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"Es es und es, es ist ein harter Schluss weil, weil ja weil ich nach Borken muss, ich will mein Glück probieren, teleportieren."
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https://www.youtube.com/watch?v=JSUIQgEVDM4
https://www.youtube.com/watch?v=YkKRU1ajKFA
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https://bersarin.wordpress.com/2018/12/03/atemlose-bilder-zum-88-geburtstag-von-jean-luc-godard/
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Vor diesem Hintergrund erscheint Weidels schrilles Gekeife über die CDU-Spendenaffäre und dass die Altparteien sich weitaus unseriöser finanzierten als die saubere AfD etwa so wie ein Zuhälter, der andere des Sexismus bezichtigt.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-unterstuetzung-die-spur-zu-milliardaer-august-von-finck-a-1240069.html
Das ist die Kurzfassung, es lohnt sich sehr die vollständige Reportage im der SPIEGEL-Papierausgabe zu lesen.
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https://che2001.blogger.de/stories/2705585
https://www.gmx.net/magazine/politik/hannibal-recherche-unterminiert-rechtsextreme-untergrundarmee-bundeswehr-33444186
Wir leben offensichtlich in weitaus fragileren Verhältnissen als das Alltagsbewusstsein gemeinhin annimmt.
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Nun, ich trainiere mit einigen von denen zusammen, und wo die ihren Body herhaben weiß ich jedenfalls: Täglich trainieren, 2-4 Stunden lang.
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Anschließend in die Sauna, dann mittagessen, dann an die frische Luft. Wellness pur.
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21. November 2018
Syrien ist nicht nur unsicher – es findet auch politische Verfolgung weiterhin statt
PRO ASYL: Lagebericht des Auswärtigen Amtes entzieht absurder Rechtsprechung die Grundlage
Nachdem Teile des Lageberichts des Auswärtigen Amtes zur Situation in Syrien in den Medien zitiert worden sind, ist deutlich: Syrien ist nicht nur vor dem Hintergrund immer noch stattfindender Kämpfe unsicher, es findet auch von Seiten des Regimes in großem Stil politische Verfolgung statt. Dieses Faktum festzuhalten ist wichtig, denn das Bundesamt und ein Teil der deutschen Verwaltungsgerichte haben längst begonnen, das Vorgehen des Assad-Regimes gegen alle, denen irgendeine oppositionelle Regung unterstellt wird, zu bagatellisieren. Syrische Asylsuchende in Deutschland erhalten immer häufiger nur noch den sogenannten subsidiären Schutz, wodurch ihnen beispielsweise ein Familiennachzug de facto verwehrt bleibt. Der Flüchtlingsschutz aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) wird ihnen vorenthalten.
Wenn aber der aktuelle Lagebericht darauf hinweist, dass Polizei, Justizvollzugsbeamte, Sicherheits- und Geheimdienste systematisch Folter anwenden, insbesondere gegen Oppositionelle oder Menschen, die vom Regime als oppositionell eingestuft werden, dann wird damit die Allgegenwart und Intensität politischer Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention deutlich beschrieben. Sippenhaft – und damit verbunden auch die Folter an Kindern – »für vom Regime als feindlich angesehene Aktivitäten anderer Familienmitglieder«: Wie anders sollte dies anders einzuordnen sein als eine Form gezielter politischer Verfolgung?
Vor diesem Hintergrund ist es skandalös, dass in den letzten Jahren immer mehr syrische Flüchtlinge nur noch den subsidiären Schutz aufgrund allgemeiner Unsicherheit und des militärischen Konfliktes erhalten. Während 2015 der Anteil des subsidiären Schutzes unter den Anerkennungen (bereinigt) noch bei 0,1 Prozent lag, stieg er seither stark an. Im ersten Halbjahr 2018 hieß die Mehrzahl der positiven Entscheidungen für Syrerinnen und Syrer »subsidiärer Schutz«, nämlich 55 Prozent.
PRO ASYL hat den Innenministerien des Bundes und der Länder im Vorfeld der Innenministerkonferenz bereits vor Bekanntwerden des aktuellen Lageberichtes seine Auffassung übermittelt, dass Flüchtlingen aus Syrien GFK-Flüchtlingsschutz zusteht, weil das Assad-Regime brutal vorgeht wie eh und je.
Mit welcher Wortklauberei bis in die Verwaltungsgerichte hinein das Gegenteil vertreten wird zeigt eine Entscheidung des OVG NRW vom 3. September 2018. Dort sieht man offenbar Syriens Regime bereits auf dem Weg in die Normalität. In der Urteilsbegründung heißt es, die Herkunft aus oppositionellen Gebieten in Syrien begründe ohne Hinzutreten individueller Umstände keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung. Dies ergebe »sich im Übrigen aus der Tatsache, dass die syrische Regierung weite Teile ehemaliger Rebellengebiete zurückerobert hat (etwa in und um Aleppo und Daraa), ohne dass von politischer Verfolgung der Bevölkerung in diesen Gebieten über das Maß hinaus berichtet wird, das in allen von der Regierung beherrschten Teilen Syriens vorzufinden ist.« Die ganze Ignoranz der Realität in Syrien auf Papier gebracht, denn erstens: Nach dem Bericht des Auswärtigen Amtes müsste die Argumentation mit ihrem Hinweis auf angeblich fehlende Quellen vom Tisch sein. Zweitens: Wenn überall brutale, politische Verfolgung in Syrien an der Tagesordnung ist – welches „Mehr“ braucht das OVG, damit sein Maß voll ist?
Doch es kommt noch schlimmer: Das OVG NRW ist der Auffassung, das syrische Regime unterstelle der Bevölkerung oppositionell beherrschter Gebiete nicht pauschal eine ihm feindliche Gesinnung. Das zeige auch die Tatsache, dass es bei Kapitulationsverhandlungen nur verlange, die jungen Männer der Region sollten in die syrische Armee eintreten: »Würde man diese Personen als Gegner betrachten, würde man sie nicht in den eigenen Reihen kämpfen lassen, sondern zumindest inhaftieren, um nicht die eigenen Soldaten zu gefährden« behauptet das Oberverwaltungsgericht. Im Gegensatz zu den Aussagen des OVG NRW schätzt das Auswärtige Amt Berichte über Verhaftungen und Zwangsrekrutierungen in zuletzt zurückeroberten Gebieten wie Daraa und Ost-Ghouta als glaubhaft ein. Laut Lagebericht werden junge Männer häufig vor die Wahl gestellt, an vorderster Front zu kämpfen oder sich den – für Menschenrechtsverletzungen berüchtigten – Milizen des Regimes anzuschließen. Der Missbrauch der Anti-Terror-Gesetze zur politischen Repression treffe auch zurückkehrende Wehrpflichtige, was drakonische Straften nach sich ziehe.
In Abweichungen von einigen anderen Oberverwaltungsgerichten, hält das OVG NRW trotzköpfig daran fest, dass die mögliche Bestrafung von Wehrdienstentziehern nicht an eine ihnen unterstellte regimefeindliche Gesinnung anknüpfe. Was die Richterkollegen etwa vom Sächsischen OVG als Quellen für die politische Verfolgung von Wehrdienstentziehern anführen, wischt das OVG NRW vom Tisch. Die vom Sächsischen OVG genannten Quellen würden »alleine die scharfe Bekämpfung von Wehrdienstentziehern durch den syrischen Staat« belegen, »was sich ohne Bezug zur politischen Verfolgungsgründen aus der militärischen Situation und dem sich daraus ergebenden Anreiz erklärt, die Disziplin durch gewaltsam-brutales Vorgehen aufrecht zu erhalten. Das Sächsische OVG bleibt daher ebenso wie auch die anderen abweichenden Obergerichte hinsichtlich der Frage der Verknüpfung von Verfolgungshandlung mit Verfolgungsgründen dem vordergründigen der Diktatur- und Gewaltorientiertheit des Regimes verhaftet, ohne dessen Interessenlage in den Blick zu nehmen.« Die rohe Gewalt des Assad-Regimes diene demnach also der bloßen Erhaltung militärischer Disziplin. Sie stellt für die Münsteraner Richter, wenn sie Wehrdienstentzieher trifft, keine politische Verfolgung dar – und das angesichts der allgegenwärtigen politischen Verfolgung durch die syrische Diktatur. Man würde gerne wissen, wie der 14. Senat des OVG NRW das brutale Vorgehen des Naziregimes gegen Wehrdienstentzieher und Deserteure beurteilt hätte. Diesen Vergleich haben auch nach Beginn dieser Linie in der OVG-Rechtsprechung im Jahr 2017 Politiker bis hinein in die CDU gezogen.
Nach dem jüngsten Lageberichts des AA müsste eigentlich Schluss sein mit solchen abwegigen Argumentationsfiguren. Sicher kann man sich dessen nicht sein, denn das Assad-Regime hatte bereits vor dem syrischen Bürgerkrieg Freunde und Unterstützer in der deutschen Politik und Justiz.
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Samstag, 24. November 2018 um 12 Uhr
Auditorium (Weender Landstraße 2, Göttingen)
Anlässlich des Totensonntags gedenkt die Seebrücke-Bewegung am 24. und 25.
November der Menschen, die in Folge der europäischen Abschottungspolitik
gestorben sind – seit 1993 34.361 Menschen. Allein in diesem Jahr sind
mindestens 2.000 Menschen auf dem Mittelmeer gestorben. Und das sind nur
diejenigen, die dokumentiert sind.
Wir senden damit eine klare Forderung an die
Innenminister*innen-Konferenz: Stoppt die tödliche Abschottungspolitik!
In Göttingen treffen wir uns am Samstag, den 24. November, um 12 Uhr vor
dem Auditorium (Weender Landstraße 2). Die Kundgebung wird vom
Lampedusa-Bündnis Göttingen in Kooperation mit der Seebrücke Göttingen
organisiert.
Wir fordern ein offenes, humanitäres Europa, solidarische Städte, und
sichere Häfen. Seenotrettung ist gelebte Menschlichkeit!
Aktuelle Infos zur Kudngebung in Göttingen auch hier:
https://www.facebook.com/events/2120896561263938
Für Aktionen an anderen Orten in Niedersachsen und darüber hinaus siehe:
https://seebruecke.org/startseite/gedenken-an-die-toten-der-europaischen-ausengrenzen
https://seebruecke.org/#upcoming
***
Die SEEBRÜCKE ist eine internationale Bewegung, getragen von verschiedenen
Bündnissen und Akteur*innen der Zivilgesellschaft. Wir solidarisieren uns
mit allen Menschen auf der Flucht und erwarten von der deutschen und
europäischen Politik sofort sichere Fluchtwege, eine Entkriminalisierung
der Seenotrettung und eine menschenwürdige Aufnahme der Menschen, die
fliehen mussten oder noch auf der Flucht sind – kurz: Weg von Abschiebung
und Abschottung und hin zu Bewegungsfreiheit für alle Menschen
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Insgesamt bin ich seit 23 Jahren Mitglied im Flüchtlingsrat und war insgesamt 8 Jahre in einer autonomen Antirassismusgruppe aktiv, habe also schon etwas auf dem Buckel.
Unser Antirassismus ist ein interventionistischer Antirassismus, das heißt es geht darum Abschiebungen zu verhindern, Geflüchteten Jobs oder Unterkünfte oder Sprachkurse zu vermitteln, Sport- und Schwimmkurse mit Flüchtlingskindern zu veranstalten und gewalttätigen Rassisten auf die Glocke zu geben.
Zu vielen von den Diskursen und Aktivitäten die im queerfeministischen Spektrum zum Thema Antirassismus laufen besteht hingegen eine ziemliche Distanz. Distanz insofern als dass es dort viel weniger um Flüchtlingssolidarität und um konkrete Interventionen im Alltag geht als um Theorie- und Awarenessarbeit der ein teilweise geradezu moraltheologischer Aspekt zukommt. Die Ansätze in unserem Spektrum sind hingegen eher pragfmatisch, zugleich aber immer noch, wenn auch eher theoretisch, in eine Klassenkampfperspektive eingebunden.
Die meisten mir bekannten bloggenden jüngeren (Queer) Feministinnen ihrerseits befassen sich nicht mit den Themen die im Feminismusdiskurs des Spektrums in das ich so gehöre wichtig sind, nämlich gleicher Lohn für gleiche Arbeit, gegen sexuelle Diskriminierung am Arbeitsplatz, gegen Gewalt gegen Frauen und gegen Zuhälterei und Frauenhandel, sondern beschäftigen sich mit den Problemen von Queer- und Transmenschen, ästhetischen Fragen, neu vorzunehmenden Sprachregelungen und eher philosophischen Fragestellungen im Genderkontext. Etwa, inwieweit die Gleichsetzung der Frau mit der Natur für Frauenunterdrückung verantwortlich ist, ein Thema das ich in historisch-anthropologischer Hinsicht sehr spannend finde, von dem ich allerdings sagen würde dass es von seiner Wirkungsmacht her zwischen dem 18. Jahrhundert und der Lebzeit von Siegmund Freud relevant war, heute aber nur noch Geschichte ist. Auffällig ist dass in Bezug auf sexualisierte Gewalt Frauen in diesem Spektrum immer nur als Opfer auftauchen, Empowerment im Sinne von "Frauen schlagt zurück" scheinbar schon undenkbar ist.
Eine Aktivistin aus dem Spektrum der kulturalistischen Linken ist Noah Sow, die ich vor etlichen Jahren persönlich kennenlernen durfte und deren Buch "Deutschland Schwarzweiß" und deren gemeinsam mit Mutlu aka Sesparado veranstaltete Edutainmentattacke mein Bewustsein bereicherten. Noah hat es nun unternommen, ein Yoga-Training zu entwickeln das es People of Colour und BewegungsaktivistInnen ermöglichen soll neue Kraft zu schöpfen, Burn Out vorzubeugen und somatisierte Folgen von Kolonisierungserfahrungen (ein Problem das es bei Menschen die oder deren Vorfahren Opfer traumatischer Erfahrungen im Zusammenhang mit Kolonialismus geworden sind verbreitet gibt) zu überwinden. Alles erst mal sehr positiv.
Die Umsetzung allerdings nimmt Formen an die eher ans Sektiererische erinnern und eine überhaupt nicht mehr emanzipatorische Selbstethnisierung betreiben. Es wird ein gewillkürtes Kollektiv geschaffen aus PoC die dazugehören und deren ebenfalls durch willkürliche Einladung befugten Adlaten. Die Fachschaft Philosophie der Uni Oldenburg hat hierzu eine Kritik verfasst der ich vollinhaltlich zustimme - wobei ich sagen muss dass ich beim ersten Lesen vor Lachen vom Stuhl purzelte.
https://uol.de/fileadmin/user_upload/fachschaften/fsphilo/Hochschulpolitik/_Postmoderne_Rassentrennung_an_der_Uni__-_Stellungnahme_FS_Philo.pdf
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https://www.nds-fluerat.org/35451/aktuelles/abraham-sohou-darf-bleiben/
Abraham Sohou war ursprünglich über Italien nach Deutschland eingereist. Er lernte in kürzester Zeit Deutsch. Nach einem Praktikum in einem Kindergarten und einer Seniorenwohnanlage hat Herr Sohou eine Ausbildung in der Pflege, einem Mangelberuf, begonnen. Außerdem hat er sich sehr in der Kirchengemeinde Wendthagen engagiert und viele Freundinnen und Freunde gewonnen. Herr Sohou ist ein Beispiel für gelungene Integration, der sich laut Dublin III-Verordnung aber gar nicht in Deutschland aufhalten dürfe. Ihm drohte seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die Abschiebung nach Italien. Die Bitte des Flüchtlingsrats Niedersachsen e.V. den sogenannten Selbsteintritt freiwillig wahrzunehmen lehnte das Bundesamt ab. Es drohte weiterhin die Abschiebung in die Perspektivlosigkeit. Nach Intervention durch den CDU-Bundestagsabgeordneten Beermann, den SPD-Innenminister Pistorius und die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe Schröder-Köpf, konnte das Bundesamt schließlich doch noch dazu bewegt werden ein öffentliches Interesse für den Verbleib von Abraham Sohou in Deutschland zu erkennen (siehe Schaumburger Nachrichten).
Es erscheint absurd, dass gut integrierte Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung in ein anderes europäisches Land zurückkehren müssen.
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https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Panne-bei-Verfassungsschutz-V-Mann-aufgeflogen,verfassungsschutz608.html
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https://www.focus.de/politik/deutschland/politik-die-verschwoerung_id_9879853.html
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Fazit: Mich wundert an dem engen Verhältnis zwischen "Diensten" und Nazis gar nichts. Das ist Beides dasselbe Pack.
Schnell bildeten sich Mythen um die Person Conny, die zur heroischen Antifafighterin zurechtstilisiert wurde. Dabei war sie überhaupt keine Autonome. Geschichtsstudentin, Minicarfahererin und Bewohnerin des HC. Das HC, Abkürzung steht für Historisches Colloqium, war im Ursprung ein von einem Verein getragenes Wohnheim für Studierende ger Geschichtswissenschaften, gegründet unter anderem von Rudolph von Thadden, damals eine Koryphäe (Konifere, wie wir sagten) am Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte, ein linksliberales Gegenmodell zu den Verbindungshäusern. Aufgrunddessen war das HC frühzeitig zum Angriffsziel von Neonaziattacken geworden, und es hatte sich, quasi als Selbstschutztruppe, eine Art Haus-Antifa des HC gebildet, die parallel zur Autonomen Antifa aktiv war. Vermummt und mit Schlagstöcken ausgerüstet zogen diese Leute los, wenn die Telefonkette mal wieder gegen Naziübergriffe und sonstige rechtsextreme Vorkomnisse mobilisierte, was damals mindestens einmal die Woche passierte. Sie war also eher aufgrund unmittelbarer persönlicher Betroffenheit ins antifaschistische Handlungsfeld getreten als eine typische Autonome.
http://goest.de/conny.htm
https://de.wikipedia.org/wiki/Conny_Wessmann
https://www.youtube.com/watch?v=4fV_fRhHW60
Die in dem zuletzt verlinkten Film auftauchende Darstellung, die Polizei hätte das JUZI gestürmt stimmt allerdings nicht, stattdessen wurde die auf das JUZI zustürmende Braunschweiger Einsatzhundertschaft dermaßen mit Steinen, Kanonenschlägen und auch Mollies bepflastert dass sie in die Flucht geschlagen wurde. Später zogen Panzerwagen und Scharfschützen vor dem JUZI auf, trotzdem konnte - von autonomer Seite - die Situation deeskaliert werden.
https://www.youtube.com/watch?v=Wi9fwiGZr1Y
https://www.youtube.com/watch?v=L84in9gW-kg
http://netbitch1.twoday.net/stories/1575267/
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Die Ausgabe von „Berechtigungsscheinen“, wie sie der Landkreis Lüchow-Dannenberg praktiziert, erscheint uns nicht nur wegen der damit verbundenen Diskriminierung der Betroffenen, sondern auch aus rechtlichen Gründen zweifelhaft: Die Gutscheine müssen vom „Lieferanten“ wie vom „Empfänger“ persönlich unterschrieben werden, was schon datenschutzrechtlich nicht zulässig sein dürfte. Auch dürfen nur Hygieneartikel und Lebensmittel eingekauft werden, also z.B. auch keine Socken, keine Mütze, kein Handy-Guthaben, keine Busfahrkarten. Ein Taschengeld wird den Betroffenen nach den uns vorliegenden Informationen gänzlich verweigert.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert das niedersächsische Innenministerium dringend auf, von seinem Weisungsrecht Gebrauch zu machen und diese willkürliche Strafaktion des Landkreis Lüchow-Dannenberg zu unterbinden.
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Gewalt gegen die afghanische Zivilbevölkerung hat allein in diesem Jahr mindestens 2854 Todesopfer gefordert. Auch zahlreiche Anschläge während der Parlamentswahlen im Oktober haben erneut bewiesen, dass Afghanistan kein sicheres Land ist, in das Menschen abgeschoben werden dürfen.
BERLIN, 12.11.2018 – Der nächste Abschiebungsflug nach Afghanistan ist für morgen (13.11.2018) angekündigt worden, obwohl Rückführungen aufgrund der katastrophalen Sicherheitslage gegen Völkerrecht und die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Dazu sagt Anika Becher, Asien-Expertin bei Amnesty International in Deutschland:
„Die vergangenen Parlamentswahlen Ende Oktober haben erneut bewiesen, wie unsicher Afghanistan ist: Nach Angaben der Vereinten Nationen sind allein hier bei mehr als 100 Anschlägen mindestens 56 Menschen getötet und 379 verletzt worden – mehr als bei allen vier Wahlen zuvor.“
„Schon vor dem Gewaltausbruch rund um die Parlamentswahlen sind in den ersten neun Monaten 2018 laut den Vereinten Nationen 2798 Menschen in Afghanistan bei Anschlägen und Angriffen getötet worden, es gab 5252 Verletzte. Diese aktuellen Zahlen zeigen, dass sich das Ausmaß der Gewalt weiterhin auf einem katastrophal hohen Level bewegt.“
„Vor dem Hintergrund der hohen Zahlen ziviler Opfer ist nicht zu vertreten, dass weiterhin Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden. Amnesty International fordert den Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder dazu auf, den für morgen geplanten Abschiebungsflug abzusagen und von allen weiteren Rückführungen nach Afghanistan abzusehen. Jede Abschiebung nach Afghanistan stellt eine Verletzung des Völkerrechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Denn kein Mensch darf in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm wie in Afghanistan ein gewaltsamer Tod droht.“
In einer Amnesty-Petition haben sich knapp 30.000 Menschen für einen sofortigen Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan eingesetzt.
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Polat: „Die Bundesregierung verschleppt das Problem der Rückforderungen gegenüber Flüchtlingspat*innen. Auf erneute Nachfrage erfahre ich nun, dass die für September geplanten Gespräche gar nicht stattgefunden haben und erst jetzt im November stattfinden sollen. Dieser Zeitverlust führt zu einer Hinhaltetaktik, die viele Verpflichtungsgeber*innen in ihrer existenzbedrohenden Situation alleine lässt.
Ich fordere das Bundesinnenministerium auf, endlich zu handeln und Lösungen mit den Ländern zu erarbeiten, bevor es zu weiteren hohen Rückforderungen der Jobcenter kommt. Verpflichtungsgeber*innen sind zutiefst verunsichert. Die Bundesregierung darf den Helferinnen und Helfern jetzt keinen Anlass bieten, im Nachhinein an ihrer Hilfsbereitschaft zu zweifeln oder sie gar zu bereuen. Ihr Einsatz für Geflüchtete in den vergangenen Jahren kann gar nicht genug gewürdigt werden.“
Polat thematisierte das Problem der Verpflichtungsgeber*innen in der vergangenen Woche auch in einem Gespräch mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, der ihr eine Lösung noch für November zusicherte. Polat: „Ich hoffe, dass sich Arbeits- und Innenministerium hier nun umgehend auf eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung einigen werden.“
Immer noch sehen sich Bürgerinnen und Bürger, die sich zwischen 2013 und 2015 bereiterklärt hatten, Bürgschaften für die Finanzierung der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen abzugeben, mit Rückforderungen der Jobcenter konfrontiert. Hier geht es zum Teil um hohe Summen bis in den sechsstelligen Bereich. Dabei gingen sowohl viele der Verpflichtungsgeber*innen als auch der Behörden davon aus, dass eine Kostenerstattungspflicht der Verpflichtungsgeber*innen mit der Flüchtlingsanerkennung enden würde. Das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) stellte in seinem Urteil vom 26.01.2017 fest, dass die Verpflichtungserklärung weiter gelten könne, jedoch sei dies im Einzelfall auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Mittlerweile haben auch einige Verwaltungsgerichte zu Gunsten von Verpflichtungsgeber*innen entschieden.
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https://che2001.blogger.de/stories/2703627/
so hatte das einen gegen das herrschende Gesellschaftssystem gerichteten denunziatorischen Zug - dass nämlich der ganz normale Kapitalismus zumindest in seinen schlimmsten imperialistischen Dimensionen eher graduell sich von den Verbrechen der Nazis unterscheidet und genau die gleichen Verbrechen jederzeit erneut hervorzubringen in der Lage ist. Das richtet sich natürlich auch und gerade gegen jenes antideutsche Gedankengut das davon ausgeht dass es auch einen aufgeklärten positiv zu sehenden Kapitalismus gäbe und die NS-Verbrechen eben in jeder Hinsicht eindeutig und ausschließlich deutsch seien. Dem steht meine Erfahrung mit Iranern entgegen, die mir gegenüber mal meinten: "Schon wenn Du Schuhe trägst oder Dich anziehst beteiligst Du Dich an der Ausbeutung der Dritten Welt. Wer sich nicht gegen das System auflehnt, oder nicht wenigstens Kritik äußert macht sich mitschuldig."
Und in der Tat, das System KZ lebt in anderer Form weiter und wir profitieren täglich davon.
https://www.zeit.de/2012/13/Indien-Textilfabrik-Arbeitsbedingungen/seite-3
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Nun ja, ich fuhr dann weg und sah wie der Transporter davondonnerte, unsere Anliegerstraße als Abkürzung benutzend. Immerhin, die Nachbarschaft hält zusammen.
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mit der ich ein wenig schmuste und erlebte ansonsten bizarres. Ich trainierte auf dem Berglaufband und sah das Geschehen im Durchgangsbereich. Da kam eine Frau in Straßenkleidung und mit Rucksack und ging zur Damenumkleide und kam dann noch einmal in voller Straßenkleidung zurück, ging zum Eingang und wieder zurück zur Umkleide. Das ganze wiederholte sich fünfmal. Nach einer Weile erschien sie dann umgezogen im Trainingsdress um sich einer Gruppe von Leuten anzuschließen die in ein Gespräch vertieft waren. Sie beteiligte sich an der Unterhaltung etwa eine Stunde lang, um sich dann wieder umzuziehen und zu gehen. Was für eine Sportart ist das denn?
Nicht schlecht auch die Dame, die nach dem Training ein Smartphone von fast Tablet-Dimensionen mit in die Sauna nahm.
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Und das alles war für sie so selbstverständlich dass es für sie quasi keine andere Realität gab.
Ich erzählte wie anders das in meiner Welt ist, dass da offene Zweierbeziehungen mit erlaubten Seitensprüngen für beide PartnerInnen wenn nicht normal so doch ein mehr/weniger allgemein angestrebtes Ziel seien und dass ich Frauen mit einem aktiven Partnerwerbeverhalten und bunterem Sexualleben achten, mitunter bewundern und nicht als Schlampen ansehen würde, der Begriff existiere in meinem Vokabular nicht. Und dass eine meiner Schwestern als die so in ihren Zwanzigern war Vielmännerei betrieb, zeitweise einmal pro Woche mit einem neuen Typen im Bett lag und darauf stolz war, mich sogar geradezu moralisierend dafür kritisierte dass ich nichts vergleichbares tat, wir waren ja beide für die sexuelle Revolution.
Damit konnten die Junx nichts anfangen, sie weigerten sich mir das alles zu glauben und hielten das für gelogen, so etwas könne es ja gar nicht geben.
BTW und mir stellt sich die Frage ob hessische oder ostwestfälische Kleinstädte in Hinsicht auf sexuelle Freiheit und Selbstbestimmung doch deutlich anatolischer sind als Bremen, Braunschweig, Hannover, Düsseldorf, Göttingen, Kassel.
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