Sonntag, 9. Januar 2011
Deutscher Behördenalltag
Am 05.01.11 um 20:20 Uhr sollte eine alleinstehende, staatenlose
kurdische Yezidin über den Frankfurter Flughafen nach Syrien abgeschoben
werden. Die Abschiebung konnte jedoch in letzter Minute durch einen
Folgeantrag gestoppt werden.
Die alleinstehende Frau kam vor 7 Jahren nach Deutschland und beantragte
Asyl. Sie wohnte bis zur Zeit des Abschiebungsversuchs im LK Fulda
(Hessen) .

Die Frau besuchte ihre kranke Mutter in Vechta ( Niedersachsen), als sie festgenommen und zum Frankfurter Flughafen gebracht wurde. Sie hatte die entsprechende Besuchserlaubnis von der Ausländerbehörde bekommen.
Sie hat keine Angehörigen in Syrien mehr. Alle ihre Geschwister haben
Aufenthaltserlaubnisse aufgrund ihrer Staatenlosigkeit in Syrien ( Rote Syrische
Ausweise), ein Bruder ist sogar in Fulda eingebürgert.


Obwohl das deutsch-syrische Rücknahmeabkommen die Abschiebung von
Staatenlosen nach Syrien ermöglicht, ist dies nach unserer Information
der erste dokumentierte Abschiebeversuch von Staatenlosen nach Syrien.
Vorher dachte man, dass die syrische Seite kein Interesse daran hat,
staatenlose Kurden aufzunehmen.

Nun ist unbedingt zu klären, welche Ersatzpapiere die syrische Seite den
deutschen Behörden für die Durchführung der Abschiebung zur Verfügung
gestellt hat. Mit diesem Fall sind wir mit einer neuen Qualität von
Abschiebungen nach Syrien konfrontiert.

Die Frau befindet sich z.Z in Abschiebehaft in Frankfurt /M

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