Donnerstag, 28. März 2013
Neues vom Grundrechtekomitee
che2001, 12:22h
1. Sinti und Roma in Deutschland (Broschüre)
Am 24. Oktober 2012 wurde in Berlin das Denkmal für die über 500.000 von den Nationalsozialisten als „Zigeuner“ ermordeten Sinti und Roma eingeweiht. Die Bundeskanzlerin unterstrich in ihrer Rede, dass der grundrechtliche Schutz der Würde jedes einzelnen Menschen „die Antwort auf die Jahre der unfassbaren Schrecken zuvor [ist]. Und er ist und bleibt die Richtschnur unseres Handelns heute und in Zukunft – und zwar in jedem einzelnen Falle.“ Die Gedenkworte der Bundeskanzlerin blieben für diejenigen Roma, die in den Wintermonaten vor allem aus Serbien und Mazedonien in Deutschland Schutz gesucht hatten, ohne Bedeutung. Die Regierung gedachte diese so rasch wie möglich wieder ins Elend, in die von staatlicher Ausgrenzung und gesellschaftlichem Rassismus geprägten Bedingungen abzuschieben.
Der Text des Grundrechtekomitees geht auf diese strukturellen Widersprüche im Umgang mit den Roma-Minderheiten ein, setzt diesen eine menschenrechtsgemäße Alternative entgegen und klärt über die gesellschaftlichen Bedingungen des Antiziganismus auf.
Der Text „Roma und Sinti als Bürgerinnen und Bürger in Deutschland – Anmerkungen zum Antiziganismus“ kann auf unserer Website heruntergeladen oder als DINA-5-Heft (24 Seiten) im Sekretariat für 3,50 € angefordert werden.
Link: http://www.grundrechtekomitee.de/sites/default/files/Sinti%20und%20Roma.pdf
2. Petitionen abgeschlossen
Der Bundestag hat am 31. Januar 2013 über zahlreiche Bürgereingaben entschieden unter anderem auch über zwei Sammelpetitionen des Grundrechtekomitees. Darunter die Sammelpetitionen zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 20. Oktober 2008, die 3.461 Bürger/innen mitunterzeichnet haben, und derjenigen zur Ratifizierung der „Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen“ vom 21. Juni 2004, der sich über 1.200 Bürgerinnen und Bürger sowie wie zahlreiche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen angeschlossen haben. Die Petitionen sind nun nach langer Beratungszeit abgeschlossen. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, ein menschenrechtsgemäßer Umgang mit Asylsuchenden und Arbeitsmigranten, ist das Parlament jedoch nicht nachgekommen.
Einen Kommentar zu den abschlägig beschiedenen Petitionen von Thomas Hohlfeld und Dirk Vogelskamp:
Wenn’s dem Parlament der Menschenrechte genug ist!
ist hier zu finden:
http://www.grundrechtekomitee.de/node/559
Am 24. Oktober 2012 wurde in Berlin das Denkmal für die über 500.000 von den Nationalsozialisten als „Zigeuner“ ermordeten Sinti und Roma eingeweiht. Die Bundeskanzlerin unterstrich in ihrer Rede, dass der grundrechtliche Schutz der Würde jedes einzelnen Menschen „die Antwort auf die Jahre der unfassbaren Schrecken zuvor [ist]. Und er ist und bleibt die Richtschnur unseres Handelns heute und in Zukunft – und zwar in jedem einzelnen Falle.“ Die Gedenkworte der Bundeskanzlerin blieben für diejenigen Roma, die in den Wintermonaten vor allem aus Serbien und Mazedonien in Deutschland Schutz gesucht hatten, ohne Bedeutung. Die Regierung gedachte diese so rasch wie möglich wieder ins Elend, in die von staatlicher Ausgrenzung und gesellschaftlichem Rassismus geprägten Bedingungen abzuschieben.
Der Text des Grundrechtekomitees geht auf diese strukturellen Widersprüche im Umgang mit den Roma-Minderheiten ein, setzt diesen eine menschenrechtsgemäße Alternative entgegen und klärt über die gesellschaftlichen Bedingungen des Antiziganismus auf.
Der Text „Roma und Sinti als Bürgerinnen und Bürger in Deutschland – Anmerkungen zum Antiziganismus“ kann auf unserer Website heruntergeladen oder als DINA-5-Heft (24 Seiten) im Sekretariat für 3,50 € angefordert werden.
Link: http://www.grundrechtekomitee.de/sites/default/files/Sinti%20und%20Roma.pdf
2. Petitionen abgeschlossen
Der Bundestag hat am 31. Januar 2013 über zahlreiche Bürgereingaben entschieden unter anderem auch über zwei Sammelpetitionen des Grundrechtekomitees. Darunter die Sammelpetitionen zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 20. Oktober 2008, die 3.461 Bürger/innen mitunterzeichnet haben, und derjenigen zur Ratifizierung der „Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen“ vom 21. Juni 2004, der sich über 1.200 Bürgerinnen und Bürger sowie wie zahlreiche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen angeschlossen haben. Die Petitionen sind nun nach langer Beratungszeit abgeschlossen. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, ein menschenrechtsgemäßer Umgang mit Asylsuchenden und Arbeitsmigranten, ist das Parlament jedoch nicht nachgekommen.
Einen Kommentar zu den abschlägig beschiedenen Petitionen von Thomas Hohlfeld und Dirk Vogelskamp:
Wenn’s dem Parlament der Menschenrechte genug ist!
ist hier zu finden:
http://www.grundrechtekomitee.de/node/559
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