Montag, 16. April 2007
Presseerklärung zur Faxkampagne: Freiheit für Yabré Oumarou
Jena 13.04.2007

Kontakt: Osaren Igbinoba, Tel. Mobil: 0049 (0) 176 24568988
Co-ordination: The VOICE Refugee Forum,
Kontakt: Larba Nadieba, Tel: Tel. Mobil: 0049 (0) 1622144502
President: Vereinigung der Burkina Faso Community in Franken - Nürnberg

Presseerklärung zur Faxkampagne: Freiheit für Yabré Oumarou

Stoppt die Abschiebung von Yabré Oumarou


Yabré Oumarou kam 1993 nach Deutschland. Drei Jahre befand er sich im
Asylverfahren, bevor er 1996 heiratete. Seine Tochter Sophie kam im April
1996 zur Welt. Mit der Heirat erhielt Yabré Oumarou einen dreijährigen
Aufenthaltstitel. Er fing an zu arbeiten, um sich um seine Frau zu kümmern,
die arbeitslos war.

Wenige Monate später flog Oumarou nach Burkina Faso, um seine Eltern zu
besuchen.
Er nahm Altkleider mit sich, die er dort verschenken wollte. Konflikte mit
seiner Frau diesbezüglich führten nach seiner Rückkehr zur Scheidung. 1999
verweigerte die Ausländerbehörde in Lingen (EMS) die Verlängerung seines
Aufenthaltstitels; als Grund wurde angegeben, dass er geschieden sei. Nach
einem Widerspruch vor Gericht erhielt er eine Duldung, die immer wieder
verlängert wurde. In Oktober 2005 entschied die Ausländerbehörde Lingen,
Oumarou Yabré in seine Heimat Burkina Faso abzuschieben. Am 14. Juli
2006 wurde er festgenommen und sitzt seitdem in Abschiebehaft in der JVA
Nürnberg.

Diese Situation ist besonders dramatisch im Hinblick auf seine Tochter, zu
der er eine sehr gute Beziehung hat. Im Fall einer Abschiebung wird nicht
nur Yabré Oumarou die Möglichkeit genommen, seine Tochter regelmäßig zu
sehen, sondern es wird auch der 11-jährigen Tochter das Recht verweigert,
Kontakt mit ihrem Vater zu haben. Dabei haben Kinder ein Recht darauf, mit
beiden Eltern Umgang zu haben und sie brauchen den regelmäßigen Kontakt mit
beiden Eltern als Bezugspersonen. Dies gilt unabhängig davon, in welchem
Verhältnis die Eltern zueinander stehen. Als Mischlingskind braucht Sophie
ihren Vater besonders um ihre schwarze und afrikanische Identität aufbauen
zu können, was die Mutter ihr nicht geben kann.

Eine Abschiebung wäre daher nicht nur ein dramatischer Eingriff in das Leben
von Yabré Oumarou, der nun seit 13 Jahren in Deutschland lebt und hier
integriert ist, es wäre auch eine massive Beeinträchtigung der Rechte der
Tochter.

Gem. §60a Abs.2 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und
die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
(Aufenthaltsgesetz-AufenthG) vom 30.07.2004 (BGB1S 1950) in der z.Zt.
gültigen Fassung wird die Abschiebung nur ausgesetzt, solange sie aus
rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist.
Das bedeutet, dass auch Integration und Erwerbstätigkeit keine Rolle
spielen, sofern die Ausländerbehorde in Lingen eine Abschiebung um jeden
Preis durchsetzen will.

Zwei Abschiebeversuche (am 26.02.2007 und am 04.04.2007) haben schon
stattgefunden, die zum Glück an der massiven Gegenwehr von UnterstützerInnen
scheiterten. Am 05.04.2007 wurde die Abschiebehaft zum vierten Mal um drei
Monate verlängert. Die Anhörung fand ohne Anwalt statt.

Oumarou Yabré ist nun schon seit neun Monaten in Abschiebehaft – dabei hat
er sich keines Verbrechens schuldig gemacht. Dies muss als Verletzung
grundlegender Menschenrechte betrachtet werden. Die unmittelbare und
anhaltende Bedrohung durch Abschiebung ist für den Gefangenen psychische
Folter.

Wir protestieren gegen die Verletzung der Menschenrechte von Flüchtlingen
und MigrantInnen in Deutschland durch Abschiebehaft und Abschiebung. So wird
dem Anspruch widersprochen, den Schutz grundlegender Menschenrechte
gewährleisten zu wollen – die doch permanent durch Gerichtsurteile verletzt
werden.
Wir appellieren an die moralische Courage der Menschen, an die Regierung und
an die Gesellschaft, uns die Freiheit und die grundlegenden demokratischen
Werte zu garantieren, die uns Sicherheit und ein selbstbestimmtes Leben
ermöglichen.
Wir, die Organisation The VOICE Refugee Forum, die Karawane für die Rechte
der Flüchtlinge und MigrantInnen in Deutschland und die Vereinigung der
Burkina Faso Community in Franken -Nürnberg stehen daher ein für Yabré
Oumarous unmittelbare Entlassung aus der Abschiebehaft und für sein
dauerhaftes Bleiberecht. Wir fordern die entsprechenden Stellen auf ihre
Möglichkeiten in der Auslegung der Gesetze so zu nutzen, dass sie wirklich
dem Wohl der Menschen dienen.

Abschiebung ist unmenschlich! Abschiebung ist eine Verletzung der
Menschenrechte!

Wir rufen Sie auf, uns durch Ihre Beteiligung an der Faxkampagne für Yabré
Oumarou zu unterstützen. Bitte protestieren Sie gegen die Haft und die
drohende Abschiebung von Yabré Oumarou. Bitte verlangen Sie seine sofortige
Entlassung aus der Abschiebehaft und sein Bleiberecht. Senden Sie dazu Faxe
oder Briefe an den

Innenminister Niedersachsens, Uwe Schünemann – Fax: (0511) 120 99 6044
Ausländerabteilung Stadt Lingen (EMS), Elisabethstr. 14-16, 49808 Lingens
(EMS), Tel: (0591) 91 44 370 , Fax: 0591-91 44 375
Email: a.hartke@lingen.de

Oumarou Yabré selbst ist zu erreichen unter dieser Adresse:
Yabré Oumarou, JVA Nürnberg, Mannerstr. 6, 90429 Nürnberg, Tel:
0911-32102 .

Wir verlangen einen Abschiebestopp für Yabré Oumarou und sein Bleiberecht!
Yabré Oumarou ist nur eines der wenigen Opfer, das uns bekannt ist.
Mehrere tausend Flüchtlinge sind bislang der deutschen Abschiebemaschinerie
zum Opfer gefallen.

Bitte Spende an: The Voice e. V., Göttingen Account nr: 127 829, Bank BLZ.
nr: 260 500 01
IBAN: DE97 2605 0001 000 1278 29;BIC: NOLADE21GOE Bank name: Sparkasse
Göttingen Stich: Yabré
***
The VOICE Refugee Forum Jena
Adresse: Schillergässchen 5, 07745 Jena
Telefon: 03641 / 66 52 14, Fax: 03641 / 42 02 70

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