Liebe FreundInnen, liebe GenossInnen,
wir hatten gestern Abend die wunderbare Gelegenheit, Marijana Hameršak vom Institute of Ethnology and Folklore Research und Tea Vidović vom Centre for Peace Studies (beide Zagreb) schon mal life in Göttingen erleben zu dürfen. Ein durch und durch erhellender Abend, weil er nicht nur die Facetten der Push-back-Praktiken an den europäischen Außen- und, Binnengrenzen auffächerte und blitzlichtartig die dortige Gewalt ausleuchtete.
Sondern erhellend auch, weil er einen Raum ausleuchtet, der in dreifacher Hinsicht höchst interessant ist: zum einen hat Kroatien seit Januar die EU-Ratspräsidentschaft inne. Hier stärkt sie den rechten Flügel in der EU, indem sie die autoritäre Politik der Ausgrenzung, Diskriminierung und Illegalisierung von Fluchtmigration vorantreibt.
Zum zweiten schauen wir auf die Schauplätze des jüngsten Krieges auf europäischem Boden, dessen Nachwehen noch heute tief in die gesellschaftlichen Realitäten wirken.
Und zum dritten werden wir dort eines permanenten Rechtsbruchs gegenwärtig, der nicht sanktioniert sondern anerkannt wird. Junker und von der Leyen bekräftigt den Vorbildcharakter, den Kroatien in der Flüchtlingspolitik – speziell Ministerpräsident Plenković – einnehme. Und Seehofer unterstreicht: "Wir stehen Kroatien als Partner zur Seite."
Marijana Hameršak und Tea Vidović stehen ob ihrer intensiven Recherche und Kritik selbst im Fadenkreuz kroatischer Repression und wissen also nur zu gut, was es heißt, von autoritären Kontinuitäten und Entwicklungen zu sprechen.
Wir laden Euch also herzlichst zu unserer Veranstaltung mit den beiden am morgigen Donnerstag, den 20.02. um 19:30 ins Conti-Haus (Uni Hannover), Königsworther Platz 1, Raum 1502-009 ein, um aus erster Hand Eindrücke von diesem besonderen europäischen Grenzabschnitt zu gewinnen und mit den beiden ins Gespräch zu kommen.
Die Veranstaltung wird in englischer Sprache durchgeführt und auf Deutsch übersetzt werden.
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Wozu das Ganze? Ist eh nur Geldschneiderei und data mining, oder macht diese Vielfalt einen Sinn?
Schon bei den vielen Apps die auf Smartphone und Ipad installiert sind interessiert mich ja in erster Linie: Wie kriege ich die weg?
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Die Einschätzungen zum am 13. Februar 2020 ergangenen Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in dem Fall N.D. und N.T gegen Spanien sind eindeutig: Das Urteil sei »weltfremd und geht an der harten Realität vorbei, der Flüchtlinge ausgesetzt sind« (SZ vom 13.02.2020). Die Organisation ECCHR, die u.a. die Kläger vor dem EGMR vertreten haben, befürchten sogar: »Andere Länder werden diese Entscheidung als Blankoscheck für brutale Push-Backs verstehen«.
Der Fall: Direkte Abschiebung nach Marokko
Einstimmig hatten die Richter*innen der Großen Kammer in N.D. und N.T. entschieden, die Klage der zwei Männer aus Mali bzw. der Elfenbeinküste abzuweisen. Sie hatten im August 2014 mit über 70 weiteren Personen versucht, über die Grenzzäune von Marokko nach Melilla auf spanischen Boden zu gelangen. Nachdem sie über die Zäune geklettert waren, wurden sie beim Hinunterklettern umgehend von der spanischen Guardia Civil festgenommen – um sie sofort ohne jegliche Prüfung wieder nach Marokko zurückzuschieben. Dort warteten schon die marokkanischen Sicherheitskräfte, die die Schutzsuchenden ins Landesinnere verbrachten. Dieser sogenannte »Push-Back« ist auch durch Videomaterial verschiedener Journalist*innen und Zeug*innen belegt.
Die Kammer-Entscheidung von 2017: Klarer Verstoß gegen das Verbot der Kollektivausweisung
Am 3. Oktober 2017 hat der EGMR zum ersten Mal in dem Fall entschieden. Die Kammer, in der sieben Richter*innen entscheiden, gab den Klägern auf ganzer Linie Recht. Der Gerichtshof stellte sowohl einen Verstoß gegen das Verbot der Kollektivausweisung (Artikel 4 des Vierten Zusatzprotokolls der EMRK) als auch gegen das Recht auf wirksame Beschwerde (Artikel 13 EMRK) fest. Denn zu keiner Zeit hatten die Betroffenen überhaupt die Möglichkeit, ein Verfahren einzuleiten oder Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Es wurde nicht einmal ihre Identität geprüft, es konnten keinerlei persönlichen Umstände vorgebracht werden. Die langjährige Abschiebepraxis der spanischen Behörden wurde damit vom EGMR als rechtswidrig beurteilt.
Die »Push-Backs« von Melilla sowie der weiteren Enklave Ceuta nach Marokko wurden von Spanien derweil sowohl 2018 als auch 2019 weiter fortgesetzt
Spanien ging gegen das Urteil in Berufung. Deswegen musste jetzt die Große Kammer des EGMR, bestehend aus 17 Richter*innen, erneut über den Fall entscheiden.
Die »Push-Backs« von Melilla sowie der weiteren Enklave Ceuta nach Marokko wurden von Spanien derweil sowohl 2018 als auch 2019 weiter fortgesetzt.
Die Große Kammer beginnt in ihrer Begründung zunächst mit einigen grundsätzlichen Ausführungen zum Verbot der Kollektivausweisungen und inwiefern dieses an der Landgrenze anwendbar ist – denn die Fälle in denen bislang die Verletzung dieses Verbotes festgestellt wurde, spielten sich z. B. auf hoher See ab. Der EGMR legt prinzipiell rechtliche Begriffe »autonom« aus, also unabhängig von der Bedeutung in den verschiedenen nationalen Rechtsordnungen.
Eine Ausweisung/Abschiebung ist »kollektiv«, wenn mehrere Menschen als Gruppe abgeschoben werden und es keine individuelle Prüfung gab
Den Begriff der Ausweisung/Abschiebung (auf Englisch »expulsion«) interpretieren die Richter*innen als jedes unfreiwillige außer Landes Schaffen einer Person, unabhängig davon, ob die Person sich rechtmäßig in dem Land aufgehalten hat, ob sie illegal oder legal eingereist ist, ob die Person als Migrant*in oder als asylsuchend gilt und wie sie sich an der Grenze verhalten hat (Rn. 185). Eine Ausweisung/Abschiebung ist »kollektiv«, wenn mehrere Menschen als Gruppe abgeschoben werden und es keine individuelle Prüfung gab, im Rahmen derer sie Gründe vorbringen konnten, die gegen ihre Abschiebung sprechen (Rn. 193).
Wären die Richter*innen allein bei dieser bereits etablierten Rechtsprechungslinie geblieben, sie hätten – wie bereits die Richter*innen in der Kammer im Jahr 2017 – einen Verstoß des Verbots der Kollektivausweisung feststellen müssen. Denn die Kläger wurden ohne jedes Verfahren direkt abgeschoben.
Freiwillige Entscheidung zur illegalen Einreise?!
Stattdessen prüfen die Richter*innen, ob in Fällen, bei denen eine Gruppe von Menschen gleichzeitig versucht eine Grenze zu überqueren und damit eine chaotische Situation erzeugt, die schwierig zu kontrollieren ist und die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, nicht die betroffene Person selbst an der Kollektivausweisung Schuld sei. Dafür entwickelten sie folgenden Test (Rn. 201):
Hat der Staat tatsächliche und effektive Möglichkeiten eines legalen Zugangs ermöglicht, z.B. mit einem Grenzverfahren?
Gab es zwingende Gründe dafür, warum die betroffene Person diese Zugangswege nicht genutzt hat und war dafür der Staat verantwortlich?
. Dass es für die Kläger aufgrund von »racial profiling« durch die marokkanische Polizei nicht möglich gewesen wäre, so nah an die Grenze zu kommen, wischen die Richter*innen mit dem Argument beiseite, dass nicht belegt wurde, das dies Spaniens Verantwortung sei.
Zahlreiche Berichte, u.a. vom UNHCR und dem Menschenrechtskommissar des Europarates, bezeugten in dem Verfahren, dass es einen solchen tatsächlichen Zugang für Menschen aus Sub-Sahara Afrika nicht gab. Doch den Richter*innen reicht, dass es eine gesetzliche Grundlage für Botschaftsverfahren gab und dass es zum Zeitpunkt des Vorfalls vereinzelte Fälle von Asylanträgen an dem fraglichen Grenzübergang gab. Dass es für die Kläger aufgrund von »racial profiling« durch die marokkanische Polizei nicht möglich gewesen wäre, so nah an die Grenze zu kommen, wischen die Richter*innen mit dem Argument beiseite, dass nicht belegt wurde, das dies Spaniens Verantwortung sei.
Aufgrund dieser Verkennung der Realität an der Grenze kommen die Richter*innen dann zum folgenden Schluss: die Kläger hätten sich selbst in Gefahr gebracht in dem sie versucht hatten, über den Grenzzaun nach Spanien zu gelangen, anstatt einen der angeblich zur Verfügung stehenden legalen Einreisewege zu nutzen. Deswegen sei es auch ihre Schuld, dass es keine individuelle Prüfung in ihren Fällen gegeben hätte (Rn. 231).
Der Kampf um die Menschenrechte geht weiter
Die Entscheidung der Großen Kammer des EGMR in N.D und N.T ist ohne Frage eine große Enttäuschung und ein Rückschritt in der bislang meist progressiven Rolle des Gerichtshofs bei der Frage des Schutzes von Menschenrechten an der Außengrenze.
Bei der Vereinbarkeit mit dem internationalen Recht zählt nicht nur das Verbot der Kollektivausweisung nach der EMRK, sondern auch das Verbot der Folter, welches neben der EMRK auch in anderen internationalen Verträgen verbrieft ist
Das lenkt zum einen den Blick auf andere Menschenrechtsinstitutionen: Der UN-Kinderrechteausschuss hatte in einem ähnlich gelagerten Fall eines unbegleiteten Minderjährigen aus Mali im Februar 2019 diese Form der direkten Abschiebung von Melilla nach Marokko verurteilt, u.a. als Verstoß gegen das auch in der Kinderrechtskonvention enthaltene Verbot der Folter. In Spanien haben Entscheidungen der UN-Menschenrechtsausschüsse bindende Wirkung. Entsprechend sollte auch das spanische Verfassungsgericht diese Entscheidung im Rahmen eines laufenden Verfahrens zu der spanischen Gesetzesvorschrift, die die »Push-Backs« vermeintlich erlaubt, berücksichtigen. Das Verfahren wurde bis zur EGMR-Entscheidung ausgesetzt, doch zählt bei der Vereinbarkeit mit dem internationalen Recht nicht nur das Verbot der Kollektivausweisung nach der EMRK, sondern auch das Verbot der Folter, welches neben der EMRK auch in anderen internationalen Verträgen verbrieft ist. Vielleicht werden die »Push-Backs« nach Marokko also bald doch noch rechtlich gestoppt.
Zum anderen aber darf auch der Weg nach Straßburg nicht aufgegeben werden: Das letzte Wort zu »Push-Backs« an europäischen Grenzen ist noch lange nicht gesprochen. Der Kampf für die Achtung der Menschenrechte aller Menschen geht weiter.
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Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius hat die Forderung des Flüchtlingsrats nach einem Abschiebungsstopp für die Türkei mit der Begründung abgelehnt, er sehe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Pflicht und habe keine Veranlassung, die von der Bundesregierung genannte Zahl von 283 durch die Festnahme des Vertrauensanwalts gefährdete Personen in Zweifel zu ziehen.
Den Antworten der Bundesregierung auf zwei Anfragen der Linkspartei im Bundestag (jeweils Antworten des Auswärtigen Amtes vom 24. Januar 2020 hier und hier) ist nun zu entnehmen, dass doch erheblich mehr Personen betroffen sind als bislang öffentlich zugegeben, und dass die Bundesregierung letztlich nicht weiß, wie viele Personen betroffen sind: 448 möglicherweise gefährdete Personen wurden durch das BAMF informiert (BT-Drs. 19/16811, Frage 11). Allerdings teilt das Auswärtige Amt mit, dass auch ein PC und zwei USB-Sticks des Vertrauensanwalts beschlagnahmt worden seien – wie viele weitere Fälle bzw. welche Gefährdungen für in Deutschland lebende Flüchtlinge daraus entstehen könnten, weiß auch die Bundesregierung nicht. „Das Problem ist, dass das Auswärtige Amt die Zahl der betroffenen Flüchtlinge herunterspielt“, kommentiert Dündar Kelloglu vom Vorstand des Flüchtlingsrats.
Eine erste Auswertung der Antworten hat dankenswerterweise die Linkspartei übernommen (siehe Vermerk KA Festnahme Vertrauensanwalt). Ihr lässt sich u.a. entnehmen, dass die Zahl der Anfragen des BAMF an das Auswärtige Amt von 201 (Jahr 2015) auf 1.401 (Jahr 2018) gestiegen ist und 2019 bei immer noch 1.301 lag, was in Relation zu den Entscheidungen des BAMF in etwa auf eine Verzehnfachung der Anfragen hinausläuft. Die Frage, zu wie vielen Asylsuchenden das AA seit 2015 Informationen über Vertrauensanwälte in der Türkei eingeholt hat, beantwortet die Bundesregierung nicht offen. Das Überprüfungsinteresse des BAMF beim Herkunftsland Türkei scheint jedoch besonders groß zu sein: Nach unserer Wahrnehmung wurde in Türkeiverfahren in den letzten Jahren erheblich häufiger eine Überprüfung durch das Auswärtige Amt in Auftrag gegeben als bei anderen Herkunftsländern.
Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke kommentiert:
„Die Zahl der Anfragen aus dem BAMF an das Auswärtige Amt ist in den letzten Jahren in die Höhe geschossen. Das ist Ausdruck einer notorischen Misstrauenskultur in der Asylbehörde. Immer wieder wird berichtet, dass BAMF-Mitarbeiter glaubhafte Angaben von Asylsuchenden grundlos in Frage stellen. Anstatt sich inhaltlich mit den vorgelegten Beweismitteln auseinanderzusetzen, beauftragen sie das Auswärtige Amt leichtfertig mit der Prüfung von Dokumenten und gefährden so Geflüchtete. Diese Praxis muss sich schleunigst ändern!“
In das gleiche Horn stößt Kamil Taylan, der seit Ende der 1970er Jahre als Gutachter in Asylverfahren tätig ist und mit seiner kritischen und unabhängigen Tätigkeit eine hohe Reputation auch bei Behörden genießt. „Ist der Papst katholisch?“ ist sein Blog ironisch überschrieben, in dem er das „gigantomanische“ Ausmaß der vom BAMF in Auftrag gegebenen Überprüfungen kritisiert und u.a. auf den Fall der prokurdischen HDP-Abgeordneten Leyla Birlik verweist, deren Akten das BAMF ebenfalls in der Türkei prüfen ließ. „Das ist ungefähr so, wenn die deutsche Bundesregierung im Vatikan einen Fachanwalt für katholisches Kirchenrecht beauftragen würde, er möge mal in den Archiven und Datenbanken recherchieren, ob da Unterlagen vorhanden sind, die darauf hinweisen könnten, dass der Papst katholisch sein könnte oder auch nicht.“
Auch Kamil Taylan zweifelt die vom Auswärtigen Amt genannte Zahl der Betroffenen an und weist darauf hin, dass „die Zahl, die die türkischen Medien über die bei den verhafteten Rechtsanwälten sichergestellten Akten veröffentlicht haben, durchaus realistisch“ sei. „Mehrere Medien berichteten, dass bei der Durchsuchung in der Kanzlei vom Rechtsanwalt Yilmaz S. neun Aktenordner mit Berichten über 4000 Personen sichergestellt wurden. Außerdem soll die türkische Finanzpolizei auf den Konten von Yilmaz S. ca. 5 Millionen Lira (ca. 900.000 Euro) sichergestellt haben. Der Rechtsanwalt habe angegeben, dass davon nur 37.000 Euro und 5.000 Lira ihm gehören würden. Unter diesen 4000 Personen sind auch die schon abgelehnten und die als Asylberechtigter akzeptierten Flüchtlinge.“
Als Konsequenz aus der Festnahme von Yilmaz S. führt das Auswärtige Amt inzwischen in der Türkei keine personenbezogenen Recherchen mit Kooperationsanwält_innen mehr durch.
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Niedersachsen Gastgeber in Hannover sein!
"A little bit of force is needed".
Es sprechen Marijana Hamersak vom Institut für Ethnologie und
Völkerkunde, sowie Tea Vidivic vom Center of peace studies, beide Zagreb.
Die Referentinnen werden die innenpolitische Situation in
Bosnien-Herzegowina und Kroatien sowie die Situation für Geflüchtete an
der kroatischen Grenze beleuchten. Wie werden die dortigen
Menschenrechtsverletzungen verhandelt? Welche Politik manifestiert sich
in der Gewalt an der Grenze?
Denn an der Grenze zwischen Kroatien und Bosnien-Herzegowina kommt es
regelmäßig zu systematischen Verletzungen internationalen Rechts. Unter
exzessiver Gewaltanwendung zwingen kroatische Grenzbeamt*innen
Schutzsuchende nach Bosnien-Herzegowina zurück. Ihnen wird das Recht auf
Schutz in der EU verwehrt.
"Ein bisschen Gewalt muss sein" rechtfertigte die ehemalige kroatische
Präsidentin Grabar-Kitarovic die illegalen Praktiken. Beichte, Fotos und
Videos von Menchenrechtsaktivist*innen und Schutzsuchenden beweisen
Misshandlungen und Pushbacks der kroatischen Polizei.
Auf EU-Ebene fallen die Reaktionen ähnlich aus: Im Oktober 2019 gibt die
EU "grünes Licht für den Beitritt Kroatiens zum Schengenraum. Kroatien
erfülle die notwendigen Bedingungen, auch in den Bereichen
Grenzmanagement und Menschenrechte.
Die Veranstaltung wird in englischer Sprache mit Deutscher Übersetzung
stattfinden.
18.02.2020 Göttingen, Stadtlabor, Schildweg 1, Beginn: 19:00
19.02.2020 Osnabrück, Universität, Raum 15/105, beginn 19:00
20.02.2020 Hannover, Uni im Conti-Haus, Königworther Platz 1, Raum
1502.009, Beginn 19:30
(https://www.nds-fluerat.org/veranstaltungen/a-little-bit-of-force-is-needed-ueber-die-gewalt-an-der-grenze-zwischen-kroatien-und-bosnien-herzegowina/)
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https://bersarin.wordpress.com/2020/02/12/zum-tod-claire-bretechers-und-jene-seltsam-wunderbaren-1980er-jahre/
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Jewgenij Samyatin, Attila, die Geißel Gottes.
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Dieses Beispiel zeigt mal wieder dass der Veganismus eine Ideologie mit religiösen Zügen ist.
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https://www.wuv.de/marketing/brewdog_setzt_zeichen_gegen_rechtes_bier?utm_source=newsletter-redaktion&utm_campaign=mai-ling&utm_medium=teaserbutton
Übrigens: Als Lonsdale in einer großen Kampagne klarmachte dass die Sportartikelmarke absolut nichts mit Nazis, Skinheads und Hooligans zu tun haben will ging ihr Absatz in Sachsen-Anhalt um ca. 30% zurück.
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Ganz bizarr auch die Sache mit den mehr als zwei Geschlechtern: Da hatten Ethnologen der durch Lévi Strauss begründeten strukturalistischen Schule festgestellt, dass es bei sibirischen und papuanischen Naturvölkern andere Geschlechtsdefinitionen gibt als bei uns und demzufolge bis zu 7 Geschlechter. Butler hatte dann daraus abgeleitet, dass es auch außerbiologische Geschlechtsdefinitionen gäbe und dass gender eine sprachliche Übereinkunft bedeute, was darunter im einzelnen zu verstehen sei, man könne die bipolare Geschlechtsdefinition komplett dekonstruieren. Die Schwulenlesbenbewegung feierte dies dann als eine Möglichkeit, die eigene Geschlechtsrolle neu zu erfinden.
Was heute davon übrig ist, ist ein totales Verrühren dieses dekonstruktivistischen Ansatzes mit transgender im biologischen Sinn und ein hochmoralischer Tugendfuror gegenüber allen, die
diese Begrifflichkeiten nicht verwenden. Und wenn ich sage, dass doch in unserer heutigen Gesellschaft (Deutschland im Jahr 2020) das Frauen mit der Natur gleichsetzen außerhalb der Beschäftigung mit Mythologie, der Fantasy-Literatur oder speziellen feministischen Zusammenhängen, die gerade nicht gendertroubles-mäßig sondern biologistisch ausgerichtet sind (Hexenkult, Magie) überhaupt keine Rolle mehr spielt, dann werde ich angefeindet als reaktionärer alter weißer Mann.
Sollen die doch froh darüber sein das es diese reaktionäre Denkfigur im gesamtgesellschaftlichen Maßstab nicht mehr gibt.
Parallel dazu kommt es bei tatsächlich, öhm sagen wir straight cisheterosexuellen Leuten, zu Hassausbrüchen auf die die von mehr als zwei Geschlechtern sprechen. Und zu der bizarren Annahme, Lévi Strauss und andere (Post)Strukturalisten fänden die Mehrgeschlechtlichkeit bei den Naturvölkern sei etwas Besseres als die Bipolarität bei uns und sie hingen einem Kult vom edlen Wilden an, wo sie doch in Wirklichkeit sich mit der Frage beschäftigt haben "wie kommt die Realität in den Kopf?".
Als Archäologen sagten, Ramses II. könne nicht an TBC gestorben, sein da es den Bazillus damals noch gar nicht gab schafften es Anti-Poststrukturalisten, diese als völlig realitätsferne Irre zu beschimpfen, weil hier postmoderne Dekonstruktion ins alte Ägypten zurückprojiziert werde - tatsächlich war gemeint, dass wir nicht wissen, wie welche Bakterienstämme im Jahr 1200 v. Chr. aussahen und ob es also Tuberkulose im heutigen Sinne überhaut gegeben habe. In dem Sinne hat der Poststrukturalismus längst in die Biologie Einzug gehalten: Man sagt nicht mehr, der Hund stamme vom Wolfe ab, sondern von den Wölfen von vor 40.000 Jahren, nicht von der rezenten Art. Aber das alles ist viel zu komplex für die meisten Leute.
Und ich habe auf meinem Schreibsekretär einen kleinen Plastikeinstein der sich an die Stirn tippt.
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"Azad, James, Tina, all Deine Genossen waren da, aber Du nicht!" "Doch, ich ging eingehakt mit Tina." "Ach der Typ mit dem riesigen Palästinensertuch um den Kopf? Ich habe Dich gar nicht erkannt."
"Das ist der Sinn einer Vermummung."
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