Mittwoch, 21. Oktober 2020
USA: Große wissenschaftliche Fachzeitschriften bleiben nicht länger neutral – sie beziehen Position gegen Donald Trump
Laird Harrison, Medscape



Bekannte medizinische und wissenschaftliche Fachzeitschriften haben mit der Tradition gebrochen, sich nicht politisch zu positionieren. In mehreren Editorials fordern sie einen Führungswechsel in Washington, DC.

Einige unterstützen Joseph Biden Jr. in seiner Kampagne, Präsident Donald Trump bei den Wahlen im November abzusetzen.


Dr. Eric J. Rubin

Der Schritt, den mehrere Chefredakteure als beispiellos bezeichneten, ist allerdings auch gefährlich: Er könnte den Ruf von Zeitschriften als unparteiische Größen in der Wissenschaft gefährden. Chefredakteure argumentieren jedoch, dass dieses Risiko gerechtfertigt sei, weil die Trump-Regierung die Arbeit von Wissenschaftlern angreife, den Klimawandel ignoriere und unzureichend auf die COVID-19-Pandemie reagiert habe.

„Es herrscht ein ziemlich einhelliges Gefühl unter den Chefredakteuren von Journalen, aber ich denke, das spiegelt ihre Leser wider, dass die Dinge schlecht gelaufen sind und dass es wichtig ist, dass wir versuchen, die Dinge zu korrigieren“, sagte Dr. Eric J. Rubin, Chefredakteur des New England Journal of Medicine, gegenüber Medscape.

Die derzeitige politische Führung habe gezeigt, dass sie in der Pandemie „gefährlich inkompetent“ sei; sie solle ihre Arbeit nicht fortsetzen dürfen, schrieb Rubin in einem Leitartikel vom 8. Oktober [1]. Die Zeitschrift hatte bislang darauf verzichtet, Trump in ihren Leitartikeln zu nennen.

Auch Science hat kürzlich ein Editorial veröffentlicht. Darin werden Wissenschaftler generell, aber speziell der Kommissar der US Food and Drug Administration (FDA), Stephen Hahn, dazu aufgerufen, Trumps Einmischung in die Entwicklung von COVID-19-Impfstoffen und -Therapien etwas entgegenzusetzen.

Kein Einzelfall: Scientific American , Nature und The Lancet Oncology haben Biden alle namentlich unterstützt, wobei Scientific American feststellte, es handele sich um das 1. Mal in der 175-jährigen Geschichte der Zeitschrift, dass eine Wahlempfehlung abgegeben werde.


Dr Arthur Caplan

Eine Bitte um Stellungnahme von Medscape an das Weiße Haus blieb bislang unbeantwortet.


Gefahren, wenn wissenschaftliche Zeitschriften politisch Stellung beziehen
Dr. Arthur Caplan, Direktor der Abteilung für Medizinische Ethik an der New York University Grossman School of Medicine, warnt gegenüber Medscape vor den Gefahren, wenn wissenschaftliche Journale politische Positionen beziehen. Er erklärt: „Viele würden argumentieren, dass dies nicht das richtige Forum ist. Es gibt viele andere Gelegenheiten, um politische Standpunkte zu vertreten. Es besteht die Möglichkeit, dass die Journale damit selbst die Grenze zwischen Wissenschaft und Politik verwässern, indem sie sich zu Wort melden.“

Caplan hält jedoch selbst auch die Entscheidung der Journale für richtig. Denn sie hätten auch die Pflicht, sich für die Wissenschaft und Wissenschaftler einzusetzen, die von der Trump-Regierung „schikaniert“ würden.

Dr. H. Holden Thorp, Chefredakteur von Science, der ein Editorial zum Thema verfasst hat, berichtet gegenüber Medscape, er sei aus seinem wissenschaftlichen „Schneckenhaus herausgekommen“, als Trump im März twitterte, COVID-19 sei nicht schlimmer sei als die saisonale Grippe. „Ich dachte, der Tweet ‚nur eine Grippe‘ ist unglaublich gefährlich“, sagte Thorp, „denn zu diesem Zeitpunkt wussten wir schon genug aus der Grundlagenforschung, um zu erkennen, was für ein massives Problem dies sein wird.“

Es besteht die Möglichkeit, dass die Journale damit selbst die Grenze zwischen Wissenschaft und Politik verwässern, indem sie sich zu Wort melden. Dr. Arthur Caplan
Science könne zwar keine politischen Kandidaten direkt empfehlen, da die Zeitschrift Teil der gemeinnützigen American Association for the Advancement of Science sei, sagte Thorp. Aber er hat auf seinen 1. Leitartikel eine Reihe weiterer folgen lassen, welche die Trump-Regierung kritisieren. Er hält solche Editorials für genauso effektiv, um Biden zu unterstützen, wie Kampagnen in Zeitungen oder Zeitschriften für die Allgemeinheit.

Sich zu äußern und Stellung zu beziehen, könne auch negative Konsequenzen haben, warnt auch der renommierte Wissenschaftler Prof. Dr. Eric Topol, Chefredakteur von Medscape. Er erinnert sich an die Rückschläge damals, als er begann, vor Problemen mit dem Arthritis-Medikament Rofecoxib (Vioxx®) zu warnen. „Es hat mich gelehrt, dass damit eine Menge Risiken verbunden sind – man hat es, etwa in diesem Fall, dann mit einem sehr großen Unternehmen zu tun, das einen zerlegen will.“ Übrigens: Vioxx® ist damals dann doch im September 2004 weltweit vom Markt genommen.

Wirkung von Editorials
Editorials können jedoch eine Wirkung haben. Zum Beispiel berichtet Topol, dass einige seiner neueren Tweets und Leitartikel ihn in direkte Gespräche mit FDA-Kommissar Hahn und mit Vertretern von Pfizer geführt haben. Und das Science-Editorial schreibt Topol zugute, dass er Hahns Widerstand gegen die Einmischung der Verwaltung gestärkt habe.

Topol, Thorp und Rubin berichten jedoch auch alle, dass sie aufgrund ihrer jüngsten Positionen böse E-Mails und Tweets erhalten haben, daneben aber auch moderate Kritik und viele Glückwünsche.

Wenn wir jetzt nicht jede Karte ausspielen, die wir haben, wann sollen wir es dann tun? Dr. H. Holden Thorp

In der Vergangenheit hielten sich Forscher vielleicht aus Angst davor, staatliche Gelder zu verlieren, lieber am politischen Spielfeldrand auf. Doch seit Trumps Regierung in wissenschaftliche Abläufe eingegriffen habe, hätten sie das Gefühl, dass es nicht mehr viel zu verlieren gebe, so Thorp. „Wenn wir jetzt nicht jede Karte ausspielen, die wir haben, wann sollen wir es dann tun?“

Werden die wissenschaftlichen Zeitschriften zu ihrer Tradition der Neutralität zurückkehren, falls eine neue Regierung mehr Respekt vor der Wissenschaft zeigt?

Caplan jedenfalls vermutet, dies werde der Fall sein, vor allem, wenn neue rechtliche Barrieren erreichtet würden, um Behörden wie die FDA und die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) vor politischem Einfluss zu schützen. „Ich glaube, wir befinden uns in außergewöhnlichen Zeiten, und die Journale wollen keine politischen Foren sein“, sagte er.

Aber Thorp ist sich nicht so sicher, ob sich die Zeitschriften tatsächlich ruhig verhalten sollten. „Ich denke, wenn überhaupt, dann hätten wir in der Vergangenheit ein wenig mehr da draußen sein sollen“, sagt er. Denn das hätte es gebraucht, um Themen mutiger anzusprechen.

Dieser Artikel wurde von Michael van den Heuvel aus www.medscape.com übersetzt und adaptiert.

... link (0 Kommentare)   ... comment


„Sonderrechte für Spahn müssen sofort beendet werden“ – Opposition läuft Sturm gegen Verstetigungspläne
Christian Beneker, Medscape



Dauerhaft mehr Macht für Spahn? Das Bundesgesundheitsministerium und sein Hausherr, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), wollen über eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes die Sonderbefugnisse für den Minister verstetigen. Bereits zurzeit ist es auch ohne Parlamentsbeschluss möglich, dass Spahn in Eigenregie Verordnungen erlässt. Dies wurde im Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, erlassen am 27. März 2020, so festgelegt. Sie werden vom Parlament regelmäßig verlängert. Diese Regelung gilt aber nur bis zum 31. März 2021.

Nun will das BMG per Eilverfahren die bisherige Frist verlängern und deshalb das Infektionsschutzgesetz entsprechend ändern. Doch die Oppositionsparteien protestieren.

„Eine Zumutung für die Gesellschaft“
„Der Entwurf befindet sich noch in regierungsinterner Abstimmung“, teilt das BMG auf Anfrage mit und verweist auf Spahns Äußerungen zum Thema vom Dienstagmorgen. Er verteidigte im ZDF-Frühstücksfernsehen die Gesetzesänderung zu Gunsten des Rechts zur Verordnung durch einen Minister. Es sei nicht „Willkür oder Zufall“, dass der Bund oder die Bundesminister diese Möglichkeit hätten, „sondern das sind vom Bundestag beschlossene Grundlagen“, betonte Spahn.

„Auch die epidemische Lage von nationaler Tragweite ist vom Bundestag beschlossen und seither mehrfach diskutiert worden.“ Spahn sagte, vor allem die Regeln zur Einreise sollten durch die Gesetzesänderung auf eine neue Grundlage gestellt werden. „Gerade bei der Einreise, wo etwa Testpflichten eine Rolle spielen können, um den Eintrag nach Deutschland hinein zu reduzieren, kann dies nur der Bund regeln.“

Im Übrigen betonte der Bundesgesundheitsminister, wie wichtig die parlamentarische Debatte der Corona-Einschränkungen sei. Immerhin gehe es um die „größte Freiheitseinschränkung in der Geschichte der Bundesrepublik“ und um erhebliche Zumutungen für den Einzelnen und die Gesellschaft.

Der Vorstoß Spahns trifft auf erheblich Kritik der Oppositionsparteien im Bundestag. Christine Aschenberg-Dugnus, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, sagt zu Medscape, die von Jens Spahn gewünschte Verlängerung der Sonderrechte sei „äußerst bedenklich“. Die Kompetenz für freiheitsbeschränkenden Maßnahmen müsse „dorthin, wo sie hingehört: ins Parlament.“

Es kann nicht sein, dass wir unser wirtschaftliches und gesellschaftliches Leben weiterhin nur über den Verordnungsweg eines Ministeriums geregelt wird. Christine Aschenberg-Dugnus
Das Parlament in Deutschland sei handlungsfähig. „Dieser Prozess der Entparlamentarisierung auch in Krisenzeiten ist ungerechtfertigt und muss beendet werden. Es kann nicht sein, dass wir unser wirtschaftliches und gesellschaftliches Leben weiterhin nur über den Verordnungsweg eines Ministeriums geregelt wird“, kritisiert Aschenberg-Dugnus.

Zudem sein die Verordnungen nicht immer durchdacht, moniert die Politikerin. „Dies belegen auch die mittlerweile über 60 Gerichtsurteile, welche die vorgenommenen Maßnahmen der Regierung aufgrund mangelnder Verhältnismäßigkeit aufheben.“ In der Tat haben gerade jüngst Gerichte in Niedersachsen und Baden-Württemberg das – allerdings von den Ministerpräsidenten veranlasste – Beherbergungsverbot gekippt.

B90/Die Grünen fordert „interdisziplinären Pandemierat“
Kordula Schulz-Asche, Berichterstatterin für Infektionsschutz in der grünen Bundestagsfraktion, fordert unterdessen einen festeten Regelkatalog. „Wir müssen verstehen, dass diese Pandemie ein Marathon und kein Sprint ist“, erklärt Schulz-Asche.

Wir fordern den Bundesgesundheitsminister schon lange auf, dafür zu sorgen, dass wir die Möglichkeit einer fundierten Auseinandersetzung im Bundestag haben. Kordula Schulz-Asche
„Für die weitere Bekämpfung des Virus ist es überfällig, dass wir einen klaren Regelkatalog schaffen, der dadurch zustande kommt, dass sich stets Parlamente und nicht nur Ministerien damit befassen. Wir fordern den Bundesgesundheitsminister schon lange auf, dafür zu sorgen, dass wir die Möglichkeit einer fundierten Auseinandersetzung im Bundestag haben. Die Zeit der schnellen Lösungen läuft ab, jetzt muss die Stunde der wirksamen Lösungen schlagen!“

Damit Maßnahmen tatsächlich Wirkung entfalten und die Menschen sie nachvollziehen können, „fordern wir einen interdisziplinären Pandemierat, der unsere Arbeit an einer differenzierten Präventionsstrategie begleitet“, so Schulz-Asche. Da nicht nur die Pandemie selbst, sondern auch die Gegenmaßnahmen gesundheitliche, soziale und ökonomische Folgen hätten, „müssen wir für eine wirksame Pandemiebekämpfung mit Augenmaß sorgen. Denn Bevölkerungsschutz funktioniert in einer demokratischen Gesellschaft nur, wenn die Bürgerinnen und Bürger von der Wirkung von Alltagseinschränkungen überzeugt sind“.

Die Sonderrechte für Bundesgesundheitsminister Spahn müssen sofort beendet werden. Die Bundesregierung darf sie nicht entfristen! Dr. Achim Kessler
Dr. Achim Kessler, der gesundheitspolitische Sprecher der Linken-Fraktion erklärt: „Die Sonderrechte für Bundesgesundheitsminister Spahn müssen sofort beendet werden. Die Bundesregierung darf sie nicht entfristen!“ Wenn die Einschränkung von Grund- oder Freiheitsrechten zum Infektionsschutz erwogen würden, dann müsse die Entscheidung darüber „zwingend vom Parlament getroffen“ werden, so Kessler gegenüber Medscape.

Maßnahmen müssten entweder direkt in Form von Gesetzen verabschiedet oder nachträglich parlamentarisch bestätigt werden und nicht verordnet. Eine öffentliche Debatte über die richtigen Maßnahmen im Bundestag sei längst überfällig, um Transparenz für die Bevölkerung herzustellen.

... link (0 Kommentare)   ... comment


Freitag, 16. Oktober 2020
Wer sind die Querdenker?
Ein Forscherteam der Universität Konstanz, SoziologInnen, PolitikwissenschaftlerInnen und HistorikerInnen hat sich mit den CoronamaßnahmenkritikerInnen auseinandergesetzt und kommt zu interessanten Ergebnissen.

(Quelle: FAZ)

„Es handelt sich größtenteils um Bürger, die sich bewusst in eine mediale Parallelwelt begeben haben und die ihr altes Leben vor der Pandemie zurückhaben wollen.“


Bei den „Querdenkern“ gab es keinen programmatischen Gründungsprozess. Und auch in Konstanz durfte auf der Bühne jeder Redner alles sagen. Inhaltlich eint die Querdenker kein einheitliches Programm, es handle sich, so die Forscher, um eine „unstrukturierte, nicht strategisch agierende, offene Bewegung“. Gleichwohl gibt es einige verbindende Überzeugungen: Die staatliche Pandemiepolitik wird vollständig abgelehnt. Kennzeichnend ist eine sehr große Staatsskepsis, wenn nicht sogar eine Staatsphobie. Den „Eliten“ und den etablierten Medien billigen die Demonstranten keinerlei Glaubwürdigkeit zu. „Diese Bewegung ist im Moment eine Misstrauensgemeinschaft, die sich mit Hilfe der sozialen Medien zu einer alternativen Wissensgemeinschaft entwickelt“, sagt der Konstanzer Historiker Sven Reichardt. Außer der gemeinsamen Ablehnung des Mund-Nasen-Schutzes und der Pandemiepolitik gebe es keinen ideologischen Überbau. „Es gibt nur die inhaltliche Klammer, dagegen zu sein, zur Begründung reicht vielen ein einziges Argument aus einem Youtube-Video“, sagt Sebastian Koos.


Auch der Historiker Reichardt findet den Umgang der Querdenker mit Wissen und wissenschaftlichen Erkenntnissen äußerst irritierend. Sie versuchten erst gar nicht, sich systematisch an der wissenschaftlichen Diskussion über die Pandemie zu beteiligen. „Die Teilnehmer der Querdenker-Demonstrationen suchen sich im Internet nur die Informationen, die zu ihren Vorstellungen passen. Sie klicken sich durchs Netz auf der Suche nach Argumenten. Dabei verfügen die meisten über eine geringe Irritationsfähigkeit und eine große Selbstsicherheit.“ Dieses, wie Reichardt sagt, selbstreferentielle „knowledge empowerment“ sei ein neues Phänomen. Erst die sozialen Medien und vor allem Youtube hätten einen solchen Umgang mit Wissen ermöglicht. Er sei bei seinen Interviews immer wieder auf drei „Erweckungserlebnisse“ gestoßen: die Videos des emeritierten Mainzer Virologen Sucharit Bhakadi, der die tödliche Gefahr des Coronavirus bestreitet, dann die aus Sicht der Bewegung verfälschende Berichterstattung der etablierten Medien über die Berliner Großdemonstration im August sowie deren angeblich willfährige Übernahme von Regierungsmeinungen. „Die Mühe, ausführlich zu begründen, warum sie zum Beispiel die Position Bhakdis überzeugender finden als die des Virologen Christian Drosten, machen sich die meisten Querdenker ja gar nicht“, sagt Reichardt.


Andere soziale Bewegungen wie die Friedens- oder die Anti-Atomkraft-Bewegung hätten sich, um eine politische Diskussion überhaupt führen zu können, eine gemeinsame, gründlich erarbeitete alternative Wissensbasis geschaffen. Nur deshalb gebe es bis heute zum Beispiel das Freiburger Öko-Institut.


Auch Reichardt sieht Rechtsextremisten eher als Randphänomen der „Querdenker“, er hält es für falsch und sogar gefährlich, die Bewegung zu stigmatisieren und zu dämonisieren. „Wenn es weiterhin ein liberales Management der Pandemie geben soll, dann müssen die Politiker auf ein gewisses Maß an bürgerlicher Selbstverantwortung, auf die Rücksicht gegenüber Schwachen und die Akzeptanz ihrer Maßnahmen bauen können“, sagt Reichardt. Die Bereitschaft in der Bevölkerung, sich impfen zu lassen, sei schon jetzt dramatisch zurückgegangen. „Man muss vor allem versuchen, den totalen Vertrauensverlust in die Medien zu verstehen, sonst haben wir bald ein Problem.“

... link (8 Kommentare)   ... comment


Dienstag, 13. Oktober 2020
Immer noch: Es lebe der Aufstand!
https://www.youtube.com/watch?v=lQ__E_3st1E


https://www.youtube.com/watch?v=tZ228CKcPgs

https://www.youtube.com/watch?v=T5BllldNrf4


https://www.youtube.com/watch?v=O05gkwFS6Ts

https://www.youtube.com/watch?v=p0EwgS2wkR4

... link (0 Kommentare)   ... comment


Sonntag, 27. September 2020
40 Jahre ist es her -Bombenanschlag auf das Oktoberfest
Der Kniefall und die klaren Worte von Söder sind zumindest ein richtiges Zeichen und waren lange überfällig. Das ändert aber nichts daran, dass geheimdienstliche Strukturen allem Anschein nach mit denen der Neonazis verwoben sind. Ich kann mich auch daran erinnern, dass nach dem Attentat Angehörige der Wehrsportgruppe Hoffmann im Fernsehen interviewt wurden und erklärten, sie seien vor allem Antikommunisten und würden den Widerstand für den Fall einer Invasion des Osten vorbereiten, und das fanden damals so manche Normalbürger gut - man war im Kalten Krieg. Es gab 1982 ein Manöver des BGS auf dem Truppenübungsplatz Sennelager, wo die Niederschlagung eines Aufstands streikender Arbeiter mit Schützenpanzerwagen, Sturmgewehren und panzerbrechender Munition trainiert wurde, und zur Einsatzdoktrin gehörte, dass für einen solchen Fall Neonazis als Verbündete anzusehen seien.

Die Wehrsportgruppe Hoffmann war auch nicht die einzige ihrer Art. In der Nähe von Göttingen gab es den Stahlhelm HannMünden, und ob und wann der sich wirklich auflöste weiß niemand so genau - vor dem Gutshof eines ihrer Chefs standen auch noch in den Neunzigern öfter mal Kübelwagen.

https://www.br.de/nachricht/rechtsaussen/oktoberfestattentat-nsu-netzwerke-100.html

... link (4 Kommentare)   ... comment


Sonntag, 20. September 2020
Scientific American gibt Wahlempfehlung für Biden
Zum ersten Mal in seiner Geschichte hat das führende Wissenschaftsmagazin eine Wahlempfehlung gegeben. Begründung: Es sei wissenschaftlich nachgewiesen dass Trump den USA schadet.

... link (0 Kommentare)   ... comment


Donnerstag, 17. September 2020
Abschreckung
Es heißt, Kriminelle ließen sich am Ehesten durch Abschreckung vom Begehen neuer Straftaten abhalten.


Wie könnte man das besser als mit Nazis in Uniform?

... link (9 Kommentare)   ... comment


Donnerstag, 6. August 2020
Heute vor 75 Jahren
Vor wenigen Tagen ereignete sich die größte konventionelle Explosion, die es jemals in einer Stadt gegeben hat. Vor 75 Jahren war es die erste nukleare, die nicht nur zahllose Menschenleben kostete - das einzige Lebewesen, das im Zentrum der Explosion überlebte war ein Bonsai - sondern ein neues Zeitalter einleitete.

https://www.youtube.com/watch?v=7coD3oeAve4

... link (12 Kommentare)   ... comment


Mittwoch, 5. August 2020
COVID-19: Menschen mit Behinderungen legen Verfassungsbeschwerde wegen Triage-Empfehlungen ein – und fordern gesetzliche Regeln
Christian Beneker, Medscape



COVID-19-Pandemie und nicht ausreichend Ressourcen – dies war die Angst im März/April. Wer soll dann noch behandelt werden und wer nicht? Eine Gruppe von 9 Menschen mit Behinderungen hat nun Verfassungsbeschwerde wegen gesetzgeberischen Unterlassens eingelegt. Denn der Gesetzgeber hätte angesichts der möglichen Versorgungskrisen auf deutschen Intensivstationen das Verfahren im Falle von Versorgungsengpässen gesetzlich regeln müssen, so der Vorwurf.

„Wir werfen dem Gesetzgeber vor, dass er untätig blieb angesichts einer nicht auszuschließenden Situation, in der die medizinischen Ressourcen nicht ausreichen könnten“, sagt der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein, der die Beschwerdeführer vertritt, zu Medscape.

Wir werfen dem Gesetzgeber vor, dass er untätig blieb angesichts einer nicht auszuschließenden Situation, in der die medizinischen Ressourcen nicht ausreichen könnten. Dr. Oliver Tolmein
Hintergrund dieser Beschwerde sind die Entscheidungen, die Ärzte in Italien oder Spanien während der ersten Corona-Welle darüber treffen mussten, welche Patienten noch beatmet werden konnten und welche nicht. Die Ärzte waren gezwungen zu rationieren und dabei nach irgendwelchen Kriterien zu entscheiden – nach der Reihenfolge des Eintreffens der Patienten nach dem Motto ‚first come, first serve‘ oder nach Komorbiditäten, der Überlebenswahrscheinlichkeit oder einfach nach ihrem Alter, so der Medizinethiker Prof. Dr. Georg Marckmann von der Universität München zu Medscape.

Wer wird noch beatmet und wer nicht?
Um ähnlich ungeregelte Entscheidungen auf deutschen Intensivstationen zu vermeiden und den Ärzten mehr Sicherheit zu geben, hatte sich die Deutsche interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) der Sache angenommen (wie Medscape berichtete). Marckmann hat an dem Text mitgearbeitet.

Die DIVI und 7 weitere Fachgesellschaften hatten bereits im Frühjahr Triage-Kriterien zur Behandlung von Corona-Patienten aufgestellt. „Wir wollten die Kolleginnen und Kollegen auf den Intensivstationen mit der schweren Situation nicht allein lassen“, so Marckmann zu Medscape. Denn am Schluss sind sie es, die entscheiden müssen: Welche Patienten werden im Zweifel noch intensivmedizinisch behandelt werden und welche palliativmedizinisch, wenn die Betten knapp werden.

Das Papier, das die Verbände vorlegelegt hatten, hat nun aber die 9 Menschen mit Behinderungen, den Anwalt Tolmein sowie als Unterstützung die Behindertenrechts-Organisation AbilityWatch auf den Plan gerufen.

Man dürfe es nicht den Fachgesellschaften überlassen, nach welchen Kriterien auf Intensivstationen im Zweifel über Leben und Tod entschieden werde, so Tolmein. „Das ist eine gesellschaftliche Entscheidung, und da muss der Gesetzgeber ran.“

Auch Kritik an Triage-Kriterien
Tolmein kritisiert aber nicht nur die Untätigkeit des Gesetzgebers, sondern auch die Triage-Kriterien des DIVI-Papiers. Denn darin wird die „klinische Erfolgsaussicht einer Intensivtherapie zum aktuellen Zeitpunkt“ als das wesentliche Kriterium einer Priorisierung festgelegt. Da als Kriterien für geringere Erfolgsaussichten neben Komorbiditäten auch „Gebrechlichkeit“ benannt werden, zu denen auch Behinderungen zählen, würde die Richtlinie zu einer mittelbaren Benachteiligung von Menschen mit entsprechenden Behinderungen führen, so Tolmein.


Der Behandlungsanspruch von Menschen mit Behinderungen ist in genau dem gleichen Maße zu berücksichtigen und zu gewähren, wie das bei Menschen ohne Behinderung der Fall ist. Dr. Oliver Tolmein
Rechtlich sei maßgebend, „dass der Behandlungsanspruch von Menschen mit Behinderungen in genau dem gleichen Maße zu berücksichtigen und zu gewähren ist, wie das bei Menschen ohne Behinderung der Fall ist“, schreibt Tolmein. Eben dieses Kriterium werde in der DIVI-Richtlinie nicht eingelöst.

Triage auf der Intensivstation – werden Behinderten benachteiligt?
Anders sieht dies Prof. Dr. Gunnar Duttge vom Zentrum für Medizinrecht an der Georg-August-Universität Göttingen und Mitautor der DIVI-Leitlinie: „Menschen mit Behinderung haben einen verfassungsmäßigen Anspruch, wegen ihrer Behinderung nicht benachteiligt zu werden“, betont er laut einer Pressemeldung der DIVI. „Menschen mit Behinderungen haben aber keinen Anspruch, von Limitationen verschont zu bleiben, die für alle gleichermaßen gelten. Es soll ja eine Gleichbehandlung aller erzielt werden.“

Menschen mit Behinderungen haben aber keinen Anspruch, von Limitationen verschont zu bleiben, die für alle gleichermaßen gelten. Prof. Dr. Gunnar Duttge
Die entscheidende Frage bei einer Triage sei, welcher Patient jetzt und hier eher überleben würde, so Prof. Dr. Uwe Janssens, Präsident der DIVI. Die Orientierung an der prognostizierten Überlebenswahrscheinlichkeit stelle sicher, „dass für den Fall, dass wegen fehlender Ressourcen wirklich nicht mehr alle Menschen behandelt werden können, zuerst diejenigen nicht weiter behandelt werden, die trotz bester intensivmedizinischer Therapie mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit sterben würden.“ Diese Patienten würden dann palliativmedizinisch versorgt.

Auch DIVI fordert gesetzliche Grundentscheidung
Die Kritik Tolmeins am Gesetzgeber indessen teilt auch die DIVI. „Die bestehende Rechtsunsicherheit, welche Kriterien im Fall einer Pandemie bei der Verteilung knapper medizinischer Ressourcen maßgeblich sein sollen, ist für die Ärzteschaft eine unzumutbare Belastung“, so Leitlinien-Mitautor Prof. Dr. Jochen Taupitz. Er ist Ordinarius für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Mannheim und Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer. „Die Forderung nach einer gesetzlichen Grundentscheidung ist nachdrücklich zu unterstützen“, so Taupitz.

Die Forderung nach einer gesetzlichen Grundentscheidung ist nachdrücklich zu unterstützen. Prof. Dr. Jochen Taupitz
Daran scheint aber der Gesetzgeber derzeit kein Interesse zu haben. Bereits im April hat die Behindertenpolitikerin der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, Corinna Rüffer, eine gesetzliche Regelung gefordert und eine entsprechende schriftliche Anfrage an die Bundesregierung gestellt.

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zu diesen medizinethischen Fragen besteht nicht. Dr. Thomas Gebhart
Die Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart fiel eindeutig aus: Die medizinischen Kriterien der DIVI könnten Orientierungshilfe bieten. „Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zu diesen medizinethischen Fragen besteht nicht.

... link (8 Kommentare)   ... comment


Freut Euch nicht zu früh!
Harvard, MIT, Johns Hopkins University, Princeton, Cornell, Yale, Berkeley, das ist das Amerika mit dem unsereins in der Kontaktzone steht. Es ist dies nicht das Amerikas der Rednecks und des Bible Belt.

https://www.tagesspiegel.de/politik/unsinn-ist-die-groesste-waffe-des-us-praesidenten-donald-trump-wird-abgewaehlt-freut-euch-nicht-zu-frueh/26056280.html

... link (2 Kommentare)   ... comment