Samstag, 26. November 2011
Einmal mehr: Staatlicher Rassismus, der sich selbst nicht in Frage stellt, und wahrscheinlich kommentiert wieder kein Schwein
Zur Entscheidung des BGH, wonach die Abschiebung gegen den Flüchtling Slawik C., der sich im Juli 2010 in Abschiebungshaft das Leben nahm, rechtswidrig war, hat das niedersächsische Innenministerium nun eine Stellungnahme abgegeben. Darin führt das Innenministerium aus, die Auslegung der Gesetze durch den BGH sei dem Innenministerium erst seit Januar 2011 bekannt, überdies habe der BGH “die materiell rechtliche Begründung für die Anordnung der Abschiebungshaft … nicht beanstandet”.

Hierzu ist folgendes festzustellen: Der BGH und das Bundesverfassungsgericht haben in den letzten zwei Jahren in einer Vielzahl von Entscheidungen die Rechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit von Haftanordnungen festgestellt, ohne dass sich das niedersächsische Innenministerium bislang genötigt sah, die Ausländerbehörden im Rahmen der Fachaufsicht zu mehr Sorgfalt und Zurückhaltung bei Haftanträgen aufzufordern. In der vorliegenden Entscheidung hat der BGH die Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaft schon wegen eines Formfehlers festgestellt und musste daher die materiell rechtlichen Gründe für die Abschiebungshaft nicht mehr prüfen. Freilich wäre die Abschiebungshaft mit großer Wahrscheinlichkeit auch wegen des unzureichend begründeten Haftantrags und Haftbeschlusses für rechtswidrig erklärt worden.

Um das Ausmaß des Problems zu verdeutlichen, sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich auf die Statistik von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch aus Hannover verwiesen. Allein die Auswertung seiner eigenen abschiebungshaftrechtlichen Verfahren ergibt ein erschreckendes Bild: Seit 2002 hat er hier 741 Mandanten vor allem aus Niedersachsen vertreten. Nach den vorliegenden rechtskräftigen Entscheidungen haben sich davon 288 Menschen, also weit mehr als ein Drittel aller Betroffenen, zu Unrecht in Haft befunden. Insgesamt sind bislang 7824 rechtswidrige Hafttage angefallen. “Das sind gut 21 Jahre; pro Gefangenem durchschnittlich 27 Tage”, resümiert Fahlbusch. “Für einen Rechtsstaat ist das ein desaströser Befund!

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