ministerium
04.11.2011Asylbewerber sollen Bargeld statt Gutscheine erhalten | 117/2011
*Die Auszahlung von Bargeld an Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist
mit dem Asylbewerberleistungsgesetz vereinbar. Das stellt das
Sozialministerium mit einem neuen Runderlass jetzt noch einmal klar, der
Mitte November im Amtsblatt veröffentlicht wird. Sozialminister Günter
Baaske: „Alle Kreise und kreisfreien Städte, die Geld an Asylbewerber
auszahlen, handeln rechtskonform. Ich wünsche mir sogar ausdrücklich,
dass in ganz Brandenburg Bargeld grundsätzlich den Vorrang erhält. Denn
das veraltete Gutscheinsystem ist für die Betroffenen in der Regel
völlig ungeeignet, zu teuer und auch diskriminierend.“*
Asylbewerber, die bereits länger als vier Jahre in Deutschland sind und
in einer eigenen Wohnung leben, erhalten in der Regel Bargeld. Baaske:
„Hier gibt es nur einen sehr eingeschränkten Ermessensspielraum. Ein
abweichendes Verwaltungshandeln kommt nur in ganz besonderen
Ausnahmesituationen in Frage.“
Er weist zugleich darauf hin, dass auch Bewerber, die kürzer in
Deutschland sind oder in Gemeinschaftsunterkünften leben, Barleistungen
erhalten können. Diese Entscheidung obliege dem Kreis oder der
kreisfreien Stadt. In Brandenburg zahlen mittlerweile fast alle
Landkreise und kreisfreien Städte an Asylbewerber Geldleistungen aus.
Baaske: „Die Rechtslage hat sich nicht verändert, aber mit dem neuen
Runderlass schaffen wir zusätzliche *Rechtssicherheit*.“
Baaske weiter: „Die Praxis hat eindeutig gezeigt, dass es viele Umstände
gibt, die für Bargeld sprechen. Das Gutscheinsystem ist für die
Verwaltung in der Regel aufwändiger. Den Asylbewerbern steht zum
Einlösen der *Gutscheine* oft nur eine kleine Anzahl an Läden zur
Verfügung, die nicht immer leicht erreichbar sind. Auf die Gutscheine
kann nicht immer Wechselgeld herausgegeben werden und damit geht Geld
verloren. Das alles sind gute Gründe, die eine Auszahlung von Geld im
Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes rechtfertigen.“
Unabhängig davon müsse das Asylbewerberleistungsgesetz dringend vom Bund
überarbeitet werden. Baaske: „Vor allem die *Regelsätze*, die noch aus
dem Jahr 1993 stammen, gehören endlich auf dem Prüfstand. Darüber hinaus
müssen endlich auch Bildungs- und Teilhabeleistungen für die Kinder von
Asylbewerberinnen und -bewerbern im Gesetz verankert werden“.
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Der nächste Krieg
che2001, 01:00h
geht gegen den Iran, und er steht direkt bevor.
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