http://magazine.web.de/de/themen/nachrichten/deutschland/9901426-Sozialstaat-FDP-legt-nochmal-nach,page=1.html
Meine Forderung: Die Bezüge von Westerwelle und Lindner mit sofortiger Wirkung auf 370 Euro im Monat zu senken mit den üblichen 6 Monaten Bearbeitungszeit bis zur Erstauszahlung. Und natürlich die Einleitung von Strafverfahren wegen Betrugs bei jedem Mehreinkommen.
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antirassistische Soliparty statt.
Gründe gibt es leider genug: FRONTEX und die Jagd auf Menschen im
Mittelmeer, rassistische Gesetze, Residenzpflicht, Lager,
Gutscheinpraxis, mangelnde medizinische Versorgung. Und jetzt aktuell
die bevorstehenden Deportationen der Roma ins Kosovo.
Antirassistische Arbeit kostet Geld – und aus diesem Grund findet BEATS
AGAINST ALL BORDER statt. Ein Teil des Geldes ist für die
Rechtsanwaltskosten für einen Asylantrag eines Menschen bestimmt, der
Rest wird für andere antirassistische Arbeit verwendet.
WER BLEIBEN WILL, SOLL BLEIBEN!
NO BORDER, NO NATION! STOP DEPORTATION !
Wann? Freitag, 19. Februar, ab 22 Uhr
Wo? JuZI Göttingen, Bürgerstr. 41, Göttingen [http://www.juzi.de/]
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http://autismuskritik.twoday.net/stories/notiz-nach-einem-tag/
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http://iranenlutte.wordpress.com/2010/02/14/lettre-de-trois-syndicats-iraniens-au-conseil-des-droits-humains-de-lonu/#comment-695
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Guido, Du machst mir echt Spaß.




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Göttinger Tageblatt vom 05.02.2010:
Initiativen machen mobil gegen Abschiebepraxis
Roma fürchten im Kosovo um ihr Leben
Viele der zumeist vor mehr als zehn Jahren während des Balkankrieges nach Deutschland geflüchtete Roma stehen unmittelbar vor der Abschiebung in den Kosovo. Sie haben dort häufig keine Verwandte mehr, keine Perspektive und zudem Angst vor erneuter Verfolgung. Göttinger Initiativen sehen in dem Vorgehen der Bundesrepublik einen "Skandal" und eine Verletzung von Menschenrechten.
In Stadt und Landkreis leben etwa 500 geduldete Flüchtlinge, die nach Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der Republik Kosovo bis 2010 in das Kosovo zurückgehen sollen. Nach Angaben von Bastian Wrede vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat sind in Niedersachsen zwischen 3500 und 5000 Menschen betroffen.
Laut Arbeitskreis Asyl stehen 64 Roma aus Stadt und Landkreis auf der sogenannten Rückführungsliste. Sie haben keine Duldungsverlängerung mehr bekommen und müssen jederzeit mit der Abschiebung rechnen.
Zu ihnen gehört auch Sead Barisa aus Duderstadt. Der 25-Jährige, der als 14-Jähriger nach Deutschland kam, soll gehen. Da er dreimal gegen die sogenannte Residenzpflicht verstoßen hat, kann er aus Sicht der Behörden kein Bleiberecht mehr bekommen. Er gilt als Straftäter, weil er beispielsweise einmal mit dem Freund zur Disco nach Worbis fuhr, ohne zu wissen, dass er den Landkreis verließ. Er arbeitete zeitweise im Göttinger Klinikum, durfte aber nicht nach Göttingen ziehen. Sein Vater Fadil wird noch wegen seiner kranken Frau geduldet. Seine Schwester und ihre sechs Kinder seien umgekommen und sein Haus sei verbrannt, sagte Fadil Barisa gestern in Göttingen. Er will aus Angst auf keinen Fall nach Pristina zurück. "Lieber im Zelt in Deutschland als in einer Villa im Kosovo."
Die Göttingerin Dulijeta Tahiri bangt um ihren Mann, der kurz vor ihrer Hochzeit abgeschoben wurde. Das Aufgebot war bereits bestellt. Nach illegaler Wiedereinreise sitzt er derzeit in Kassel in Abschiebehaft. Er sei mitten in der Nacht verhaftet worden. Ihre zwei kleinen Kinder stünden noch unter Schock. Ihr Mann habe sich im Kosovo weder registrieren können, noch habe die Polizei eine Anzeige von einem Roma aufnehmen wollen, weil er bedroht worden sei.
Mit kurzfristigen Duldungen gebe es keine Arbeit, und ohne Arbeit gebe es kein Bleiberecht, beklagte Kaja Schellenberg vom Göttinger Projekt "Fairbleib". "Da beißt sich die Katze in den Schwanz." "Es ist skandalös, was geschieht", findet Pastor Peter Lahmann. "Uns bleibt nur der Appell an Politik und Zivilgesellschaft, als Menschen mit Verantwortung durch die Vergangenheit", so Wrede. Selbst Deutsche könnten derzeit die Bedingungen für ein Bleiberecht nicht erfüllen. Am Dienstag startet der nächste Abschiebeflug in den Kosovo. Von Gerald Kräft
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P.S.: Eine Packe Bratschen kenne ich sogar in der englischen Übersetzung, in beiden möglichen Versionen;-)
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Und tatsächlich konnte ich sogar Outdoorgerät wie Eispickel und Klappspaten schon sinnvoll einsetzen.
Btw: Und die richtigen Extrembergsteiger tragen dann Expeditionsstiefel, die wie Abwärtslaufstiefel mit Profilsohle aussehen und über Finessen verfügen wie Laminatschaft und Sohlenheizung (Modelle mit einem Gewicht von 2,5 kg pro Stiefel heißen "ultraleicht") und tragen darunter Neoprensocken. Die Hersteller weisen darauf hin, dass bei Höhen über 7000 m das einwandfreie Funktionieren nicht mehr garantiert werden kann. Na dann.
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http://netbitch1.twoday.net/stories/6149065/
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Der Landkreis Göttingen zerstört Integrationsleistungen und will
Bleibeberechtigte „kalt abschieben“
Während angesichts aufgenommener Abschiebungen von Roma in den Kosovo
die Proteste wachsen, verweigert der Landkreis Göttingen
Bleibeberechtigten die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen, weil sie –
trotz jahrelanger entsprechender Bemühungen – keine Heimatreisepässe
beschaffen können.
Ein Ehepaar Mitte Dreißig, Ashkali aus dem Kosovo, ist vor elf Jahren
mit zwei Kleinkindern aus dem Krieg im Kosovo nach Deutschland geflohen.
Zur Familie gehören inzwischen vier Kinder im Alter von vier bis
sechzehn Jahren, die sich ebenso gut in die deutsche Gesellschaft
integriert haben wie ihre Eltern.
Die Familie hat sich in Deutschland trotz ständiger Unsicherheit
angesichts ihres Duldungsbesitzes hervorragend integriert, die
Familienmitglieder sprechen sehr gut deutsch, haben viele Freundschaften
mit Deutschen geschlossen und haben sich auch wirtschaftlich integriert,
obwohl der Familienvater über Jahre hinweg immer wieder darum kämpfen
mussten, zumindest zeitweise Beschäftigungserlaubnisse zu erhalten.
Der Familienvater arbeitet seit mehreren Jahren sehr erfolgreich als
Eisenflechter, er ist inzwischen seit längerer Zeit als Vorarbeiter
tätig ist derzeit mit dem Bau einer ICE-Trasse beschäftigt. Durch sein
Einkommen kann er den Lebensunterhalt seiner sechsköpfigen Familie
weitgehend sichern.
Sämtliche Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen
nach der Altfallregelung in § 104a AufenthG sowie deren Verlängerung
über den 31.12.2009 hinaus liegen vor – mit Ausnahme des „Passbesitzes“.
Die Familie hat jedoch sämtliche vorhandenen Identitätsnachweise, u. a.
einen noch vom damaligen Jugoslawien ausgestellten Personalausweis des
Familien-vaters, nach der Einreise bei der Ausländerbehörde vorgelegt.
Die Standesamtsregister für die Familie sind im Kosovo infolge der
Bombardierung vernichtet worden, die kosovarische Botschaft in Berlin
kann immer noch keine Reisepässe ausstellen und kann auch nicht bei der
Wiederherstellung von Eintragungen in kosovarische Standesamtsregister
behilflich sein.
Die Familie hat nachweislich u. a. unter Einschaltung von Rechtsanwälten
im Kosovo alles versucht, um von Deutschland aus eine nachträgliche
Registrierung zum Zwecke der Ausstellung von Reisepässen zu ermöglichen,
ohne persönliche Anwesenheit im Kosovo kann jedoch nichts erreicht werden.
Während zahlreiche andere Ausländerbehörden in ganz Deutschland
Kosovaren, die keine Reisepässe beschaffen können trotz entsprechender
Bemühungen, Ausweisersatzpapiere ausstellen und Aufenthaltserlaubnisse
erteilen, weigert sich der Landkreis Göttingen mit der wenig
nachvollziehbaren Begründung, die Identität der Familie sei nicht
nachgewiesen, schließlich existiere der jugoslawische Staat nicht mehr.
Es ist also erforderlich, dass die Familie zur Eintragung in die
Standesamtsregister und Passbeschaffung persönlich in den Kosovo reist,
wozu die Familie auch seit langer Zeit bereit ist.
Der Landkreis Göttingen weigert sich jedoch, wie andere Behörden zu
diesem Zwecke einen Reisepass für Ausländer nebst Aufenthaltserlaubnis
zum Zwecke einer problemlosen Reise und Rückkehr auszustellen.
Angeboten wird lediglich eine Zusicherung einer Zustimmung zur
Wiedereinreise im Rahmen eines Visumsverfahrens, was einer kalten
Abschiebung gleich käme, da dieses Vorgehen zum Verlust der
Voraussetzungen für die Erteilung einer Auf-enthaltserlaubnis führen würde.
Durch die Ausreise würden jedoch die Voraussetzungen für die Erteilung
einer Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung wegfallen aus zwei
Gründen:
Zunächst ist der durchgängige Besitz einer Duldung oder
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen Voraussetzung für die
Altfallregelung, während des Aufenthalts im Kosovo ohne Besitz einer
Aufenthaltserlaubnis würde diese Voraussetzung jedoch wegfallen.
Darüber hinaus ist nahezu sicher, dass der Kindsvater seine
Arbeitsstelle verlieren würde, weil das Visumsverfahren zur
Wiedereinreise erfahrungsgemäß lange dauert und der Arbeitgeber so lange
nicht auf seinen Vorarbeiter verzichten kann.
Wäre der Familienvater im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, könnte er
die Formalien binnen wenigen Tagen erledigen und dann den Reisepass nach
Deutsch-land schicken lassen.
Aufgrund dessen hat das Verwaltungsgericht Göttingen mit Urteil vom
24.11.2009, Aktenzeichen 4 A 92/09, auch deutlich gemacht, dass der
Familie Aufenthaltserlaubnisse nach der Altfallregelung und ein
Ausweisersatz zu erteilen sind.
Die Beschaffung kosovarischer Reisepässe sei derzeit unzumutbar, da die
kosovarische Auslandsvertretung in Deutschland noch keine Reisepässe
ausstellen könne und die Kläger alles Zumutbare versucht hätten, um
Reisepässe zu erhalten. Eine Reise in den Kosovo sei ohne Besitz einer
Aufenthaltserlaubnis ebenfalls unzumutbar, da er seinen Arbeitsplatz
verlieren würde angesichts der zeitlich nicht genau bestimmbaren und
unsicheren Rückkehr im Falle eines erforderlichen Visumsverfahrens und
er eine Anspruchsvoraussetzung der Altfallregelung, nämlich den
ununterbrochenen Besitz einer Duldung oder Aufenthaltserlaubnis,
ebenfalls verlieren würde.
Gegen dieses Urteil hat der Landkreis Göttingen vor Weihnachten beim
Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Berufung eingelegt.
Die Familie ist derzeit nur im Besitz einer für einen Monat erteilten
Duldung.
Durch sein skandalöses Vorgehen gefährdet der Landkreis Göttingen die
Integration und weitere Zukunft der Familie, die sich sehr gut
integriert hat und die seit elf Jahren bzw. seit Geburt in Deutschland lebt.
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