Montag, 29. Juni 2009
Wie Faustus und Mephisto saß ich hier, die Teufelskanzel unter mir


Und habe jetzt meine persönliche Bestzeit geschafft: Rauf auf den Brocken in 1 Stunde 20 Minuten bei extremer Schwüle. Die Kondition sollte wohl reichen für die Berge.




Der Anblick des Urwaldes lässt mich verstehen, welche Stimmungen Caspar David Friedrich wohl so umtrieben. Es sollte auch gar nicht verwundern, wenn sich da tatsächlich Hexen herumtrieben, und Fremderes. Z.B. Gnome und Trolle, oder Hobbitse, mit seltsame Grammatik sprechse. Noch früher beherbergte ein solcher Wald sicher auch einen Drachen.









Nun, für den Drachen gibt es einen modernen Ersatz, wenn der anderswo auch schon wieder geradezu dinomäßig antiquiert wirkt.

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Heute vor 15 Jahren: Halim Dener von der Polizei erschossen
Ich hatte es ja selbst einmal erlebt, dass ich bei einer Sprühaktion festgenommen wurde und zu hören bekam: "Wenn Sie zu fliehen versuchen, machen wir von der Schusswaffe Gebrauch!". Nun, für Nicht-Deutsche ist das Gefährdungspotenzial noch einmal anders gelagert. Kein Wunder, weil für die Staatshüter ja auch de facto kein ernsthaftes Verurteilungsrisiko besteht.

Kein Vergeben, kein Vergessen!


http://www.nadir.org/nadir/initiativ/isku/hintergrund/verbot/2003/ausstellung/gefallene/03.htm

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Es kreucht und fleucht oder das große Krabbeln
Es ist ja immer wieder beeindruckend, was für ein Biotop der wunderbare Garten ist (wobei seine Eleganz aus dem Hause Felis familiaris heute morgen bei der Inspektion seiner Ländereien die Besitzverhältnisse eindeutig klargemacht hatte), er bietet Elstern, Amseln und Meisen, Mäusen, Spitzmäusen, Eichhörnchen und Fledermäusen eine Heimat. Trotzdem, über diesen Gast (oder gar Bewohner?) war ich dann doch erstaunt

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Unser täglich Rassismus gib uns heute, diesmal: neue Wege im Emsland
Der Landkreis Emsland hat einer Flüchtlingsfamilie einen Bescheid zugestellt, nach dem
die Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis trotz Vorliegens einer Arbeit
und Erfüllung der übrigen Bedingungen der gesetzlichen
Bleiberechtsregelung mit der Begründung abgelehnt wird, die Familie sei
"sozial" nicht integriert, weil die Kinder die Sonderschule besuchten
bzw. besucht hätten und die Eltern es an einer adäquaten Förderung der
Kinder fehlen ließen.

Dabei geht es offenbar nur um das jüngste Kind: Der älteste Sohn hat
eine Arbeit und ein Bleiberecht bereits erhalten, die zweitgeborene
Tochter hat eine Familie gegründet und ist weggezogen, die drittgeborene
Tochter hat auf dem Umweg über BVJ und Berufseinstiegsklasse den
Hauptschulabschluss erreicht. Auch dem vierten Kind wird kein
gravierendes Fehlverhalten vorgeworfen. Kein Familienmitglied ist jemals
straffällig geworden, der tatsächliche Schulbesuch der Kinder wurde
nachgewiesen. Beurteilt und bewertet werden die Kopfnoten ("entspricht
sein Sozialverhalten den Erwartungen mit Einschränkungen"), der Besuch
der Sonderschule und die Weigerung der Eltern, sich von der
Ausländerbehörde - als Bedingung für eine Aufenthaltserlaubnis - zu
einem Nachhilfeunterricht verpflichten zu lassen.

Es mag dahin gestellt bleiben, ob eine mangelnde Bildungsorientierung
der Eltern oder das deutsche Schulsystem die Hauptverantwortung dafür
trägt, dass viele Flüchtlingskinder in Sonderschulen landen. Bislang
galt jedenfalls ein Sonderschulbesuch noch nicht als Ausschlussgrund. Im
Rahmen der Sozialauslese über die Altfallregelung geht der Landkreis
Emsland neue Wege.

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