Samstag, 31. März 2018
Psychoterror
che2001, 18:29h
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verängstigt derzeit Tausende von anerkannten syrischen Flüchtlingen, indem es diese mit Nachdruck zu Anhörungsgesprächen einlädt. In diesen Gesprächen solle geklärt werden, ob sie nach wie vor schutzbedürftig sind.
... link (1 Kommentar) ... comment
Migration nach Europa - Einflussmöglichkeiten auf die Entscheider
che2001, 18:19h
Auf der Webpräsenz „Ihre Meinung zählt“ der Europäischen Kommission
gibt es neue Inhalte.
http://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say_de
daraus:
Hintergrund
Migration ist eine der politischen Prioritäten der Kommission Juncker. Das Problem soll gesamtheitlich angegangen werden.
Weitere menschliche Tragödien müssen verhindert und die Soforthilfekapazität der EU muss gestärkt werden. Die Kommission nennt in ihrer Migrationsagenda entsprechende Sofortmaßnahmen.
Die Krise im Mittelmeerraum hat jedoch auch gezeigt, wo die EU-Migrationspolitik und -instrumente strukturell an ihre Grenzen stoßen. Es gilt, das richtige Gleichgewicht zu finden und EU-weit deutlich zu machen, dass Migration alle angeht und gemeinsam besser bewältigt werden kann. Darum enthält die Strategie auch einen neuen mittel- und langfristigen Ansatz zur Steuerung der Migration.
Umfassende Informationen – Website der Generaldirektion Migration und Inneres
Zur Entschärfung der extremen Notsituation entlang der östlichen Mittelmeerroute/Westbalkanroute haben sich die EU und die am meisten betroffenen Länder in der Region auf einen 17-Punkte-Aktionsplan geeinigt. Vorgesehen sind:
permanenter Informationsaustausch
Begrenzung von Sekundärbewegungen
Unterstützung der Flüchtlinge und Bereitstellung von Unterkünften und Ruhemöglichkeiten
gemeinsame Steuerung der Migrationsströme
Grenzschutz
Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel
Im Rahmen ihres Gesamtansatzes für Migration und Mobilität arbeitet die EU außerdem mit der Afrikanischen Union zusammen. Der im April 2014 angenommene Aktionsplan konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte:
Menschenhandel
Heimatüberweisungen
Diaspora
(v. a. innerafrikanische) Mobilität und Arbeitsmigration
internationaler Schutz (Binnenvertriebene)
irreguläre Migration
#
"Vielleicht liegt das Geheimnis faschistischer Propaganda darin, daß sie einfach die Menschen als das nimmt, was sie sind: echte, ihrer Selbstständigkeit und Spontaneität weitgehend beraubte Kinder der heutigen standardisierten Massenkultur, und daß sie keine Ziele aufstellt, deren Verwirklichung ebenso über den psychologischen wie über den gesellschaftlichen Status Quo hinausginge. Die faschistische Propaganda braucht nur die Seelenverfassung für ihre Zwecke zu reproduzieren." Adorno,1951
gibt es neue Inhalte.
http://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say_de
daraus:
Hintergrund
Migration ist eine der politischen Prioritäten der Kommission Juncker. Das Problem soll gesamtheitlich angegangen werden.
Weitere menschliche Tragödien müssen verhindert und die Soforthilfekapazität der EU muss gestärkt werden. Die Kommission nennt in ihrer Migrationsagenda entsprechende Sofortmaßnahmen.
Die Krise im Mittelmeerraum hat jedoch auch gezeigt, wo die EU-Migrationspolitik und -instrumente strukturell an ihre Grenzen stoßen. Es gilt, das richtige Gleichgewicht zu finden und EU-weit deutlich zu machen, dass Migration alle angeht und gemeinsam besser bewältigt werden kann. Darum enthält die Strategie auch einen neuen mittel- und langfristigen Ansatz zur Steuerung der Migration.
Umfassende Informationen – Website der Generaldirektion Migration und Inneres
Zur Entschärfung der extremen Notsituation entlang der östlichen Mittelmeerroute/Westbalkanroute haben sich die EU und die am meisten betroffenen Länder in der Region auf einen 17-Punkte-Aktionsplan geeinigt. Vorgesehen sind:
permanenter Informationsaustausch
Begrenzung von Sekundärbewegungen
Unterstützung der Flüchtlinge und Bereitstellung von Unterkünften und Ruhemöglichkeiten
gemeinsame Steuerung der Migrationsströme
Grenzschutz
Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel
Im Rahmen ihres Gesamtansatzes für Migration und Mobilität arbeitet die EU außerdem mit der Afrikanischen Union zusammen. Der im April 2014 angenommene Aktionsplan konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte:
Menschenhandel
Heimatüberweisungen
Diaspora
(v. a. innerafrikanische) Mobilität und Arbeitsmigration
internationaler Schutz (Binnenvertriebene)
irreguläre Migration
#
"Vielleicht liegt das Geheimnis faschistischer Propaganda darin, daß sie einfach die Menschen als das nimmt, was sie sind: echte, ihrer Selbstständigkeit und Spontaneität weitgehend beraubte Kinder der heutigen standardisierten Massenkultur, und daß sie keine Ziele aufstellt, deren Verwirklichung ebenso über den psychologischen wie über den gesellschaftlichen Status Quo hinausginge. Die faschistische Propaganda braucht nur die Seelenverfassung für ihre Zwecke zu reproduzieren." Adorno,1951
... link (0 Kommentare) ... comment
Heißt es eigentlich immer Rückführungszentrum
che2001, 16:18h
oder darf man auch mal KZ sagen?
... link (5 Kommentare) ... comment
Donnerstag, 29. März 2018
Oury Yalloh - Das war Mord!
che2001, 17:24h
Ein Beitrag meines Dessauer Genossen Mouctar Bah
28. März 2018 — Liebe Unterstützer*innen,
ich melde mich heute bei Ihnen, weil sich gerade erneut einer der Gutachter im Fall meines Freundes Oury Jalloh ganz klar die Selbsttötungsthese widerlegt hat. Ein aktuelles MDR-Interview mit dem Gutachter finden Sie im Anhang dieses Updates.
Oury Jalloh wurde in einer deutschen Polizeizelle gefoltert und verbrannt. Die zuständigen Ermittlungsbehörden behandelten dies aber nicht als Mordfall. Stattdessen waren ihre Ermittlungen geleitet von der These, Oury Jalloh habe sich in der Zelle selbst angezündet. Deutsche Staatsbeamte vernichteten Beweise, um die Selbstentzündungsthese aufrechterhalten zu können. Sie schüchternten Zeug*innen ein, kriminalisierten Aktivist*innen und schützten so die Täter*innen. Bis heute – 13 Jahre später – ist der Mord nicht aufgeklärt.
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hat in den letzten Jahren selbstständig Ermittlungsaufgaben übernommen und mehrere internationale Gutachten in Auftrag gegeben. Mit Erfolg: Der langjährig ermittelnde Oberstaatsanwalt Folker Bittmann hat angesichts unserer Gutachten im April 2017 angesichts zugeben müssen: Oury Jalloh kann sich nicht selbst angezündet haben. Er räumte zudem ein, dass das Landeskriminalamt das zentrale Beweisstück der Selbstentzündungsthese manipuliert haben könnte.
Nun soll eine unabhängige, von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh organisierte, internationale Kommission den staatlichen Täterschutz dokumentieren und aufklären wie es zu Oury Jallohs Tod und dessen Vertuschung kam. Staatsbeamt*innen, die einen Mord vertuschen, gehören auf die Anklagebank. Das schaffen wir aber nur mit Eurer Hilfe!
Unterstützt die Arbeit der Untersuchungskommission mit Eurer Spende. Jeder Euro zählt!
➡️ Sie können über Betterplace spenden:
https://www.betterplace.org/de/projects/32717-ermittlung-der-brand-und-todesursache-von-oury-jalloh
➡️ Oder direkt auf unser Spendenkonto:
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
BIC: BFSWDE33BER
IBAN: DE22100205000001233601
USA, Senegal, Italien, Côte d’Ivoire: Die Kommission ist international aufgestellt. Wir müssen hunderte Ermittlungsakten und Beweismittel übersetzen lassen. Wir finanzieren zudem die Flüge der Expert*innen zu den Treffen in Deutschland, Übernachtungen und Verpflegung. Die Für das Jahr 2018 rechnen wir mit Kosten von mehreren tausend Euro.
Helft uns, den Staatsschutz für Täter*innen auf die Anklagebank zu bringen. 10 EUR helfen uns schon immens!
Oury Jalloh ist kein Einzelfall. Dass Deutschland ein institutionelles Rassismus-Problem hat, bestätigte im März 2017 auch eine Untersuchungskommission der UN. Ein Mangel an unabhängigen Beschwerdemechanismen und das Leugnen von Racial Profiling durch die Behörden befördere Straflosigkeit in Fällen rassistischer Diskriminierung durch deutsche Sicherheitskräfte. Diese Stellungnahme war wichtig. Damit sich aber wirklich etwas ändert, braucht es eine zivilgesellschaftliche Kontrolle von Polizei und Justiz. Das ist das Ziel der unabhängigen Untersuchungskommission. Hier htps://initiativeouryjalloh.files.wordpress.com/2018/01/grc3bcndungserklc3a4rung-29-1-18.pdf findet ihr die Gründungserklärung.
Helft uns, mit eurer Spende, damit die Todesumstände und die Vertuschung im Fall unseres Freundes Oury Jalloh endlich aufgeklärt werden!
➡️ Sie können über Betterplace spenden:
https://www.betterplace.org/de/projects/32717-ermittlung-der-brand-und-todesursache-von-oury-jalloh
➡️ Oder direkt auf unser Spendenkonto:
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
BIC: BFSWDE33BER
IBAN: DE22100205000001233601
Vielen Dank!
Mouctar Bah und
die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
28. März 2018 — Liebe Unterstützer*innen,
ich melde mich heute bei Ihnen, weil sich gerade erneut einer der Gutachter im Fall meines Freundes Oury Jalloh ganz klar die Selbsttötungsthese widerlegt hat. Ein aktuelles MDR-Interview mit dem Gutachter finden Sie im Anhang dieses Updates.
Oury Jalloh wurde in einer deutschen Polizeizelle gefoltert und verbrannt. Die zuständigen Ermittlungsbehörden behandelten dies aber nicht als Mordfall. Stattdessen waren ihre Ermittlungen geleitet von der These, Oury Jalloh habe sich in der Zelle selbst angezündet. Deutsche Staatsbeamte vernichteten Beweise, um die Selbstentzündungsthese aufrechterhalten zu können. Sie schüchternten Zeug*innen ein, kriminalisierten Aktivist*innen und schützten so die Täter*innen. Bis heute – 13 Jahre später – ist der Mord nicht aufgeklärt.
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hat in den letzten Jahren selbstständig Ermittlungsaufgaben übernommen und mehrere internationale Gutachten in Auftrag gegeben. Mit Erfolg: Der langjährig ermittelnde Oberstaatsanwalt Folker Bittmann hat angesichts unserer Gutachten im April 2017 angesichts zugeben müssen: Oury Jalloh kann sich nicht selbst angezündet haben. Er räumte zudem ein, dass das Landeskriminalamt das zentrale Beweisstück der Selbstentzündungsthese manipuliert haben könnte.
Nun soll eine unabhängige, von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh organisierte, internationale Kommission den staatlichen Täterschutz dokumentieren und aufklären wie es zu Oury Jallohs Tod und dessen Vertuschung kam. Staatsbeamt*innen, die einen Mord vertuschen, gehören auf die Anklagebank. Das schaffen wir aber nur mit Eurer Hilfe!
Unterstützt die Arbeit der Untersuchungskommission mit Eurer Spende. Jeder Euro zählt!
➡️ Sie können über Betterplace spenden:
https://www.betterplace.org/de/projects/32717-ermittlung-der-brand-und-todesursache-von-oury-jalloh
➡️ Oder direkt auf unser Spendenkonto:
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
BIC: BFSWDE33BER
IBAN: DE22100205000001233601
USA, Senegal, Italien, Côte d’Ivoire: Die Kommission ist international aufgestellt. Wir müssen hunderte Ermittlungsakten und Beweismittel übersetzen lassen. Wir finanzieren zudem die Flüge der Expert*innen zu den Treffen in Deutschland, Übernachtungen und Verpflegung. Die Für das Jahr 2018 rechnen wir mit Kosten von mehreren tausend Euro.
Helft uns, den Staatsschutz für Täter*innen auf die Anklagebank zu bringen. 10 EUR helfen uns schon immens!
Oury Jalloh ist kein Einzelfall. Dass Deutschland ein institutionelles Rassismus-Problem hat, bestätigte im März 2017 auch eine Untersuchungskommission der UN. Ein Mangel an unabhängigen Beschwerdemechanismen und das Leugnen von Racial Profiling durch die Behörden befördere Straflosigkeit in Fällen rassistischer Diskriminierung durch deutsche Sicherheitskräfte. Diese Stellungnahme war wichtig. Damit sich aber wirklich etwas ändert, braucht es eine zivilgesellschaftliche Kontrolle von Polizei und Justiz. Das ist das Ziel der unabhängigen Untersuchungskommission. Hier htps://initiativeouryjalloh.files.wordpress.com/2018/01/grc3bcndungserklc3a4rung-29-1-18.pdf findet ihr die Gründungserklärung.
Helft uns, mit eurer Spende, damit die Todesumstände und die Vertuschung im Fall unseres Freundes Oury Jalloh endlich aufgeklärt werden!
➡️ Sie können über Betterplace spenden:
https://www.betterplace.org/de/projects/32717-ermittlung-der-brand-und-todesursache-von-oury-jalloh
➡️ Oder direkt auf unser Spendenkonto:
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
BIC: BFSWDE33BER
IBAN: DE22100205000001233601
Vielen Dank!
Mouctar Bah und
die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
... link (6 Kommentare) ... comment
Montag, 26. März 2018
Willkürliche Abschiebepraxis - eine Pesseerklärung des AK Asyl Göttingen
che2001, 11:04h
Presseerklärung
Drohende Abschiebung einer Familie aus Göttingen nach Rumänien
Beim ersten Abschiebeversuch soll Familie T. nach Bulgarien abgeschoben
werden. Beim Zweiten soll es Rumänien sein. Welches Land soll es beim
dritten Mal sein? Das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
scheint die Dublin-Regelung sehr freizügig auszulegen - sehr zum
Nachteil einer afghanischen Familie, die in Göttingen lebt und die
Leidtragende dieses Lotteriespiels ist.
Familie T. floh 2017 vor den unmenschlichen Bedingungen in Afghanistan.
Zunächst landete das Ehepaar mit ihren drei kleinen Töchtern (heute 7, 6
und 3 Jahre alt) in Bulgarien. Dort wurden sie gezwungen, ihre
Fingerabdrücke abzugeben und Asyl zu beantragen. Dort wurden sie 7 Tage
in einem Haus festgehalten. Alle Habseligkeiten wurden ihnen
weggenommen. Dann mussten sie aufs Polizeirevier zur Registrierung. Die
Familie wurde voneinander getrennt verhört, 3 Tage lang ohne Essen, bis
die Frau ohnmächtig zusammenbrach. Sie wurden für 28 Tage in das Lager
Harmanli* eingesperrt.
Nach 5 Monaten gelang es ihnen, weiter zu fliehen. In Serbien wurden sie
erneut in ein Flüchtlingslager gezwungen. 6 Monate verbrachten sie dort.
Diesmal unter Aufsicht des UNHCR. Dann ging es wieder weiter. Sie
durchquerten in einer Nacht Rumänien und gelangten nach einem Jahr auf
der Flucht im August 2017 nach Deutschland. Hier wollten sie endlich zur
Ruhe kommen, hofften auf Sicherheit und Erholung von den Strapazen. Die
Ehefrau war hochschwanger.
Aber am 14.02.2018 klopfte es mitten in der Nacht an der Tür. Die
Polizei wollte die Familie nach Bulgarien abschieben. Die Polizei hatte
einen Wohnungsschlüssel und kam mit mehreren Beamt_innen in die kleine
Wohnung, weckten die Kinder auf, auch das inzwischen in Göttingen
geborene Baby. Alle haben geweint, hatten wahnsinnige Angst, konnten
kaum verstehen, was geschehen sollte. Der Vater rief einen Freund an,
der am Telefon dolmetschte. Unterdessen durchsuchten 2 Polizist_innen
die ganze Wohnung, schauten selbst unter den Teppichen nach. Warum sie
das taten, ist nicht bekannt, sie erklärten überhaupt nichts. Auch der
Bruder des Vaters telefonierte mit der Polizei, erklärte, dass die
Familie gar keinen Bescheid bekommen habe. Die Situation muss so unklar
gewesen sein, dass die Polizei die Abschiebung abbrach. Vielleicht war
es auch die Verzweiflung und die weinenden Kinder, die die Polizei
abhielt. Sie sagten nur, das nächste Mal würden sie sie mit Sicherheit
mitnehmen. Zurück blieb die völlig verzweifelte und aufgelöste Familie.
Die eingeschaltete Anwältin stellte einen Eilantrag bei Gericht, der
aber abgelehnt wurde. Das Gericht hatte festgestellt, dass der
Abschiebebescheid vom BAMF zugeschickt worden sei. Dass der jedoch die
Familie nicht erreicht hatte, weil die Adresse in der Europaallee nicht
an das BAMF weitergeleitet worden ist, könne nicht dem Bundesamt zur
Last gelegt werden. Inzwischen hatte das BAMF auch mitgeteilt, die
Familie solle jetzt nach Rumänien abgeschoben werden. Auch hierzu gab es
keinerlei Begründung.
Dann kam der zweite Abschiebeversuch - auch dieses mal scheiterte die
Abschiebung. Aus Verzweiflung und purer Angst unternahm der
Familienvater kurz dannach einen Suizidversuch, den er überlebte.
Der AK Asyl verurteilt das Vorgehen von BAMF, Ausländerbehörde und
Polizei aufs Schärfste. Die Praxis des Dublin-Abkommens ist unmenschlich
und völlig sinnlos. Das Hin- und Herschieben quer durch Europa ist
zahlenmäßig für die beteiligten Staaten eher ein Nullsummenspiel, ist
aber für die Betroffenen eine Qual, die sie nicht zur Ruhe kommen lässt.
Bei Familie T. verstoßen die Behörden auch noch gegen ihre eigenen
Regeln. Nach dem Dublin-Abkommen ist dasjenige Land zuständig, in dem
die Geflüchteten das erste Mal registriert werden. Und das ist in diesem
Fall Bulgarien. Erst Anfang des Jahres hat das OVG Lüneburg die
Abschiebungen nach Bulgarien für unzulässig erklärt. „Es ist mit Art. 3
EMRK unvereinbar, wenn sich ein Asylbewerber, der von staatlicher
Unterstützung vollständig abhängig ist und sich mit einer gravierenden
Mangel- oder Notsituation befindet, staatlicher Gleichgültigkeit
ausgesetzt sieht.“
Da hat das BAMF anscheinend kurzerhand umdisponiert. Da die afghanische
Familie auch in Rumänien ihre Fingerabdrücke abgeben musste, soll sie
jetzt nach Rumänien abgeschoben werden. So einfach und willkürlich kann
eine Entscheidung sein.
Dass die Situation in Rumänien für geflüchtete Familien auch alles
andere als gut ist, ist nicht unbekannt. Es gibt einige wenige
entsprechende Urteile dazu etwa aus Köln oder Schwerin. Schilderungen
von Haft und Misshandlung durch die rumänische Polizei, Geldleistungen
von 80 Cent pro Tag für Geflüchtete, Obdachlosigkeit und keine
eingehende Prüfung von Asylanträgen etwa waren Gründe für diese
Gerichte, systemische Mängel zu konstatieren und Abschiebungen nach
Rumänien zu unterbinden.
Da die Dublin-Frist (6 Monate) für Familie T. bald vorbei ist und damit
Deutschland für das Asylverfahren zuständig werden würde, hat die
Ausländerbehörde Göttingen, die für die Durchführung der Abschiebungen
zuständig ist, der Familie eine Hausarrestverfügung geschickt. Sie
sollen nachts zwischen 24.00 und 7.00 Uhr zu Hause bleiben, damit die
Abschiebung durchgeführt werden könne.
Wir werden einem dritten Abschiebeversuch nicht tatenlos zusehen. Eher
werden wir nachts Wachen aufstellen, um die Familie vor der Abschiebung
zu schützen.
Wir fordern das BAMF und die Ausländerbehörde Göttingen dazu auf, diese
Abschiebungen endlich zu unterlassen und für die Familie T. von ihrem
Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen!
Wir fordern die Polizei und die Ausländerbehörde dazu auf ihre Praxis zu
beenden mit Schlüsseln in die Wohnungen von Geflüchteten einzubrechen!
Bleiberecht und gleiche Rechte für alle!
Bündnis gegen Abschiebung, März 2018
*Weitere Infos zur Situation im Lager Harmanli findet ihr unter anderem
unter:
https://www.amnesty.de/2013/11/21/den-grenzen-europas-keine-herzliche-begruessung-fuer-fluechtlinge-bulgarien
Drohende Abschiebung einer Familie aus Göttingen nach Rumänien
Beim ersten Abschiebeversuch soll Familie T. nach Bulgarien abgeschoben
werden. Beim Zweiten soll es Rumänien sein. Welches Land soll es beim
dritten Mal sein? Das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
scheint die Dublin-Regelung sehr freizügig auszulegen - sehr zum
Nachteil einer afghanischen Familie, die in Göttingen lebt und die
Leidtragende dieses Lotteriespiels ist.
Familie T. floh 2017 vor den unmenschlichen Bedingungen in Afghanistan.
Zunächst landete das Ehepaar mit ihren drei kleinen Töchtern (heute 7, 6
und 3 Jahre alt) in Bulgarien. Dort wurden sie gezwungen, ihre
Fingerabdrücke abzugeben und Asyl zu beantragen. Dort wurden sie 7 Tage
in einem Haus festgehalten. Alle Habseligkeiten wurden ihnen
weggenommen. Dann mussten sie aufs Polizeirevier zur Registrierung. Die
Familie wurde voneinander getrennt verhört, 3 Tage lang ohne Essen, bis
die Frau ohnmächtig zusammenbrach. Sie wurden für 28 Tage in das Lager
Harmanli* eingesperrt.
Nach 5 Monaten gelang es ihnen, weiter zu fliehen. In Serbien wurden sie
erneut in ein Flüchtlingslager gezwungen. 6 Monate verbrachten sie dort.
Diesmal unter Aufsicht des UNHCR. Dann ging es wieder weiter. Sie
durchquerten in einer Nacht Rumänien und gelangten nach einem Jahr auf
der Flucht im August 2017 nach Deutschland. Hier wollten sie endlich zur
Ruhe kommen, hofften auf Sicherheit und Erholung von den Strapazen. Die
Ehefrau war hochschwanger.
Aber am 14.02.2018 klopfte es mitten in der Nacht an der Tür. Die
Polizei wollte die Familie nach Bulgarien abschieben. Die Polizei hatte
einen Wohnungsschlüssel und kam mit mehreren Beamt_innen in die kleine
Wohnung, weckten die Kinder auf, auch das inzwischen in Göttingen
geborene Baby. Alle haben geweint, hatten wahnsinnige Angst, konnten
kaum verstehen, was geschehen sollte. Der Vater rief einen Freund an,
der am Telefon dolmetschte. Unterdessen durchsuchten 2 Polizist_innen
die ganze Wohnung, schauten selbst unter den Teppichen nach. Warum sie
das taten, ist nicht bekannt, sie erklärten überhaupt nichts. Auch der
Bruder des Vaters telefonierte mit der Polizei, erklärte, dass die
Familie gar keinen Bescheid bekommen habe. Die Situation muss so unklar
gewesen sein, dass die Polizei die Abschiebung abbrach. Vielleicht war
es auch die Verzweiflung und die weinenden Kinder, die die Polizei
abhielt. Sie sagten nur, das nächste Mal würden sie sie mit Sicherheit
mitnehmen. Zurück blieb die völlig verzweifelte und aufgelöste Familie.
Die eingeschaltete Anwältin stellte einen Eilantrag bei Gericht, der
aber abgelehnt wurde. Das Gericht hatte festgestellt, dass der
Abschiebebescheid vom BAMF zugeschickt worden sei. Dass der jedoch die
Familie nicht erreicht hatte, weil die Adresse in der Europaallee nicht
an das BAMF weitergeleitet worden ist, könne nicht dem Bundesamt zur
Last gelegt werden. Inzwischen hatte das BAMF auch mitgeteilt, die
Familie solle jetzt nach Rumänien abgeschoben werden. Auch hierzu gab es
keinerlei Begründung.
Dann kam der zweite Abschiebeversuch - auch dieses mal scheiterte die
Abschiebung. Aus Verzweiflung und purer Angst unternahm der
Familienvater kurz dannach einen Suizidversuch, den er überlebte.
Der AK Asyl verurteilt das Vorgehen von BAMF, Ausländerbehörde und
Polizei aufs Schärfste. Die Praxis des Dublin-Abkommens ist unmenschlich
und völlig sinnlos. Das Hin- und Herschieben quer durch Europa ist
zahlenmäßig für die beteiligten Staaten eher ein Nullsummenspiel, ist
aber für die Betroffenen eine Qual, die sie nicht zur Ruhe kommen lässt.
Bei Familie T. verstoßen die Behörden auch noch gegen ihre eigenen
Regeln. Nach dem Dublin-Abkommen ist dasjenige Land zuständig, in dem
die Geflüchteten das erste Mal registriert werden. Und das ist in diesem
Fall Bulgarien. Erst Anfang des Jahres hat das OVG Lüneburg die
Abschiebungen nach Bulgarien für unzulässig erklärt. „Es ist mit Art. 3
EMRK unvereinbar, wenn sich ein Asylbewerber, der von staatlicher
Unterstützung vollständig abhängig ist und sich mit einer gravierenden
Mangel- oder Notsituation befindet, staatlicher Gleichgültigkeit
ausgesetzt sieht.“
Da hat das BAMF anscheinend kurzerhand umdisponiert. Da die afghanische
Familie auch in Rumänien ihre Fingerabdrücke abgeben musste, soll sie
jetzt nach Rumänien abgeschoben werden. So einfach und willkürlich kann
eine Entscheidung sein.
Dass die Situation in Rumänien für geflüchtete Familien auch alles
andere als gut ist, ist nicht unbekannt. Es gibt einige wenige
entsprechende Urteile dazu etwa aus Köln oder Schwerin. Schilderungen
von Haft und Misshandlung durch die rumänische Polizei, Geldleistungen
von 80 Cent pro Tag für Geflüchtete, Obdachlosigkeit und keine
eingehende Prüfung von Asylanträgen etwa waren Gründe für diese
Gerichte, systemische Mängel zu konstatieren und Abschiebungen nach
Rumänien zu unterbinden.
Da die Dublin-Frist (6 Monate) für Familie T. bald vorbei ist und damit
Deutschland für das Asylverfahren zuständig werden würde, hat die
Ausländerbehörde Göttingen, die für die Durchführung der Abschiebungen
zuständig ist, der Familie eine Hausarrestverfügung geschickt. Sie
sollen nachts zwischen 24.00 und 7.00 Uhr zu Hause bleiben, damit die
Abschiebung durchgeführt werden könne.
Wir werden einem dritten Abschiebeversuch nicht tatenlos zusehen. Eher
werden wir nachts Wachen aufstellen, um die Familie vor der Abschiebung
zu schützen.
Wir fordern das BAMF und die Ausländerbehörde Göttingen dazu auf, diese
Abschiebungen endlich zu unterlassen und für die Familie T. von ihrem
Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen!
Wir fordern die Polizei und die Ausländerbehörde dazu auf ihre Praxis zu
beenden mit Schlüsseln in die Wohnungen von Geflüchteten einzubrechen!
Bleiberecht und gleiche Rechte für alle!
Bündnis gegen Abschiebung, März 2018
*Weitere Infos zur Situation im Lager Harmanli findet ihr unter anderem
unter:
https://www.amnesty.de/2013/11/21/den-grenzen-europas-keine-herzliche-begruessung-fuer-fluechtlinge-bulgarien
... link (0 Kommentare) ... comment
Dienstag, 20. März 2018
Wehe den Besiegten!
che2001, 00:15h
Rund um Afrin sind 200.000 Menschen auf der Flucht, ein ausrastender Mob plündert ihre Habseligkeiten, die "Freie Syrische Armee" benimmt sich wie Mongolenhorden oder Marodeure des Dreißigjährigen Krieges, und die Türkei droht mit Einmarsch in Südkurdistan, von ihnen Nordirak genannt.
... link (0 Kommentare) ... comment
Freitag, 16. März 2018
Never forget My Lai
che2001, 10:03h
50 Jahre ist es nun her, dass US-Truppen in einem wahren Blutrausch ein Massaker verübt haben, dessen öffentliche Dokumentation zum Fanal für die Proteste gegen den Vietnamkrieg wurde.
Es zeigt, dass Verbrechen, wie sie die SS-Einsatzgruppen begangen hatten auch von der Armee eines demokratischen Staates begangen werden können. Bzw. dass die Wurzel dafür in den meisten militärischen Strukturen, wenn nicht in jeder militärischen Struktur angelegt ist.
https://www.n-tv.de/politik/Das-Massaker-von-My-Lai-article20307173.html
Es zeigt, dass Verbrechen, wie sie die SS-Einsatzgruppen begangen hatten auch von der Armee eines demokratischen Staates begangen werden können. Bzw. dass die Wurzel dafür in den meisten militärischen Strukturen, wenn nicht in jeder militärischen Struktur angelegt ist.
https://www.n-tv.de/politik/Das-Massaker-von-My-Lai-article20307173.html
... link (2 Kommentare) ... comment
Mittwoch, 7. März 2018
Kurdische Initiative zum Frauenkampftag
che2001, 00:53h
Liebe Mitstreiter_innen,
am 8. März, dem internationalen Frauenkampftag, laden wir euch zu
unserem nächsten monatlichen Infoabend in die Rote Zone ein.
An diesem Abend haben wir den kurdischen Frauenrat Ronahi und die
feministische Kampagne "Gemeinsam Kämpfen" eingeladen, um mit ihnen und
euch über die Errungenschaften der kurdischen Frauen*bewegung und die
dringend notwendigen internationalistischen Kämpfe in Rojava und hier zu
diskutieren.
Die Veranstaltung beginnt um 20 Uhr im UJZ Korn (Kornstr. 28-32). Ab 19
Uhr öffnen wir die Türen zum Kneipenbetrieb.
Den gesamten Ankündigungstext findet ihr auf
http://interventionistische-linke.org/termin/rote-zone-maerz2018 und bei
Facebook: https://www.facebook.com/events/1470994576346219/
Außerdem wird es an diesem Tag eine feministische Demo unter dem Motto
"Reclaim Feminism!" in Hannover geben. Die Demo startet um 17:00 Uhr auf
dem Bahnhofsvorplatz.
Für alle, die in regelmäßigen Abständen von uns auf dem Laufenden
gehalten werden wollen, gibt es einen Newsletter. Ihr könnt eure
Mailadresse auf www.is.gd/newsletter_hannover eintragen.
Solidarische Grüße!
--
Interventionistische Linke (iL) Hannover
Kornstr. 28-32 | 30167 Hannover
am 8. März, dem internationalen Frauenkampftag, laden wir euch zu
unserem nächsten monatlichen Infoabend in die Rote Zone ein.
An diesem Abend haben wir den kurdischen Frauenrat Ronahi und die
feministische Kampagne "Gemeinsam Kämpfen" eingeladen, um mit ihnen und
euch über die Errungenschaften der kurdischen Frauen*bewegung und die
dringend notwendigen internationalistischen Kämpfe in Rojava und hier zu
diskutieren.
Die Veranstaltung beginnt um 20 Uhr im UJZ Korn (Kornstr. 28-32). Ab 19
Uhr öffnen wir die Türen zum Kneipenbetrieb.
Den gesamten Ankündigungstext findet ihr auf
http://interventionistische-linke.org/termin/rote-zone-maerz2018 und bei
Facebook: https://www.facebook.com/events/1470994576346219/
Außerdem wird es an diesem Tag eine feministische Demo unter dem Motto
"Reclaim Feminism!" in Hannover geben. Die Demo startet um 17:00 Uhr auf
dem Bahnhofsvorplatz.
Für alle, die in regelmäßigen Abständen von uns auf dem Laufenden
gehalten werden wollen, gibt es einen Newsletter. Ihr könnt eure
Mailadresse auf www.is.gd/newsletter_hannover eintragen.
Solidarische Grüße!
--
Interventionistische Linke (iL) Hannover
Kornstr. 28-32 | 30167 Hannover
... link (0 Kommentare) ... comment
Samstag, 17. Februar 2018
Rückblick auf Karneval
che2001, 19:50h
Der diesjährige Karnevalszug war der längste, bunteste und schönste den ich bisher gesehen habe, und ich schunkelte "Helau!" rufend in der Masse mit, was nicht soooo häufig vorkommt. Das Schönste aber waren die vielen Geflüchteten die in den Straßen mitfeierten, meist von deutschen Patenfamilien eingeladen. Viele erkannte man dadurch dass ihnen Vorderzähne fehlten. Die Armut ihrer Herkunftsländer - "Heimat" passt in diesem Zusammenhang gar nicht - bzw. der Verhältnisse vor denen sie geflohen sind steht ihnen buchstäblich ins Gesicht geschrieben. Gut und wichtig dass gerade sie einen schönen Karneval erlebten, in die wogende Masse integriert.










... link (0 Kommentare) ... comment
Mittwoch, 7. Februar 2018
Internationale Abschottung: Ein Brief an De Misere
che2001, 00:19h
Der Brief -Mai 2017- vom griechischen Minister an Maiziere
http://www.efsyn.gr/sites/efsyn.gr/files/wysiwyg/2017-05/epistoli-mouzala2_0.jpg
Guter Artikel im Tagesspiegel zu den trotz Rechtsanspruch ausbleibenden Familienzusammenführungen aus Griechenland. Wir kennen viele solcher Fälle, bei denen die Zustimmung zum Nachzug bereits vorliegt, die faktische Einreise von deutscher Seite aber verhindert und verzögert wird. Die Schuld wird dabei den griechischen Behörden zugeschoben, obwohl es die deutsche Regierung ist, die die Aufnahme bremst.
"Die Chancen, dass er seine Tochter bald persönlich kennenlernt, stehen nicht gut. Denn im Jahr 2017 ist die Anzahl der Zusammenführungen Monat für Monat gesunken. Waren es im März 2017 noch 494 Personen, die überstellt wurden, sind es im Mai lediglich 82 gewesen. In den darauffolgenden Monaten blieb die Anzahl bei diesem Tief und stieg erst im November wieder an. Das führt dazu, dass es noch mehrere Jahre dauern könnte, bis alle bereits bewilligten Anträge bearbeitet und die Betroffenen überstellt werden.
Manche glauben, das ist kein Zufall. „Lieber Thomas (...) die Überstellungen werden wie vereinbart gedrosselt. (...) Mit freundlichen Grüßen, Ioannis Mouzalas.“ Das schrieb der griechische Integrationsminister Ioannis Mouzalas am 4. Mai 2017 an Thomas de Maizière. Veröffentlicht hatte den Brief die griechische Zeitung „Efimerida ton Syntakton“, auch deutsche Medien berichteten darüber. Mouzalas betonte in dem Brief, dass Griechenland für die aufkommenden Verzögerungen der Familienzusammenführung nicht verantwortlich sei. Um diese Ansicht in der Öffentlichkeit klar zu kommunizieren, schlägt er vor, ein gemeinsames Statement zu veröffentlichen: „Wir verstehen, dass Asylsuchende sehnsüchtig ihre Familien treffen wollen, (...) aber es ist zu akzeptieren, dass die Verzögerungen unvermeidbar sind.“ Als der Brief öffentlich wurde, bestritt die Bundesregierung, dass es eine solche Absprache gegeben habe."
Papa, der Mann vom Bildschirm, in: Der Tagesspiegel vom 6. Februar 2018
www.tagesspiegel.de/themen/reportage/streit-um-familiennachzug-papa-der-mann-vom-bildschirm/20929714.html
http://www.efsyn.gr/sites/efsyn.gr/files/wysiwyg/2017-05/epistoli-mouzala2_0.jpg
Guter Artikel im Tagesspiegel zu den trotz Rechtsanspruch ausbleibenden Familienzusammenführungen aus Griechenland. Wir kennen viele solcher Fälle, bei denen die Zustimmung zum Nachzug bereits vorliegt, die faktische Einreise von deutscher Seite aber verhindert und verzögert wird. Die Schuld wird dabei den griechischen Behörden zugeschoben, obwohl es die deutsche Regierung ist, die die Aufnahme bremst.
"Die Chancen, dass er seine Tochter bald persönlich kennenlernt, stehen nicht gut. Denn im Jahr 2017 ist die Anzahl der Zusammenführungen Monat für Monat gesunken. Waren es im März 2017 noch 494 Personen, die überstellt wurden, sind es im Mai lediglich 82 gewesen. In den darauffolgenden Monaten blieb die Anzahl bei diesem Tief und stieg erst im November wieder an. Das führt dazu, dass es noch mehrere Jahre dauern könnte, bis alle bereits bewilligten Anträge bearbeitet und die Betroffenen überstellt werden.
Manche glauben, das ist kein Zufall. „Lieber Thomas (...) die Überstellungen werden wie vereinbart gedrosselt. (...) Mit freundlichen Grüßen, Ioannis Mouzalas.“ Das schrieb der griechische Integrationsminister Ioannis Mouzalas am 4. Mai 2017 an Thomas de Maizière. Veröffentlicht hatte den Brief die griechische Zeitung „Efimerida ton Syntakton“, auch deutsche Medien berichteten darüber. Mouzalas betonte in dem Brief, dass Griechenland für die aufkommenden Verzögerungen der Familienzusammenführung nicht verantwortlich sei. Um diese Ansicht in der Öffentlichkeit klar zu kommunizieren, schlägt er vor, ein gemeinsames Statement zu veröffentlichen: „Wir verstehen, dass Asylsuchende sehnsüchtig ihre Familien treffen wollen, (...) aber es ist zu akzeptieren, dass die Verzögerungen unvermeidbar sind.“ Als der Brief öffentlich wurde, bestritt die Bundesregierung, dass es eine solche Absprache gegeben habe."
Papa, der Mann vom Bildschirm, in: Der Tagesspiegel vom 6. Februar 2018
www.tagesspiegel.de/themen/reportage/streit-um-familiennachzug-papa-der-mann-vom-bildschirm/20929714.html
... link (0 Kommentare) ... comment
... nächste Seite