Donnerstag, 17. November 2005
Mobbing in der Autostadt
che2001, 10:58h
Ich hatte es seinerzeit schon gebloggt: Mobbingopfer Detlev Lengsfeld, von Vorgesetzten auf das Übelste schikaniert und seit Längerem wegen einer aufgrund der Mobbingpraktiken erlittenen Depression krank geschrieben, wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen die ihm wiederfahrene Behandlung. Am 30.11. findet in der Angelegenheit eine wichtige Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Braunschweig statt. Ein anderes Mobbingopfer hat nun gekündigt und erklärt, hinter den Praktiken, die in der Autostadt weit verbreitet seien, stecke Methode:Mobbing sei ein Mittel, um Stellen zu kürzen und von der Agentur für Arbeit stets aufs Neue Eingliederungshilfe zu beziehen. Die Autostadt fungiere so als eine Art Schleuse für Langzeitarbeitslose, die gegen Eingliederungshilfe eingestellt und anschließend rausgemobbt würden. Wenn dem wirklich so ist, handelt es sich um ein beklemmendes Dokument zur Arbeitswirklichkeit in Hartz IV Germoney.
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macdet1204,
Montag, 21. November 2005, 12:59
Ergänzung
die Verhandlungen sind am 30.11 beim LAG Hannover und
am 06.12 beim AG in Braunschweig. Sie sind öffentlich und
über Unterstützung würde ich mich freuen.
Beide Kündigungen sind nicht wirksam und sind Teile eines Geschehens welches durch eine unrechtmäßige Abmahnung eingeläutet wurde. Daher fallen die Rechtsakte unter den Begriff Maßregelungsverbots. Es fehlt nur die richterliche "Anerkennung". Nachdem ich den "Wickler" gelesen fiel es mir wie Schuppen von den Augen.
Besonderen Augenmerk sollte der Leser meiner Seiten auf die Belege und Eckpunkte werfen. Abschließend einen Blick auf die Stellungnahme des Betriebsrates zur ersten Kündigung sollten alle Restzweifel beseitigen. Wer dann noch die Betriebsvereinbarung "Partnerschaftliches Verhalten" kennt ist dem Wahnsinn nahe :)
macdet
http://www.mobbing-gegner.de
http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/MeineGeschichte/Belege
http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/MeineGeschichte/EckPunkte
am 06.12 beim AG in Braunschweig. Sie sind öffentlich und
über Unterstützung würde ich mich freuen.
Beide Kündigungen sind nicht wirksam und sind Teile eines Geschehens welches durch eine unrechtmäßige Abmahnung eingeläutet wurde. Daher fallen die Rechtsakte unter den Begriff Maßregelungsverbots. Es fehlt nur die richterliche "Anerkennung". Nachdem ich den "Wickler" gelesen fiel es mir wie Schuppen von den Augen.
Besonderen Augenmerk sollte der Leser meiner Seiten auf die Belege und Eckpunkte werfen. Abschließend einen Blick auf die Stellungnahme des Betriebsrates zur ersten Kündigung sollten alle Restzweifel beseitigen. Wer dann noch die Betriebsvereinbarung "Partnerschaftliches Verhalten" kennt ist dem Wahnsinn nahe :)
macdet
http://www.mobbing-gegner.de
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http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/MeineGeschichte/EckPunkte
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macdet1204,
Samstag, 14. Januar 2006, 23:56
Offener Brief an der Landtag in Niedersachsen
[QUOTE=Rainer Daeschler].. eine geschlossene Arbeitnehmerschaft die sie verhindern, braucht so niemand mehr zu fürchten.[/QUOTE]
Unter http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/MeineGeschichte/ThemaMobbingzentrale
ist eine Sammlung von Forumsbeiträgen erstellt. Jeder kann darf und soll sich informieren. Ich werde am Sonntag einen Offenen Brief an einen Verteiler schicken. Wer helfen möchte kann sich unter http://wiki.mobbing-gegner.de/OffenerBriefLandtag
einlesen und beteiligen.
Danke
Unter http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/MeineGeschichte/ThemaMobbingzentrale
ist eine Sammlung von Forumsbeiträgen erstellt. Jeder kann darf und soll sich informieren. Ich werde am Sonntag einen Offenen Brief an einen Verteiler schicken. Wer helfen möchte kann sich unter http://wiki.mobbing-gegner.de/OffenerBriefLandtag
einlesen und beteiligen.
Danke
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