Freitag, 28. Oktober 2022
Streifzüge des Bizarrologen, heute: Neues von Reiner Füllmich
Erinnert Ihr Euch noch an Reiner Füllmich?

Genau, das ist jener Göttinger Rechtsanwalt - in Göttinger Justizkreisen "Der weiße Ritter" genannt - und Mitbegründer der "Stiftung Corona-Ausschuss" und der Partei "Die Basis", der Menschen, die durch staatliche Corona-Maßnahmen wie den Lockdown finanzielle Nachteile hatten Millionenentschädigungen versprochen hatte. Voraussetzung waren Vorauszahlungen an ihn. Eben Füllmich - nomen est omen.

Nun dürfte er selber vor heftigsten Problemen stehen.

Seltsam mutet in dem Zusammenhang die Stellungnahme der Berliner Staatsanwaltschaft an:

"In dem Vorgehen bei der Sammelklage hat die Staatsanwaltschaft Berlin bisher keinen Betrug gesehen. Nach vier Anzeigen gegen Fuellmich und Templin entschied sie im April 2022, dass von Ermittlungen abgesehen werde, sagte ein Sprecher t-online. Der erforderliche Anfangsverdacht eines Betruges bestehe nicht. "Dies wäre nämlich nur dann der Fall gewesen, wenn die Rechtsanwälte von vornherein nicht willens und/oder in der Lage gewesen wären, die von ihnen geschuldete Leistung zu erbringen". Die Leistung sei lediglich die Mandatsübernahme und ein entsprechendes Tätigwerden, nicht aber ein etwaiger Klageerfolg. Dagegen wurde Beschwerde eingelegt, aber die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte: keine Ermittlungen in Berlin."


Dessen ungeachtet kann er sich ja schon mal nach einem Land umsehen das nicht ausliefert. Mir fallen da ein: Kongo-Brazzaville, Äquatorial-Guinea, der Jemen und Nordkorea, Bangladesh, Iran, Kasachstan, Kuba und Phlippinen. Alles Länder, wo niemand leben will, Kuba vielleicht ausgenommen.



https://www.t-online.de/nachrichten/corona-krise/id_100054782/reiner-fuell-mich-der-billionen-euro-schwindel-um-corona.html

... comment

 
"Der erforderliche Anfangsverdacht eines Betruges bestehe nicht. "Dies wäre nämlich nur dann der Fall gewesen, wenn die Rechtsanwälte von vornherein nicht willens und/oder in der Lage gewesen wären, die von ihnen geschuldete Leistung zu erbringen". Die Leistung sei lediglich die Mandatsübernahme und ein entsprechendes Tätigwerden, nicht aber ein etwaiger Klageerfolg."

Es ist mir schleierhaft, wie Gerichte sowas entscheiden können. Einen Klageerfolg kann bekanntlich kein Rechtsanwalt versprechen, das ist hier absolut irrelevant.

Es geht darum, dass Füllmich seinen Mandanten eine Sammelklage (gegen Christian Drosten und Lothar Wieler) in den USA versprach, die er bis heute nicht eingereicht hat, die völlig absurd und aussichtslos war.

Da Fuellmich in Kalifornien als Anwalt gemeldet ist und erfolgreiche Erfahrungen mit Sammelklagen in den USA gemacht hatte, wurde ihm vertraut.

Es mag aus bestimmten spitzfindigen Gründen kein Betrug sein. Aber hier greift die Anwaltshaftung gegenüber der eigenen Mandantschaft. Der Mandant schließt mit dem Rechtsanwalt einen Anwaltsvertrag, der in der Regel eine Dienstleistung des Anwalts zum Gegenstand hat (Geschäftsbesorgungsvertrag). Für die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Dienstleistung haftet der Anwalt gegenüber seinem Mandanten wie jeder andere Dienstleister auch.

Der Anwalt muss analysieren, ob und wie das gewünschte Ziel seines Mandanten erreichbar ist. Vor voraussehbaren und vermeidbaren Nachteilen hat der Anwalt den Mandanten zu bewahren. Der Anwalt hat den Grundsatz des sichersten Wegs einzuhalten, es sei denn, der Mandant möchte bewusst ein bestimmtes Risiko eingehen.

Sollte Füllmich die (teure) Sammelklage NICHT einreichen, haftet er für Nachteile, die sein Mandant dadurch erleidet. Er muss also mindestens das geleistete Honorar zurückzahlen. Außerdem ist die Frage, ob er seine Mandanten über die zu erwartende Aussichtslosigkeit der Klage informiert hat.

Beispiel: Ich hätte gern ein Date mit einem amerikanischen Supermodel. Die Dame mag aber nicht.

Ein deutscher, in den USA zugelassener Rechtsanwalt bietet mir an, die Dame wegen irgendwelchen durch die Weigerung bei mir verursachten seelischen Schmerzen auf 1 Milliarde Dollar zu verklagen. Er müsste mich darüber aufklären, dass die Chancen etwa eins zu einer Milliarde stehen. Will ich dann immer noch klagen, muss er die Information dokumentieren und kann die Klage einreichen, die nach einem kurzen Lachanfall des Richters abgewiesen wird.

Macht der RA aber den Mandanten weis, dass so eine Klage durchaus Erfolg haben könnte, ist das Betrug am Mandanten.

... link  


... comment
 
https://twitter.com/macerwan/status/1209148016722169856

... link  


... comment