Freitag, 21. Dezember 2018
Wo jo@chim Recht hat hat er recht oder warum Dobrindt nicht zu Deutschland gehört
che2001, 14:01h
Die Welt weiß dass Jo@chim und ich keine Freunde sind. Trotzdem ist diesem Beitrag hier zuzustimmen, und es ist eine Polemik die ich gerne lese:
http://www.antibuerokratieteam.net/2018/03/21/dobrindt-gehoert-nicht-zu-deutschland/
http://www.antibuerokratieteam.net/2018/03/21/dobrindt-gehoert-nicht-zu-deutschland/
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Dienstag, 18. Dezember 2018
MdB Filiz Polat zum Thema Flucht und Migration im Bundestag
che2001, 18:28h
UN Pakte für Flüchtlinge und Migrant*innen
Der UN-Migrationspakt und der UN-Flüchtlingspakt standen in den letzten Wochen stark im Fokus der Öffentlichkeit. Die AfD nutzte jede Gelegenheit, um ihr verschwörungstheoretisches Narrativ zu verbreiten. Nicht zuletzt mit ihrer Massenpetition, die mittlerweile leider über 100.000 Mitzeichner*innen erhalten hat. In drei Reden verteidigten Agnieszka, Filiz und Luise den Multilateralismus und die Bedeutung des Pakets für die Rechte von Migrant*innen und geflüchtete Menschen.
Fachkräfte-Einwanderungsgesetz
Die große Koalition hat sich auf einen ersten Referentenentwurf für ein Fachkräfte-Einwanderungsgesetz verständigt, welches ein Formelkompromiss ist, wie er im Buche steht. Es werden Einwanderungswege gezeichnet, die so verbaut sind und so unbegehbar gemacht werden, dass kaum jemand darüber kommen kann. Wir Grünen im Bundestag fordern bereits seit Jahren ein unbürokratisches und transparentes Einwanderungsgesetz (mehr dazu auf der Fraktionsseite). Den „Spurwechsel“ sucht man sogar vergeblich. Im Gegenteil wird neben der Ausweitung von Arbeitsverboten die Ausbildungsduldung (3+2 Regelung) verschärft und eine Beschäftigungsduldung geschaffen, die eher Unsicherheiten produzieren wird, statt Perspektiven für Geduldete aufzuzeigen. Wir Grünen haben deshalb einen Vorschlag vorgelegt, der ein wirksames Bleiberecht für Geduldete ermöglicht. Jetzt ist es an der Bundesregierung und auch den Bundesländern zu zeigen, dass es hier tatsächlich um Lösungen geht (hier geht es zur PM).
Gründung einer Parlamentsgruppe Seenotrettung
Abgeordnete aller fünf demokratischer Fraktionen im Bundestag folgten Luises Einladung zur Gründung einer Parlamentsgruppe „Seenotrettung“. Angesichts der in jüngster Vergangenheit häufig unsachlich und destruktiv geführten Diskussion um das Thema, bei gleichzeitiger Relevanz aufgrund der anhaltenden Dramatik auf dem Mittelmeer, war dies der Versuch, diesem ernsten Thema ein Forum zu bieten. Luise leitet und koordiniert die Gruppe, die sich bei ihrer konstituierenden Sitzung zum Ziel gesetzt hat, abseits aller politischen Unterschiede, sich in regelmäßigen Abständen diesem wichtigen Thema zu widmen und dazu aktiv zu werden und alle relevanten Akteure auf dem Mittelmeer einen Gesprächsrahmen mit Abgeordneten zu bieten.
Änderung des Asylgesetzes
Am 09.11.2018 befassten wir uns in einer Sachverständigenanhörung und im Plenum erneut mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Asylgesetzes der GroKo, mit der die Festschreibung von Mitwirkungspflichten in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren eingeführt werden. Anlasslos sollen im Grunde alle Asylbescheide ab 2015 erneut überprüft werden. Dies ist europarechtswidrig wie der DAV und der UNHCR in der Anhörung deutlich machten. Eine solche Maßnahme dürfe nur erfolgen, wenn dem Staat konkrete Anhaltspunkte für einen Widerruf vorliegen oder sich die Lage im Herkunftsland geändert habe. Die Nachweispflicht liegt hier auf Seiten des Staates. Dies ignoriert die Bundesregierung. Die katastrophale Folge: alle Asylberechtigten werden demnächst Post vom BAMF bekommen und aufgefordert, an ihrem eigenen Widerrufsverfahren mitzuwirken. Tun sie dies nicht, droht ihnen Zwangsgeld oder gar eine Zwangshaft. Ein Skandal wie wir finden. So wird aus dem Behördenversagen einen Makel der Geflüchteten. Schaut euch hier die Rede von Filiz dazu an.
Sichere Herkunftsstaaten
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einstufung Algeriens, Marokkos, Tunesiens und Georgiens als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten vorgelegt. Luise hat in ihrer Rede deutlich gemacht, dass die drei Maghreb-Staaten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach welcher „Verfolgungsfreiheit im ganzen Land für alle Gruppen herrschen müsse" nicht erfüllen. Absurd ist, dass die Bundesregierung selbst in der Begründung des Gesetzentwurfs zahlreiche Menschenrechtsverletzungen auflistet: Berichte über Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam und Haftanstalten, Straflosigkeit von Beamten in solchen Misshandlungsfällen und die gesetzlich angelegte Verfolgung von Homosexualität. Hinzu kommt nach Grüner Auffassung, dass das Mittel der Einstufung großen außenpolitischen Schaden anrichten kann wenn er einseitig innenpolitischen Interessen folgt. Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen.
Verpflichtungserklärung für syrische Geflüchtete
Die Bundesregierung verschleppt das Problem der Rückforderungen gegenüber Bürginnen und Bürgen, die sich im Rahmen einer Verpflichtungserklärung zur Übernahme von Kosten für die Aufnahme von syrischen Geflüchteten bereiterklärt hatten. Wir fordern Bund und Länder auf, endlich eine verträgliche Lösung im Sinne der Verpflichtungsgeber*innen zu finden. Es ist ein fatales Zeichen, dass Menschen, die geholfen haben, nun mit den Folgen allein gelassen werden (PM und Themenspecial).
BMI Rückführungskampagne
Im Zusammenhang mit der geschmacklosen bundesweiten Plakatkampagne des BMI „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt.“ haben wir nachgehakt (Fragen 85 und 86), wieviel sich das BMI diese befremdliche Kampagne hat kosten lassen: zum 23.11.2018 waren es 301.000 €, insgesamt stehen 500.000 € zur Verfügung. Statt verunsichernden Plakaten brauchen wir flächendeckend unabhängige Asylverfahrensberatungen, unabhängige und ergebnisoffene Rückkehrberatungen und eine Investition in tatsächliche Perspektiven für die Betroffenen.
Integrationskosten
Wir haben uns auch wieder mit der Unterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten beschäftigt. Der Vorschlag der Bundesregierung ist enttäuschend, da die jetzige Regelung nur Stückwerk bleibt. Was wir brauchen ist eine auskömmliche und verlässliche Entlastung, gerade der Kommunen. Aber zu den hierfür notwendigen strukturellen Lösungen sind sie weder willens noch in der Lage. Stefan Schmidt macht in seiner Rede deutlich, warum die Fortschreibung der bisherigen Vereinbarungen eine verpasste Chance ist.
Afghanistan-Abschiebungen
Fast täglich gibt es Meldungen über neue Anschläge in Afghanistan. Die Sicherheitslage ist so fragil, wie seit Jahren nicht mehr. Allein in den letzten zwei Wochen sind Dutzende Menschen Anschlägen und gezielten Angriffen zum Opfer gefallen. Luise hat sich in ihrer Rede daher klar für einen Abschiebestopp nach Afghanistan ausgesprochen. Auch die Heinrich Böll Stiftung hat dazu eine Konferenz „Abschiebung in ein umkämpftes Land: Die politische Zukunft Afghanistans und die deutsche Asyl- und Abschiebepolitik“ veranstalten, zu der Luise neben Omid Nouripour als Vertreterin der Grünen Bundestagsfraktion gesprochen hat.
Geführte Gespräche
Zu aktuellen Fragen in der Flüchtlingspolitik hat Luise sich unter anderem mit Human Rights Watch zu Libyen, Gerald Knaus von der „European Stability Initiave“ zur europäischen Flüchtlings- und Migrationspolitik und auf Einladung der Konrad Adenauer Stiftung mit 20 jungen Politiker*innen aus der MENA Region getroffen.
In Filiz Kalender spielten der Austausch mit Vertreter*innen von Minderheiten (Beratender Ausschuss Sinti und Roma, Gesprächskreistreffen des Minderheitensekretariat, Föderalistische Union Europäischer Nationalitäten), sowie Vertreter*innen von Migrantenselbstorganisationen (Dachverband der Migrantenorganisationen in Ostdeutschland, Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI)) eine wichtige Rolle."
!!! Spendenaufruf!!!
Luise hat zudem Dr. Sascha Schießl eingeladen, der von der derzeitigen flüchtlingspolitische Lage auf dem Westbalkan berichtet hat. Seit Anfang des Jahres stranden immer mehr Schutzsuchende auf ihrem Weg nach Europa in Bosnien, wo sie ohne angemessene Versorgung und Unterbringung sowie ohne Aussicht auf Schutz ausharren müssen. Angesichts der drohenden humanitären Katastrophe durch den Winter wird Luise hierzu die Bundesregierung befragen. Ihr könnt Euch für die in Bosnien festsitzenden Geflüchteten einsetzen, indem ihr spendet und den Spendenlink teilt: https://www.leetchi.com/c/yalla-yalla-europe-supporting-refugees-along-the-balkan-route
--
Filiz Polat MdB
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik und Obfrau im Innenausschuss
Der UN-Migrationspakt und der UN-Flüchtlingspakt standen in den letzten Wochen stark im Fokus der Öffentlichkeit. Die AfD nutzte jede Gelegenheit, um ihr verschwörungstheoretisches Narrativ zu verbreiten. Nicht zuletzt mit ihrer Massenpetition, die mittlerweile leider über 100.000 Mitzeichner*innen erhalten hat. In drei Reden verteidigten Agnieszka, Filiz und Luise den Multilateralismus und die Bedeutung des Pakets für die Rechte von Migrant*innen und geflüchtete Menschen.
Fachkräfte-Einwanderungsgesetz
Die große Koalition hat sich auf einen ersten Referentenentwurf für ein Fachkräfte-Einwanderungsgesetz verständigt, welches ein Formelkompromiss ist, wie er im Buche steht. Es werden Einwanderungswege gezeichnet, die so verbaut sind und so unbegehbar gemacht werden, dass kaum jemand darüber kommen kann. Wir Grünen im Bundestag fordern bereits seit Jahren ein unbürokratisches und transparentes Einwanderungsgesetz (mehr dazu auf der Fraktionsseite). Den „Spurwechsel“ sucht man sogar vergeblich. Im Gegenteil wird neben der Ausweitung von Arbeitsverboten die Ausbildungsduldung (3+2 Regelung) verschärft und eine Beschäftigungsduldung geschaffen, die eher Unsicherheiten produzieren wird, statt Perspektiven für Geduldete aufzuzeigen. Wir Grünen haben deshalb einen Vorschlag vorgelegt, der ein wirksames Bleiberecht für Geduldete ermöglicht. Jetzt ist es an der Bundesregierung und auch den Bundesländern zu zeigen, dass es hier tatsächlich um Lösungen geht (hier geht es zur PM).
Gründung einer Parlamentsgruppe Seenotrettung
Abgeordnete aller fünf demokratischer Fraktionen im Bundestag folgten Luises Einladung zur Gründung einer Parlamentsgruppe „Seenotrettung“. Angesichts der in jüngster Vergangenheit häufig unsachlich und destruktiv geführten Diskussion um das Thema, bei gleichzeitiger Relevanz aufgrund der anhaltenden Dramatik auf dem Mittelmeer, war dies der Versuch, diesem ernsten Thema ein Forum zu bieten. Luise leitet und koordiniert die Gruppe, die sich bei ihrer konstituierenden Sitzung zum Ziel gesetzt hat, abseits aller politischen Unterschiede, sich in regelmäßigen Abständen diesem wichtigen Thema zu widmen und dazu aktiv zu werden und alle relevanten Akteure auf dem Mittelmeer einen Gesprächsrahmen mit Abgeordneten zu bieten.
Änderung des Asylgesetzes
Am 09.11.2018 befassten wir uns in einer Sachverständigenanhörung und im Plenum erneut mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Asylgesetzes der GroKo, mit der die Festschreibung von Mitwirkungspflichten in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren eingeführt werden. Anlasslos sollen im Grunde alle Asylbescheide ab 2015 erneut überprüft werden. Dies ist europarechtswidrig wie der DAV und der UNHCR in der Anhörung deutlich machten. Eine solche Maßnahme dürfe nur erfolgen, wenn dem Staat konkrete Anhaltspunkte für einen Widerruf vorliegen oder sich die Lage im Herkunftsland geändert habe. Die Nachweispflicht liegt hier auf Seiten des Staates. Dies ignoriert die Bundesregierung. Die katastrophale Folge: alle Asylberechtigten werden demnächst Post vom BAMF bekommen und aufgefordert, an ihrem eigenen Widerrufsverfahren mitzuwirken. Tun sie dies nicht, droht ihnen Zwangsgeld oder gar eine Zwangshaft. Ein Skandal wie wir finden. So wird aus dem Behördenversagen einen Makel der Geflüchteten. Schaut euch hier die Rede von Filiz dazu an.
Sichere Herkunftsstaaten
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einstufung Algeriens, Marokkos, Tunesiens und Georgiens als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten vorgelegt. Luise hat in ihrer Rede deutlich gemacht, dass die drei Maghreb-Staaten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach welcher „Verfolgungsfreiheit im ganzen Land für alle Gruppen herrschen müsse" nicht erfüllen. Absurd ist, dass die Bundesregierung selbst in der Begründung des Gesetzentwurfs zahlreiche Menschenrechtsverletzungen auflistet: Berichte über Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam und Haftanstalten, Straflosigkeit von Beamten in solchen Misshandlungsfällen und die gesetzlich angelegte Verfolgung von Homosexualität. Hinzu kommt nach Grüner Auffassung, dass das Mittel der Einstufung großen außenpolitischen Schaden anrichten kann wenn er einseitig innenpolitischen Interessen folgt. Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen.
Verpflichtungserklärung für syrische Geflüchtete
Die Bundesregierung verschleppt das Problem der Rückforderungen gegenüber Bürginnen und Bürgen, die sich im Rahmen einer Verpflichtungserklärung zur Übernahme von Kosten für die Aufnahme von syrischen Geflüchteten bereiterklärt hatten. Wir fordern Bund und Länder auf, endlich eine verträgliche Lösung im Sinne der Verpflichtungsgeber*innen zu finden. Es ist ein fatales Zeichen, dass Menschen, die geholfen haben, nun mit den Folgen allein gelassen werden (PM und Themenspecial).
BMI Rückführungskampagne
Im Zusammenhang mit der geschmacklosen bundesweiten Plakatkampagne des BMI „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt.“ haben wir nachgehakt (Fragen 85 und 86), wieviel sich das BMI diese befremdliche Kampagne hat kosten lassen: zum 23.11.2018 waren es 301.000 €, insgesamt stehen 500.000 € zur Verfügung. Statt verunsichernden Plakaten brauchen wir flächendeckend unabhängige Asylverfahrensberatungen, unabhängige und ergebnisoffene Rückkehrberatungen und eine Investition in tatsächliche Perspektiven für die Betroffenen.
Integrationskosten
Wir haben uns auch wieder mit der Unterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten beschäftigt. Der Vorschlag der Bundesregierung ist enttäuschend, da die jetzige Regelung nur Stückwerk bleibt. Was wir brauchen ist eine auskömmliche und verlässliche Entlastung, gerade der Kommunen. Aber zu den hierfür notwendigen strukturellen Lösungen sind sie weder willens noch in der Lage. Stefan Schmidt macht in seiner Rede deutlich, warum die Fortschreibung der bisherigen Vereinbarungen eine verpasste Chance ist.
Afghanistan-Abschiebungen
Fast täglich gibt es Meldungen über neue Anschläge in Afghanistan. Die Sicherheitslage ist so fragil, wie seit Jahren nicht mehr. Allein in den letzten zwei Wochen sind Dutzende Menschen Anschlägen und gezielten Angriffen zum Opfer gefallen. Luise hat sich in ihrer Rede daher klar für einen Abschiebestopp nach Afghanistan ausgesprochen. Auch die Heinrich Böll Stiftung hat dazu eine Konferenz „Abschiebung in ein umkämpftes Land: Die politische Zukunft Afghanistans und die deutsche Asyl- und Abschiebepolitik“ veranstalten, zu der Luise neben Omid Nouripour als Vertreterin der Grünen Bundestagsfraktion gesprochen hat.
Geführte Gespräche
Zu aktuellen Fragen in der Flüchtlingspolitik hat Luise sich unter anderem mit Human Rights Watch zu Libyen, Gerald Knaus von der „European Stability Initiave“ zur europäischen Flüchtlings- und Migrationspolitik und auf Einladung der Konrad Adenauer Stiftung mit 20 jungen Politiker*innen aus der MENA Region getroffen.
In Filiz Kalender spielten der Austausch mit Vertreter*innen von Minderheiten (Beratender Ausschuss Sinti und Roma, Gesprächskreistreffen des Minderheitensekretariat, Föderalistische Union Europäischer Nationalitäten), sowie Vertreter*innen von Migrantenselbstorganisationen (Dachverband der Migrantenorganisationen in Ostdeutschland, Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI)) eine wichtige Rolle."
!!! Spendenaufruf!!!
Luise hat zudem Dr. Sascha Schießl eingeladen, der von der derzeitigen flüchtlingspolitische Lage auf dem Westbalkan berichtet hat. Seit Anfang des Jahres stranden immer mehr Schutzsuchende auf ihrem Weg nach Europa in Bosnien, wo sie ohne angemessene Versorgung und Unterbringung sowie ohne Aussicht auf Schutz ausharren müssen. Angesichts der drohenden humanitären Katastrophe durch den Winter wird Luise hierzu die Bundesregierung befragen. Ihr könnt Euch für die in Bosnien festsitzenden Geflüchteten einsetzen, indem ihr spendet und den Spendenlink teilt: https://www.leetchi.com/c/yalla-yalla-europe-supporting-refugees-along-the-balkan-route
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Filiz Polat MdB
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik und Obfrau im Innenausschuss
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Donnerstag, 22. November 2018
Pro Asyl stellt klar - Fakten zu Syrien
che2001, 11:07h
Presseerklärung
21. November 2018
Syrien ist nicht nur unsicher – es findet auch politische Verfolgung weiterhin statt
PRO ASYL: Lagebericht des Auswärtigen Amtes entzieht absurder Rechtsprechung die Grundlage
Nachdem Teile des Lageberichts des Auswärtigen Amtes zur Situation in Syrien in den Medien zitiert worden sind, ist deutlich: Syrien ist nicht nur vor dem Hintergrund immer noch stattfindender Kämpfe unsicher, es findet auch von Seiten des Regimes in großem Stil politische Verfolgung statt. Dieses Faktum festzuhalten ist wichtig, denn das Bundesamt und ein Teil der deutschen Verwaltungsgerichte haben längst begonnen, das Vorgehen des Assad-Regimes gegen alle, denen irgendeine oppositionelle Regung unterstellt wird, zu bagatellisieren. Syrische Asylsuchende in Deutschland erhalten immer häufiger nur noch den sogenannten subsidiären Schutz, wodurch ihnen beispielsweise ein Familiennachzug de facto verwehrt bleibt. Der Flüchtlingsschutz aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) wird ihnen vorenthalten.
Wenn aber der aktuelle Lagebericht darauf hinweist, dass Polizei, Justizvollzugsbeamte, Sicherheits- und Geheimdienste systematisch Folter anwenden, insbesondere gegen Oppositionelle oder Menschen, die vom Regime als oppositionell eingestuft werden, dann wird damit die Allgegenwart und Intensität politischer Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention deutlich beschrieben. Sippenhaft – und damit verbunden auch die Folter an Kindern – »für vom Regime als feindlich angesehene Aktivitäten anderer Familienmitglieder«: Wie anders sollte dies anders einzuordnen sein als eine Form gezielter politischer Verfolgung?
Vor diesem Hintergrund ist es skandalös, dass in den letzten Jahren immer mehr syrische Flüchtlinge nur noch den subsidiären Schutz aufgrund allgemeiner Unsicherheit und des militärischen Konfliktes erhalten. Während 2015 der Anteil des subsidiären Schutzes unter den Anerkennungen (bereinigt) noch bei 0,1 Prozent lag, stieg er seither stark an. Im ersten Halbjahr 2018 hieß die Mehrzahl der positiven Entscheidungen für Syrerinnen und Syrer »subsidiärer Schutz«, nämlich 55 Prozent.
PRO ASYL hat den Innenministerien des Bundes und der Länder im Vorfeld der Innenministerkonferenz bereits vor Bekanntwerden des aktuellen Lageberichtes seine Auffassung übermittelt, dass Flüchtlingen aus Syrien GFK-Flüchtlingsschutz zusteht, weil das Assad-Regime brutal vorgeht wie eh und je.
Mit welcher Wortklauberei bis in die Verwaltungsgerichte hinein das Gegenteil vertreten wird zeigt eine Entscheidung des OVG NRW vom 3. September 2018. Dort sieht man offenbar Syriens Regime bereits auf dem Weg in die Normalität. In der Urteilsbegründung heißt es, die Herkunft aus oppositionellen Gebieten in Syrien begründe ohne Hinzutreten individueller Umstände keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung. Dies ergebe »sich im Übrigen aus der Tatsache, dass die syrische Regierung weite Teile ehemaliger Rebellengebiete zurückerobert hat (etwa in und um Aleppo und Daraa), ohne dass von politischer Verfolgung der Bevölkerung in diesen Gebieten über das Maß hinaus berichtet wird, das in allen von der Regierung beherrschten Teilen Syriens vorzufinden ist.« Die ganze Ignoranz der Realität in Syrien auf Papier gebracht, denn erstens: Nach dem Bericht des Auswärtigen Amtes müsste die Argumentation mit ihrem Hinweis auf angeblich fehlende Quellen vom Tisch sein. Zweitens: Wenn überall brutale, politische Verfolgung in Syrien an der Tagesordnung ist – welches „Mehr“ braucht das OVG, damit sein Maß voll ist?
Doch es kommt noch schlimmer: Das OVG NRW ist der Auffassung, das syrische Regime unterstelle der Bevölkerung oppositionell beherrschter Gebiete nicht pauschal eine ihm feindliche Gesinnung. Das zeige auch die Tatsache, dass es bei Kapitulationsverhandlungen nur verlange, die jungen Männer der Region sollten in die syrische Armee eintreten: »Würde man diese Personen als Gegner betrachten, würde man sie nicht in den eigenen Reihen kämpfen lassen, sondern zumindest inhaftieren, um nicht die eigenen Soldaten zu gefährden« behauptet das Oberverwaltungsgericht. Im Gegensatz zu den Aussagen des OVG NRW schätzt das Auswärtige Amt Berichte über Verhaftungen und Zwangsrekrutierungen in zuletzt zurückeroberten Gebieten wie Daraa und Ost-Ghouta als glaubhaft ein. Laut Lagebericht werden junge Männer häufig vor die Wahl gestellt, an vorderster Front zu kämpfen oder sich den – für Menschenrechtsverletzungen berüchtigten – Milizen des Regimes anzuschließen. Der Missbrauch der Anti-Terror-Gesetze zur politischen Repression treffe auch zurückkehrende Wehrpflichtige, was drakonische Straften nach sich ziehe.
In Abweichungen von einigen anderen Oberverwaltungsgerichten, hält das OVG NRW trotzköpfig daran fest, dass die mögliche Bestrafung von Wehrdienstentziehern nicht an eine ihnen unterstellte regimefeindliche Gesinnung anknüpfe. Was die Richterkollegen etwa vom Sächsischen OVG als Quellen für die politische Verfolgung von Wehrdienstentziehern anführen, wischt das OVG NRW vom Tisch. Die vom Sächsischen OVG genannten Quellen würden »alleine die scharfe Bekämpfung von Wehrdienstentziehern durch den syrischen Staat« belegen, »was sich ohne Bezug zur politischen Verfolgungsgründen aus der militärischen Situation und dem sich daraus ergebenden Anreiz erklärt, die Disziplin durch gewaltsam-brutales Vorgehen aufrecht zu erhalten. Das Sächsische OVG bleibt daher ebenso wie auch die anderen abweichenden Obergerichte hinsichtlich der Frage der Verknüpfung von Verfolgungshandlung mit Verfolgungsgründen dem vordergründigen der Diktatur- und Gewaltorientiertheit des Regimes verhaftet, ohne dessen Interessenlage in den Blick zu nehmen.« Die rohe Gewalt des Assad-Regimes diene demnach also der bloßen Erhaltung militärischer Disziplin. Sie stellt für die Münsteraner Richter, wenn sie Wehrdienstentzieher trifft, keine politische Verfolgung dar – und das angesichts der allgegenwärtigen politischen Verfolgung durch die syrische Diktatur. Man würde gerne wissen, wie der 14. Senat des OVG NRW das brutale Vorgehen des Naziregimes gegen Wehrdienstentzieher und Deserteure beurteilt hätte. Diesen Vergleich haben auch nach Beginn dieser Linie in der OVG-Rechtsprechung im Jahr 2017 Politiker bis hinein in die CDU gezogen.
Nach dem jüngsten Lageberichts des AA müsste eigentlich Schluss sein mit solchen abwegigen Argumentationsfiguren. Sicher kann man sich dessen nicht sein, denn das Assad-Regime hatte bereits vor dem syrischen Bürgerkrieg Freunde und Unterstützer in der deutschen Politik und Justiz.
21. November 2018
Syrien ist nicht nur unsicher – es findet auch politische Verfolgung weiterhin statt
PRO ASYL: Lagebericht des Auswärtigen Amtes entzieht absurder Rechtsprechung die Grundlage
Nachdem Teile des Lageberichts des Auswärtigen Amtes zur Situation in Syrien in den Medien zitiert worden sind, ist deutlich: Syrien ist nicht nur vor dem Hintergrund immer noch stattfindender Kämpfe unsicher, es findet auch von Seiten des Regimes in großem Stil politische Verfolgung statt. Dieses Faktum festzuhalten ist wichtig, denn das Bundesamt und ein Teil der deutschen Verwaltungsgerichte haben längst begonnen, das Vorgehen des Assad-Regimes gegen alle, denen irgendeine oppositionelle Regung unterstellt wird, zu bagatellisieren. Syrische Asylsuchende in Deutschland erhalten immer häufiger nur noch den sogenannten subsidiären Schutz, wodurch ihnen beispielsweise ein Familiennachzug de facto verwehrt bleibt. Der Flüchtlingsschutz aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) wird ihnen vorenthalten.
Wenn aber der aktuelle Lagebericht darauf hinweist, dass Polizei, Justizvollzugsbeamte, Sicherheits- und Geheimdienste systematisch Folter anwenden, insbesondere gegen Oppositionelle oder Menschen, die vom Regime als oppositionell eingestuft werden, dann wird damit die Allgegenwart und Intensität politischer Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention deutlich beschrieben. Sippenhaft – und damit verbunden auch die Folter an Kindern – »für vom Regime als feindlich angesehene Aktivitäten anderer Familienmitglieder«: Wie anders sollte dies anders einzuordnen sein als eine Form gezielter politischer Verfolgung?
Vor diesem Hintergrund ist es skandalös, dass in den letzten Jahren immer mehr syrische Flüchtlinge nur noch den subsidiären Schutz aufgrund allgemeiner Unsicherheit und des militärischen Konfliktes erhalten. Während 2015 der Anteil des subsidiären Schutzes unter den Anerkennungen (bereinigt) noch bei 0,1 Prozent lag, stieg er seither stark an. Im ersten Halbjahr 2018 hieß die Mehrzahl der positiven Entscheidungen für Syrerinnen und Syrer »subsidiärer Schutz«, nämlich 55 Prozent.
PRO ASYL hat den Innenministerien des Bundes und der Länder im Vorfeld der Innenministerkonferenz bereits vor Bekanntwerden des aktuellen Lageberichtes seine Auffassung übermittelt, dass Flüchtlingen aus Syrien GFK-Flüchtlingsschutz zusteht, weil das Assad-Regime brutal vorgeht wie eh und je.
Mit welcher Wortklauberei bis in die Verwaltungsgerichte hinein das Gegenteil vertreten wird zeigt eine Entscheidung des OVG NRW vom 3. September 2018. Dort sieht man offenbar Syriens Regime bereits auf dem Weg in die Normalität. In der Urteilsbegründung heißt es, die Herkunft aus oppositionellen Gebieten in Syrien begründe ohne Hinzutreten individueller Umstände keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung. Dies ergebe »sich im Übrigen aus der Tatsache, dass die syrische Regierung weite Teile ehemaliger Rebellengebiete zurückerobert hat (etwa in und um Aleppo und Daraa), ohne dass von politischer Verfolgung der Bevölkerung in diesen Gebieten über das Maß hinaus berichtet wird, das in allen von der Regierung beherrschten Teilen Syriens vorzufinden ist.« Die ganze Ignoranz der Realität in Syrien auf Papier gebracht, denn erstens: Nach dem Bericht des Auswärtigen Amtes müsste die Argumentation mit ihrem Hinweis auf angeblich fehlende Quellen vom Tisch sein. Zweitens: Wenn überall brutale, politische Verfolgung in Syrien an der Tagesordnung ist – welches „Mehr“ braucht das OVG, damit sein Maß voll ist?
Doch es kommt noch schlimmer: Das OVG NRW ist der Auffassung, das syrische Regime unterstelle der Bevölkerung oppositionell beherrschter Gebiete nicht pauschal eine ihm feindliche Gesinnung. Das zeige auch die Tatsache, dass es bei Kapitulationsverhandlungen nur verlange, die jungen Männer der Region sollten in die syrische Armee eintreten: »Würde man diese Personen als Gegner betrachten, würde man sie nicht in den eigenen Reihen kämpfen lassen, sondern zumindest inhaftieren, um nicht die eigenen Soldaten zu gefährden« behauptet das Oberverwaltungsgericht. Im Gegensatz zu den Aussagen des OVG NRW schätzt das Auswärtige Amt Berichte über Verhaftungen und Zwangsrekrutierungen in zuletzt zurückeroberten Gebieten wie Daraa und Ost-Ghouta als glaubhaft ein. Laut Lagebericht werden junge Männer häufig vor die Wahl gestellt, an vorderster Front zu kämpfen oder sich den – für Menschenrechtsverletzungen berüchtigten – Milizen des Regimes anzuschließen. Der Missbrauch der Anti-Terror-Gesetze zur politischen Repression treffe auch zurückkehrende Wehrpflichtige, was drakonische Straften nach sich ziehe.
In Abweichungen von einigen anderen Oberverwaltungsgerichten, hält das OVG NRW trotzköpfig daran fest, dass die mögliche Bestrafung von Wehrdienstentziehern nicht an eine ihnen unterstellte regimefeindliche Gesinnung anknüpfe. Was die Richterkollegen etwa vom Sächsischen OVG als Quellen für die politische Verfolgung von Wehrdienstentziehern anführen, wischt das OVG NRW vom Tisch. Die vom Sächsischen OVG genannten Quellen würden »alleine die scharfe Bekämpfung von Wehrdienstentziehern durch den syrischen Staat« belegen, »was sich ohne Bezug zur politischen Verfolgungsgründen aus der militärischen Situation und dem sich daraus ergebenden Anreiz erklärt, die Disziplin durch gewaltsam-brutales Vorgehen aufrecht zu erhalten. Das Sächsische OVG bleibt daher ebenso wie auch die anderen abweichenden Obergerichte hinsichtlich der Frage der Verknüpfung von Verfolgungshandlung mit Verfolgungsgründen dem vordergründigen der Diktatur- und Gewaltorientiertheit des Regimes verhaftet, ohne dessen Interessenlage in den Blick zu nehmen.« Die rohe Gewalt des Assad-Regimes diene demnach also der bloßen Erhaltung militärischer Disziplin. Sie stellt für die Münsteraner Richter, wenn sie Wehrdienstentzieher trifft, keine politische Verfolgung dar – und das angesichts der allgegenwärtigen politischen Verfolgung durch die syrische Diktatur. Man würde gerne wissen, wie der 14. Senat des OVG NRW das brutale Vorgehen des Naziregimes gegen Wehrdienstentzieher und Deserteure beurteilt hätte. Diesen Vergleich haben auch nach Beginn dieser Linie in der OVG-Rechtsprechung im Jahr 2017 Politiker bis hinein in die CDU gezogen.
Nach dem jüngsten Lageberichts des AA müsste eigentlich Schluss sein mit solchen abwegigen Argumentationsfiguren. Sicher kann man sich dessen nicht sein, denn das Assad-Regime hatte bereits vor dem syrischen Bürgerkrieg Freunde und Unterstützer in der deutschen Politik und Justiz.
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Mittwoch, 21. November 2018
Kundgebung "Wir gedenken der Toten an den europäischen Außengrenzen"
che2001, 15:53h
Lampedusa-Bündnis Göttingen und Seebrücke Göttingen
Samstag, 24. November 2018 um 12 Uhr
Auditorium (Weender Landstraße 2, Göttingen)
Anlässlich des Totensonntags gedenkt die Seebrücke-Bewegung am 24. und 25.
November der Menschen, die in Folge der europäischen Abschottungspolitik
gestorben sind – seit 1993 34.361 Menschen. Allein in diesem Jahr sind
mindestens 2.000 Menschen auf dem Mittelmeer gestorben. Und das sind nur
diejenigen, die dokumentiert sind.
Wir senden damit eine klare Forderung an die
Innenminister*innen-Konferenz: Stoppt die tödliche Abschottungspolitik!
In Göttingen treffen wir uns am Samstag, den 24. November, um 12 Uhr vor
dem Auditorium (Weender Landstraße 2). Die Kundgebung wird vom
Lampedusa-Bündnis Göttingen in Kooperation mit der Seebrücke Göttingen
organisiert.
Wir fordern ein offenes, humanitäres Europa, solidarische Städte, und
sichere Häfen. Seenotrettung ist gelebte Menschlichkeit!
Aktuelle Infos zur Kudngebung in Göttingen auch hier:
https://www.facebook.com/events/2120896561263938
Für Aktionen an anderen Orten in Niedersachsen und darüber hinaus siehe:
https://seebruecke.org/startseite/gedenken-an-die-toten-der-europaischen-ausengrenzen
https://seebruecke.org/#upcoming
***
Die SEEBRÜCKE ist eine internationale Bewegung, getragen von verschiedenen
Bündnissen und Akteur*innen der Zivilgesellschaft. Wir solidarisieren uns
mit allen Menschen auf der Flucht und erwarten von der deutschen und
europäischen Politik sofort sichere Fluchtwege, eine Entkriminalisierung
der Seenotrettung und eine menschenwürdige Aufnahme der Menschen, die
fliehen mussten oder noch auf der Flucht sind – kurz: Weg von Abschiebung
und Abschottung und hin zu Bewegungsfreiheit für alle Menschen
Samstag, 24. November 2018 um 12 Uhr
Auditorium (Weender Landstraße 2, Göttingen)
Anlässlich des Totensonntags gedenkt die Seebrücke-Bewegung am 24. und 25.
November der Menschen, die in Folge der europäischen Abschottungspolitik
gestorben sind – seit 1993 34.361 Menschen. Allein in diesem Jahr sind
mindestens 2.000 Menschen auf dem Mittelmeer gestorben. Und das sind nur
diejenigen, die dokumentiert sind.
Wir senden damit eine klare Forderung an die
Innenminister*innen-Konferenz: Stoppt die tödliche Abschottungspolitik!
In Göttingen treffen wir uns am Samstag, den 24. November, um 12 Uhr vor
dem Auditorium (Weender Landstraße 2). Die Kundgebung wird vom
Lampedusa-Bündnis Göttingen in Kooperation mit der Seebrücke Göttingen
organisiert.
Wir fordern ein offenes, humanitäres Europa, solidarische Städte, und
sichere Häfen. Seenotrettung ist gelebte Menschlichkeit!
Aktuelle Infos zur Kudngebung in Göttingen auch hier:
https://www.facebook.com/events/2120896561263938
Für Aktionen an anderen Orten in Niedersachsen und darüber hinaus siehe:
https://seebruecke.org/startseite/gedenken-an-die-toten-der-europaischen-ausengrenzen
https://seebruecke.org/#upcoming
***
Die SEEBRÜCKE ist eine internationale Bewegung, getragen von verschiedenen
Bündnissen und Akteur*innen der Zivilgesellschaft. Wir solidarisieren uns
mit allen Menschen auf der Flucht und erwarten von der deutschen und
europäischen Politik sofort sichere Fluchtwege, eine Entkriminalisierung
der Seenotrettung und eine menschenwürdige Aufnahme der Menschen, die
fliehen mussten oder noch auf der Flucht sind – kurz: Weg von Abschiebung
und Abschottung und hin zu Bewegungsfreiheit für alle Menschen
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Montag, 19. November 2018
Streifzüge des Bizarrologen, heute: Dekolonisierung durch Yoga, featuring Noah Sow
che2001, 19:21h
In hohem Maße verstehe ich mich als Antirassist. Nicht in dem Sinne dass ich eben gegen Rassismus bin sondern im Sinne eines konkreten politischen Engagements und auch einer Zugehörigkeit zu einer politischen Bewegung. So wie es Antifas gibt gibt es halt auch Antiras, was die auszeichnet ist der Anspruch gemeinsam mit Menschen die rassistischer Diskriminierung ausgesetzt sind und insbesondere Geflüchteten zu agieren. Initiativgruppen aus dem bürgerlichen und kirchlichen Spektrum handeln oftmals paternalistisch mit so einer Art wohlwollender Bevormundung, typische Antifas agieren als "Retter und Beschützer", die zur Stelle sind wenn Wohnheime angegriffen werden, entwickeln aber keine gemeinsame Perspektive mit Geflüchteten. Da sind unsere Ansprüche anders. Wir sind tief eingebunden in Netzwerke aus Geflüchteten, MigrantInnenselbstorganisationen und deutschen oder auch gemischten Soligruppen.
Insgesamt bin ich seit 23 Jahren Mitglied im Flüchtlingsrat und war insgesamt 8 Jahre in einer autonomen Antirassismusgruppe aktiv, habe also schon etwas auf dem Buckel.
Unser Antirassismus ist ein interventionistischer Antirassismus, das heißt es geht darum Abschiebungen zu verhindern, Geflüchteten Jobs oder Unterkünfte oder Sprachkurse zu vermitteln, Sport- und Schwimmkurse mit Flüchtlingskindern zu veranstalten und gewalttätigen Rassisten auf die Glocke zu geben.
Zu vielen von den Diskursen und Aktivitäten die im queerfeministischen Spektrum zum Thema Antirassismus laufen besteht hingegen eine ziemliche Distanz. Distanz insofern als dass es dort viel weniger um Flüchtlingssolidarität und um konkrete Interventionen im Alltag geht als um Theorie- und Awarenessarbeit der ein teilweise geradezu moraltheologischer Aspekt zukommt. Die Ansätze in unserem Spektrum sind hingegen eher pragfmatisch, zugleich aber immer noch, wenn auch eher theoretisch, in eine Klassenkampfperspektive eingebunden.
Die meisten mir bekannten bloggenden jüngeren (Queer) Feministinnen ihrerseits befassen sich nicht mit den Themen die im Feminismusdiskurs des Spektrums in das ich so gehöre wichtig sind, nämlich gleicher Lohn für gleiche Arbeit, gegen sexuelle Diskriminierung am Arbeitsplatz, gegen Gewalt gegen Frauen und gegen Zuhälterei und Frauenhandel, sondern beschäftigen sich mit den Problemen von Queer- und Transmenschen, ästhetischen Fragen, neu vorzunehmenden Sprachregelungen und eher philosophischen Fragestellungen im Genderkontext. Etwa, inwieweit die Gleichsetzung der Frau mit der Natur für Frauenunterdrückung verantwortlich ist, ein Thema das ich in historisch-anthropologischer Hinsicht sehr spannend finde, von dem ich allerdings sagen würde dass es von seiner Wirkungsmacht her zwischen dem 18. Jahrhundert und der Lebzeit von Siegmund Freud relevant war, heute aber nur noch Geschichte ist. Auffällig ist dass in Bezug auf sexualisierte Gewalt Frauen in diesem Spektrum immer nur als Opfer auftauchen, Empowerment im Sinne von "Frauen schlagt zurück" scheinbar schon undenkbar ist.
Eine Aktivistin aus dem Spektrum der kulturalistischen Linken ist Noah Sow, die ich vor etlichen Jahren persönlich kennenlernen durfte und deren Buch "Deutschland Schwarzweiß" und deren gemeinsam mit Mutlu aka Sesparado veranstaltete Edutainmentattacke mein Bewustsein bereicherten. Noah hat es nun unternommen, ein Yoga-Training zu entwickeln das es People of Colour und BewegungsaktivistInnen ermöglichen soll neue Kraft zu schöpfen, Burn Out vorzubeugen und somatisierte Folgen von Kolonisierungserfahrungen (ein Problem das es bei Menschen die oder deren Vorfahren Opfer traumatischer Erfahrungen im Zusammenhang mit Kolonialismus geworden sind verbreitet gibt) zu überwinden. Alles erst mal sehr positiv.
Die Umsetzung allerdings nimmt Formen an die eher ans Sektiererische erinnern und eine überhaupt nicht mehr emanzipatorische Selbstethnisierung betreiben. Es wird ein gewillkürtes Kollektiv geschaffen aus PoC die dazugehören und deren ebenfalls durch willkürliche Einladung befugten Adlaten. Die Fachschaft Philosophie der Uni Oldenburg hat hierzu eine Kritik verfasst der ich vollinhaltlich zustimme - wobei ich sagen muss dass ich beim ersten Lesen vor Lachen vom Stuhl purzelte.
https://uol.de/fileadmin/user_upload/fachschaften/fsphilo/Hochschulpolitik/_Postmoderne_Rassentrennung_an_der_Uni__-_Stellungnahme_FS_Philo.pdf
Insgesamt bin ich seit 23 Jahren Mitglied im Flüchtlingsrat und war insgesamt 8 Jahre in einer autonomen Antirassismusgruppe aktiv, habe also schon etwas auf dem Buckel.
Unser Antirassismus ist ein interventionistischer Antirassismus, das heißt es geht darum Abschiebungen zu verhindern, Geflüchteten Jobs oder Unterkünfte oder Sprachkurse zu vermitteln, Sport- und Schwimmkurse mit Flüchtlingskindern zu veranstalten und gewalttätigen Rassisten auf die Glocke zu geben.
Zu vielen von den Diskursen und Aktivitäten die im queerfeministischen Spektrum zum Thema Antirassismus laufen besteht hingegen eine ziemliche Distanz. Distanz insofern als dass es dort viel weniger um Flüchtlingssolidarität und um konkrete Interventionen im Alltag geht als um Theorie- und Awarenessarbeit der ein teilweise geradezu moraltheologischer Aspekt zukommt. Die Ansätze in unserem Spektrum sind hingegen eher pragfmatisch, zugleich aber immer noch, wenn auch eher theoretisch, in eine Klassenkampfperspektive eingebunden.
Die meisten mir bekannten bloggenden jüngeren (Queer) Feministinnen ihrerseits befassen sich nicht mit den Themen die im Feminismusdiskurs des Spektrums in das ich so gehöre wichtig sind, nämlich gleicher Lohn für gleiche Arbeit, gegen sexuelle Diskriminierung am Arbeitsplatz, gegen Gewalt gegen Frauen und gegen Zuhälterei und Frauenhandel, sondern beschäftigen sich mit den Problemen von Queer- und Transmenschen, ästhetischen Fragen, neu vorzunehmenden Sprachregelungen und eher philosophischen Fragestellungen im Genderkontext. Etwa, inwieweit die Gleichsetzung der Frau mit der Natur für Frauenunterdrückung verantwortlich ist, ein Thema das ich in historisch-anthropologischer Hinsicht sehr spannend finde, von dem ich allerdings sagen würde dass es von seiner Wirkungsmacht her zwischen dem 18. Jahrhundert und der Lebzeit von Siegmund Freud relevant war, heute aber nur noch Geschichte ist. Auffällig ist dass in Bezug auf sexualisierte Gewalt Frauen in diesem Spektrum immer nur als Opfer auftauchen, Empowerment im Sinne von "Frauen schlagt zurück" scheinbar schon undenkbar ist.
Eine Aktivistin aus dem Spektrum der kulturalistischen Linken ist Noah Sow, die ich vor etlichen Jahren persönlich kennenlernen durfte und deren Buch "Deutschland Schwarzweiß" und deren gemeinsam mit Mutlu aka Sesparado veranstaltete Edutainmentattacke mein Bewustsein bereicherten. Noah hat es nun unternommen, ein Yoga-Training zu entwickeln das es People of Colour und BewegungsaktivistInnen ermöglichen soll neue Kraft zu schöpfen, Burn Out vorzubeugen und somatisierte Folgen von Kolonisierungserfahrungen (ein Problem das es bei Menschen die oder deren Vorfahren Opfer traumatischer Erfahrungen im Zusammenhang mit Kolonialismus geworden sind verbreitet gibt) zu überwinden. Alles erst mal sehr positiv.
Die Umsetzung allerdings nimmt Formen an die eher ans Sektiererische erinnern und eine überhaupt nicht mehr emanzipatorische Selbstethnisierung betreiben. Es wird ein gewillkürtes Kollektiv geschaffen aus PoC die dazugehören und deren ebenfalls durch willkürliche Einladung befugten Adlaten. Die Fachschaft Philosophie der Uni Oldenburg hat hierzu eine Kritik verfasst der ich vollinhaltlich zustimme - wobei ich sagen muss dass ich beim ersten Lesen vor Lachen vom Stuhl purzelte.
https://uol.de/fileadmin/user_upload/fachschaften/fsphilo/Hochschulpolitik/_Postmoderne_Rassentrennung_an_der_Uni__-_Stellungnahme_FS_Philo.pdf
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Bleiberecht vs. Abschiebung und die Absurditäten des Asylrechts
che2001, 16:24h
wieder ein Beispiel für die Fragwürdigkeit der Dublin III-Verordnung:
https://www.nds-fluerat.org/35451/aktuelles/abraham-sohou-darf-bleiben/
Abraham Sohou war ursprünglich über Italien nach Deutschland eingereist. Er lernte in kürzester Zeit Deutsch. Nach einem Praktikum in einem Kindergarten und einer Seniorenwohnanlage hat Herr Sohou eine Ausbildung in der Pflege, einem Mangelberuf, begonnen. Außerdem hat er sich sehr in der Kirchengemeinde Wendthagen engagiert und viele Freundinnen und Freunde gewonnen. Herr Sohou ist ein Beispiel für gelungene Integration, der sich laut Dublin III-Verordnung aber gar nicht in Deutschland aufhalten dürfe. Ihm drohte seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die Abschiebung nach Italien. Die Bitte des Flüchtlingsrats Niedersachsen e.V. den sogenannten Selbsteintritt freiwillig wahrzunehmen lehnte das Bundesamt ab. Es drohte weiterhin die Abschiebung in die Perspektivlosigkeit. Nach Intervention durch den CDU-Bundestagsabgeordneten Beermann, den SPD-Innenminister Pistorius und die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe Schröder-Köpf, konnte das Bundesamt schließlich doch noch dazu bewegt werden ein öffentliches Interesse für den Verbleib von Abraham Sohou in Deutschland zu erkennen (siehe Schaumburger Nachrichten).
Es erscheint absurd, dass gut integrierte Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung in ein anderes europäisches Land zurückkehren müssen.
https://www.nds-fluerat.org/35451/aktuelles/abraham-sohou-darf-bleiben/
Abraham Sohou war ursprünglich über Italien nach Deutschland eingereist. Er lernte in kürzester Zeit Deutsch. Nach einem Praktikum in einem Kindergarten und einer Seniorenwohnanlage hat Herr Sohou eine Ausbildung in der Pflege, einem Mangelberuf, begonnen. Außerdem hat er sich sehr in der Kirchengemeinde Wendthagen engagiert und viele Freundinnen und Freunde gewonnen. Herr Sohou ist ein Beispiel für gelungene Integration, der sich laut Dublin III-Verordnung aber gar nicht in Deutschland aufhalten dürfe. Ihm drohte seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die Abschiebung nach Italien. Die Bitte des Flüchtlingsrats Niedersachsen e.V. den sogenannten Selbsteintritt freiwillig wahrzunehmen lehnte das Bundesamt ab. Es drohte weiterhin die Abschiebung in die Perspektivlosigkeit. Nach Intervention durch den CDU-Bundestagsabgeordneten Beermann, den SPD-Innenminister Pistorius und die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe Schröder-Köpf, konnte das Bundesamt schließlich doch noch dazu bewegt werden ein öffentliches Interesse für den Verbleib von Abraham Sohou in Deutschland zu erkennen (siehe Schaumburger Nachrichten).
Es erscheint absurd, dass gut integrierte Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung in ein anderes europäisches Land zurückkehren müssen.
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Dienstag, 13. November 2018
Schikane des Landkreises Lüchow-Dannenberg gegen Flüchtlinge
che2001, 14:01h
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist in jüngster Zeit dazu übergegangen, an Flüchtlinge, denen im Rahmen der sog. Dublin III – Verordnung eine Überstellung in andere Vertragsstaaten droht, wieder Gutscheine auszugeben. Diese Praxis hat es aus gutem Grund und nach langen Protesten ab 2013 in Niedersachsen nicht mehr gegeben und erfüllt uns mit Sorge.
Die Ausgabe von „Berechtigungsscheinen“, wie sie der Landkreis Lüchow-Dannenberg praktiziert, erscheint uns nicht nur wegen der damit verbundenen Diskriminierung der Betroffenen, sondern auch aus rechtlichen Gründen zweifelhaft: Die Gutscheine müssen vom „Lieferanten“ wie vom „Empfänger“ persönlich unterschrieben werden, was schon datenschutzrechtlich nicht zulässig sein dürfte. Auch dürfen nur Hygieneartikel und Lebensmittel eingekauft werden, also z.B. auch keine Socken, keine Mütze, kein Handy-Guthaben, keine Busfahrkarten. Ein Taschengeld wird den Betroffenen nach den uns vorliegenden Informationen gänzlich verweigert.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert das niedersächsische Innenministerium dringend auf, von seinem Weisungsrecht Gebrauch zu machen und diese willkürliche Strafaktion des Landkreis Lüchow-Dannenberg zu unterbinden.
Die Ausgabe von „Berechtigungsscheinen“, wie sie der Landkreis Lüchow-Dannenberg praktiziert, erscheint uns nicht nur wegen der damit verbundenen Diskriminierung der Betroffenen, sondern auch aus rechtlichen Gründen zweifelhaft: Die Gutscheine müssen vom „Lieferanten“ wie vom „Empfänger“ persönlich unterschrieben werden, was schon datenschutzrechtlich nicht zulässig sein dürfte. Auch dürfen nur Hygieneartikel und Lebensmittel eingekauft werden, also z.B. auch keine Socken, keine Mütze, kein Handy-Guthaben, keine Busfahrkarten. Ein Taschengeld wird den Betroffenen nach den uns vorliegenden Informationen gänzlich verweigert.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert das niedersächsische Innenministerium dringend auf, von seinem Weisungsrecht Gebrauch zu machen und diese willkürliche Strafaktion des Landkreis Lüchow-Dannenberg zu unterbinden.
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Montag, 12. November 2018
Abschiebungsflug stoppen!
che2001, 19:08h
Tausende zivile Opfer in diesem Jahr zeigen, wie unsicher Afghanistan ist
Gewalt gegen die afghanische Zivilbevölkerung hat allein in diesem Jahr mindestens 2854 Todesopfer gefordert. Auch zahlreiche Anschläge während der Parlamentswahlen im Oktober haben erneut bewiesen, dass Afghanistan kein sicheres Land ist, in das Menschen abgeschoben werden dürfen.
BERLIN, 12.11.2018 – Der nächste Abschiebungsflug nach Afghanistan ist für morgen (13.11.2018) angekündigt worden, obwohl Rückführungen aufgrund der katastrophalen Sicherheitslage gegen Völkerrecht und die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Dazu sagt Anika Becher, Asien-Expertin bei Amnesty International in Deutschland:
„Die vergangenen Parlamentswahlen Ende Oktober haben erneut bewiesen, wie unsicher Afghanistan ist: Nach Angaben der Vereinten Nationen sind allein hier bei mehr als 100 Anschlägen mindestens 56 Menschen getötet und 379 verletzt worden – mehr als bei allen vier Wahlen zuvor.“
„Schon vor dem Gewaltausbruch rund um die Parlamentswahlen sind in den ersten neun Monaten 2018 laut den Vereinten Nationen 2798 Menschen in Afghanistan bei Anschlägen und Angriffen getötet worden, es gab 5252 Verletzte. Diese aktuellen Zahlen zeigen, dass sich das Ausmaß der Gewalt weiterhin auf einem katastrophal hohen Level bewegt.“
„Vor dem Hintergrund der hohen Zahlen ziviler Opfer ist nicht zu vertreten, dass weiterhin Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden. Amnesty International fordert den Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder dazu auf, den für morgen geplanten Abschiebungsflug abzusagen und von allen weiteren Rückführungen nach Afghanistan abzusehen. Jede Abschiebung nach Afghanistan stellt eine Verletzung des Völkerrechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Denn kein Mensch darf in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm wie in Afghanistan ein gewaltsamer Tod droht.“
In einer Amnesty-Petition haben sich knapp 30.000 Menschen für einen sofortigen Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan eingesetzt.
Gewalt gegen die afghanische Zivilbevölkerung hat allein in diesem Jahr mindestens 2854 Todesopfer gefordert. Auch zahlreiche Anschläge während der Parlamentswahlen im Oktober haben erneut bewiesen, dass Afghanistan kein sicheres Land ist, in das Menschen abgeschoben werden dürfen.
BERLIN, 12.11.2018 – Der nächste Abschiebungsflug nach Afghanistan ist für morgen (13.11.2018) angekündigt worden, obwohl Rückführungen aufgrund der katastrophalen Sicherheitslage gegen Völkerrecht und die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Dazu sagt Anika Becher, Asien-Expertin bei Amnesty International in Deutschland:
„Die vergangenen Parlamentswahlen Ende Oktober haben erneut bewiesen, wie unsicher Afghanistan ist: Nach Angaben der Vereinten Nationen sind allein hier bei mehr als 100 Anschlägen mindestens 56 Menschen getötet und 379 verletzt worden – mehr als bei allen vier Wahlen zuvor.“
„Schon vor dem Gewaltausbruch rund um die Parlamentswahlen sind in den ersten neun Monaten 2018 laut den Vereinten Nationen 2798 Menschen in Afghanistan bei Anschlägen und Angriffen getötet worden, es gab 5252 Verletzte. Diese aktuellen Zahlen zeigen, dass sich das Ausmaß der Gewalt weiterhin auf einem katastrophal hohen Level bewegt.“
„Vor dem Hintergrund der hohen Zahlen ziviler Opfer ist nicht zu vertreten, dass weiterhin Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden. Amnesty International fordert den Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder dazu auf, den für morgen geplanten Abschiebungsflug abzusagen und von allen weiteren Rückführungen nach Afghanistan abzusehen. Jede Abschiebung nach Afghanistan stellt eine Verletzung des Völkerrechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Denn kein Mensch darf in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm wie in Afghanistan ein gewaltsamer Tod droht.“
In einer Amnesty-Petition haben sich knapp 30.000 Menschen für einen sofortigen Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan eingesetzt.
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Polat: Bundesregierung verschleppt Lösung für Flüchtlingspat*innen
che2001, 13:35h
Filiz Polat, integrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, kritisiert das Verhalten des Bundesinnenministeriums im Umgang mit Rückforderungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, die sich zur Übernahme von Kosten für die Aufnahme von Geflüchteten bereiterklärt hatten. Bereits am 3. September 2018 hatte das Ministerium auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie sich ‚seit geraumer Zeit um eine Lösung der Problematik hoher Erstattungsforderungen an Verpflichtungsgeber‘ bemühe. Da aber noch keine abschließende Regelung gefunden werden konnte, sollten die Gespräche noch im September fortgesetzt werden. Aus der Antwort des Innenministeriums auf eine weitere schriftliche Anfrage der Abgeordneten geht nun hervor, dass die für September geplanten Gespräche immer noch nicht stattgefunden haben.
Polat: „Die Bundesregierung verschleppt das Problem der Rückforderungen gegenüber Flüchtlingspat*innen. Auf erneute Nachfrage erfahre ich nun, dass die für September geplanten Gespräche gar nicht stattgefunden haben und erst jetzt im November stattfinden sollen. Dieser Zeitverlust führt zu einer Hinhaltetaktik, die viele Verpflichtungsgeber*innen in ihrer existenzbedrohenden Situation alleine lässt.
Ich fordere das Bundesinnenministerium auf, endlich zu handeln und Lösungen mit den Ländern zu erarbeiten, bevor es zu weiteren hohen Rückforderungen der Jobcenter kommt. Verpflichtungsgeber*innen sind zutiefst verunsichert. Die Bundesregierung darf den Helferinnen und Helfern jetzt keinen Anlass bieten, im Nachhinein an ihrer Hilfsbereitschaft zu zweifeln oder sie gar zu bereuen. Ihr Einsatz für Geflüchtete in den vergangenen Jahren kann gar nicht genug gewürdigt werden.“
Polat thematisierte das Problem der Verpflichtungsgeber*innen in der vergangenen Woche auch in einem Gespräch mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, der ihr eine Lösung noch für November zusicherte. Polat: „Ich hoffe, dass sich Arbeits- und Innenministerium hier nun umgehend auf eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung einigen werden.“
Immer noch sehen sich Bürgerinnen und Bürger, die sich zwischen 2013 und 2015 bereiterklärt hatten, Bürgschaften für die Finanzierung der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen abzugeben, mit Rückforderungen der Jobcenter konfrontiert. Hier geht es zum Teil um hohe Summen bis in den sechsstelligen Bereich. Dabei gingen sowohl viele der Verpflichtungsgeber*innen als auch der Behörden davon aus, dass eine Kostenerstattungspflicht der Verpflichtungsgeber*innen mit der Flüchtlingsanerkennung enden würde. Das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) stellte in seinem Urteil vom 26.01.2017 fest, dass die Verpflichtungserklärung weiter gelten könne, jedoch sei dies im Einzelfall auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Mittlerweile haben auch einige Verwaltungsgerichte zu Gunsten von Verpflichtungsgeber*innen entschieden.
Polat: „Die Bundesregierung verschleppt das Problem der Rückforderungen gegenüber Flüchtlingspat*innen. Auf erneute Nachfrage erfahre ich nun, dass die für September geplanten Gespräche gar nicht stattgefunden haben und erst jetzt im November stattfinden sollen. Dieser Zeitverlust führt zu einer Hinhaltetaktik, die viele Verpflichtungsgeber*innen in ihrer existenzbedrohenden Situation alleine lässt.
Ich fordere das Bundesinnenministerium auf, endlich zu handeln und Lösungen mit den Ländern zu erarbeiten, bevor es zu weiteren hohen Rückforderungen der Jobcenter kommt. Verpflichtungsgeber*innen sind zutiefst verunsichert. Die Bundesregierung darf den Helferinnen und Helfern jetzt keinen Anlass bieten, im Nachhinein an ihrer Hilfsbereitschaft zu zweifeln oder sie gar zu bereuen. Ihr Einsatz für Geflüchtete in den vergangenen Jahren kann gar nicht genug gewürdigt werden.“
Polat thematisierte das Problem der Verpflichtungsgeber*innen in der vergangenen Woche auch in einem Gespräch mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, der ihr eine Lösung noch für November zusicherte. Polat: „Ich hoffe, dass sich Arbeits- und Innenministerium hier nun umgehend auf eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung einigen werden.“
Immer noch sehen sich Bürgerinnen und Bürger, die sich zwischen 2013 und 2015 bereiterklärt hatten, Bürgschaften für die Finanzierung der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen abzugeben, mit Rückforderungen der Jobcenter konfrontiert. Hier geht es zum Teil um hohe Summen bis in den sechsstelligen Bereich. Dabei gingen sowohl viele der Verpflichtungsgeber*innen als auch der Behörden davon aus, dass eine Kostenerstattungspflicht der Verpflichtungsgeber*innen mit der Flüchtlingsanerkennung enden würde. Das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) stellte in seinem Urteil vom 26.01.2017 fest, dass die Verpflichtungserklärung weiter gelten könne, jedoch sei dies im Einzelfall auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Mittlerweile haben auch einige Verwaltungsgerichte zu Gunsten von Verpflichtungsgeber*innen entschieden.
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Samstag, 10. November 2018
Rage against Abschiebung
che2001, 17:03h
Abschiebehaftanstalt Büren in NRW: Am 21.11. und am 11.12. findet eine Sammelabschiebung nach Georgien statt. Leute, greift ein!
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