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Freitag, 13. Juni 2014
Wieder einmal: Biji Kurdistan Azad!
che2001, 01:42h
Jetzt, wo die Peshmerga die letzte Macht ist, die den ISIS-Abschaum noch stoppen kann, wünsche ich den KämpferInnen der PUK, PAK und, ja auch der DPK gutes Büchsenlicht.
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Zum Tod von Schirrmacher
che2001, 01:40h
Ich habe seine Beiträge nicht geschätzt, für mich war er im Wesentlichen ein Reaktionär. Aber nur in seinen eigenen Ansichten, die Freiräume, die er Anderen in der FAZ öffnete waren wegweisend und visionär. Streitbarer Intellektueller und originärer Denker war er auf jeden Fall, und er starb viel zu früh. Insofern: Bei allem Widerspruch, danke für Dein Wirken!
De mortius nihil nisi bene.
Ausnahmen ausgeklammert.
De mortius nihil nisi bene.
Ausnahmen ausgeklammert.
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Drohende Abschiebung von Salah Abdallah
che2001, 12:50h
Heute, 12.06., soll der sudanesische Asylsuchende Salah Abdallah im Rahmen einer Dublin-Überstellung aus dem Abschiebungsgefängnis Hannover nach Rom abgeschoben werden. Das Bundesamt hatte festgestellt, dass Salah Abdallah sein Asylverfahren in Italien betreiben müsse.
Aus Protest gegen die drohende Abschiebung sind nun 28 Flüchtlings aus dem Protest-Camp in Hannover in den Hungerstreik getreten (siehe website zum Protest-Camp hier).
Auf der Pressekonferenz, zu der angesichts der drohenden Abschiebung von Salah Abdallah kurzfristig eingeladen wurde, erläuterte der Anwalt des sudanesischen Flüchtlings, Paulo Dias, warum es so weit kommen konnte:
Anders als das Amtsgericht Hannover in einer jüngsten Entscheidung festgestellt hatte (siehe Beschluss im Anhang) ist das Amtsgericht Hildesheim, das über den Haftantrag der Ausländerbehörde des Landkreises Hildesheim entschieden hatte, nicht der Ansicht, dass eine Abschiebungshaft zur Dublin-Überstellung rechtswidrig sei. Das Amtsgericht Hannover hatte zu Recht festgestellt, dass es (bisher) keine rechtliche Grundlage gäbe, auf der Menschen zur Abschiebung im Rahmen der Dublin-Verordnung inhaftiert werden dürften. Das Amtsgericht sieht dies offensichtlich anders, Der Anwalt hat daher Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, in der Hoffnung, dass durch eine Eilentscheidung Salah Abdallah noch aus der Haft entlassen würde (bis zum derzeitigen Zeitpunkt gab es jedoch keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts).
Skandalös wie die Entscheidung des Amtsgerichts Hildesheim ist ebenso, wie das Amtsgericht und die Ausländerbehörde des LK Hildesheim den gesamten Vorgang der Akteneinsicht und eine Entscheidung über die Haftbeschwerde des Anwalts verschleppt haben. Immerhin geht es um die Frage, ob ein Mensch, der keine Straftat begangen hat, zu Unrecht eingesperrt wurde. Die Entscheidung über die Haftbeschwerde erfolgte jedoch erst gestern, Mittwoch, 11.06.. Weitere rechtliche Schritte, wie die Verfassungsbeschwerde wurden dadurch vereitelt, Hinzu kommt, dass der Abschiebungstermin für Salah Abdallah kurzfristig von Ende Juni auf den 12. Juni vorverlegt wurde-
Salah Abdallah erwarten in Italien unerträgliche Aufnahmebedingungen mit Obdachlosigkeit und unzureichender Versorgung sowie ein nur schlecht funktionierendes Asylsystem.
Aus Protest gegen die drohende Abschiebung sind nun 28 Flüchtlings aus dem Protest-Camp in Hannover in den Hungerstreik getreten (siehe website zum Protest-Camp hier).
Auf der Pressekonferenz, zu der angesichts der drohenden Abschiebung von Salah Abdallah kurzfristig eingeladen wurde, erläuterte der Anwalt des sudanesischen Flüchtlings, Paulo Dias, warum es so weit kommen konnte:
Anders als das Amtsgericht Hannover in einer jüngsten Entscheidung festgestellt hatte (siehe Beschluss im Anhang) ist das Amtsgericht Hildesheim, das über den Haftantrag der Ausländerbehörde des Landkreises Hildesheim entschieden hatte, nicht der Ansicht, dass eine Abschiebungshaft zur Dublin-Überstellung rechtswidrig sei. Das Amtsgericht Hannover hatte zu Recht festgestellt, dass es (bisher) keine rechtliche Grundlage gäbe, auf der Menschen zur Abschiebung im Rahmen der Dublin-Verordnung inhaftiert werden dürften. Das Amtsgericht sieht dies offensichtlich anders, Der Anwalt hat daher Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, in der Hoffnung, dass durch eine Eilentscheidung Salah Abdallah noch aus der Haft entlassen würde (bis zum derzeitigen Zeitpunkt gab es jedoch keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts).
Skandalös wie die Entscheidung des Amtsgerichts Hildesheim ist ebenso, wie das Amtsgericht und die Ausländerbehörde des LK Hildesheim den gesamten Vorgang der Akteneinsicht und eine Entscheidung über die Haftbeschwerde des Anwalts verschleppt haben. Immerhin geht es um die Frage, ob ein Mensch, der keine Straftat begangen hat, zu Unrecht eingesperrt wurde. Die Entscheidung über die Haftbeschwerde erfolgte jedoch erst gestern, Mittwoch, 11.06.. Weitere rechtliche Schritte, wie die Verfassungsbeschwerde wurden dadurch vereitelt, Hinzu kommt, dass der Abschiebungstermin für Salah Abdallah kurzfristig von Ende Juni auf den 12. Juni vorverlegt wurde-
Salah Abdallah erwarten in Italien unerträgliche Aufnahmebedingungen mit Obdachlosigkeit und unzureichender Versorgung sowie ein nur schlecht funktionierendes Asylsystem.
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