Mittwoch, 2. Juni 2021
Gesetz zur bedarfsgerechten Versorgung bei Psychotherapien: Verbände laufen Sturm ? das sind ihre Kritikpunkte
Ute Eppinger, Medscape


?Rasterpsychotherapie?, ?holzschnittartig?, ?Rationierung? und ?Behandlung nach Tabelle? ? psychotherapeutische Verbände laufen Sturm gegen den Änderungsantrag 49 zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Der Antrag sieht vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft, wie die Behandlung von psychisch kranken Menschen orientiert am Schweregrad der Erkrankung bedarfsgerecht sichergestellt werden kann. Abhängig von der Diagnose könnte möglicherweise vorab festgelegt werden, wie lange eine Psychotherapie dauert.

Voraussichtlich Anfang Juni wird im Bundestag über den Gesetzentwurf abgestimmt. Kritiker befürchten, dass Therapien damit stärker reglementiert und der Zugang erschwert werden könnte. Die Wogen um diese Pläne schlagen hoch, die Petition ?Keine #Rasterpsychotherapie, Herr Spahn? des Schriftstellers und Autors von ?Depression abzugeben?, Uwe Hauck, hat bislang mehr als 187.000 Unterzeichner.

Bereits der 2. Anlauf der Reform
?Mich lässt das etwas ratlos zurück. Das ist der zweite Versuch des Bundesgesundheitsministeriums die psychotherapeutischen Ressourcen ? die ja nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen ? bedarfsgerecht zu steuern. Und jedes Mal verursacht das einen riesigen Proteststurm?, sagt Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Direktor des Zentrums für Psychische Gesundheit am Klinikum Ingolstadt und Präsident der DGPPN.

Das ist der zweite Versuch des Bundesgesundheitsministeriums die psychotherapeutischen Ressourcen ? die ja nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen ? bedarfsgerecht zu steuern. Prof. Dr. Thomas Pollmächer
Bereits 2018 hatte das BMG im Rahmen des Termin- und Servicegesetzes (TSVG) versucht, die Versorgung für psychisch kranke Menschen zu steuern. Eine im Oktober 2018 von den Psychotherapeuten-Verbänden initiierte Petition an den Bundestag hatte das verhindert.

Der Änderungsantrag 49 sieht nun vor, dass der G-BA bis 31. Dezember 2022 die psychotherapeutische Versorgung dahingehend prüfen soll, dass die Behandlung der psychisch kranken Versicherten orientiert am Schweregrad der Erkrankung bedarfsgerecht sichergestellt wird. ?Da kann doch eigentlich keiner etwas dagegen haben?, sagt Pollmächer.

Gestuftes Konzept für die psychotherapeutische Versorgung
Denn klar sei: Die Psychotherapie als Behandlungsmethode stehe nicht grenzenlos zur Verfügung. Dabei wurden die Kapazitäten deutlich aufgestockt. Gab es im Jahr 2012 rund 20.000 Psychotherapeuten, waren es 2019 über 28.000. ?Das ist eine Zunahme um 63%?, so Pollmächer. Entspannt hat sich die Situation allerdings nicht, die Wartezeiten auf eine Psychotherapie sind nach wie vor lang: ?Man sieht auch: Wo es viele Psychotherapeuten gibt, da gibt es auch eine große Nachfrage nach Psychotherapie?, berichtet Pollmächer.

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