Freitag, 21. April 2017
FIM's Scheitern - von der unerhörten Verweigerung arbeitsmarktpolitischer Logik
Nun ist es amtlich: Das vermeintliche Arbeitsmarktprogramm "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen", abgekürzt FIM – ist faktisch gescheitert. Auf die Unsinnigkeit dieses Programms wurde von vielen Seiten bereits frühzeitig hingewiesen, siehe z.B.:

https://www.nds-fluerat.org/19496/aktuelles/die-wundersame-metamorphose-des-asylblg/

Standen ursprünglich für das Jahr 2016 75 Mio. € und die Jahre 2017 – 2019 jeweils 300 Mio. € zur Verfügung, so wurde bereits zur Jahreswende das Budget für 2017 bis 2019 auf 200 Mio. € gedeckelt. Aber selbst unter diesen Voraussetzungen ist die Ergebnislage desaströs:

Umgerechnet auf den Zeitraum 08/2016 bis 03/2017 (8 Monate) hätten mit einem auf diesen Zeitraum berechneten und bereits angepassten Budget von 125 Mio. € etwa 75.000 Asylsuchende in Maßnahmen sein sollen. Mit Sachstand 27.03.2017 waren es etwas mehr als 20.000 aktivierte Plätze (davon 5.877 als staatliche/kommunale Plätze und 14.279 externe – also z.B. bei NGO angedockte - Plätze). Ob diese für ein Jahr bewilligten Maßnahmen dann auch tatsächlich im Gesamtzeitraum mit Asylsuchenden besetzt sein werden, kann derzeit niemand mit Sicherheit sagen. Fest steht aber, dass trotz gedeckeltem Budgetansatz und bei Annahme, dass die aktivierten Plätze auch tatsächlich belegt sind, die Zielerreichung nur bei etwa 25% liegt, eine Einsparung aus diesem Zeitraum also von mehr als 90 Mio. €.

Die Erkenntnis, dass das nicht funktionieren kann, kam dann auch recht schnell. Die Bundesregierung zog Ende März 2017 die Reißleine und kürzte den Haushaltsansatz ab 2018 von 200 Mio. € auf 60 Mio. € pro Jahr. Die eingesparten Mittel werden ab 2018 (ca. 240 Mio. €/Jahr) nunmehr den Jobcentern für ihren Verwaltungshaushalt zur Verfügung gestellt.

siehe z.B.: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/integration-ein-euro-job-flop-1.3469454

Ob das ein Taschenspielertrick zum Stopfen von notorisch klammen Haushaltsmitteln der JC ist oder ob diese Mittel am Ende dann doch zu mehr Effektivität bei der Arbeitsmarktintegration (aller Menschen ohne Arbeit) beitragen werden, sei einmal dahingestellt und wird uns ggf. im kommenden Jahr beschäftigen. Erwähnenswert ist vielmehr die Begründung des BMAS. Mit Schreiben vom 30.03.2017 erklärt das BMAS den entsprechenden Länderministerien:

„... gerade Flüchtlinge mit einer guten Bleibeperspektive, die die Hauptzielgruppe der Flüchtlings-integrationsmaßnahmen darstellen, wechseln durch zügigere Asylverfahren schneller in die Grundsicherung für Arbeitsuchende………..“

Verwunderung löst zunächst einmal die Zielgruppenverengung aus. Von einer Bleibeperspektive liest sich weder im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) noch im Sozialgesetzbuch III (SGB III) etwas. Darüber hinaus stellt sich die Frage, was die Bundesregierung denn eigentlich mit dieser Bleibeperspektive meint. Immerhin wurde ja auch eine Bleiberechtsregelung für abgelehnte Asylsuchende geschaffen, die in der Ausbildung sind.

Unterstellen wir aber, dass diese Vorgabe tatsächlich Intention der Bundesregierung war, dann stellt sich natürlich die Frage, warum die Bundesregierung nicht bereits im Vorfeld ihrer Planungen davon hätte ausgehen müssen, dass angesichts der immerhin 320.000 Menschen, denen im Zeitraum von 01/2015 bis 06/2016 durch ihre anerkannten Schutzbedarfe eine Bleibeperspektive eröffnet wurde, ein Rechtskreiswechsel vom AsylbLG in das SGB II die Regel und nicht die unerwartete Ausnahme sein würde.

Ein solch gerüttelt Maß an Unwissenheit und Unfähigkeit sollte der Bundesregierung hingegen nicht unterstellt werden. Der – vielleicht etwas hilflose – Versuch, das Scheitern des Programms in gewisser Hinsicht „übernatürlichen Kräften“ zuzuschieben, mag zum menschlichen Reflex gehören, Fehler nicht allzu gern bereitwillig zugeben zu wollen, die eigentliche Ursache des Scheitern liegt indes woanders.

Es macht Sinn, an dieser Stelle auf das drohende Scheitern eines weiteren Programms (KompAS - Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb) hinzuweisen. Dieses Programm sollte schutzberechtigte Menschen und denen, die es nach Prognose des Bundesinnenministeriums bald sein werden, schneller in eine Ausbildung oder eine Arbeit bringen. Bis Ende 2016 sollten hier 40.000 Plätze besetzt sein, tatsächlich waren es jedoch nur 9.833 Menschen, die von dieser Turbo-Integration in den Arbeitsmarkt profitiert haben, auch hier also eine Zielerreichung von etwa 25%.

siehe dazu: www.sueddeutsche.de/politik/integration-buerokratisches-gewirr-1.3464439

Anders als FIM war KompAS tatsächlich nur bestimmten Flüchtlingen zugänglich. Das ist angesichts des frühzeitigen Arbeitsmarktzugangs nahezu aller Flüchtlinge aus arbeitsmarktpolitischer Sicht bereits unsinnig. Was aber angeblich wegen dem Rechtskreiswechsel bei FIM nicht geklappt hat, klappt offenbar auch nach dem Rechtskreiswechsel (vom AsylbLG in das SGB II ) offenbar nicht.

Es muss also einen anderen Grund haben, warum das alles nicht funktioniert, – und der liegt auf der Hand: Mehrfachzuständigkeiten innerhalb gemeinsamer Programmansätze, Maximierung von Rechtskreisschnittstellen und von Abstimmungszwängen, völlig unzureichende bis fehlende Überleitungsszenarien, unterschiedlichste Handhabung aufgrund unterschiedlichster Strategieansätze und regionaler Sachverhalte vor Ort, u.v.m., - kurzum: hausgemachte Probleme, die letztlich entstanden sind und bestehen werden, wenn die Regeln der arbeitsmarktpolitischen Kunst zugunsten einer ordnungspolitischen Dominanz (Bleibeperspektive) geopfert werden. Das ist nicht nur teuer, sondern vor allem menschenunwürdige Politik!

Wie lässt sich das auflösen? Die Antwort ist simpel: durch die Auflösung des Rechtskreischaos. Und da muss nicht jeder Knoten im Wirrwarr gelöst werden, sondern nur der Hauptfaden anders gelegt werden: mit der Abschaffung des AsylbLG und damit folgerichtig einem ALG II – Bezug für alle schutzsuchenden Flüchtlinge oder geduldeten Ausländer/innen.

Nicht, dass sich das SGB II in einem kritikfreien Raum befände, wohl im Gegenteil, aber mit einem Festhalten an einem ordnungspolitischen Leistungsgesetz – das AsylbLG ist NICHT Bestandteil der Sozialgesetzgebung – wird nicht nur mehr soziale Gerechtigkeit verhindert, sondern werden auch weiterhin arbeitsmarktpolitische Ansätze für Flüchtlinge ins Leere laufen, zumindest aber nicht optimal umgesetzt werden können.

Auch eine andere Zahl kann dann nicht mehr ignoriert werden: annähernd 63.000 Asylanträge wurden in den ersten drei Monaten des Jahres 2017 abgelehnt (2016: ca. 73.000, 2015: ca. 6.000). Viele dieser Verfahren werden ihre Fortsetzung in den Verwaltungsgerichten finden. Nehmen wir nun noch die etwa 265.000 offenen Erstverfahren hinzu, so stellt sich die Frage, warum die voraussichtlich mehr als 200.000 Menschen, die sich auch in 2017 (und 2018) noch in einem Asylverfahren befinden werden, trotz Arbeitsmarktzugang keine Zielgruppe der Arbeitsmarktpolitik sind? Diese Frage stellt sich bei einem ALG II – Bezug nicht mehr!

Indes stehen die Zeichen eher auf Sturm. Am 26.04.2017 wird der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat die Novellierung des AsylbLG beraten. Nicht Abschaffung, sondern Verschärfung des diskriminierenden AsylbLG steht dabei im Mittelpunkt der politischen Debatte. Bleibt die Hoffnung, dass sich jenseits einer in dieser Frage eher hoffnungsfernen CDU die anderen Regierungsparteien in den Ländern zu einer fulminanten Gegenattacke aufraffen und soziale Gerechtigkeit schon einmal im Vorwahlkampf probieren

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Solidarität ist vielfältig - Ein Morgenvor Lampedusa
Zwei Veranstaltungen mit der szenischen Lesung "Ein Morgen vor Lampedusa" finden demnächst in Niedersachsen statt:

Am 24. April 2017, um 19:00 Uhr in der Martin-Luther-Kirche in Goldenstedt (Vechtaer Str. 2, Goldenstedt)

Veranstalter:

Caritas-Sozialwerk
kath. Kirchengemeinde St. Gorgonius
evang. Kirchengemeinde Goldenstedt

Mit Unterstützung von Patenprojekt Goldenstedt, Theatergruppe Goldenstedt, Jugendparlament Goldenstedt, Marienschule Goldenstedt und Landes-Caritasverband für Oldenburg

Eintritt frei. Spenden gehen an das Patenprojekt Goldenstedt, welches viele Flüchtlingskinder und deren Familien begleitet.

Am 4. Mai 2017, um 20:00 Uhr im Forum der KGS Schneverdingen (Am Timmerahde 28-30, Schneverdingen)
Veranstalter:

KGS Schneverdingen
Flüchtlingshilfe Schneverdingen

Eintritt frei. Spenden gehen an die Flüchtlingshilfe Schneverdingen

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Rage against Abschiebung
Am Montag, dem 24.4., findet ein Abschiebungsflug von München nach Kabul statt.
Damit erklären sich die Meldungen aus einigen Bundesländern über Afghanen, die
in Abschiebungshaft genommen worden sind. Flüchtlinge aus Niedersachsen sind
nicht betroffen.
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OB aus Salzgitter spaltet, statt Chancen zu nutzen
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert den Ruf nach Wohnsitzauflagen, mit dem sich der Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Frank Klingebiel (CDU), an die Landesregierung gewandt hat. Wenn die Stadt Salzgitter für die Integration von Flüchtlingen weitere finanzielle Mittel benötigt, sollte die logische Folge sein, das verfügbare Geld – und nicht die Menschen – anders zu verteilen.

Wohnsitzauflagen sind integrationshemmend und beschneiden anerkannte Flüchtlinge in ihren Rechten. Eine solche Forderung ist eine Abkehr von der von der Stadt bisher selbst proklamierten „Willkommenskultur“ und scheint vor allem dem aufziehenden Landtagswahlkampf geschuldet zu sein.

Unsicherheiten junger Eltern hinsichtlich der Betreuungsplätze zu instrumentalisieren und mit dem Raunen von einer drohenden „Gettobildung“ Ressentiments zu bedienen, ist allzu leicht als Wahlkampfmanöver durchschaubar.

Ganz sicher ziehen vergleichsweise überdurchschnittlich viele Geflüchtete nach Salzgitter. Angesichts der oft jahrelangen Trennungen von Familien ist es auch nur allzu verständlich, wenn Flüchtlinge dorthin ziehen, wo bereits Verwandte und Bekannte leben und somit Unterstützungssysteme vorhanden sind. Zudem ist eigener Wohnraum eine wesentliche Grundlage für die Partizipation von Geflüchteten am gesellschaftlichen Leben.

Um diese Entwicklung gelingend zu gestalten, ist es essentiell, konkrete Aufnahme- und Teilhabekonzepte zu formulieren und umzusetzen. Die Erfahrung zeigt, dass solche Handlungsleitfäden Transparenz schaffen und Handlungssicherheit für alle Beteiligten schaffen.

Wünschenswert wäre, dass die Stadt Salzgitter Geflüchtete weiterhin offensiv begleitet und in ihre Gemeinwesenarbeit einbezieht. Mehrere Projekte in Salzgitter haben bereits tolle Erfolge gezeigt, etwa AWiSTA im Ortsteil Fredenberg.

Statt in den Wahlkampfmodus zu schalten und angebliche Gefahren herbeizureden, sollte der Oberbürgermeister seinen Fokus viel eher auf die positiven Wirkungen solcher Maßnahmen für das Gemeinwesen lenken. Solche Projekte zu fördern und fortzuentwickeln, stünde der Stadt gut zu Gesicht. Immerhin sind gerade für Integrationsprojekte und Gemeinwesenarbeit über zahlreiche Fördertöpfe Gelder abrufbar. Zu den Aufgaben gehört dann auch ein aktualisiertes kommunales Konzept zur Integration und Partizipation von Geflüchteten.

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Afghanische Söldner kämpfen mit hohem Blutzoll für die iranische Armee in Syrien
http://www.atlanticcouncil.org/blogs/syriasource/shia-afghan-fighters-in-syria

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Flüchtlingsabwehr mit Hilfe von Gangstern und Diktatoren
Die Asylpolitik hat hierzulande eine Kehrtwende vollzogen. Stand noch vor zwei Jahren die Willkommenskultur im Vordergrund, geht es heute vor allem um die Abwehr von Flüchtlingen. Im Gespräch mit der MAIZEITUNG (Seite 8) wirft Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsen, einen Blick ins Unterholz der offiziellen Flüchtlingspolitik.



MAIZEITUNG: Viele Menschen begrü-
ßen, dass seit geraumer Zeit deutlich
weniger Flüchtlinge zu uns kommen.
Warum kritisieren Sie die Flüchtlings-
politik der Bundesregierung?
Kai Weber: Die Politik der Bundesregierung
setzt darauf, die Aufnahme von Flüchtlingen
anderen Staaten zu übertragen. Diese Politik
schiebt Flüchtlinge in Staaten ab, die keine
Gewähr dafür bieten, dass Flüchtlinge dort
menschenwürdig aufgenommen werden. Das
gilt für die Türkei, wo wir tausende, wenn
nicht zehntausende von rechtswidrigen und
fragwürdigen Inhaftierungen, Hauszerstö-
rungen und ähnliche Fälle erlebt haben. Oder
nehmen wir Libyen, wo wir eine hohe Zahl
von Internierungslagern, Entführungen und
Erpressungen verzeichnen. Frauen werden in
Lagern vergewaltigt und Menschen auf eine
sehr schlimme Weise misshandelt. Es werden
Bündnispartner salonfähig gemacht wie
Omar al-Baschir, Staatschef des Sudan, der
wegen Völkermords vom Internationalen
Strafgerichtshof gesucht wird. Oder der
ägyptische Putschist und Staatschef Sisi, den
Vizekanzler Gabriel bei seinem Staatsbesuch
trotz der Verhängung von hunderten Todes-
urteilen einen »beeindruckenden Präsiden-
ten« nannte. Wir halten es in höchstem Maße
für schäbig, wenn die Bundesregierung mit
solchen Staaten verhandelt, damit die Flücht-
linge dort bleiben.
Dazu passt doch, dass Geflüchtete
mittlerweile in Einsatzgebiete der
Bundeswehr, etwa nach Afghanistan
abgeschoben werden.
Afghanistan ist das zweitgrößte Herkunftsland
für Flüchtlinge auf der Welt. Der Hochkommis-
sar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge hat
klargestellt, dass es keine sicheren Gebiete in
Afghanistan gibt. Insofern kann die Konse-
quenz nur sein, diese Flüchtlinge hier aufzu-
nehmen und ihnen Schutz zu gewähren. Wenn
jetzt der Bundesinnenminister öffentlich Stim-
mung dafür macht, dass Afghanen zurückkeh-
ren sollen und medial inszenierte Abschiebun-
gen durchführt, bemüht sich die Bundesregie-
rung damit, Signale an die zu senden, die noch
kommen könnten. Und dieses Signal lautet:
Kommt nicht nach Deutschland, ihr seid hier
unerwünscht.
Was passiert im Mittelmeer?
Die Politik Europas versucht, das Mittelmeer mit
Satelliten und neuester Technik zu überwachen,
um Fluchthilfe zu unterbinden und Boote zu zer-
stören. Mit dem fatalen Effekt, dass sich Flücht-
linge auf immer wackligere Nussschalen und
Schlauchboote begeben. Auch deshalb kom-
men Menschen ums Leben. Das hat wenig mit
Hilfe für Flüchtlinge und viel mit Fluchtverhinde-
rung zu tun. Die Zahl der Toten im Mittelmeer
hat im vergangenen Jahr mit 5.022 einen trauri-
gen Höchststand erreicht.
Flüchtlingsorganisationen fordern,
die Grenzen zu öffnen. Erhalten dann
nicht rechte Parteien wie die AfD
immer mehr Zuspruch?
Erstaunlich ist doch, dass wir 2015 eine in
Deutschland bisher nicht gekannte Form der
Begeisterung für Flüchtlingshilfe erlebt haben
– und zwar zu einem Zeitpunkt, als wir schon
hunderttausende Flüchtlinge im Land hatten.
Die Gegenbewegung setzte erst mit einer
gewissen Zeitverzögerung ein und erhielt
auch Auftrieb durch Brüche und Widersprü-
che bei den etablierten Parteien. Wenn sich
Herr Seehofer zum Sprachrohr des Rechtspo-
pulismus macht und die Kanzlerin öffentlich
beschimpft, dann muss man sich nicht wun-
dern, dass rechte Gruppierungen darüber
Auftrieb erhalten. Man wird den Rechtspopu-
lismus nicht dadurch bekämpfen, dass man
ihm nach dem Mund redet. Die Zusammen-
hänge von Zahl der Flüchtlinge und Rechtspo-
pulismus lassen sich jedenfalls nicht so sim-
pel auf den Nenner bringen: je mehr Flücht-
linge, desto mehr Rechtspopulismus. Auch
aus historischer Erfahrung wissen wir, dass
ein Antisemitismus ganz ohne Juden aus-
kommt, und dass der Rassismus in Deutsch-
land dort am größten ist, wo es am wenig-
sten Ausländer gibt.
Wie wollen Sie die Flüchtlingszah-
len begrenzen?
Wir wollen eine solidarische Aufnahme und
Verteilung von Flüchtlingen überall auf der
Welt, auch in Europa erreichen. Wir wissen,
dass das im Moment sehr, sehr schwierig ist.
Viele europäische Staaten verweigern diese
Solidarität.
Wäre es nicht einfacher, die Flucht-
ursachen zu bekämpfen, statt enorme
Grenzbefestigungen zu bauen und
militärisch aufzurüsten?
Eine Politik, die darauf zielt, nicht die Fluchtur-
sachen, sondern die Flüchtlinge zu bekämp-
fen, wird auf Dauer scheitern, weil die Flücht-
linge dennoch verzweifelt versuchen werden
durchzukommen. Wenn wir tatsächlich die
Fluchtursachen bekämpfen wollen, müssen
wir auch bestimmte Lebensweisen in Europa
Immer noch sind von der steigenden
Altersarmut vorwiegend Frauen
betroffen. Seit einem Jahr ist
Monika Windhorn nun in Ren-
te. Obwohl die gelernte Ver-
lagskauffrau vor der Arbeits-
losigkeit als Bürokraft gear-
beitet und zwei Kinder groß-
gezogen hat, liegt sie mit
ihren Einkünften laut EU-Sta-
tistikbehörde Eurostat unter der
Armutsgrenze für Bundesbürger/
innen von rund 1.000 Euro im Monat.
Trotzdem sie 18 Jahre verheiratet war und
ihr Mann regelmäßig in die Rentenkasse ein-
zahlte, beträgt ihre offizielle Rente nur 621
Euro netto im Monat. Zum Glück kann sie
diese karge Summe durch einen kleinen
Nebenjob und eine Aufwandsentschädigung
für ihr Mandat in einem hannoverschen
Bezirksrat etwas aufbessern. Mit insgesamt
810 Euro muss sie jeden Monat über die Run-
den kommen.
»Durch meine Nebeneinkünfte stehe ich
im Vergleich zu vielen anderen Frauen noch
gut da«, meint Monika Windhorn. »Deshalb
kann ich mir für Notfälle wie kleine Repara-
turen, den Ersatz von kaputten technischen
Geräten oder auch einfach nur eine Drucker-
patrone ein wenig Geld zurücklegen.« Als
»Luxus« bezeichnet sie eigentlich notwendi-
ge Dinge wie eine Monatskarte für den Nah-
Flüchtlingsabwehr mit Hilfe von
Gangstern und Diktatoren
infrage stellen. Wenn etwa riesige Trawler die
Meere leer fischen und Fischer arbeitslos
machen, müssen wir uns nicht wundern, wenn
sie sich andere Existenzmöglichkeiten suchen.
Es gibt riesige Ländereien in Afrika, in denen
Getreide angebaut wird, um unser Diesel und
Benzin zu finanzieren, während die Menschen
dort nicht genug zu essen haben. Es muss
doch zu denken geben, dass gerade die reich-
sten Staaten Afrikas mit den meisten Boden-
schätzen wie Öl oder Diamanten gekennzeich-
net sind durch Bürgerkriege und einseitige
Handelsbeziehungen, in denen vor allem gro-
ße Konzerne den Reibach machen und die
Bevölkerung nicht viel davon abbekommt. Wir
müssen auch Europas Zollschranken und die
Zerstörung heimischer Märkte in Afrika durch
unfaire Handelsbeziehungen der EU mit afrika-
nischen Staaten infrage stellen. Es reicht nicht,
nur ein neues Entwicklungshilfeprogramm
aufzulegen.

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