"Kurde." "Ja, und woher?" "Aus Kurdistan." Schreibt der Mann "Kurdistan" in seine Kladde. Am Ende der Betriebsüberprüfung stellt Herr Ordnungsamt fest, dass alles tiptop ist. "Herr Mahmood, ich habe nichts zu beanstanden, Sie haben hier einen sehr ordentlichen, sauberen, gut aufgeräumten Laden, nur eine Sache wundert mich: Sie haben hier nur Elektroherde. Normalerweise ist es in der Gastronomie üblich, dass es gleich viel Gas- und Elektroherde gibt. "Wir Kurden haben etwas gegen Gas. Das ist fast dieselbe Sache wie bei den Juden."
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http://www.faz.net/aktuell/wissen/weltraum/trappist-1-sieben-erdaehnliche-planeten-entdeckt-14891074.html
Die Frage ist allerdings wie verbreitet Leben und wie verbreitet intelligentes Leben im Universum ist. Auf die Funksignale des SETI-Projekts hat es keine Antwort gegeben, und außer dem Wow-Signal, das nicht aufgezeichnet wurde gibt es keinen Hinweis auf Funksignale von Außerirdischen. Aber was sagt das? Zivilisationen von der Antike bis zur Industrialisierung kannten keine Funksignale. Ist es eine physikalische Notwendigkeit, dass technisch hochentwickelte Zivilisationen über Radiowellen kommunizieren, oder verdankt sich dies mehr den Erfindungen von Marconi und Morse? Wenn sich anderswo gepulste Laserstrahlen oder modulierte Gammastrahlen durchgesetzt haben, würden wir von dieser Art Kommunikation etwas mitbekommen?
Wir wissen es einfach nicht.
Btw
Und die Alabricker kommunizieren bekanntlich mit in Nullzeit teleportierten Photonen und die Gelenogarier mit Quantentunneln, ist klar.
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Btw: Möglich wäre auch konsequente Nostalgie - wenn wir in Physik schön fleißig und nicht dumm sind wärs möglich dass bald schon wir im Paläzoikum sind.
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OK, das merkte ich mir, und die Jahre über sprachen wir ab und an über diese Leute, wobei nie ein Name fiel, sondern immer nur "Der Maler und die Schwarze" gesagt wurde. Zu Weihnachten haben die eine extrem aufwändige, grellbunte Weihnachtsbeleuchtung im Garten, die keinen Ast ausspart, und als ich das Vater erzählte, meinte der "Ich hab Dir ja gesagt, der Mann hat keinen Stil und keinen Geschmack." Ich hatte abgespeichert dass den beiden das Haus gehört und der Mann Malermeister ist. Als kürzlich das Gespräch wieder auf die Leute kam und ich den "Malermeister" erwähnte sagte Vater, zum Meister hätte der nie das Zeug gehabt, dazu wäre der viel zu blöd, er sei nur Geselle gewesen. Wieso gewesen, fragte ich zurück, was mache er denn jetzt. Darauf erwiderte Vater, naja Rentner natürlich, der Mann ist 80. Worauf ich erwiderte, der Mann von dem ich die ganzen Jahre gesprochen hätte sei so alt wie ich, die Frau auch. Und dann stellte sich heraus, dass Vater stets Leute gemeint habe die ein Haus daneben wohnten, bei "Schwarze" hatte er auch stets eine Frau mit schwarzen Haaren gemeint. Bei ihm muss man schon das N-Wort gebrauchen, damit er versteht was man meint. Ich habe mir dann den Spaß gemacht auf das Klingelschild zu schauen. Ein deutscher Name und einer, der so kreolkubanisch klingt wie es überhaupt nur geht. Vor dem Haus ein Auto mit der kubanischen Flagge am Rückspiegel. Also auch keine "geschmacklose" Weihnachtsbeleuchtung, sondern eine karibische;-)
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Von Constanze von Bullion, Berlin
Menschen afrikanischer Abstammung sind in Deutschland häufig mit Diskriminierung konfrontiert. Sie werden von der Polizei oft nur aufgrund ihres Aussehens kontrolliert und kämpfen mit Rassismus im Bildungssystem und am Arbeitsplatz. Zu dieser Einschätzung ist eine Expertengruppe der Vereinten Nationen nach einem Deutschlandbesuch gekommen. "Die Arbeitsgruppe ist tief besorgt über die Situation von Menschen afrikanischer Abstammung in Deutschland", sagte UN-Chefberichterstatter Ricardo Sunga am Montag in Berlin. Der Alltag schwarzer Menschen in der Bundesrepublik sei "gezeichnet von negativer Stigmatisierung", viele hätten Angst um ihre Sicherheit.
Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte überprüft regelmäßig die Menschenrechtslage einzelner Nationen. Schon 2011 bemängelten die UN, dass Deutschland keine belastbaren Daten über ethnische und religiöse Minderheiten erhebe und deren Gleichstellung oder Benachteiligung nicht messbar sei. Damals gelobte Deutschland Besserung. Passiert aber sei wenig, stellten Vertreter der UN-Arbeitsgruppe für Menschen afrikanischer Abstammung nun fest. Auf Einladung der Bundesregierung hatten sie sich in Dessau, Dresden, Berlin, Düsseldorf, Wiesbaden und Hamburg bei Behörden und zivilgesellschaftlichen Initiativen informiert. Qualifizierte Daten gebe es immer noch nicht, kritisierten die Experten, und wenig Bewusstsein für die Problemlage.
Rund 800 000 Menschen mit afrikanischen Wurzeln leben in Deutschland, schätzen die UN-Experten, weitere 200 000 seien in zweiter Generation im Land. Dennoch würden sie nicht als eigene Minderheit wahrgenommen, deren Gleichstellung vorangetrieben werden müsse. "Menschen afrikanischer Abstammung bleiben in Deutschland unsichtbar", sagte UN-Berichterstattung Sunga. Und das, obwohl mit der Angst vor islamistischem Terror auch Fremdenfeindlichkeit und Angriffe auf diese Menschen zugenommen hätten.
Der deutsche Rechtsstaat garantiere Gleichberechtigung und Schutz vor Diskriminierung, auf dem Papier. Es fehle auch nicht an historischem Bewusstsein, etwa über deutsche Weltkriegsverbrechen an Juden, so Sunga. Dieses Wissen aber überschatte die Verbrechen der deutschen Kolonialgeschichte wie der Völkermord an Herero und Nama vor dem Ersten Weltkrieg. Nötig sei hier mehr Aufarbeitung, ein direkter Diskurs mit den Nachkommen der Opfer sowie deren Entschädigung.
In Deutschland, so die Experten, sei "Racial Profiling" weit verbreitet, also Kontrollen und Festsetzung von Personen nur aufgrund ihres Aussehens oder der Ethnie. Das ist mit dem UN-Zivilpakt und der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar, nach Aussage der UN-Berichterstatter aber "endemisch" in Deutschland. "Racial Profiling ist falsch und muss aufhören", so Sunga. "Die Arbeitsgruppe ist besorgt über die Ausmaße staatlicher Übergriffe auf Personen afrikanischer Herkunft." Bei Polizei und Justiz gebe es institutionellen Rassismus und abwertende Stereotype. In Schulen würden schwarze Schüler auf wenig Erfolg versprechende Bildungswege geleitet. Die UN-Arbeitsgruppe rief Deutschland auf, einen nationalen Aktionsplan zur Verbesserung der Menschenrechtslage aufzulegen. Das Land müsse alle Formen von Diskriminierung bekämpfen und "seine Anstrengungen verstärken".
http://www.sueddeutsche.de/politik/diskriminierung-besorgt-ueber-die-ausmasse-staatlicher-uebergriffe-1.3397608
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Der „Geschäftsbericht und Jahresabschluss 2015“ der Wohnungsgenossenschaft Gartenheim eG aus dem Februar 2016 lässt die Leser_innen fassungslos und bestürzt zurück. Zwischen den erwartbaren Zahlen und Daten verbirgt sich ein reaktionäres politisches Pamphlet, das nur mühsam als eine Skizze der „Risiken und Chancen der zukünftigen Entwicklung“ der Wohnungsgenossenschaft getarnt ist.
Es handelt sich um eklektische Zusammenstellung bewährter Versatzstücke rechter Diskurse. Es fehlt nicht das insbesondere bei der Reichsbürgerbewegung verbreitete Phantasma des besetzten Deutschlands („besetztes Land“, S. 10), die völkische Argumentation vom drohenden „Volkstod“ („niedergetrampelte, ausgestorbene Nation“, S. 10, „Niemand stirbt freiwillig aus“, S. 11) und eine kulturchauvinistische Haltung (die Toilette werde von „weiten Kreisen der restlichen Weltbevölkerung“ nicht verstanden oder benutzt, S. 13). Die in rechten bis rechtsextremen Kreisen verbreitete Behauptung eines bevorstehenden Bürgerkrieges wird, wenn auch indirekt, ebenfalls angedeutet (Versicherungen würden Schäden bald als „kriegerische oder bürgerkriegsähnliche Ereignisse“ bewerten, S. 13). Wenn der Autor von „Stammbevölkerung“ (S. 12) schreibt und die Flüchtlinge mit einer „große[n] Herde“ (S. 11) vergleicht, zeigt sich eindeutig das völkische Weltbild des Autors und das Denken in „Kulturkreisen“, in dem jedes „Volk“ seinen festen Platz habe. Selbst das Schlagwort vom „Lebensraum“ (S. 11), mit dem völkische und rassistische Vordenker in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die nationalsozialistische Eroberungspolitik vorbereitet hatten, wird aufgenommen. Es wird hier nur umgekehrt: Ging es einst darum, einen neuen „Lebensraum“ im östlichen Europa zu erobern, weil nur so das Überleben des „deutschen Volkes“ gesichert werden könne, wird hier die Bundesrepublik als der „Lebensraum“ verstanden, der gegen den „Migrantenstrom“ (S. 11) verteidigt werden müsse.
Der Text reiht sich damit ein in die Untergangsphantasien, die in bürgerlich-konservativen bis rechtsextremen Kreisen seit über 100 Jahren verbreitet sind und in denen immer wieder ein drohender „Volkstod“ beschworen wurde (vgl. Thomas Etzemüller, Ein ewigwährender Untergang. Der apokalyptische Bevölkerungsdiskurs im 20. Jahrhundert, Bielefeld 2007). Wie in Texten dieser Art üblich, soll den Ausführungen mit historischen Einordnungen, die lediglich scheinbar fundiert und wissenschaftlich nicht ernst zu nehmen sind, und eingestreuten Verweisen auf unverdächtige Quellen ein seriöses Gepräge gegeben werden. Ähnliche Argumentationsmuster finden sich etwa bei Thilo Sarrazin, Udo Ulfkotte oder im Heidelberger Manifest, in dem deutsche Hochschulprofessoren 1981 vor „Unterwanderung“ und „Überfremdung“ warnten.
Die Argumentation ist so sehr Bestandteil rechter Ideologien, dass das bloße Antippen der Schlagworte genügt, um den Eingeweihten zu verdeutlichen, was gemeint ist. Für die mit diesen Argumentationsmustern nicht vertrauten Leser_innen bleibt ein beklemmendes Gefühl der Angst und diffusen Bedrohung zurück.
Warum sich eine Wohnungsgenossenschaft anschickt, Ängste zu wecken und einen drohenden Untergang zu suggerieren, bleibt dabei völlig unklar. Womöglich bereitet der Autor hier seine Kandidatur für ein Mandat der AfD oder einer anderen rechtsextremen Gruppierung vor.
Als ein Beitrag zu den Schwierigkeiten des deutschen Wohnungsmarktes (die auch dann bestünden, wenn Deutschland keine Flüchtlinge aufnehmen würde) und den Erfordernissen des sozialen Wohnungsbaus kann der Text jedenfalls nicht verstanden werden.
Wenn sich die Wohnungsgenossenschaft diese Sichtweise zu eigen macht, zeigt sich womöglich, wie der formulierte Leitsatz „Wir sind anders.“ gemeint ist. In diesem Fall müsste man ergänzen: völkisch, kulturchauvinistisch, angstbesetzt, rechtspopulistisch.
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Die HAZ hat am 1. März 2017 über den Geschäftsbericht und unseren Kommentar berichtet.
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1) Elyas M´Barek
Kenne ich nicht.
2)Jerome Boateng
Würde ich nur als Vorbild ansehen, wenn ich selbst Profi-Fußballer wäre.
3) Matthias Schweighöfer
Irgendwas mit Fernsehen, weiß ich nichts drüber.
4) Karoline Herfurth
Wer ist das?
5) Til Schweiger
Kotz!
6) Mats Hummels
vgl. Jerome Boateng
7) Nazan Eckes
Na dann lieber Aylin Alp.
8) Nico Rosberg
Blöder Benzinverschwender den die Welt nicht braucht.
9) Lefloid
Wer?
10) Barbara Schöneberger
Kotz!
Dann wird da noch nach Helden gefragt und festgestellt, dass es in Deutschland nur eine Minderheit von 12% gibt, die so etwas hat.Ich gehöre dazu, denke aber, dass ich mit Thomas Sankara, Bueneventura Durutti, Emma Goldman und Ines Papert da auch in einer sehr exklusiven Minderheit bin.
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Aktuelle Erfahrung, gerade: Eine der extremsten Encounter-Blogfeministinnen hat ihr altes Blog komplett gelöscht und arbeitet jetzt im Marketing für eine Immobilienfirma. Keine Überraschung.
Ich kannte mal eine ultraharte Schwanzab-Feministin, in ihrem eigenen Umfeld "Danger-Woman" genannt, die warf irgendwann ihre Foucault- Marx- und Hartmann-Bände auf den Müll und lebt heute auf Gomera als Sub in einer BDSM-Beziehung mit ihrem früheren Psychotherapeuten. Ein ehemaliger Aktivist der Antifa(M), mit Proletkult und Herkunft aus einem Professorenhaushalt (Philosophie, Kritische Theorie) entwickelt heute Tarnkappenbomber, ein Physiker, Altkommunist, arbeitet für die NASA und forscht dabei für die USAF, Thema: "Potenzierung von Laserstrahlen im Hochvakuum" (vulgo: Weltraumkrieg). Vorher - Nachher.
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Erneut sind abgelehnte Asylbewerber von Deutschland nach Afghanistan abgeschoben worden. Das Flugzeug mit 18 Flüchtlingen an Bord erreichte Kabul aus München kommend am Donnerstagmorgen um kurz nach 7.15 Uhr (Ortszeit). Nach Angaben von Quellen, die die Ankunft beobachteten, wirkte einer der Passagiere krank oder geschwächt, er musste von zwei Helfern gestützt werden.
Wird Deutschland zum Abschiebeland?
Der großen Koalition geht die Verschärfung der Asylpolitik zu langsam voran.
Bis zum Schluss waren afghanische Behörden nicht voll im Bild über die Zahl der Ankömmlinge. Beobachter des Geschehens sagten, dass Vertreter des Flüchtlingsministeriums erst kurz vor Ankunft des Fluges eine Liste mit allen Passagieren bekamen. Die Flughafenpolizei ging noch am Morgen von 30 Passagieren aus.
Zu wenige Informationen über Abschiebeflüge
Afghanische Behörden hatten bereits zuvor über unzureichende Informationen über die Abschiebeflüge von deutscher Seite geklagt. Von deutscher Seite waren aber auch Klagen über die verspätete Bearbeitung von Papieren der Afghanen zu hören gewesen.
Von den 18 abgelehnten Asylbewerbern an Bord waren nach Angaben des bayerischen Innenministeriums fünf aus Bayern, vier aus Baden-Württemberg, vier aus Hessen, zwei aus Hamburg, zwei aus Sachsen-Anhalt und einer aus Rheinland-Pfalz. Alle sollen demnach alleinstehende junge Männer sein, darunter auch Straftäter.
Es ist die dritte Sammelabschiebung nach Afghanistan seit Ende vergangenen Jahres. Sie stieß bundesweit auf große Kritik, weil in dem Krisenland islamistische Taliban die afghanische Regierung bekämpfen und landesweit Anschläge verüben. Mehrere Bundesländer lehnen eine Beteiligung an Sammelabschiebungen ab. In München hatten am Abend etwa 250 Menschen gegen die Abschiebungen protestiert.
Mit den ersten beiden Flügen waren im Dezember und Januar insgesamt 59 Afghanen abgeschoben worden - jeweils weit weniger als die mit Afghanistan verabredete Obergrenze von bis zu 50 Passagieren pro Flug.
Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen gestoppt
Kurzbeschreibung: Der 11. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat mit soeben den Beteiligten per Fax zugestelltem Beschluss die für den heutigen Abend geplante Abschiebung eines türkisch-afghanischen Staatsangehörigen nach Kabul gestoppt.
Der Antragsteller ist im Besitz der türkischen und der afghanischen Staatsangehörigkeit. Er reiste im Herbst 2000 in die Bundesrepublik Deutschland ein und betrieb erfolglos ein Asylverfahren. Einen Asylfolgeantrag lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Dezember 2016 ab. Das Klageverfahren ist derzeit beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig, ein Eilantrag gegen das Bundesamt wurde dort mit Beschluss vom 18. Januar 2017 abgelehnt.
Der Antragsteller hat gemeinsam mit einer türkischen Staatsangehörigen zwei minderjährige Kinder, die ebenfalls türkische Staatsangehörige sind. Der 14jährige Sohn ist schwerbehindert und leidet an einer psychomotorischen Entwicklungs- sowie an einer Sprachstörung. Weder die Mutter noch die Kinder sind im Besitz eines Aufenthaltstitels für die Bundesrepublik Deutschland.
Mit dem heutigen Beschluss hat der Verwaltungsgerichtshof eine gegenteilig lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. Februar 2017 geändert und dem Regierungspräsidium Karlsruhe die Abschiebung vorläufig untersagt. Zur Begründung führt der 11. Senat des VGH in seinem Beschluss aus, es stehe dem Antragsteller aus dem Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie aus Art. 6 Abs. 1 GG ein Duldungsgrund (§ 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG) zur Seite. Bei einer Abschiebung nach Afghanistan wäre angesichts der aktuellen gerichtsbekannten Lage in Afghanistan sorgfältig zu prüfen gewesen, welche voraussichtliche Dauer dann eine Trennung von den Kindern als Folge der Abschiebung haben könnte. Eine solche Prüfung sei unmittelbar verfassungsrechtlich vorgegeben, was aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folge. Dass eine solche Prüfung durch das Regierungspräsidium vorgenommen worden sein könnte, sei nicht ersichtlich. Bei dieser erforderlichen Bewertung wäre auch der Frage nachzugehen, welche Gründe dafür maßgeblich seien, die Abschiebung gerade zum jetzigen Zeitpunkt und gerade nach Afghanistan - und nicht etwa in die Türkei - durchzuführen. Gründe von hinreichendem Gewicht seien für den Senat nicht erkennbar und seien auch nicht nachvollziehbar dargelegt. Allein die Tatsache, dass der Antragsteller derzeit nicht über einen gültigen türkischen Reisepass verfüge, genüge als Rechtfertigung nicht.
Der Beschluss vom 22. Februar 2017 ist unanfechtbar (11 S 468/17).
Abschiebung einer suizidgefährdeten Frau nach Mazedonien gestoppt
Kurzbeschreibung:
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit einem den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss von heute die Abschiebung einer suizidgefährdeten Frau nach Mazedonien gestoppt. Ihr Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz hatte Erfolg, der ablehnende Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 3. Februar 2017 wurde vom VGH abgeändert.
Zur Begründung führt der 11. Senat des VGH in seinem Beschluss aus, es bestehe ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung (§ 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG), wenn die konkrete Gefahr gegeben sei, dass sich der Gesundheitszustand des Ausländers durch die Abschiebung selbst wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtere und wenn diese Gefahr nicht durch bestimmte Vorkehrungen ausgeschlossen oder gemindert werden könne. Die mit der Abschiebung betraute deutsche Behörde habe die aus Art. 2 Abs. 2 GG (Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) erwachsende Pflicht, durch eine hinreichende Ausgestaltung der tatsächlichen Durchführung der Abschiebung erhebliche Gefahren für Leib und Leben des Betroffenen abzuwenden.
Die an die mazedonischen Behörden gerichtete schriftliche Bitte sicherzustellen, dass die abzuschiebende Person nach Ankunft am Flughafen Skopje von einem Arzt in Empfang genommen werde, reiche nicht aus, wenn die deutsche Behörde auf dieses Schreiben nur eine automatisch generierte Antwort eines Servers in Mazedonien erhalte, dass „die Zustellung an diese Empfänger oder Gruppen…abgeschlossen [ist] und…vom Zielserver…keine Zustellungsbenachrichtigung gesendet [wurde]“. Denn dieses System kenne keine Vorkehrungen gegen technische Pannen oder menschliches Versagen, die dazu führen könnten, dass die Ankündigung nicht oder nur unzureichend wahrgenommen oder den Aufforderungen nachgekommen werde.
Der Beschluss vom 22. Februar 2017 ist unanfechtbar (11 S 447/17).
http://www.vghmannheim.de/pb/,Lde/Startseite
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Die Veranstaltung unter dem Motto „Kann denn Singen Sünde sein?“ hat sich zum Ziel gesetzt, die Situation des Frauengesangs und die daraus resultierenden schlechten Folgen für die Musik und die Freiheit der Frauen im Iran zu behandeln. Parallel hierzu werden die Möglichkeiten bzw. die Einschränkungen der Professionalisierung von Sängerinnen in Europa der 19./20. Jahrhundertwende thematisiert.
Die Veranstaltung anlässlich des Internationalen Frauentages findet am 04.03.2017 um 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Katholischen Hochschulgemeinde in Aachen statt.
Das Kulturzentrum Rahaward e.V., die Werkstatt der Kulturen und das Gleichstellungsbüro der Stadt Aachen, sind die Organisatoren der Veranstaltung unter der Schirmherrschaft von Frau Hilde Scheidt, der Bürgermeisterin der Stadt Aachen.
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Guten Abend,
die Missachtung von Menschenrechten in der Türkei, die Entwicklung zur Präsidial-Diktatur wird leider auch von Teilen der türkischen Community in Deutschland getragen. Sie werben bundesweit für ein „Ja“ zu den geplanten Verfassungsänderungen, die Erdogan ermöglichen soll, weiterhin mit Notstandsdekreten zu regieren und rechtsstaatliche Regeln außer Kraft zu setzen. Sollten im April diese Verfassungsänderungen eine Mehrheit finden, werden oppositionelle Menschen aus der Türkei Zuflucht auch in Deutschland suchen. Wir sollten ihnen schon jetzt unsere Solidarität zeigen.
Ich bitte Sie/euch, die „Nein-Kampagne“ https://www.welt.de/regionales/hessen/article162099539/Tuerken-in-Hessen-starten-Nein-Kampagne.html und die Petition für die Freilassung von Denis Yücel (s.u.) zu unterstützen.
Weitere Informationen zum KulturForum (s.u.): http://www.das-kulturforum.de/
Herzliche Grüße aus Worms, Angelika Wahl
www.asylworms.de
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There ist no business like show business!
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Wieso gibt es überhaupt nur einen Feudomarxismus, aber keinen Jungonietzescheanismus oder Reichobakuninismus oder Learykropotkinismus?
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Have fun!
https://www.youtube.com/watch?v=NqOY61AaJ2k
http://www.bademeister.com/v11/php/diskografie.php?tid=482&p=3&a=10&l=1225465602154&aid=59
http://www.handelsblatt.com/politik/international/lastnightinsweden-schweden-terrorangriff-was-hat-er-geraucht/19412556.html
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In Niedersachsen heißt die offizielle Sprachregelung nach wie vor: "Einzelfallprüfung". Grundlage ist der - inzwischen ausgelaufene - Erlass aus dem Jahr 2005, der allerdings nicht nur die Abschiebung von Straftätern zuließ, sondern auch von jungen volljährigen Männern, die nicht als Minderjährige eingereist sind und im Familienverband leben bzw. noch keine 5 Jahre im Bundesgebiet leben. Informell ist aber zugesagt, dass "nur" Straftäter aus Niedersachsen abgeschoben werden. (siehe http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2007/02/Abschiebung_Afghanistan.pdf)
Die Regelung, dass außer Straftätern niemand aus Niedersachsen nach Afghanistan abgeschoben wird, gilt im Grunde seit 2005 in Niedersachsen. Faktisch sind Abschiebungen ausgesetzt, aber niemand hat dafür eine schriftliche Bestätigung. Diese Unklarheit begünstigt das Aufkommen von Panik, der wir dringend entgegenarbeiten müssen. Im Klartext heißt das für geduldete Flüchtlinge aus Afghanistan (Flüchtlinge mit Status oder Flüchtlinge im Asylverfahren sind natürlich ohnehin geschützt)::
1. Außer Straftätern muss in diesem Jahr kein afghanischer geduldeter Flüchtling eine Abschiebung aus Niedersachsen fürchten.
2. Der zeitliche Aufschub sollte dringend genutzt werden, um durch Schulabschlüsse, Ausbildung, Arbeit eine "Integrationsleistung" zu erbringen.
Wir raten davon ab, die Schule abzubrechen, um arbeiten zu gehen oder eine Ausbildung zu beginnen. Auch ein erfolgreicher Schulabschluss ist ein wichtiges Argument für einen Verbleib in Deutschland.
Kai Weber
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