Dienstag, 17. April 2007
Deutsche Deportationsgepflogenheiten
che2001, 13:12h
Irakische Flüchtlinge, die in Deutschland "wegen Straftaten verurteilt
wurden", sollten dem IMK-Beschluss vom 17.11.2006 zufolge zukünftig in
den Irak abgeschoben werden können, allerdings "unter Beachtung der vom
UNHCR eingeräumten Möglichkeiten".
Was das für die niedersächsische Landesregierung bedeutet, verdeutlicht
der anliegende Erlass:
- Flüchtlinge sollen bereits dann in den Nordirak abgeschoben werden
können, wenn sie zu mehr als 50 Tagessätzen verurteilt wurden. Bereits
ein wiederholter Verstoß gegen die "Residenzpflicht" kann eine solche
Verurteilung nach sich ziehen.
- Flüchtlinge, die "die innere Sicherheit in Deutschland gefährden",
sollen ebenfalls abgeschoben werden. Eine solche "Gefährdung der inneren
Sicherheit" liegt nach Auffassung des MI bereits dann vor, "wenn es
Hinweise auf eine gefährdende Betätigung des Ausländers gibt und die
Sicherheitsbedenken nicht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist
vom Betroffenen ausgeräumt werden". Die Ausländerbehörden könnten dabei
"auch auf das Vorbringen im Asylverfahren" abstellen.
- Eine Abschiebung soll nach den von UNHCR genannten Kriterien nur
erfolgen, wenn familiäre Strukturen und soziale Netzwerke vor Ort
bestehen, die den Betroffenen bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, bei
der Registrierung sowie sonstigen Wiedereingliederungsmaßnahmen zur
Seite stehen. Auch zu dieser Frage sollen die Ausländerbehörden auf das
Vorbringen im Asylverfahren zurückgreifen können. Trotz der in dieser
Hinsicht eindeutigen Formulierung des IMK-Beschlusses räumt das MI den
Ausländerbehörden eine Anmeldung des betroffenen Personenkreises auch
dann ein, wenn keine Informationen zur Rückkehrsituation im Nordirak
vorliegen. "Es ist jedoch zu erwarten, dass die kurdisch- nordirakische
Seite hierzu Nachfragen stellt und im Zweifelsfall eine Rückübernahme
ablehnt", heißt es lapidar in dem Erlass.
Die niedersächsische Landesregierung scheint mit diesem Erlass ihren
Ruf, eine knallharte Abschiebungspolitik zu verfolgen, erneut unter
Beweis stellen zu wollen. Nachdem Tausende von Flüchtlingen trotz der
anhaltenden Bürgerkriegssituation im Irak durch den Widerruf der
Flüchtlingsanerkennung entrechtet und auf den Status der "Duldung"
herabgestuft wurden, sollen die Betroffenen jetzt im zweiten Schritt auf
der Grundlage von vagen Verdächtigungen oder geringfügigen
Verurteilungen abgeschoben werden. Das Innenministerium scheut dabei
nicht davor zurück, den Ausländerbehörden versuchsweise Abschiebungen zu
erlauben, auch wenn die von UNHCR genannten Kriterien nicht erfüllt sind.
wurden", sollten dem IMK-Beschluss vom 17.11.2006 zufolge zukünftig in
den Irak abgeschoben werden können, allerdings "unter Beachtung der vom
UNHCR eingeräumten Möglichkeiten".
Was das für die niedersächsische Landesregierung bedeutet, verdeutlicht
der anliegende Erlass:
- Flüchtlinge sollen bereits dann in den Nordirak abgeschoben werden
können, wenn sie zu mehr als 50 Tagessätzen verurteilt wurden. Bereits
ein wiederholter Verstoß gegen die "Residenzpflicht" kann eine solche
Verurteilung nach sich ziehen.
- Flüchtlinge, die "die innere Sicherheit in Deutschland gefährden",
sollen ebenfalls abgeschoben werden. Eine solche "Gefährdung der inneren
Sicherheit" liegt nach Auffassung des MI bereits dann vor, "wenn es
Hinweise auf eine gefährdende Betätigung des Ausländers gibt und die
Sicherheitsbedenken nicht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist
vom Betroffenen ausgeräumt werden". Die Ausländerbehörden könnten dabei
"auch auf das Vorbringen im Asylverfahren" abstellen.
- Eine Abschiebung soll nach den von UNHCR genannten Kriterien nur
erfolgen, wenn familiäre Strukturen und soziale Netzwerke vor Ort
bestehen, die den Betroffenen bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, bei
der Registrierung sowie sonstigen Wiedereingliederungsmaßnahmen zur
Seite stehen. Auch zu dieser Frage sollen die Ausländerbehörden auf das
Vorbringen im Asylverfahren zurückgreifen können. Trotz der in dieser
Hinsicht eindeutigen Formulierung des IMK-Beschlusses räumt das MI den
Ausländerbehörden eine Anmeldung des betroffenen Personenkreises auch
dann ein, wenn keine Informationen zur Rückkehrsituation im Nordirak
vorliegen. "Es ist jedoch zu erwarten, dass die kurdisch- nordirakische
Seite hierzu Nachfragen stellt und im Zweifelsfall eine Rückübernahme
ablehnt", heißt es lapidar in dem Erlass.
Die niedersächsische Landesregierung scheint mit diesem Erlass ihren
Ruf, eine knallharte Abschiebungspolitik zu verfolgen, erneut unter
Beweis stellen zu wollen. Nachdem Tausende von Flüchtlingen trotz der
anhaltenden Bürgerkriegssituation im Irak durch den Widerruf der
Flüchtlingsanerkennung entrechtet und auf den Status der "Duldung"
herabgestuft wurden, sollen die Betroffenen jetzt im zweiten Schritt auf
der Grundlage von vagen Verdächtigungen oder geringfügigen
Verurteilungen abgeschoben werden. Das Innenministerium scheut dabei
nicht davor zurück, den Ausländerbehörden versuchsweise Abschiebungen zu
erlauben, auch wenn die von UNHCR genannten Kriterien nicht erfüllt sind.
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colloredo,
Dienstag, 17. April 2007, 20:50
Wünschenswert...
..wäre es, dass die hier für abschiebungsrelevante Fragen zuständigen Ministerialbeamten ihre Recherchen höchst persönlich vor Ort im Irak durchzuführen hätten. Mit einem one way ticket. Mit diesem Erlas hat sich die Napfsülze der niedersächsische Innenminister ein weiteres Mal als rechtslastig orientierter Politpopulist hervor getan. Ich erinnere nur an seine Pläne zur Bekämpfung von Killerspielen oder an seinen Vorschlag, Angehörige islamischen Glaubens mal eben prophylaktisch mit elektronischen Fußfesseln auszustatten. Bar jeden GeWissens bedient der Mann rechtslastige Träume seiner Partei, er würde sich gut in Baden Württemberg machen, falls Öttinger doch noch gefilbingert wird....
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