Montag, 28. Oktober 2013
Wenigstens ein Fortschritt!
Das LG Görlitz hat in verschieden (gleichlautenden) Beschlüssen am 23.10.2013 entschieden, dass eine Inhaftierung in einer JVA (JVA Chemnitz für Frauen bzw JVA Dresden für Männer) nicht (mehr) zulässig ist, da dies mit der Rückführungsrichtlinie unvereinbar ist.



Es steht zu hoffen, dass jetzt auch –endlich!- Amts- und Landgericht Hannover „den Mut finden“, sich dem BGH und seiner im Vorlagebeschluss vom 11.7.2013 –V ZB 40/11- geäußerten Rechtsauffassung anzuschließen, so dass auch in der JVA Hannover, Abteilung Langenhagen Abschiebungshaft nicht mehr vollstreckt wird.

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