Freitag, 6. April 2018
Migration und Integration - Worüber sprechen wir eigentlich (nicht)?
che2001, 10:52h
Die Region Hannover und das Ev. Flüchtlingsnetzwerk Hannover Garbsen Seelze organisieren Vortrag mit renommiertem Migrationsforscher Professor Jochen Oltmer (Institut für Migration und Interkulturelle Studien der Universität Osnabrück)
Migration verändert die Welt – aber warum, auf welche Weise und mit welchen Folgen? Antworten auf diese Fragen sowie viele Anregungen und Denkanstöße gibt der renommierte Osnabrücker Migrationsforscher Professor Jochen Oltmer am Freitag, 27. April, Haus der Region, Hildesheimer Straße 18 (Raum N002/N003). Der Vortrag auf Einladung des Evangelischen Flüchtlingsnetzwerks Hannover Garbsen Seelze und der Region Hannover beginnt um 19.30 Uhr. Einlass ist um 19 Uhr.
Oltmers Interesse gilt dabei seit 1990 dem Wandel der deutschen, europäischen und globalen Migration vom späten 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart. Im Mittelpunkt seiner historischen Migrationsforschung stehen Formen von Migration wie Arbeits- und Siedlungswanderung sowie Gewaltmigrationen wie Flucht, Vertreibung und Deportation. Zudem untersucht er die Reaktionen aller beteiligten Akteure.
„Migration war schon immer normal in der Geschichte der Menschheit“, sagt Oltmer, „Menschen waren immer schon in Bewegung.“ Der Migrationsexperte wird sich auch den Fragen widmen, was Integration überhaupt ist, und warum sich Gesellschaften zum Teil offen gegenüber Migration zeigen und sich manche dem Thema verschließen. Zudem erläutert er die Grundzüge des Redens und Schreibens über Migration und ihre Folgen.
Gerade der Blick auf Migration und Asylpolitik hänge von der Perspektive ab und werde permanent neu ausgehandelt. Migration sei weder grundsätzlich gut noch schlecht, so Oltmer. Dennoch beherrschten einseitige Positionierungen und Polarisierungen das Reden und Schreiben über das soziale Phänomen: Die einen verstünden Migration als Ergebnis von Krisen, Katastrophen und Defiziten – und ihre Folgen als Gefahr für Sicherheit, Wohlstand, gesellschaftliche und kulturelle Homogenität. Migration erscheine damit als Risiko, das dringend der intensiven politischen Vor- und Nachsorge bedürfe.
Andere wiederum sähen vornehmlich Potenziale für die Entwicklung des Arbeitsmarkts sowie Perspektiven für ökonomische, soziale und kulturelle Innovationen – im Zielland oder im Herkunftsland der Bewegungen. Nichts daran sei falsch: Wie für jedes soziale Phänomen könnten die Folgen und Effekte von Migration sehr unterschiedlich wahrgenommen und eingeschätzt werden.
Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist erforderlich: www.eeb-hannover.de oder per E-Mail: eeb.hannover@evlka.de, Telefon: 0511 1241-663. Vor allem Oberstufenkurse werden gebeten, sich mit der Anzahl der SchülerInnen anzumelden.
Zur Vita von Jochen Oltmer:
Jochen Oltmer ist Außerplanmäßiger Professor für Migrationsgeschichte am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück. Er arbeitet zu deutschen, europäischen und globalen Migrationsverhältnissen in Vergangenheit und Gegenwart.
Oltmer ist unter anderem Herausgeber des „Handbuch Staat und Migration in Deutschland vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart.“ sowie Autor von „Migration vom 19. bis zum 21. Jahrhundert“ und des Jugendsachbuchs „Vom Ein- und Auswandern. Ein Blick in die deutsche Geschichte.
Migration verändert die Welt – aber warum, auf welche Weise und mit welchen Folgen? Antworten auf diese Fragen sowie viele Anregungen und Denkanstöße gibt der renommierte Osnabrücker Migrationsforscher Professor Jochen Oltmer am Freitag, 27. April, Haus der Region, Hildesheimer Straße 18 (Raum N002/N003). Der Vortrag auf Einladung des Evangelischen Flüchtlingsnetzwerks Hannover Garbsen Seelze und der Region Hannover beginnt um 19.30 Uhr. Einlass ist um 19 Uhr.
Oltmers Interesse gilt dabei seit 1990 dem Wandel der deutschen, europäischen und globalen Migration vom späten 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart. Im Mittelpunkt seiner historischen Migrationsforschung stehen Formen von Migration wie Arbeits- und Siedlungswanderung sowie Gewaltmigrationen wie Flucht, Vertreibung und Deportation. Zudem untersucht er die Reaktionen aller beteiligten Akteure.
„Migration war schon immer normal in der Geschichte der Menschheit“, sagt Oltmer, „Menschen waren immer schon in Bewegung.“ Der Migrationsexperte wird sich auch den Fragen widmen, was Integration überhaupt ist, und warum sich Gesellschaften zum Teil offen gegenüber Migration zeigen und sich manche dem Thema verschließen. Zudem erläutert er die Grundzüge des Redens und Schreibens über Migration und ihre Folgen.
Gerade der Blick auf Migration und Asylpolitik hänge von der Perspektive ab und werde permanent neu ausgehandelt. Migration sei weder grundsätzlich gut noch schlecht, so Oltmer. Dennoch beherrschten einseitige Positionierungen und Polarisierungen das Reden und Schreiben über das soziale Phänomen: Die einen verstünden Migration als Ergebnis von Krisen, Katastrophen und Defiziten – und ihre Folgen als Gefahr für Sicherheit, Wohlstand, gesellschaftliche und kulturelle Homogenität. Migration erscheine damit als Risiko, das dringend der intensiven politischen Vor- und Nachsorge bedürfe.
Andere wiederum sähen vornehmlich Potenziale für die Entwicklung des Arbeitsmarkts sowie Perspektiven für ökonomische, soziale und kulturelle Innovationen – im Zielland oder im Herkunftsland der Bewegungen. Nichts daran sei falsch: Wie für jedes soziale Phänomen könnten die Folgen und Effekte von Migration sehr unterschiedlich wahrgenommen und eingeschätzt werden.
Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist erforderlich: www.eeb-hannover.de oder per E-Mail: eeb.hannover@evlka.de, Telefon: 0511 1241-663. Vor allem Oberstufenkurse werden gebeten, sich mit der Anzahl der SchülerInnen anzumelden.
Zur Vita von Jochen Oltmer:
Jochen Oltmer ist Außerplanmäßiger Professor für Migrationsgeschichte am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück. Er arbeitet zu deutschen, europäischen und globalen Migrationsverhältnissen in Vergangenheit und Gegenwart.
Oltmer ist unter anderem Herausgeber des „Handbuch Staat und Migration in Deutschland vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart.“ sowie Autor von „Migration vom 19. bis zum 21. Jahrhundert“ und des Jugendsachbuchs „Vom Ein- und Auswandern. Ein Blick in die deutsche Geschichte.
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Mittwoch, 4. April 2018
Unsere Antwort auf Tellkamp und die Erklärung 2018
che2001, 20:06h
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Samstag, 31. März 2018
Lasst Zahlen sprechen
che2001, 18:33h
2017 haben 11.000 überwiegend junge Geflüchtete Ausbildungen beim deutschen Handwerk angetreten. In vielen Fällen waren deutsche Azubis gar nicht verfügbar.
Da erzähle mir noch jemand etwas von "Propaganda", "Selbsttäuschung" oder "Augenwischerei", gar "Gutmenschentum" bei den flüchtlingspositiven Erwartungen fürs deutsche Handwerk. Die als rotgrüne Multikultiideologen imaginierten Integrationsbefürworter sind vielfach robuste Maurerpoliere.
btw. übrigens eine Branche mit der ich mehr zu tun habe als dem Irgendwasmitmediensumpf.
Da erzähle mir noch jemand etwas von "Propaganda", "Selbsttäuschung" oder "Augenwischerei", gar "Gutmenschentum" bei den flüchtlingspositiven Erwartungen fürs deutsche Handwerk. Die als rotgrüne Multikultiideologen imaginierten Integrationsbefürworter sind vielfach robuste Maurerpoliere.
btw. übrigens eine Branche mit der ich mehr zu tun habe als dem Irgendwasmitmediensumpf.
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Psychoterror
che2001, 18:29h
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verängstigt derzeit Tausende von anerkannten syrischen Flüchtlingen, indem es diese mit Nachdruck zu Anhörungsgesprächen einlädt. In diesen Gesprächen solle geklärt werden, ob sie nach wie vor schutzbedürftig sind.
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Migration nach Europa - Einflussmöglichkeiten auf die Entscheider
che2001, 18:19h
Auf der Webpräsenz „Ihre Meinung zählt“ der Europäischen Kommission
gibt es neue Inhalte.
http://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say_de
daraus:
Hintergrund
Migration ist eine der politischen Prioritäten der Kommission Juncker. Das Problem soll gesamtheitlich angegangen werden.
Weitere menschliche Tragödien müssen verhindert und die Soforthilfekapazität der EU muss gestärkt werden. Die Kommission nennt in ihrer Migrationsagenda entsprechende Sofortmaßnahmen.
Die Krise im Mittelmeerraum hat jedoch auch gezeigt, wo die EU-Migrationspolitik und -instrumente strukturell an ihre Grenzen stoßen. Es gilt, das richtige Gleichgewicht zu finden und EU-weit deutlich zu machen, dass Migration alle angeht und gemeinsam besser bewältigt werden kann. Darum enthält die Strategie auch einen neuen mittel- und langfristigen Ansatz zur Steuerung der Migration.
Umfassende Informationen – Website der Generaldirektion Migration und Inneres
Zur Entschärfung der extremen Notsituation entlang der östlichen Mittelmeerroute/Westbalkanroute haben sich die EU und die am meisten betroffenen Länder in der Region auf einen 17-Punkte-Aktionsplan geeinigt. Vorgesehen sind:
permanenter Informationsaustausch
Begrenzung von Sekundärbewegungen
Unterstützung der Flüchtlinge und Bereitstellung von Unterkünften und Ruhemöglichkeiten
gemeinsame Steuerung der Migrationsströme
Grenzschutz
Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel
Im Rahmen ihres Gesamtansatzes für Migration und Mobilität arbeitet die EU außerdem mit der Afrikanischen Union zusammen. Der im April 2014 angenommene Aktionsplan konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte:
Menschenhandel
Heimatüberweisungen
Diaspora
(v. a. innerafrikanische) Mobilität und Arbeitsmigration
internationaler Schutz (Binnenvertriebene)
irreguläre Migration
#
"Vielleicht liegt das Geheimnis faschistischer Propaganda darin, daß sie einfach die Menschen als das nimmt, was sie sind: echte, ihrer Selbstständigkeit und Spontaneität weitgehend beraubte Kinder der heutigen standardisierten Massenkultur, und daß sie keine Ziele aufstellt, deren Verwirklichung ebenso über den psychologischen wie über den gesellschaftlichen Status Quo hinausginge. Die faschistische Propaganda braucht nur die Seelenverfassung für ihre Zwecke zu reproduzieren." Adorno,1951
gibt es neue Inhalte.
http://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say_de
daraus:
Hintergrund
Migration ist eine der politischen Prioritäten der Kommission Juncker. Das Problem soll gesamtheitlich angegangen werden.
Weitere menschliche Tragödien müssen verhindert und die Soforthilfekapazität der EU muss gestärkt werden. Die Kommission nennt in ihrer Migrationsagenda entsprechende Sofortmaßnahmen.
Die Krise im Mittelmeerraum hat jedoch auch gezeigt, wo die EU-Migrationspolitik und -instrumente strukturell an ihre Grenzen stoßen. Es gilt, das richtige Gleichgewicht zu finden und EU-weit deutlich zu machen, dass Migration alle angeht und gemeinsam besser bewältigt werden kann. Darum enthält die Strategie auch einen neuen mittel- und langfristigen Ansatz zur Steuerung der Migration.
Umfassende Informationen – Website der Generaldirektion Migration und Inneres
Zur Entschärfung der extremen Notsituation entlang der östlichen Mittelmeerroute/Westbalkanroute haben sich die EU und die am meisten betroffenen Länder in der Region auf einen 17-Punkte-Aktionsplan geeinigt. Vorgesehen sind:
permanenter Informationsaustausch
Begrenzung von Sekundärbewegungen
Unterstützung der Flüchtlinge und Bereitstellung von Unterkünften und Ruhemöglichkeiten
gemeinsame Steuerung der Migrationsströme
Grenzschutz
Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel
Im Rahmen ihres Gesamtansatzes für Migration und Mobilität arbeitet die EU außerdem mit der Afrikanischen Union zusammen. Der im April 2014 angenommene Aktionsplan konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte:
Menschenhandel
Heimatüberweisungen
Diaspora
(v. a. innerafrikanische) Mobilität und Arbeitsmigration
internationaler Schutz (Binnenvertriebene)
irreguläre Migration
#
"Vielleicht liegt das Geheimnis faschistischer Propaganda darin, daß sie einfach die Menschen als das nimmt, was sie sind: echte, ihrer Selbstständigkeit und Spontaneität weitgehend beraubte Kinder der heutigen standardisierten Massenkultur, und daß sie keine Ziele aufstellt, deren Verwirklichung ebenso über den psychologischen wie über den gesellschaftlichen Status Quo hinausginge. Die faschistische Propaganda braucht nur die Seelenverfassung für ihre Zwecke zu reproduzieren." Adorno,1951
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Heißt es eigentlich immer Rückführungszentrum
che2001, 16:18h
oder darf man auch mal KZ sagen?
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Donnerstag, 29. März 2018
Oury Yalloh - Das war Mord!
che2001, 17:24h
Ein Beitrag meines Dessauer Genossen Mouctar Bah
28. März 2018 — Liebe Unterstützer*innen,
ich melde mich heute bei Ihnen, weil sich gerade erneut einer der Gutachter im Fall meines Freundes Oury Jalloh ganz klar die Selbsttötungsthese widerlegt hat. Ein aktuelles MDR-Interview mit dem Gutachter finden Sie im Anhang dieses Updates.
Oury Jalloh wurde in einer deutschen Polizeizelle gefoltert und verbrannt. Die zuständigen Ermittlungsbehörden behandelten dies aber nicht als Mordfall. Stattdessen waren ihre Ermittlungen geleitet von der These, Oury Jalloh habe sich in der Zelle selbst angezündet. Deutsche Staatsbeamte vernichteten Beweise, um die Selbstentzündungsthese aufrechterhalten zu können. Sie schüchternten Zeug*innen ein, kriminalisierten Aktivist*innen und schützten so die Täter*innen. Bis heute – 13 Jahre später – ist der Mord nicht aufgeklärt.
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hat in den letzten Jahren selbstständig Ermittlungsaufgaben übernommen und mehrere internationale Gutachten in Auftrag gegeben. Mit Erfolg: Der langjährig ermittelnde Oberstaatsanwalt Folker Bittmann hat angesichts unserer Gutachten im April 2017 angesichts zugeben müssen: Oury Jalloh kann sich nicht selbst angezündet haben. Er räumte zudem ein, dass das Landeskriminalamt das zentrale Beweisstück der Selbstentzündungsthese manipuliert haben könnte.
Nun soll eine unabhängige, von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh organisierte, internationale Kommission den staatlichen Täterschutz dokumentieren und aufklären wie es zu Oury Jallohs Tod und dessen Vertuschung kam. Staatsbeamt*innen, die einen Mord vertuschen, gehören auf die Anklagebank. Das schaffen wir aber nur mit Eurer Hilfe!
Unterstützt die Arbeit der Untersuchungskommission mit Eurer Spende. Jeder Euro zählt!
➡️ Sie können über Betterplace spenden:
https://www.betterplace.org/de/projects/32717-ermittlung-der-brand-und-todesursache-von-oury-jalloh
➡️ Oder direkt auf unser Spendenkonto:
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
BIC: BFSWDE33BER
IBAN: DE22100205000001233601
USA, Senegal, Italien, Côte d’Ivoire: Die Kommission ist international aufgestellt. Wir müssen hunderte Ermittlungsakten und Beweismittel übersetzen lassen. Wir finanzieren zudem die Flüge der Expert*innen zu den Treffen in Deutschland, Übernachtungen und Verpflegung. Die Für das Jahr 2018 rechnen wir mit Kosten von mehreren tausend Euro.
Helft uns, den Staatsschutz für Täter*innen auf die Anklagebank zu bringen. 10 EUR helfen uns schon immens!
Oury Jalloh ist kein Einzelfall. Dass Deutschland ein institutionelles Rassismus-Problem hat, bestätigte im März 2017 auch eine Untersuchungskommission der UN. Ein Mangel an unabhängigen Beschwerdemechanismen und das Leugnen von Racial Profiling durch die Behörden befördere Straflosigkeit in Fällen rassistischer Diskriminierung durch deutsche Sicherheitskräfte. Diese Stellungnahme war wichtig. Damit sich aber wirklich etwas ändert, braucht es eine zivilgesellschaftliche Kontrolle von Polizei und Justiz. Das ist das Ziel der unabhängigen Untersuchungskommission. Hier htps://initiativeouryjalloh.files.wordpress.com/2018/01/grc3bcndungserklc3a4rung-29-1-18.pdf findet ihr die Gründungserklärung.
Helft uns, mit eurer Spende, damit die Todesumstände und die Vertuschung im Fall unseres Freundes Oury Jalloh endlich aufgeklärt werden!
➡️ Sie können über Betterplace spenden:
https://www.betterplace.org/de/projects/32717-ermittlung-der-brand-und-todesursache-von-oury-jalloh
➡️ Oder direkt auf unser Spendenkonto:
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
BIC: BFSWDE33BER
IBAN: DE22100205000001233601
Vielen Dank!
Mouctar Bah und
die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
28. März 2018 — Liebe Unterstützer*innen,
ich melde mich heute bei Ihnen, weil sich gerade erneut einer der Gutachter im Fall meines Freundes Oury Jalloh ganz klar die Selbsttötungsthese widerlegt hat. Ein aktuelles MDR-Interview mit dem Gutachter finden Sie im Anhang dieses Updates.
Oury Jalloh wurde in einer deutschen Polizeizelle gefoltert und verbrannt. Die zuständigen Ermittlungsbehörden behandelten dies aber nicht als Mordfall. Stattdessen waren ihre Ermittlungen geleitet von der These, Oury Jalloh habe sich in der Zelle selbst angezündet. Deutsche Staatsbeamte vernichteten Beweise, um die Selbstentzündungsthese aufrechterhalten zu können. Sie schüchternten Zeug*innen ein, kriminalisierten Aktivist*innen und schützten so die Täter*innen. Bis heute – 13 Jahre später – ist der Mord nicht aufgeklärt.
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hat in den letzten Jahren selbstständig Ermittlungsaufgaben übernommen und mehrere internationale Gutachten in Auftrag gegeben. Mit Erfolg: Der langjährig ermittelnde Oberstaatsanwalt Folker Bittmann hat angesichts unserer Gutachten im April 2017 angesichts zugeben müssen: Oury Jalloh kann sich nicht selbst angezündet haben. Er räumte zudem ein, dass das Landeskriminalamt das zentrale Beweisstück der Selbstentzündungsthese manipuliert haben könnte.
Nun soll eine unabhängige, von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh organisierte, internationale Kommission den staatlichen Täterschutz dokumentieren und aufklären wie es zu Oury Jallohs Tod und dessen Vertuschung kam. Staatsbeamt*innen, die einen Mord vertuschen, gehören auf die Anklagebank. Das schaffen wir aber nur mit Eurer Hilfe!
Unterstützt die Arbeit der Untersuchungskommission mit Eurer Spende. Jeder Euro zählt!
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https://www.betterplace.org/de/projects/32717-ermittlung-der-brand-und-todesursache-von-oury-jalloh
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USA, Senegal, Italien, Côte d’Ivoire: Die Kommission ist international aufgestellt. Wir müssen hunderte Ermittlungsakten und Beweismittel übersetzen lassen. Wir finanzieren zudem die Flüge der Expert*innen zu den Treffen in Deutschland, Übernachtungen und Verpflegung. Die Für das Jahr 2018 rechnen wir mit Kosten von mehreren tausend Euro.
Helft uns, den Staatsschutz für Täter*innen auf die Anklagebank zu bringen. 10 EUR helfen uns schon immens!
Oury Jalloh ist kein Einzelfall. Dass Deutschland ein institutionelles Rassismus-Problem hat, bestätigte im März 2017 auch eine Untersuchungskommission der UN. Ein Mangel an unabhängigen Beschwerdemechanismen und das Leugnen von Racial Profiling durch die Behörden befördere Straflosigkeit in Fällen rassistischer Diskriminierung durch deutsche Sicherheitskräfte. Diese Stellungnahme war wichtig. Damit sich aber wirklich etwas ändert, braucht es eine zivilgesellschaftliche Kontrolle von Polizei und Justiz. Das ist das Ziel der unabhängigen Untersuchungskommission. Hier htps://initiativeouryjalloh.files.wordpress.com/2018/01/grc3bcndungserklc3a4rung-29-1-18.pdf findet ihr die Gründungserklärung.
Helft uns, mit eurer Spende, damit die Todesumstände und die Vertuschung im Fall unseres Freundes Oury Jalloh endlich aufgeklärt werden!
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Mouctar Bah und
die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
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Montag, 26. März 2018
Willkürliche Abschiebepraxis - eine Pesseerklärung des AK Asyl Göttingen
che2001, 11:04h
Presseerklärung
Drohende Abschiebung einer Familie aus Göttingen nach Rumänien
Beim ersten Abschiebeversuch soll Familie T. nach Bulgarien abgeschoben
werden. Beim Zweiten soll es Rumänien sein. Welches Land soll es beim
dritten Mal sein? Das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
scheint die Dublin-Regelung sehr freizügig auszulegen - sehr zum
Nachteil einer afghanischen Familie, die in Göttingen lebt und die
Leidtragende dieses Lotteriespiels ist.
Familie T. floh 2017 vor den unmenschlichen Bedingungen in Afghanistan.
Zunächst landete das Ehepaar mit ihren drei kleinen Töchtern (heute 7, 6
und 3 Jahre alt) in Bulgarien. Dort wurden sie gezwungen, ihre
Fingerabdrücke abzugeben und Asyl zu beantragen. Dort wurden sie 7 Tage
in einem Haus festgehalten. Alle Habseligkeiten wurden ihnen
weggenommen. Dann mussten sie aufs Polizeirevier zur Registrierung. Die
Familie wurde voneinander getrennt verhört, 3 Tage lang ohne Essen, bis
die Frau ohnmächtig zusammenbrach. Sie wurden für 28 Tage in das Lager
Harmanli* eingesperrt.
Nach 5 Monaten gelang es ihnen, weiter zu fliehen. In Serbien wurden sie
erneut in ein Flüchtlingslager gezwungen. 6 Monate verbrachten sie dort.
Diesmal unter Aufsicht des UNHCR. Dann ging es wieder weiter. Sie
durchquerten in einer Nacht Rumänien und gelangten nach einem Jahr auf
der Flucht im August 2017 nach Deutschland. Hier wollten sie endlich zur
Ruhe kommen, hofften auf Sicherheit und Erholung von den Strapazen. Die
Ehefrau war hochschwanger.
Aber am 14.02.2018 klopfte es mitten in der Nacht an der Tür. Die
Polizei wollte die Familie nach Bulgarien abschieben. Die Polizei hatte
einen Wohnungsschlüssel und kam mit mehreren Beamt_innen in die kleine
Wohnung, weckten die Kinder auf, auch das inzwischen in Göttingen
geborene Baby. Alle haben geweint, hatten wahnsinnige Angst, konnten
kaum verstehen, was geschehen sollte. Der Vater rief einen Freund an,
der am Telefon dolmetschte. Unterdessen durchsuchten 2 Polizist_innen
die ganze Wohnung, schauten selbst unter den Teppichen nach. Warum sie
das taten, ist nicht bekannt, sie erklärten überhaupt nichts. Auch der
Bruder des Vaters telefonierte mit der Polizei, erklärte, dass die
Familie gar keinen Bescheid bekommen habe. Die Situation muss so unklar
gewesen sein, dass die Polizei die Abschiebung abbrach. Vielleicht war
es auch die Verzweiflung und die weinenden Kinder, die die Polizei
abhielt. Sie sagten nur, das nächste Mal würden sie sie mit Sicherheit
mitnehmen. Zurück blieb die völlig verzweifelte und aufgelöste Familie.
Die eingeschaltete Anwältin stellte einen Eilantrag bei Gericht, der
aber abgelehnt wurde. Das Gericht hatte festgestellt, dass der
Abschiebebescheid vom BAMF zugeschickt worden sei. Dass der jedoch die
Familie nicht erreicht hatte, weil die Adresse in der Europaallee nicht
an das BAMF weitergeleitet worden ist, könne nicht dem Bundesamt zur
Last gelegt werden. Inzwischen hatte das BAMF auch mitgeteilt, die
Familie solle jetzt nach Rumänien abgeschoben werden. Auch hierzu gab es
keinerlei Begründung.
Dann kam der zweite Abschiebeversuch - auch dieses mal scheiterte die
Abschiebung. Aus Verzweiflung und purer Angst unternahm der
Familienvater kurz dannach einen Suizidversuch, den er überlebte.
Der AK Asyl verurteilt das Vorgehen von BAMF, Ausländerbehörde und
Polizei aufs Schärfste. Die Praxis des Dublin-Abkommens ist unmenschlich
und völlig sinnlos. Das Hin- und Herschieben quer durch Europa ist
zahlenmäßig für die beteiligten Staaten eher ein Nullsummenspiel, ist
aber für die Betroffenen eine Qual, die sie nicht zur Ruhe kommen lässt.
Bei Familie T. verstoßen die Behörden auch noch gegen ihre eigenen
Regeln. Nach dem Dublin-Abkommen ist dasjenige Land zuständig, in dem
die Geflüchteten das erste Mal registriert werden. Und das ist in diesem
Fall Bulgarien. Erst Anfang des Jahres hat das OVG Lüneburg die
Abschiebungen nach Bulgarien für unzulässig erklärt. „Es ist mit Art. 3
EMRK unvereinbar, wenn sich ein Asylbewerber, der von staatlicher
Unterstützung vollständig abhängig ist und sich mit einer gravierenden
Mangel- oder Notsituation befindet, staatlicher Gleichgültigkeit
ausgesetzt sieht.“
Da hat das BAMF anscheinend kurzerhand umdisponiert. Da die afghanische
Familie auch in Rumänien ihre Fingerabdrücke abgeben musste, soll sie
jetzt nach Rumänien abgeschoben werden. So einfach und willkürlich kann
eine Entscheidung sein.
Dass die Situation in Rumänien für geflüchtete Familien auch alles
andere als gut ist, ist nicht unbekannt. Es gibt einige wenige
entsprechende Urteile dazu etwa aus Köln oder Schwerin. Schilderungen
von Haft und Misshandlung durch die rumänische Polizei, Geldleistungen
von 80 Cent pro Tag für Geflüchtete, Obdachlosigkeit und keine
eingehende Prüfung von Asylanträgen etwa waren Gründe für diese
Gerichte, systemische Mängel zu konstatieren und Abschiebungen nach
Rumänien zu unterbinden.
Da die Dublin-Frist (6 Monate) für Familie T. bald vorbei ist und damit
Deutschland für das Asylverfahren zuständig werden würde, hat die
Ausländerbehörde Göttingen, die für die Durchführung der Abschiebungen
zuständig ist, der Familie eine Hausarrestverfügung geschickt. Sie
sollen nachts zwischen 24.00 und 7.00 Uhr zu Hause bleiben, damit die
Abschiebung durchgeführt werden könne.
Wir werden einem dritten Abschiebeversuch nicht tatenlos zusehen. Eher
werden wir nachts Wachen aufstellen, um die Familie vor der Abschiebung
zu schützen.
Wir fordern das BAMF und die Ausländerbehörde Göttingen dazu auf, diese
Abschiebungen endlich zu unterlassen und für die Familie T. von ihrem
Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen!
Wir fordern die Polizei und die Ausländerbehörde dazu auf ihre Praxis zu
beenden mit Schlüsseln in die Wohnungen von Geflüchteten einzubrechen!
Bleiberecht und gleiche Rechte für alle!
Bündnis gegen Abschiebung, März 2018
*Weitere Infos zur Situation im Lager Harmanli findet ihr unter anderem
unter:
https://www.amnesty.de/2013/11/21/den-grenzen-europas-keine-herzliche-begruessung-fuer-fluechtlinge-bulgarien
Drohende Abschiebung einer Familie aus Göttingen nach Rumänien
Beim ersten Abschiebeversuch soll Familie T. nach Bulgarien abgeschoben
werden. Beim Zweiten soll es Rumänien sein. Welches Land soll es beim
dritten Mal sein? Das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
scheint die Dublin-Regelung sehr freizügig auszulegen - sehr zum
Nachteil einer afghanischen Familie, die in Göttingen lebt und die
Leidtragende dieses Lotteriespiels ist.
Familie T. floh 2017 vor den unmenschlichen Bedingungen in Afghanistan.
Zunächst landete das Ehepaar mit ihren drei kleinen Töchtern (heute 7, 6
und 3 Jahre alt) in Bulgarien. Dort wurden sie gezwungen, ihre
Fingerabdrücke abzugeben und Asyl zu beantragen. Dort wurden sie 7 Tage
in einem Haus festgehalten. Alle Habseligkeiten wurden ihnen
weggenommen. Dann mussten sie aufs Polizeirevier zur Registrierung. Die
Familie wurde voneinander getrennt verhört, 3 Tage lang ohne Essen, bis
die Frau ohnmächtig zusammenbrach. Sie wurden für 28 Tage in das Lager
Harmanli* eingesperrt.
Nach 5 Monaten gelang es ihnen, weiter zu fliehen. In Serbien wurden sie
erneut in ein Flüchtlingslager gezwungen. 6 Monate verbrachten sie dort.
Diesmal unter Aufsicht des UNHCR. Dann ging es wieder weiter. Sie
durchquerten in einer Nacht Rumänien und gelangten nach einem Jahr auf
der Flucht im August 2017 nach Deutschland. Hier wollten sie endlich zur
Ruhe kommen, hofften auf Sicherheit und Erholung von den Strapazen. Die
Ehefrau war hochschwanger.
Aber am 14.02.2018 klopfte es mitten in der Nacht an der Tür. Die
Polizei wollte die Familie nach Bulgarien abschieben. Die Polizei hatte
einen Wohnungsschlüssel und kam mit mehreren Beamt_innen in die kleine
Wohnung, weckten die Kinder auf, auch das inzwischen in Göttingen
geborene Baby. Alle haben geweint, hatten wahnsinnige Angst, konnten
kaum verstehen, was geschehen sollte. Der Vater rief einen Freund an,
der am Telefon dolmetschte. Unterdessen durchsuchten 2 Polizist_innen
die ganze Wohnung, schauten selbst unter den Teppichen nach. Warum sie
das taten, ist nicht bekannt, sie erklärten überhaupt nichts. Auch der
Bruder des Vaters telefonierte mit der Polizei, erklärte, dass die
Familie gar keinen Bescheid bekommen habe. Die Situation muss so unklar
gewesen sein, dass die Polizei die Abschiebung abbrach. Vielleicht war
es auch die Verzweiflung und die weinenden Kinder, die die Polizei
abhielt. Sie sagten nur, das nächste Mal würden sie sie mit Sicherheit
mitnehmen. Zurück blieb die völlig verzweifelte und aufgelöste Familie.
Die eingeschaltete Anwältin stellte einen Eilantrag bei Gericht, der
aber abgelehnt wurde. Das Gericht hatte festgestellt, dass der
Abschiebebescheid vom BAMF zugeschickt worden sei. Dass der jedoch die
Familie nicht erreicht hatte, weil die Adresse in der Europaallee nicht
an das BAMF weitergeleitet worden ist, könne nicht dem Bundesamt zur
Last gelegt werden. Inzwischen hatte das BAMF auch mitgeteilt, die
Familie solle jetzt nach Rumänien abgeschoben werden. Auch hierzu gab es
keinerlei Begründung.
Dann kam der zweite Abschiebeversuch - auch dieses mal scheiterte die
Abschiebung. Aus Verzweiflung und purer Angst unternahm der
Familienvater kurz dannach einen Suizidversuch, den er überlebte.
Der AK Asyl verurteilt das Vorgehen von BAMF, Ausländerbehörde und
Polizei aufs Schärfste. Die Praxis des Dublin-Abkommens ist unmenschlich
und völlig sinnlos. Das Hin- und Herschieben quer durch Europa ist
zahlenmäßig für die beteiligten Staaten eher ein Nullsummenspiel, ist
aber für die Betroffenen eine Qual, die sie nicht zur Ruhe kommen lässt.
Bei Familie T. verstoßen die Behörden auch noch gegen ihre eigenen
Regeln. Nach dem Dublin-Abkommen ist dasjenige Land zuständig, in dem
die Geflüchteten das erste Mal registriert werden. Und das ist in diesem
Fall Bulgarien. Erst Anfang des Jahres hat das OVG Lüneburg die
Abschiebungen nach Bulgarien für unzulässig erklärt. „Es ist mit Art. 3
EMRK unvereinbar, wenn sich ein Asylbewerber, der von staatlicher
Unterstützung vollständig abhängig ist und sich mit einer gravierenden
Mangel- oder Notsituation befindet, staatlicher Gleichgültigkeit
ausgesetzt sieht.“
Da hat das BAMF anscheinend kurzerhand umdisponiert. Da die afghanische
Familie auch in Rumänien ihre Fingerabdrücke abgeben musste, soll sie
jetzt nach Rumänien abgeschoben werden. So einfach und willkürlich kann
eine Entscheidung sein.
Dass die Situation in Rumänien für geflüchtete Familien auch alles
andere als gut ist, ist nicht unbekannt. Es gibt einige wenige
entsprechende Urteile dazu etwa aus Köln oder Schwerin. Schilderungen
von Haft und Misshandlung durch die rumänische Polizei, Geldleistungen
von 80 Cent pro Tag für Geflüchtete, Obdachlosigkeit und keine
eingehende Prüfung von Asylanträgen etwa waren Gründe für diese
Gerichte, systemische Mängel zu konstatieren und Abschiebungen nach
Rumänien zu unterbinden.
Da die Dublin-Frist (6 Monate) für Familie T. bald vorbei ist und damit
Deutschland für das Asylverfahren zuständig werden würde, hat die
Ausländerbehörde Göttingen, die für die Durchführung der Abschiebungen
zuständig ist, der Familie eine Hausarrestverfügung geschickt. Sie
sollen nachts zwischen 24.00 und 7.00 Uhr zu Hause bleiben, damit die
Abschiebung durchgeführt werden könne.
Wir werden einem dritten Abschiebeversuch nicht tatenlos zusehen. Eher
werden wir nachts Wachen aufstellen, um die Familie vor der Abschiebung
zu schützen.
Wir fordern das BAMF und die Ausländerbehörde Göttingen dazu auf, diese
Abschiebungen endlich zu unterlassen und für die Familie T. von ihrem
Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen!
Wir fordern die Polizei und die Ausländerbehörde dazu auf ihre Praxis zu
beenden mit Schlüsseln in die Wohnungen von Geflüchteten einzubrechen!
Bleiberecht und gleiche Rechte für alle!
Bündnis gegen Abschiebung, März 2018
*Weitere Infos zur Situation im Lager Harmanli findet ihr unter anderem
unter:
https://www.amnesty.de/2013/11/21/den-grenzen-europas-keine-herzliche-begruessung-fuer-fluechtlinge-bulgarien
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Dienstag, 20. März 2018
Wehe den Besiegten!
che2001, 00:15h
Rund um Afrin sind 200.000 Menschen auf der Flucht, ein ausrastender Mob plündert ihre Habseligkeiten, die "Freie Syrische Armee" benimmt sich wie Mongolenhorden oder Marodeure des Dreißigjährigen Krieges, und die Türkei droht mit Einmarsch in Südkurdistan, von ihnen Nordirak genannt.
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Freitag, 16. März 2018
Never forget My Lai
che2001, 10:03h
50 Jahre ist es nun her, dass US-Truppen in einem wahren Blutrausch ein Massaker verübt haben, dessen öffentliche Dokumentation zum Fanal für die Proteste gegen den Vietnamkrieg wurde.
Es zeigt, dass Verbrechen, wie sie die SS-Einsatzgruppen begangen hatten auch von der Armee eines demokratischen Staates begangen werden können. Bzw. dass die Wurzel dafür in den meisten militärischen Strukturen, wenn nicht in jeder militärischen Struktur angelegt ist.
https://www.n-tv.de/politik/Das-Massaker-von-My-Lai-article20307173.html
Es zeigt, dass Verbrechen, wie sie die SS-Einsatzgruppen begangen hatten auch von der Armee eines demokratischen Staates begangen werden können. Bzw. dass die Wurzel dafür in den meisten militärischen Strukturen, wenn nicht in jeder militärischen Struktur angelegt ist.
https://www.n-tv.de/politik/Das-Massaker-von-My-Lai-article20307173.html
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