Mittwoch, 2. Juni 2021
Gesetz zur bedarfsgerechten Versorgung bei Psychotherapien: Verbände laufen Sturm ? das sind ihre Kritikpunkte
Ute Eppinger, Medscape


?Rasterpsychotherapie?, ?holzschnittartig?, ?Rationierung? und ?Behandlung nach Tabelle? ? psychotherapeutische Verbände laufen Sturm gegen den Änderungsantrag 49 zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Der Antrag sieht vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft, wie die Behandlung von psychisch kranken Menschen orientiert am Schweregrad der Erkrankung bedarfsgerecht sichergestellt werden kann. Abhängig von der Diagnose könnte möglicherweise vorab festgelegt werden, wie lange eine Psychotherapie dauert.

Voraussichtlich Anfang Juni wird im Bundestag über den Gesetzentwurf abgestimmt. Kritiker befürchten, dass Therapien damit stärker reglementiert und der Zugang erschwert werden könnte. Die Wogen um diese Pläne schlagen hoch, die Petition ?Keine #Rasterpsychotherapie, Herr Spahn? des Schriftstellers und Autors von ?Depression abzugeben?, Uwe Hauck, hat bislang mehr als 187.000 Unterzeichner.

Bereits der 2. Anlauf der Reform
?Mich lässt das etwas ratlos zurück. Das ist der zweite Versuch des Bundesgesundheitsministeriums die psychotherapeutischen Ressourcen ? die ja nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen ? bedarfsgerecht zu steuern. Und jedes Mal verursacht das einen riesigen Proteststurm?, sagt Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Direktor des Zentrums für Psychische Gesundheit am Klinikum Ingolstadt und Präsident der DGPPN.

Das ist der zweite Versuch des Bundesgesundheitsministeriums die psychotherapeutischen Ressourcen ? die ja nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen ? bedarfsgerecht zu steuern. Prof. Dr. Thomas Pollmächer
Bereits 2018 hatte das BMG im Rahmen des Termin- und Servicegesetzes (TSVG) versucht, die Versorgung für psychisch kranke Menschen zu steuern. Eine im Oktober 2018 von den Psychotherapeuten-Verbänden initiierte Petition an den Bundestag hatte das verhindert.

Der Änderungsantrag 49 sieht nun vor, dass der G-BA bis 31. Dezember 2022 die psychotherapeutische Versorgung dahingehend prüfen soll, dass die Behandlung der psychisch kranken Versicherten orientiert am Schweregrad der Erkrankung bedarfsgerecht sichergestellt wird. ?Da kann doch eigentlich keiner etwas dagegen haben?, sagt Pollmächer.

Gestuftes Konzept für die psychotherapeutische Versorgung
Denn klar sei: Die Psychotherapie als Behandlungsmethode stehe nicht grenzenlos zur Verfügung. Dabei wurden die Kapazitäten deutlich aufgestockt. Gab es im Jahr 2012 rund 20.000 Psychotherapeuten, waren es 2019 über 28.000. ?Das ist eine Zunahme um 63%?, so Pollmächer. Entspannt hat sich die Situation allerdings nicht, die Wartezeiten auf eine Psychotherapie sind nach wie vor lang: ?Man sieht auch: Wo es viele Psychotherapeuten gibt, da gibt es auch eine große Nachfrage nach Psychotherapie?, berichtet Pollmächer.

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Lizenz zum Gelddrucken: Dem Abrechnungsbetrug mit Schnelltests soll ein Riegel vorgeschoben werden, doch wie?
Ute Eppinger, Medscape


Sind Stationen für Schnelltests auf COVID-19 ein Einfallstor für Abrechnungsbetrug? Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung Ende Mai zeigen, dass in Teststationen Schnelltests über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) abgerechnet wurden, ohne dass diese Tests tatsächlich durchgeführt wurden. Das System, so der Rechercheverbund, lade zum Abrechnungsbetrug ein. Das es bessere Kontrollen braucht, darüber herrscht Einigkeit. Aber eine durchschlagende Idee zum Wer und Wie scheint noch nicht gefunden.


Das Managementversagen im Bundesgesundheitsministerium habe ?inakzeptable Ausmaße angenommen?, kritisiert Carsten Schneider, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion. Die Grünen verlangen, dass die Testverordnung nachgebessert wird. Die FDP drängt auf einen Sonderermittler.

?Dass Schnelltests kommen würden, war keine Überraschung. Deshalb ist es so erschreckend, dass die Bundesregierung sich offenbar keine Gedanken über die Abrechnungen gemacht hat?, konstatierte FDP-Gesundheitspolitiker Prof. Dr. Andrew Ullmann. Grünen-Gesundheitspolitiker Dr. Janosch Dahmen sieht die Verantwortung bei der Task-Force der Minister Spahn und Scheuer, die für den Aufbau der Testzentren zuständig war. ?Es war und ist richtig, dass wir sehr zügig und flächendeckend, kostenlose Schnelltests verfügbar gemacht haben. Aber es hätte nicht nur Schnelligkeit, sondern auch Sicherheit und Seriosität gebraucht?, sagt Dahmen.


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sicherte zu, die Vorgänge sehr ernst zu nehmen und kündigte ?stichprobenartig mehr Kontrollen an?. In der Sendung Anne Will am Sonntagabend sagte er aber auch, dass man aus Berlin heraus die Testzentren nicht kontrollieren könne. ?Gerade bei den privaten Dienstleistern? brauche es offenkundig zusätzliche Kontrollen. Das sei nur durch die Gesundheitsämter vor Ort möglich.

Strengere Überwachung ? aber durch wen?
Sehr schnell sollen jetzt strengere Überwachungsvorgaben gemacht werden ? darauf haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag geeinigt. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kündigte nach der Konferenz der Gesundheitsminister an, dass mögliche Betrügereien in Teststationen ?mit aller Härte? bekämpft werden sollen. Bayern hat derzeit den Vorsitz in der Gesundheitsministerkonferenz. Die Länder sollen mit den Kommunalverbänden und den KVen als Test-Abrechnungsstellen über konkrete Maßnahmen sprechen.

Erwogen wird etwa, den KVen bei der Abrechnung von Schnelltests zu ermöglichen, geltend gemachte Sachkosten mit der Zahl der abgerechneten Tests zu vergleichen. Dabei würde dann beispielsweise auffallen, wenn nur 200 Testkits abgerechnet wurden und dann aber 400 angeblich vorgenommene Tests. Die Teststellen könnten den KVen zudem ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben müssen, damit Finanzämter abgerechnete Tests mit angegebenen Umsätzen abgleichen können.

Außerdem könnten die Testzentren verpflichtet werden, eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes vorzulegen, dass sie Tests ordnungsgemäß vornehmen. Geplant ist laut Spahn auch, dass Testzentren künftig weniger abrechnen können, weil die Marktpreise gesunken seien. Der Zielwert liege bei unter 10 Euro. Auch eine nachträgliche Kontrolle sei vorgesehen: Die Unterlagen von Anbietern können dann bis Ende 2024 überprüft werden. Doch wer soll kontrollieren? Kommunen und ihre Gesundheitsdienste winken ab, die KVen ebenfalls.

KBV: Nur formale Aspekte können geprüft werden
Die KVen führen die Abrechnung nach der Testverordnung durch und prüfen dabei die Vollständigkeit der erforderlichen Abrechnungsangaben und die Einhaltung der Formvorgaben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt dazu klar, dass die KVen ?einzig gemäß der entsprechenden Verordnung des Bundes die monatlichen Meldungen der entstandenen Kosten der registrierten Testanbieter entgegen? nehmen.

?Überprüfen können sie ausschließlich formale Aspekte. Mehr ist nicht möglich, da die übermittelten Angaben der Anbieter keinen Bezug zu getesteten Personen aufweisen dürfen?, heißt es in der KBV-Stellungnahme weiter.

Bessere Kontrollen fordert auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB): Die Kontrollpraxis solle auf jeden Fall geändert werden. Allerdings sei die Vereinigung ?ein Organ der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und keine staatliche Kontroll- oder gar Ermittlungsbehörde?. Sie könne daher Prüfungen nur ?in einem sehr begrenzten Rahmen durchführen?.

Und die Gesundheitsämter?
Die fachliche Kontrolle, wer solche Bürgertests durchführen kann und über die korrekte Durchführung, obliege den Gesundheitsämtern, schreibt die KBV. Die allerdings sind mit der Kontaktnachverfolgung nach wie vor ausgelastet, wie kommunale Vertreter deutlich machen.

?Wir als Kommunen können flächendeckende Überprüfungen jedenfalls nicht leisten, zumal die Gesundheitsämter in die Abrechnungsfragen nicht eingebunden sind?, sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, in der Saarbrücker Zeitung . ?Der Bund ist als Auftraggeber gefordert, bei den kostenlosen Bürgertests für eine angemessene Kontrolle zu sorgen. Die Gesundheitsämter der Kommunen können das nicht auch noch tun, die sind schon völlig überlastet?, sagt auch Gerd Landsberg vom Städte- und Gemeindebund (DStGB). Und Landkreistag-Präsident Reinhard Sager stellt klar: ?Gesundheitsämter sind keine Buchprüfer.?

Der Bund ist als Auftraggeber gefordert, bei den kostenlosen Bürgertests für eine angemessene Kontrolle zu sorgen.
Die Gesundheitsämter prüfen bei den Testzentren die per Verordnung festgelegten strukturellen und personellen Vorgaben und stellen die Eignung fest. Wirtschaftlich überprüfen können die Gesundheitsämter die Zentren aber nicht: ?Das ist gemäß Testverordnung nicht Aufgabe der Gesundheitsämter, d.h. sie dürfen das gar nicht, denn es gibt keine Rechtsgrundlage dafür?, betont auch Dr. Elke Bruns-Philipps, Leiterin der Abteilung 4 des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes und Stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BVÖGD), im Gespräch mit Medscape.

Werden nicht geleistete Tests abgerechnet, liegt Abrechnungsbetrug und damit ein Fall von Wirtschaftskriminalität vor. ?Gesundheitsämter sind keine Ermittlungsbehörden für Wirtschaftskriminalität?, stellt Bruns-Philipps klar.

?Wenn ich Bundesgesundheitsminister Spahn richtig verstehe, sollen die KVen künftig die Abrechnungen stärker auf Plausibilität prüfen. Das heißt beispielsweise: Wie viele Tests wurden angeschafft, wie viele abgerechnet, wie viele Mitarbeiter arbeiten in einem Testzentrum, wie viele Tests können sie an einem Tag/ in einer Woche durchgeführt haben. Arbeiten im Testzentrum z.B. 5 Mitarbeiter 8 Stunden lang, es wird aber angegeben, dass am Tag 1.000 Leute getestet wurden, dann kann das nicht stimmen.?



Stichproben hätten etwa an einer Teststelle in Köln ergeben, dass anstatt 70 wirklich vorgenommener Tests fast 1.000 abgerechnet worden seien. Ähnliches hätten Stichproben unter anderem in Essen und in Münster gezeigt.

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität in Bochum ermittelt laut Münsterlandzeitung gegen ein Bochumer Unternehmen, das an mehreren Standorten Teststellen betreibt und durchsuchte deren Geschäftsräume und Privatwohnungen.

Im oberbayerischen Miesbach ermittelt die Polizei wegen des Verdachts auf Betrug bei Schnelltests. Auch in Hessen sind nach Angaben des Landeskriminalamts (LKA) 2 mögliche Betrugsfälle registriert worden. Ist das womöglich nur die Spitze des Eisbergs? Johannes Nießen, der das Kölner Gesundheitsamt leitet, fürchtet jedenfalls, dass ?noch weitere Fälle uns in Zukunft beschäftigen werden?.

So leicht ist der Betrug möglich
Seit Anfang März sieht die Corona-Testverordnung des Bundes Bürgertests vor. Der Bund übernimmt die Kosten für mindestens einen Test pro Woche und die Zentren erhalten 18 Euro pro Test. Überwacht wird das Procedere aus Datenschutzgründen allerdings kaum ? in der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 8. März heißt es: ?Die zu übermittelnden Angaben dürfen keinen Bezug zu der getesteten Person aufweisen.?

Die Testzentren müssen auch nicht nachweisen, dass sie überhaupt Antigentests eingekauft haben. Es reicht, wenn sie den KVen die Zahl der Getesteten ohne Beleg übermitteln. In den Monaten April und Mai wurden insgesamt 660 Millionen Euro überwiesen, so der Rechercheverbund.

Woge der Kritik
Die Wogen über zu Unrecht abgerechnete Schnelltests schlagen hoch: ?Herr Minister Jens Spahn, wir Hausärzte bekommen ca. 40 Euro/Quartal und Patient und müssen Regresse fürchten. Private Testzentren, die wie Pilze aus dem Boden schießen, scheinen offensichtlich zu betrügen und erhalten 18 Euro/Test, ohne Prüfung. Irgendwas läuft extrem schief?, twittert etwa Hausarzt DocHollywood.

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"Kein Grund zur eiligen Impfung von Kindern und Jugendlichen": Experten-Papier argumentiert gegen voreiligen ?Aktionismus?
Michael van den Heuvel, Medscape


Nach der Aufhebung von Impfprioritäten und nach der 1. Zulassungserweiterung eines COVID-19-Vakzins auf mRNA-Basis durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) wird die Forderung, Kinder und Jugendliche zu impfen, lauter. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat bekanntlich beim letzten Impfgipfel angekündigt, Jugendlichen ab 12 Jahren ab dem 7. Juni entsprechende Angebote zu unterbreiten. Auch die Ständige Impfkommission (STIKO) könnte sich diese Woche dazu äußern.

Nicht alle Experten teilen die Euphorie. In einem Preprint haben Prof. Dr. David Martin von der Universität Witten/Herdecke und Kollegen kritisch mit der Thematik auseinandergesetzt [1].

?Weil Corona für die allermeisten, auch die meisten kranken Kinder und Jugendlichen keine ernsthafte Bedrohung darstellt und weil sich die Erwachsenen jetzt gut schützen können, haben wir keinen Grund zur eiligen Impfung von Kindern und Jugendlichen?, sagt Martin der FAZ (Paywall). ?Beides, COVID-19 und die Impfungen, haben Risiken, und die müssen gut miteinander abgewogen werden.?

Die Daten zur Effektivität sind vorläufig und die zur Sicherheit der Impfung in dieser Altersgruppe noch unvollständig. Prof. Dr. David Martin
Seine Einschätzung zum BioNTech/Pfizer-Vakzin: ?Die Daten zur Effektivität sind vorläufig und die zur Sicherheit der Impfung in dieser Altersgruppe noch unvollständig.? Bis es weitere Daten gibt, fordert der Experte, Kinder, Jugendliche und deren Eltern ?vom gesellschaftlichen Druck, sich zu impfen, zu befreien?. Im Preprint erklärt er zusammen mit seinen Koautoren die Argumentation im Detail. Grundlage ist eine systematische Literaturrecherche.

Profitieren Kinder und Jugendliche selbst von COVID-19-Impfungen?
Kinder erkranken laut Übersichtsartikel selten so schwer an COVID-19, dass sie stationär behandelt werden müssen. Dazu ein Blick auf Deutschland. Von allen Hospitalisierungen in 2021 (n = 97.985) fielen 925 (0,9%) auf 0- bis 4-Jährige und 725 (0,8%) auf 5- bis 14- Jährige. Seit Beginn der Pandemie sind von rund 14 Millionen Kindern und Jugendlichen etwa 1.200 im Krankenhaus (< 0,01%) behandelt worden, und es gab 4 Todesfälle (< 0,00002%). Zum Vergleich: Im Jahr 2019 sind allein 55 Kinder bei Verkehrsunfällen gestorben.

Auch das systemische Inflammationssyndrom (PIMS) bei Kindern, über das so viel berichtet wurde, ist in dieser Altersgruppe eigentlich selten. Im PIMS-Register der Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie wurden bis zur Kalenderwoche 16/2021 genau 281 Kinder und Jugendliche erfasst. Es gab keinen Todesfall. 43,6% der Patienten hatten bei der Entlassung aus ihrer stationären Behandlung noch Beschwerden und bei 6,5% gab es Folgeschäden.

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Kein Gift, aber ?Kaffeesatz? im Magen: Ein Pathologe über Napoleons Todesursache und des Kaisers Hosenbund als Indiz
Interview: Nathalie Matter



Zum 200. Todestag von Napoleon (gest. 5. Mai 1821) erzählt Alessandro Lugli vom Institut für Pathologie der Universität Bern, wie er die historisch verbriefte Todesursache Napoleons ? einen Magenkrebs ? bestätigen konnte. Ein Interview über Arsen, Napoleons Hosenbundweite und kreative Herangehensweisen.1


© Dr. Alessandro Lugli

Herr Lugli, Sie haben sich intensiv mit Napoleon befasst, vor allem mit seiner Todesursache. Wie kamen Sie eigentlich auf Napoleon?

In den Siebzigerjahren spielte ich immer mit kleinen Soldatenfiguren und erhielt von meinen Eltern ein Napoleon-Set und Kinderbücher wie ?So lebten sie zur Zeit des grossen Napoleon?. Mit der Zeit wurde eine kleine Bibliothek daraus, die immer grösser wurde ? mittlerweile besitze ich über 1.000 Bücher zu Napoleon.

Was fasziniert Sie an ihm?
Ich denke, es ist vor allem die Meritokratie. Er sagte immer: ?In meiner Armee hat jeder Soldat den Marschallstab im Rucksack.? Das heißt: jeder kann in seiner Armee Marschall werden, unabhängig von der Herkunft, vom Stand ? beurteilt wird die Leistung. Wenn jemand gut arbeitet, ist es auch richtig, dass er dafür belohnt wird.

Ich habe von Bekannten aus Frankreich gehört, dass man in der Schule über ihn lernt: ?Le général Bonaparte était bon, l?empéreur Napoléon un peu moins? (?Der General Napoleon war gut, der Kaiser Napoleon eher weniger.?). Ich denke es ist wichtig, dass er durch die Augen der heutigen Gesellschaft historisch objektiv beurteilt wird. Gewisse Dinge hat er gut gemacht, und es gibt ganz klar Dinge, die er schlecht gemacht hat.

Auch die Napoleon-Expertinnen und -Experten in Frankreich sind der Meinung, dass es ein ?gesundes Bild? von ihm braucht: Verherrlichung ist schlecht, aber Verteufelung ebenso.


Nun konnte sich trotz des offiziellen Autopsie-Berichts von Napoleons Leibarzt sehr lange die These halten, Napoleon sei vergiftet worden. Wie kam es dazu?
Die Vergiftungsthese beruht auf einer Publikation von 1961 im Journal Nature. In einem Haarbüschel von Napoleon wurde eine erhöhte Arsenkonzentration gefunden. Das ist erst einmal nur ein Fakt und heißt noch gar nichts.

Eine historische Betrachtung aufgrund seiner Memoiren ergab dann, dass Napoleon angeblich eine Affäre mit der Frau seines Exilgefährten hatte, mit Albine de Montholon. Ihr Mann, der Génréral de Montholon, sei eifersüchtig gewesen und habe Napoleon dann langsam chronisch vergiftet. Dies mit der Unterstützung des britischen Gouverneurs, Sir Hudson Lowe, dem das Exil von Napoleon auf St. Helena mit dem Unterhalt seiner ganzen Gefolgschaft zu teuer geworden sei.

Wodurch wurde die Vergiftungsthese widerlegt?
Aus historischer Sicht gibt es dieser These zwei Dinge entgegenzusetzen: erstens war Montholon ein überzeugter Bonapartist und unterstützte nach dem Exil Napoleon III., wofür er sogar im Gefängnis landete. Er hatte also gar keinen Vorteil von diesem angeblichen Mord.

Der 2. Punkt war, dass Napoleon sehr darauf achtete, nicht vergiftet zu werden, vor allem während des Russlandfeldzuges. Daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass man ihn chronisch vergiften konnte ? wenn, dann akut.

Die Vergiftungsthese konnte sich sehr lange halten, bis ins Jahr 2008, als eine Gruppe von italienischen Physikern nachweisen konnte, dass eine erhöhte Arsenkonzentration auch in einem Haarbüschel von Napoleon als Kind zu finden war, ebenso bei seiner Frau Joséphine und sogar bei seinem Sohn, Napoleon II. Arsen fand man also überall.

Nun war die Frage: woher kam es? Dazu gibt es verschiedene Erklärungen, die wahrscheinlichste ist diese: Früher schnitt man verstorbenen Königinnen und Königen Haarbüschel ab und bewahrte diese als Andenken auf. An der freien Luft kann man sie nicht aufbewahren wegen der Läuse. Nun erwies sich Arsen als sehr gutes Konservierungsmittel. Menschliches Gewebe lässt sich darin sehr gut konservieren ? es ist aber hochgiftig. Deshalb wird heute Formalin verwendet. Wahrscheinlich wurden die Haarbüschel in Arsen aufbewahrt und sogen sich damit voll.


Sie fanden schon vorher einen Weg, um die Vergiftungsthese zu widerlegen: mit Napoleons Hosen. Wie kamen Sie darauf?
Man soll sich nicht mit fremden Federn schmücken: die Idee kam von meiner Frau. Ihr Interesse an Napoleon ist eher marginal, aber sie sagte mir, dass der Taillenumfang, also die Bundweite von Hosen mit dem Gewicht einer Person korrelieren müsse. Nun wussten wir, wie groß Napoleon gewesen war ? zwischen 1,67 und 1,68 Metern.

Wenn der Body-Mass-Index BMI mit der Größe der Hosen korreliert und wir die Körpergröße haben, kann man das Gewicht ermitteln. Dazu mussten wir zuerst zeigen, dass der Hosenumfang bei Männern mit dem BMI korreliert, also statistisch zusammenhängt. Wir baten unserem Bekanntenkreis also alle Männer, ihren Hosenumfang zu messen und ihren BMI anzugeben. Das haben sie gerne gemacht, weil man daraus nicht sofort auf das Gewicht schließen konnte! So konnten wir zeigen, dass bei Männern aus ganz Europa der BMI mit dem Hosenumfang korreliert.


Ausmessen von Napoleons Hose, die er als Oberst vor 1815 trug.

Über die französischen Historiker erhielten wir dann die Erlaubnis, zu Randzeiten in die Museen zu gehen, bei Fontainebleau und Malmaison bei Paris, und die Hosen von Napoleon aus den verschiedensten Lebensabschnitten auszumessen. Anschließend konnten wir anhand der Kurve, die wir dank der Kontrollgruppe hatten, auf seinen BMI schließen. Dann brauchte es nur noch eine einfache Rechnung, um das Gewicht zu bestimmen.

Der schlanke, langhaarige General Bonaparte, wie man ihn auch auf den Bildern sieht, war rund 68 Kilogramm schwer bei 1,68 Metern Körpergröße. Später, als er an Macht gewann, hatte er kurze Haare und wurde fülliger. Er hatte sogar noch während des Exils zugenommen, er wog bis zu 91 Kilo.

In den letzten sechs Monaten seines Lebens fiel sein Gewicht runter auf 67 bis 80 Kilo. Er verlor also 10 bis 14 Kilo in sechs Monaten! Dieser Gewichtsverlust ist eines der möglichen Symptome der eigentlichen Todesursache: Magenkrebs.


Sie konnten also den ursprünglichen Autopsie-Bericht bestätigen?
Richtig. Napoleon ist am 5. Mai 1821 gestorben, die Autopsie fand am nächsten Tag statt. 17 Personen waren anwesend, darunter acht Fachpersonen: Napoleons Leibarzt Francesco Antommarchi, der ein schlechter Kliniker war, aber ein guter Anatom, und sieben englische Ärzte.

Daraus resultierten ein französischer und ein englischer Autopsiebericht, die zwar nicht in allen Punkten übereinstimmten, aber medizinisch waren sie sich einig: Die Todesursache war eine bösartige Läsion des Magens, sehr gut vereinbar mit einem Magenkarzinom, also Magenkrebs.

Dazu passen auch die Symptome, die man aus den Memoiren seiner Diener und Exilgefährten kennt: Erbrechen, Gewichtsverlust, Kraftlosigkeit, Mühe mit Schlucken ? er konnte zweitweise nur flüssige Nahrung zu sich nehmen. In der WHO-Klassifikation 2019 von Magendarmtrakt-Tumoren sind auch diese Symptome beschrieben bei Magenkrebs.

Eine weitere Theorie war, Napoleon sei an Gastritis, also an einer Entzündung der Magenschleimhaut, gestorben. Warum glauben Sie nicht daran?
Dazu muss man Folgendes sagen: als der Magen bei der Autopsie geöffnet wurde, war er voller ?Kaffeesatz?. Dieser entsteht immer dann, wenn sehr viel Blut mit Magensäure in Kontakt kommt. Das heißt, Napoleon ist innerlich verblutet. Er hatte eine schwere obere Magendarmtrakt-Blutung.

Jetzt ist die Frage: Woher kommt sie? Der Leibarzt Antommarchi beschreibt zwei Befunde: ein große Läsion, die sich vom Mageneingang bis zum Ausgang zieht, sowie eine Geschwulst am Magenausgang. Dies passt von der Ursache her sehr gut zu einer Gastritis.


Wenn diese nicht behandelt wird und chronisch wird, verändert sich die Magenschleimhaut so stark, dass sie entartet. Napoleon hatte also bestimmt eine Gastritis, aber die große Verletzung kann nie und nimmer eine Gastritis sein. Hier handelte es sich um einen bösartigen Befund, und wenn das nicht Krebs ist, was dann? In einer aktuellen Publikation anlässlich des 200. Todestages haben nun zahlreiche renommierte Pathologinnen und Pathologen die Autopise-Berichte noch einmal geprüft, und alle kommen zum selben Schluss: Magenkrebs.

Gibt es etwas über Napoleon, das Sie noch nicht wissen und gerne noch herausfinden möchten?
Von der medizinischen Seite her gibt es sicher noch Details, zum Beispiel über den Verlauf der Krankheit in seinem Leben. Er hatte ja keinen Krebs in jungen Jahren, der kam erst später, sonst hätte er ja nicht überlebt. Wann hat aber die Gastritis begonnen? Das wäre noch interessant herauszufinden.

Dieser Artikel ist im Original erschienen auf Coliquio.de .

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Wiedermal 02. Juni - seit 54 Jahren ohne Sorge
https://www.spiegel.de/video/vertuschung-benno-ohnesorg-berliner-polizei-video-1769669.html

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