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Viellicht kann mir ja jemand helfen.
1) In "Wir sind die Roboter" findet sich der Vers "Ja tvoi sluga, ja tvoi robotnik". Ich weiß nicht, ob das Russisch ist, die einzige slawische Sprache die ich ein kleines bisschen verstehe ist serbokroatisch, und da hieße das "Wir sind Deine Sklaven, wir sind Deine Roboter".
Nun heißt es aber an einer Stelle "Ja tvoi sluga, ja tvoi linabordni". Was sind Linabordni?
2) In den späten Siebziger Jahren spielte das NDR Radio alle paar Monate Stücke aus der Komischen Oper 4 mal Götz mit derben Texten wie z.B. "Oh ihr geilen Hurenböcke, jetzt kommt Adelheid".
Wenn ich diese Oper heute google finde ich nichts. Kennt jemand diese Oper?
3) So um 1980 herum hörte ich eine Radioreportage über einen experimentellen Modellstaat der UNO namens Asmuv auf einer Insel im Indischen Ozean. Auch hierzu ist heute nichts zu finden.
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Sie hat eine Freundin, die Hebamme ist, und das klingt dann so: "Sie arbeitet als Gebärmutter".
Nachdem ich erlebt habe, wie in den Neunzigern, als ostasiatische Schriftzeichen auf TShirts dernier crie waren Japaner sich über entsprechend gekleidete Deutsche scheckig lachten (was stand da drauf? Ich bin ein Arschloch? Ich mag meinen Pudding nicht, aber ich esse ihn trotzdem? Langnasen sind blöd?) erscheint mir ein wohlwollendes Schmunzeln angebracht. Zumal es ungeheuer schwierig sein dürfte, deren Sprache zu lernen.
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„Bund und Länder haben mit der Einigung zur Bezahlkarte ein Diskriminierungsprogramm verabredet. Denn das erklärte Ziel der Ministerpräsident*innen mit dem Bundeskanzler im November 2023 war, mit unterschiedlichen Maßnahmen die Asylzahlen zu senken. Mit der Bezahlkarte wird also vor allem der Zweck verfolgt, den Menschen das Leben hier schwer zu machen und sie abzuschrecken. Schon allein wegen dieses unverhohlenen Motivs wirft die Bezahlkarte verfassungsrechtliche Fragen auf. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 entschieden, dass die Menschenwürde nicht aus migrationspolitischen Gründen relativiert werden darf“, sagt Andrea Kothen, Referentin bei PRO ASYL.
An der heutigen Einigung sind drei Punkte besonders problematisch:
- Überweisungen sollen nicht möglich sein: Ohne eine Überweisungsmöglichkeit werden Geflüchtete aus dem Alltagsleben ausgegrenzt. Überweisungen sind heutzutage aber unentbehrlich – etwa für einen Handyvertrag und kleine Einkäufe im Internet. Geflüchtete müssen auch ihre für das Asylverfahren nötigen Rechtsanwält*innen per Überweisung bezahlen können.
- Kein Mindestbetrag für die Barabhebung: Die Möglichkeit, über Bargeld zu verfügen, ist vor allem zur Sicherung des – verfassungsrechtlich verbürgten – soziokulturellen Existenzminimums geboten. Wer dies angreift, greift die Menschenwürde der Betroffenen an. Wer in Deutschland ohne Bargeld lebt und nur wenige Dinge in wenigen Läden kaufen kann, verliert an Selbstbestimmung und macht demütigende Erfahrungen, etwa wenn der Euro für die öffentliche Toilette oder der Beitrag für die Klassenkasse feht.
- Regionale Einschränkung: Die regionale Einschränkung der Karte stellt offenkundig den Versuch einer sozialpolitischen Drangsalierung dar, die Freizügigkeit der Betroffenen durch die Hintertür zu beschränken: Wer Verwandte oder Freund*innen besucht oder einen weiter entfernten Facharzt oder eine Beratungsstelle aufsuchen möchte, kann in ernste Schwierigkeiten geraten, wenn er nicht einmal eine Flasche Wasser kaufen kann.
„Die Bezahlkarte ist, ebenso wie die gerade vom Bundestag beschlossene Verlängerung der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, keine rationale, konstruktive Asylpolitik. Die Bezahlkarte wird absehbar zu einer Menge Ärger im Alltag führen und das Ankommen und die Integration der Menschen erschweren – aber rein gar nichts verbessern. Auch den nach wie vor engagierten Unterstützer*innen und Willkommensinitiativen fällt man mit einer diskriminierenden Bezahlkarte in den Rücken“, sagt Andrea Kothen, Referentin bei PRO ASYL.
Bundesländer müssen bestehenden Spielraum positiv nutzen!
Die nun beschlossenen angeblichen Standards der Bezahlkarte sind allerdings keine Standards, sondern lediglich der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich die Bundesländer einigen konnten, um eine schändliche politische Willenserklärung abzugeben. Die Bundesländer können aber trotzdem großzügigere Regelungen als die dort festgehaltenen anwenden. PRO ASYL appelliert an die Eigenverantwortung der Länder und Kommunen, die nach wie vor vorhandenen Spielräume zu nutzen und auf eine Bezahlkarte zu verzichten oder diese zumindest diskriminierungsfrei auszugestalten. Dazu hatte PRO ASYL im Dezember 2023 unter dem Motto „Menschenrechtliche Standards beachten!“ notwendige Eckpunkte veröffentlicht.
Auch die Kommunen werden nicht entlastet: Denn die Kürzung von Sozialleistungen und der Umstieg auf mehr Sachleistungen halten die Menschen nicht davon ab, vor Krieg oder Vertreibung zu fliehen. Wissenschaftliche Untersuchungen, wie zum Beispiel die des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, zeigen zudem: Rechtsstaatlichkeit, Freund*innen, Familie und die Arbeitsmarktbedingungen in einem Land sind Faktoren für den Zielort einer Flucht. Sozialleistungssysteme dagegen wirken sich nicht als entscheidungsrelevant aus. Auch die Bezahlkarte wird also an den Fluchtwegen von Menschen nichts ändern.
Dass es mit der Karte auch anders geht zeigt allerdings das Beispiel Hannover:
https://www.ndr.de/nachrichten/info/Hannover-fuehrt-Socialcard-fuer-Gefluechtete-ein,ndrinfo53840.html
https://taz.de/Leistungen-fuer-Gefluechtete/!5989524/
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So etwas ruft gleichzeitig bei mir bestimmte Erinnerungen an bewegte Zeiten wach.
Während des Jugoslawienkrieges hat das autonome Antirassismusplenum Göttingen über die Hausärzte
Kinderspielzeuge, Teddys und Puppen, von Familien, die die nicht mehr brauchten, weil die Kinder herausgewachsen waren eingesammelt und in den Sammelunterkünften verteilt. Gehörte ebenso zu autonomer Antirassismusarbeit wie Schwimmkurse mit den Flüchtlingskindern und nachts vor den Wohnheimen Streife gehen. Und allerdings auch den
Nazis mit dem Knüppel entgegentreten. Diese Aktionen waren so sehr integraler Bestandteil linken Szenelebens, dass sie den Alltag prägten. Jeden Freitag saß ich am Mensaaufgang und tauschte Wertgutscheine gegen Bargeld um.
Ich habe Cassandra, Workingclasshero und Netbitch bei solchen Aktionen kennengelernt.
Selbst als ich nach der Blockade des Landratsamts nach dem Tod eines Afrikaners in der Abschiebehaft ein Verfahren wegen Nötigung und Verdacht auf versuchten Landfriedensbruch hatte erwies sich das als ein gemütliches Kaffeetrinken mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt, der mir die Akte zu lesen gab und sagte: "Diese dummen Bullen haben keine Beweise". Man kannte sich eben.
In Göttingen hatten sie ein Flüchtlingswohnheim ganz bewusst ins Villenviertel gebaut, um die Konfrontation mit dem Plebs zu vermeiden und auf die Generosität der dort wohnenden Professoren zu bauen, was sich als voller Erfolg erwies: Der Sonntagsspaziergang
mit Kuchen und Geschenken zu Flüchtlings erwies sich als angesagter gesellschaftlicher Anlass für Professorens.
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https://pifflmedien.de/filme/green-border/#spielzeiten
Hier eine Beschreibung:
"... wir möchten euch auf den neuen Kinofilm GREEN BORDER hinweisen, der am 1. Februar 2024 in die deutschen Kinos kommen wird. Der Film thematisiert aus verschiedenen Perspektiven das Geschehen 2021 an der Grenze zwischen Polen und Belarus, wo Geflüchtete von Lukaschenko an die Grenze gelockt und auf brutale Weise von der EU sowie der belarussischen Seite als "hypride Kriegswaffe" entmenschlicht wurden. Der Film hat den Anspruch, die quasi rechtsfreien Grenzgebiete aufzuzeigen und grundlegende Fragen aufzuwerfen, welche Werte an den EU-Außengrenzen eigentlich verteidigt werden und auf welchen Werten die europäische Asyl- und Geflüchtetenpolitik basieren sollte.
Wir konnten ihn vorab sichten: Es ist ein hervorrragendes, eindringliches, erschütterndes und realitätsnah wirkendes Werk, das zu Recht preisgekrönt wurde (die polnische Regisseurin Agnieszka Holland ist dreifach Oscar-nominiert, der Film erhielt auf den diesjährigen Filmfestspielen von Venedig sieben Auszeichnungen), in Polen selbst aber auch Gegenstand scharfer Kritik wurde.
Hier der kürzlich veröffentlichte Trailer: https://www.youtube.com/watch?v=yB_9Yohj8AE
Der Film wird ab Februar im ganzen Land in verschiedenen Kinos gezeigt.
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Zunächst begann die Hamas mit dem wahrscheinlich größten bisher stattgefundenen Raketenbombardement auf Israel. Dabei ging es aber primär nicht um die hierdurch angerichteten Zerstörungen, sondern um Feuerschutz für und Ablenkung von einer anderen Aktion.
Elitekämpfer der Kassam-Brigaden drangen mit Ultraleichtflugzeugen, Motordrachen und Gleitschirmen nach Israel ein in der Absicht, israelische Soldaten und Polizisten gefangenzunehmen und als Geiseln nach Gaza zu verschleppen, um in Israel gefangene Hamas-Leute freizupressen. Es gelang ihnen aber nicht oder nur in sehr wenigen Fällen, IDF-Leute zu überwältigen.
Die ganze Aktion war eigentlich schon gescheitert, als IS-Terroristen mit Pickups eingriffen, ein pazifistisches Techno-Konzert überfielen und dort Geiseln sozusagen ersatzweise nahmen, die sie unter zahllosen Misshandlungen nach Gaza verschleppten und dort der Hamas übergaben; nicht ohne, IS-üblich, andere Menschen zu vergewaltigen und bestialisch abzuschlachten. Erst danach schlossen sich nacheinander der Dschihad, die PFLP, mit deutlich gebremster Energie die Hizbollah und eher zaghaft dann noch die DFLP dem Angriff auf Israel an. Welche Rolle die zeitgleich mit dem Angriff auf das Konzert stattfindenden und offensichtlich von langer Hand geplanten Überfälle auf mehrere Kibbuzim spielten entzieht sich meiner Kenntnis.
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Da gab es eine Antje, die in Hildesheim studiert hatte, also hieß sie Hilde. Eine andere Genossin hatte hintereinander zwei Lover, die beide Jörg hießen, also nannte man die Old York und New York. Ein weiterer Mitstreiter hatte auf einer Party erst mit einer Sandra auf dem Sofa gekuschelt und landete später mit einer anderen Sandra im Bett, also hießen die von nun an Sosa (Sofa-Sandra) und Besa (Bett-Sandra) und nannten sich auch selber so. Wir hatten einen Jens-Holger Markus, den nannten wir Jehoma. Statt c ´est la vie sagten wir Tel Aviv oder Zell am See. Vegane hießen Gurkenkinder, und die Autonome Antifa (M) nannten wir einen Kegelverein. Die Polizei wurde als Trachtengruppe bezeichnet, wenn sie uniformiert war, die nicht Uniformierten waren debile Zivile.
Was waren das für Zeiten!
https://che2001.blogger.de/stories/2278719/
https://che2001.blogger.de/stories/1514410/
https://che2001.blogger.de/stories/1350718/#1351533
https://che2001.blogger.de/stories/415434/#415574
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"Die heutige israelische Partei Likud (Zusammenschluss) wird immer als eine extreme Version ihrer Vorgängerin, der von Menachem Begin geführten Cherut-Partei, bezeichnet. Doch vergessen wir dabei, dass die Cherut zumindest anfangs als Terrororganisation betrachtet wurde, die außerhalb des zionistischen Konsenses stand. Am 4. Dezember 1948 veröffentlichte eine Gruppe amerikanischer Intellektueller anlässlich von Begins Staatsbesuch in den USA ein vernichtendes Urteil über seine Partei. Darin hieß es unter anderem: Zu den beunruhigendsten politischen Phänomenen unserer Zeit im neugegründeten Staat Israel gehört die Entstehung der "Freiheitspartei" (Tnu´at haCherut), einer politischen Partei, die in Organisation, Methoden, politischer Philosophie und gesellschaftlicher Anziehungskraft Nazi- und faschistischen Parteien sehr nahekommt. Sie wurde aus Mitgliedern und Anhängern der ehemaligen Irgun Zwai Leumi gebildet, einer terroristischen, rechten, chauvinistischen Organisation in Palästina... Der Vorfall von Deir Yasin veranschaulicht den Charakter und die Vorgehensweise der Freiheitspartei. In der jüdischen Gemeinschaft hat sie eine Beimischung von Ultranationalismus, religiöser Mystik und rassischer Überlegenheit gepredigt. Wie andere faschistische Parteien hat sie sich als Streikbrecher betätigt und auf die Zerstörung freier Gewerkschaften hingearbeitet. Stattdessen hat sie Standesverbände nach dem Vorbild des italienischen Faschismus angeregt.
Während der letzten Jahre sporadischer Gewalt gegen die Briten haben die IZI und die Stern-Gruppen in der jüdischen Gemeinschaft in Israel ein Terrorregime errichtet. Lehrer wurden verprügelt, wenn sie sich gegen sie äußerten, Erwachsene wurden erschossen, wenn sie ihren Kinden verboten, sich ihnen anzuschließen. Mit ihren Gangstermethoden, Prügelattacken, eingeworfenen Scheiben und weitverbreiteten Raubüberfällen haben die Terroristen die Bevölkerung eingeschüchtert und ihr einen schweren Tribut abverlangt. Die Mitglieder der Freiheitspartei haben keinen Anteil an den konstruktiven Errungenschaften in Palästina gehabt. Sie haben kein Land wiederewonnen, keine Siedlungen gebaut und lediglich die jüdischen Verteidigungsmaßnahmenbeeinträchtigt.
Unterzeichnet war dieser Brief von Geistesgrößen wie Albert Einstein, Hannah Arendt und Sidney Hook. In den Augen dieser liberalen Juden war die Cherut eine gefährliche rechtsradikale Partei... Begin wurde von Ben Gurion sogar mit Hitler verglichen".
Ich kann dazu ergänzen, dass es ein Buch von Hannah Arendt gibt in dem sie sich mit diesem politischen Flügel beschäftigt, es trägt den vielsagenden Titel "Sprengstoff-Spießer".
Ich finde, dass dies sehr interessante Informationen zum Hintergrund Netanjahus und des Likud aus linker israelischer Sicht sind.
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https://www.pressreader.com/germany/schwaebische-zeitung-tettnang/20240119/281788518920154
Bei diesem Objekt hier fallen mir gleich zwei mögliche Erklärungen ein, die beide Außenseitermodelle der Astrophysik sind.
Erstens ein Quarkstern, ein hypothetisches Gebilde das dichter als ein Neutronenstern ist und also eine deutlich höhere Dichte als ein Atomkern hat und aus Quarkmaterie besteht, gewichtsmäßig zwischen Neutronenstern und Schwarzem Loch angesiedelt. Bei 2-2,5 Sonnenmassen hätte der dann einen Durchmesser von vielleicht 2 Kilometern.
Zweitens ein Gravastern, das ist eine Art inkomplettes Schwarzes Loch, in dessen Inneren eine Blase aus Dunkler Energie die Impansion des Körpers aufhält, wodurch eine Raumverwerfung, eine Art Subraum, entsteht.
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Verfassungsfeinde finden sich nicht nur bei der AFD, sondern auch in der Regierung. Fürchten müssen sich Geflüchtete auch vor der neuen Merz-CDU und ihrem Grundsatzprogramm, das erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine völlige Abschaffung des Asylgrundrechts vorsieht.
Erleichtert stellen wir fest, dass die Zivilgesellschaft lebt und gegen die Pläne von hochrangigen AfD-Politiker:innen, Neonazis und finanzstarken Unternehmern zur Vertreibung von Millionen von Menschen auf die Straße geht: Kein Tag vergeht, an dem nicht Tausende in Deutschland ihr Entsetzen über diese Vertreibungspläne zum Ausdruck bringen, die das Recherchenetzwerk „Correctiv“ aufgedeckt hat: „Im Grunde laufen die Gedankenspiele an diesem Tag alle auf eines hinaus: Menschen sollen aus Deutschland verdrängt werden können, wenn sie die vermeintlich falsche Hautfarbe oder Herkunft haben – und aus Sicht von Menschen wie Sellner nicht ausreichend „assimiliert“ sind. Auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind. Es ist gegen die Existenz von Menschen in diesem Land gerichtet.“
Der Protest wird von der Politik aufgegriffen: Sämtliche demokratische Parteien im Bundestag – von der Linken bis zur CDU/CSU – haben das rechtsextreme Geheimtreffen in Potsdam verurteilt. Die CDU hat Mitgliedern der Werte-Union, die an dem Treffen teilnahmen, Parteiausschlussverfahren angekündigt. Für den kommenden Samstag, 14 Uhr, haben sich Ministerpräsident Stephan Weil und Alt-Bundespräsident Christian Wulff, der evangelische Landesbischof Ralf Meister und die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi angekündigt, um „ein starkes Zeichen gegen Rechts“ zu setzen. Auch die konservative Presse bezieht Stellung: Detailliert nimmt der rechte „Focus“ die Verharmlosungs- und Rechtfertigungsversuche der Nazis um Kubitschek, und Sellner auseinander (auf deren Traktate jüngst auch Alice Weidel rekurrierte) und empört sich über „die irre Rechtspropaganda„.
Es hat fast den Anschein, als könnten wir uns bei der Verteidigung von Freiheits- und Menschenrechten auf die demokratischen Parteien im Bundestag verlassen – hätten wir nicht in den vergangenen Wochen und Monaten eine politische Debatte um geflüchtete Menschen erleben müssen, in der immer mehr Vertreter:innen demokratischer Parteien sich in ihrer Diktion auf die AFD zu bewegten und deren Inhalte übernahmen: Wurde die AFD 2016 noch für ihre Forderung nach einem Einsatz von Schusswaffen an der Grenze einhellig als verfassungsfeindliche Partei gebrandmarkt, wurden 2023 Forderungen nach einer „gewaltsamen Zurückweisung an der Grenze“ (Jens Spahn) plötzlich salonfähig. Statt von Schutzsuchenden war in der öffentlichen Debatte nur noch von „irregulärer Migration“ die Rede. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz führte die Debatte über Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl der in Deutschland Schutz suchenden Menschen in einem Duktus, der als Anbiederung an den rechten Zeitgeist verstanden werden muss: Mit seinem populistischen Vorstoß via Spiegel („Wir müssen endlich in großem Stil abschieben„) heizte Bundeskanzler Olaf Scholz in der Tradition eines Gerhard Schröder, der 1997 ähnlich agierte („Kriminelle Ausländer raus, und zwar schnell") das rassistische Klima in Deutschland selbst ordentlich an und trug so aktiv mit zu einer Diskursverschiebung nach rechts bei. Eine ganze Reihe der diskutierten und teilweise schon beschlossenen Maßnahmen und Gesetzesänderungen bewegt sich nicht mehr im demokratischen Rechtsrahmen, sondern schränkt die Grund- und Menschenrechte massiv und in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise ein:
Das gestern in erster Lesung verabschiedete, euphemistisch „Rückführungsverbesserungsgesetz“ titulierte, Gesetz zur Verschärfung der Abschiebungspraxis enthält eine Reihe von aus menschenrechtlicher Sicht inakzeptablen Zumutungen: So wird die Verlängerung des sog. „Ausreisegewahrsams“ von 10 auf 28 Tage von Fachleuten für verfassungswidrig gehalten. Hierbei geht es um nichts weniger als einen dramatischen Grundrechtseingriff – den Freiheitsentzug für Menschen, die nichts verbrochen haben. Selbst Bundesjustizminister Buschmann hat „verfassungsrechtliche Bedenken“ erhoben. Gleichwohl hält die Bundesregierung an ihrem Vorhaben fest.
Auch beim alle Jahre wieder populistisch ausgeschlachteten Thema Sozialleistungen ist die Bundesregierung im Begriff, Verfassungsrecht bewusst zu missachten: Sie will den Zeitraum von Leistungskürzungen für Asylsuchende und Geduldete von 18 auf 36 Monate verlängern. Mit seiner Entscheidung vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben, dass Leistungskürzungen nur für einen kurzen Zeitraum und nur dann zulässig sind, wenn nachvollziehbar berechnet und nachgewiesen werden kann, dass tatsächlich in der ersten Zeit ein geringerer Bedarf besteht. Eine solche Begründung fehlt nach wie vor, obwohl das Bundesverfassungsgericht am 19.10.2022 seine Rechtsprechung nochmals bekräftigt und damit eine weitere verfassungswidrige Kürzung des Gesetzgebers aufgehoben hat. Diesen höchstrichterlichen Beschluss hat die Bundesregierung bis heute – fast anderthalb Jahre später – skandalöserweise noch immer nicht gesetzlich umgesetzt. Ungerührt hält die Bundesregierung dennoch an ihrem neuen Kürzungsvorhaben fest. Auch das insoweit eindeutige Gutachten des Gesetzes- und Beratungsdienstes des Bundestags, das die Verfassungswidrigkeit dieses Vorhabens benennt und detailliert begründet, führt nicht zu einer Änderung des vorliegenden Gesetzesentwurfs: Sehenden Auges begeht die Ampel hier Verfassungsbruch, wie Thomas Hohlfeld (Linke) in seinem Vermerk zu dem Gutachten belegt.
Mit der Zustimmung zur GEAS-Verordnung hat die Bundesregierung 2023 erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik den Tabubruch begangen, eine Abschiebung von Menschen, die in Europa Schutz suchen, auch dann für zulässig zu erklären, wenn der als „sicher“ definierte Drittstaat weder die Genfer Flüchtlingskonvention noch die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet hat. Damit wird die jetzt schon zu beklagende Praxis von massenhaften Pushbacks durch viele europäische Staaten gedeckt und ermöglicht. Ab 2026 werden wir „Grenzasylverfahren“ in geschlossenen Lagern erleben, in denen die Betroffenen nur eingeschränkte Rechte haben und von Beratungsangeboten weitgehend ausgeschlossen sind.
Der CDU geht das alles nicht weit genug: Es sind nicht mehr nur einzelne Scharfmacher wie Thorsten Frei oder Jens Spahn, die Schutzsuchende an den Grenzen zurückweisen und das Asylrecht abschaffen wollen: Am Montag hat der Vorstand der CDU den Entwurf für das neue Grundsatzprogramm verabschiedet. Im Bereich Flüchtlingspolitik wird nicht weniger als die komplette Abschaffung des Asylrechts in Deutschland gefordert, quasi eine 1:1 Kopie des Ruanda-Modells der Tories in Großbritannien. Im Programmentwurf heißt es:
Wir wollen das Konzept der sicheren Drittstaaten realisieren. Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Verfahren durchlaufen. Im Falle eines positiven Ausgangs wird der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz gewähren. Dazu wird mit dem sicheren Drittstaat eine umfassende vertragliche Vereinbarung getroffen.
Der öffentliche Aufschrei ist bislang ausgeblieben. Dabei ist auch dieser Programmentwurf ein offenkundiger Angriff auf unsere Verfassung. Noch ist dieser Programmentwurf nicht beschlossen: Das Programm wird von der CDU im Februar und März auf sechs Regionalkonferenzen in Mainz, Hannover, Chemnitz, Köln, Stuttgart und Berlin vorgestellt und diskutiert werden. Bislang ist die Tragweite dieses Entwurfs auch noch nirgends richtig angekommen. Ein Anlass für öffentlichen Protest und Demonstrationen sind solche verfassungsfeindlichen Pläne der CDU allemal.
Bei solchem Umgang mit der deutschen Verfassung dürfte es schwierig werden, die AFD verbieten zu lassen. Verfassungsfeinde finden sich offenkundig nicht nur in der AFD. Selbstverständlich ist es auch weiterhin gut und wertvoll, wenn die demokratischen Parteien gemeinsam zu einer klaren Grenzziehung gegenüber den völkischen Rassist:innen der AFD finden und Position beziehen. Glaubwürdig ist dieses Bekenntnis allerdings nur dann, wenn der Umgang mit den Grund- und Menschenrechten auch in der eigenen Partei reflektiert wird.
https://www.nds-fluerat.org/58206/aktuelles/verfassungsfeinde/
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https://www.rnd.de/panorama/oesterreich-festnahme-waehrend-hochzeit-polizei-nimmt-kurdischen-braeutigam-fest-A6HGTSW6SBHCFNYDA5N3ZK76KM.html
https://www.derstandard.de/story/3000000203593/tuerkisch-deutsches-paar-wurde-um-sein-recht-auf-zusammenleben-gebracht
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Die Pläne, die von AfD, Union und anderen Akteuren auf einem geleakten Geheimtreffen in Potsdam besprochen wurden, sind allerdings nicht neu.
"Deportationen" und "Remigration" beschreiben zudem großteils bereits den Charakter der Abschiebepolitik der Bundesregierungen der letzten Jahre - und werden ganz konkret heute im Bundestag beschlossen.
Wir haben anlässlich des heute zu beschließenden sog. "Rückführungsverbesserungsgesetzes" folgendes Pressestatement veröffentlicht:
Gemeinsame Pressemitteilung des Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., des Abschiebungsreporting NRW und des Grundrechtekomitees:
Heute wird im Bundestag das "Rückführungsverbesserungsgesetz" verabschiedet werden. Entscheidende Kernpunkte sind:
• Haft von Schutzsuchenden soll in vereinfachten Verfahren massiv ausgeweitet werden. Gleichzeitig wurde eine grundsätzlich verpflichtende Beiordnung anwaltlicher Vertretung im Freiheitsentziehungsverfahren nicht umfassend umgesetzt.
• Verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Wohnungsdurchsuchungen sollen auf die Räume unbeteiligter Dritter ausgeweitet werden. Es drohen weiterer Rechtsbruch und Traumatisierungen von Bewohner*innen in Sammelunterkünften.
• Das Sonderrecht bei Abschiebungen wird durch Verstärkung von Geheimhaltungspflichten vertieft. Dies erschwert gerichtlichen Rechtsschutz.
• Falsche oder unvollständige Angaben im Asylverfahren sollen strafrechtlich sanktioniert werden. Dies überlastet u.a. Behörden und verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz, sich nicht selbst belasten zu müssen.
• Das Strafmaß für Schleusung soll hochgesetzt und damit Flucht und Fluchthilfe stärker kriminalisiert werden.
Dieses Gesetz führt zur Ausweitung von rechtswidriger Haft sowie zu massiven Grundrechtseinschränkungen von Geflüchteten. Es folgt der Logik der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), welches geschlossene Grenzen zum Normalzustand erhebt, Flucht zu illegaler Migration erklärt und Asyl zum Gnadenrecht macht.
Berenice Böhlo vom Vorstand des RAV e.V. stellt fest: „Das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ setzt für bestimmte Gruppen Rechtsstandards herab. Statt die Menschenrechte zum Ausgangspunkt politischen Handelns zu nehmen, wird das Fundament unserer Gesellschaft basierend auf Gleichheit und Rechtsstaat für alle weiter ausgehöhlt.“
Britta Rabe vom Grundrechtekomitee kommentiert: “Erfahrungsgemäß werden vor allem die Geflüchteten selbst Opfer von Kriminalisierung von Schleppern. Die jetzige Gesetzesfassung kann weiterhin als Grundlage für eine Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung verwendet werden.”
Sebastian Rose vom Abschiebereporting NRW erklärt: „Dieses Gesetz wird zu einer Zunahme rechtswidriger Abschiebehaft und zur weiteren Brutalisierung von Abschiebungen führen. Dies ist eine Katastrophe für die Betroffenen und verroht die Gesellschaft insgesamt.“
Wir rufen zur vorbehaltlosen Verteidigung des "Rechts, Rechte zu haben" (Hannah Arendt) auf.
Die Pressemitteilung online: https://www.grundrechtekomitee.de/details/nein-zum-heute-im-bundestag-verhandelten-rueckfuehrungsverbesserungsgesetz-fuer-die-verteidigung-der-freien-offenen-und-demokratischen-gesellschaft
Kontakt:
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Britta Rabe
Telefon: 0221 / 972 69 -20 und -30
E-Mail: brittarabe@grundrechtekomitee.de
Abschiebungsreporting NRW
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Köln
Sebastian Rose
Telefon 0221 / 972 69 32
Mobil 01575 / 40 35 862
E-Mail: rose@abschiebungsreporting.de
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Rechtsanwältin Berenice Böhlo
Telefon: +49 (0)30 41 72 35 55
E-Mail: kontakt@rav.de
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16.01.2024
MiSO
Auf einer Tagung in Potsdam haben im vergangenen November AfD-Mitglieder und andere Rechtsextremisten die Massenvertreibung von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte aus Deutschland diskutiert. Hier eine Stellungnahme des MiSO-Vorstands.
Die nach den Enthüllungen des Recherchenetzwerkes Correctiv von AfD und anderen Rechtsextremisten geplante Massenvertreibung hat uns und alle Migrantenorganisationen schockiert. Solche Pläne wecken Erinnerungen an das größte Verbrechen in der deutschen Geschichte. „Fast 24 Millionen Menschen in Deutschland haben internationale Wurzeln. Und der größte Teil der Bevölkerung wünscht sich kein neues Drittes Reich, sondern eine stabile, demokratische Gesellschaft, in der Vielfalt und Menschenrechte gewahrt und gelebt werden“ sagte dazu Ferda Ataman, die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes. Sie sieht Beobachtungen bestätigt, wonach viele Menschen mit Migrationsgeschichte zunehmend Diskriminierung und Rassismus ausgesetzt sind. Wir wissen seit langem, dass Rechtsextremismus nicht nur eine Überzeugung von Einzelpersonen ist, sondern dass sich verfassungsfeindliche Netzwerke längst in vielen Teilen der Gesellschaft zusammengeschlossen haben.
Rassismus und Diskriminierung in unserer Gesellschaft sind ein gesamtgesellschaftliches Problem. Über 70 Jahre nach Einführung des Grundgesetzes leben viele Menschen in Deutschland immer noch in Angst und Unsicherheit. Die Feindseligkeit ist überall zu spüren und die Bedrohung für viele Menschen real.
MiSO-Stellungnahme:
* Deutschland ist und bleibt ein Einwanderungsland, gekennzeichnet durch Migration und eine plurale Gesellschaft.
* Rassismus tötet, verletzt, diskriminiert, grenzt aus und verhindert damit ein friedliches und chancengerechtes Zusammenleben.
* Wir fordern eine an Menschenrechten orientierte Migrations- und Asylpolitik. Wer Forderungen und Rhetorik der Rechtsextremen aufgreift, trägt zur Ausgrenzung und Abwertung von Minderheiten bei.
* Die Geschichte zeigt, dass Rechtsextremismus nur Unglück für Deutschland bringt.
* Es erfüllt uns mit großer Sorge, dass die hohen Zustimmungswerte für Rechtsextreme offenbar dazu führen, menschenverachtende Einstellungen für legitim und normal zu halten.
* Geboten sind die Stärkung der rassismuskritischen Bildung und Jugendarbeit, Weiterentwicklung der Präventionsmaßnahmen, sowie die Förderung der Erinnerungskultur (Faschismus, Einwanderungsgeschichte, Kolonialzeit Deutschlands).
* Antirassismus und der Kampf gegen Rechts muss fest verankert sein. Die Zivilgesellschaft, die Institutionen und jede/r von uns kann dabei mitwirken.
MiSO-Vorstand / 16. Januar 2024
https://miso-netzwerk.de/aktuelles/unwort-des-jahres-2023-remigration-die-von-afd-und-co-geplante-massenvertreibung-von-migrantinnen-ist-zu-verurteilen
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Gegen jede Normalisierung
Wann: 22.2.2024 von 18 Uhr bis 20 Uhr
Wo: IBIS – Interkulturelle Arbeitsstelle e.V. I Klävemannstraße 16 I 26122 Oldenburg I “Halle”
Kostenfrei
Wir erinnern uns: zu den Landtagswahlen im Sommer 2023 gelang es rechten Kräften, den migrationspolitischen Diskurs mit rassistischen Argumenten massiv hoch zu kochen. Eine autoritäre Diskursverschiebung, der restriktve Gesetzesverschärfungen folgten und die durch die GEAS-Reform auf EU-Ebene noch befeuert wurde. Getrieben von rechten Wahlerfolgen schien die bürgerliche Mitte das Konzept zu verfolgen, mit den Wölfen zu heulen, um so der Rechten Stimmen abzujagen. Ein höchst zweifelhaftes Unterfangen, welches die liberale Demokratie untergräbt und Gewalt und Diskriminierung Geflüchteten gegenüber den Boden bereitet.
Vor diesem Hintergrund organisieren der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. und IBIS e.V. am 22.02.2024 die Podiumsdiskussion "Gegen jede Normalisierung" zu aktuellen Entwicklungen am rechten Rand. Mit Beiträgen von:
Teilnehmer:innen:
Andrea Röpke, Politologin und mehrfach ausgezeichnete freie Journalistin mit demThemenschwerpunkt Rechtsextremismus
Jan Krieger, Mobile Beratung Niedersachsen gegen Rechtsextremismus für Demokratie
Moderation: Josepha Zastrow, Journalistin
Die Veranstaltung soll mit dazu beitragen, die Kräfte zur Verteidigung der Offenen Gesellschaft ins Gespräch miteinander zu bringen und zu bündeln. Diese Veranstaltung wird fortgesetzt mit einem Abend zur „Verteidigung der Offenen Gesellschaft“ in Hannover (tba).
Einlassvorbehalt: Die Veranstalter:innen behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen. Jegliche Film-, Ton- und/ oder Videoaufnahmen, die nicht mit den Referent:innen vorab besprochen wurden, sind nicht erlaubt.
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Mit solidarischen Grüßen
Olaf Strübing
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Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
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Angesichts der Enthüllungen der Recherchen von CORRECTIV, die ein „geheimes“ Treffen von AfD-Politiker*innen, Mitgliedern der Werte-Union, Neonazis und finanzstarken Unternehmer*innen ans Licht brachten, steht die Forderung nach einem AfD-Verbot im Vordergrund. Es ist zweifellos ein wichtiges Signal, doch wir dürfen uns nicht darauf beschränken. Die eigentliche Verantwortung liegt darin, ernsthaft gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit vorzugehen.
Es wäre ein Fehler, das Problem auf die AfD zu beschränken. Teile der Werteunion der CDU waren ebenfalls bei diesem menschenverachtenden Treffen vertreten. Das Ausmaß dieser Herausforderung muss erkannt werden, um angemessen handeln zu können. Die ausschließliche Fokussierung auf die AfD als Feindbild verkürzt und verzerrt das Problem.
Diese Treffen wirken nicht wie isolierte Ereignisse von Randfiguren. Ihr strategisches und politisches Vorgehen erscheint durchdacht, wobei die Inszenierung von "Randfiguren" und "vereinzelten Extremen" bewusst kalkuliert wird, um zu verharmlosen. Die Tatsache, dass ein derartiges Treffen mit einem derartigen Ausmaß überhaupt geplant wurde, ist zweifellos erschreckend und stellt einen ernstzunehmenden Punkt dar, der Konsequenzen erfordert. Es sollte jedoch nicht als überraschend betrachtet werden, der Boden für derartige Entwicklungen wurde bereits seit langer Zeit bereitet.
Die Angst und Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Plänen des Treffens sind für viele Menschen bereits Realität. Die Bedrohung durch Gewalt, Ablehnung, Diskriminierung und Abschiebung sowie der Mangel an Zugang zu ihren Rechten sind keine neuen Situationen!
Vor diesem Hintergrund erscheinen die Äußerungen des Bundeskanzlers, die betonen, dass in dem „Wir“ in Deutschland nicht nach Einwanderungsgeschichte oder Hautfarbe unterschieden wird, wenig glaubhaft. Die Realität zeigt bereits bestehende Unterscheidungen und ein sich verfestigendes Verständnis von diesem „Wir". Auch das bereitet den Boden für derartige Entwicklungen und muss erkannt und verändert werden.
Der Begriff „Remigration", der von der Identitären Bewegung als auch der AfD verwendet wird, ist äußerst besorgniserregend. Unter dem Deckmantel einer intellektuellen Rhetorik versucht die AfD, diesen Begriff salonfähig zu machen und nutzt ihn sogar in ihrem Wahlprogramm zur Europawahl 2024. Diese Forderung nach „Remigration" stellt nicht nur einen Angriff auf das Grundgesetz dar, sondern verletzt auch das Staatsbürgerrecht und den Gleichheitsgrundsatz.
Die hohen Zustimmungswerte für rechtsextreme Ideologien, führen dazu, menschenverachtende Einstellungen als legitim und diskutierbar zu betrachten. Es ist daher umso wichtiger und mehr als an der Zeit, rassismuskritische Bildung zu stärken, Präventionsmaßnahmen weiterzuentwickeln und eine ernstgemeinte Erinnerungskultur zu fördern, sei es bezüglich der Nazi-Zeit, der Kolonialzeit Deutschlands oder auch der aktuellen Verantwortung in der Asylpolitik von Deutschland und der EU.
Der Kampf gegen Rassismus muss fest in unserer Gesellschaft verankert sein. Die Zivilgesellschaft, die Institutionen und jede*r kann einen Beitrag dazu leisten, diese Herausforderungen zu bewältigen und eine solidarische Gesellschaft aufzubauen. Es braucht ein aktives, sichtbares, lautes Dagegen-sein.
Solidarische Grüße!
IIK Hannover
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https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/polizeibilanz-nach-protest-wochenende-21-polizisten-verletzt-92776695.html
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Hannover, 17:30 Uhr, Ecke Limmerstr./Körnerholzweg
Peine, 17:30 Uhr, Staderdorfer Ortsplatz (gegenüber Edemissener Str.)
Köln, Heumarkt, 19. 30
19. Januar
Hamburg, 15 Uhr Rathausmarkt
20. Januar
Braunschweig, 14:00 Uhr, Schlossplatz vor Bibliothek
21. Januar
München, Route wird noch bekanntgegeben
Bremen, ab 12, Marktplatz
Oldenburg, 16:00 Uhr, Schlossplatz
27. Januar
Osnabrück, 11 Uhr, Theaterplatz
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Wenn in meinem - praktisch-antirassistischen, d.h. aktionsorientierten Umfeld jemand von Intersektionalität spricht heißt das, in mehr als nur Teilbereichskämpfen/Engagements unterwegs zu sein. Das heißt dann, jemand oder eher eine politische Gruppe mit geteilten Aufgaben engagiert sich sowohl antirassistisch als auch antisexistisch oder antifaschistisch als auch sozial. Praktisch kann das bedeutet, dass jemand ehrenamtliche Flüchtlingssozialarbeit macht oder sogar von Abschiebung Bedrohte bei sich versteckt und außerdem bei einem Frauennotruftelefon engagiert ist, gegen Nazis auf die Straße geht oder sogar an Antifapatrouillen teilnimmt und außerdem bei einer Tafel oder Volksküche engagiert ist. Und über all diese Tätigkeiten theoretisch reflektiert und diskutiert wird.
All das meint Intersektionalität im akademischen Diskurs nicht. Sondern die Schnittmengen aus rassistischer, sexueller und klassenmäßiger Diskrminierung theoretisch zu integrieren, nicht im Sinne von Eingreifen oder einer Theorie des politischen Handelns, nicht als Befreiungsstrategie, sondern als reiner Opferdiskurs ohne emanzipatorische Alternative. Antisemitismus wird hierbei übrigens ausgeklammert, ebenso eine Marx´sche Kapitalismuskritik.
Das Ganze weist sehr starke Parallelen mit den queerfeministischen Diskursen auf, die hier vor etwas mehr als einem Jahrzehnt mal Thema waren. Und es zeigt merkwürdig empirieabgewandte, gleichsam theologische Züge. Mit der Perspektive "Strategien der Unterwerfung - Strategien der Befreiung", wie sie die Materialien für einen neuen Antiimperialismus vor etwa 30 Jahren mal formuliert hatten hat das alles nichts zu tun. Und ich fühle mich vor dem eigenen Theorie/Praxishintergrund mal wieder in dem Gefühl der Überlegenheit bestätigt, das ich hegte, als ich so ab 2006 zum ersten Mal mit dieser Art Diskurse in Berührung kam.
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https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/
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Einen dicken Brocken schaffte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) am Dienstag (9. Januar 2024) vor dem Krisengipfel unter anderem mit dem Hausärzteverband von vorneherein aus dem Weg: „Wir werden die Entbudgetierung machen, um das jetzt mal klar zu machen, bei den Hausärzten“, sagte Lauterbach im ZDF-Morgenmagazin. „Aber es geht um mehr.“
Unnötige Bürokratie bauen wir ab. Prof. Dr. Karl Lauterbach
Diese Einschätzung wurde von dem Maßnahmenpaket bestätigt, das Lauterbach nach dem Krisengipfel vorgelegt hat. „Wir haben uns getroffen, um gemeinsam über Entlastungen im Praxisalltag der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte zu sprechen. Unnötige Bürokratie bauen wir ab. Zudem werden wir bei der hausärztlichen Versorgung eine Entbudgetierung vornehmen und die Art und Weise, wie die Praxen vergütet werden, verändern“, so der Minister auf der anschließenden Pressekonferenz.
Im Einzelnen geht es beim „Maßnahmenpaket zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung“:
Im Zuge der hausärztlichen Honorierung sollen alle Leistungen der hausärztlichen Versorgung entbudgetiert werden. „Reicht die reguläre Vergütung nicht aus, leiste die Kassen für darüber hinaus erbrachte Leistungen Ausgleichszahlungen“, so das Bundesgesundheitsministerium. Damit wird ein altes Versprechen eingelöst.
Zudem werden die Hausärzte eine Jahres-Pauschale für die Versorgung von chronisch kranken Erwachsenen erhalten.
„Echte Versorgerpraxen“ sollen darüber hinaus eine Vorhaltepauschale abrechnen können, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, wie etwa Hausbesuche.
Außerdem sollen Hausärzte künftig eine qualifizierte Hitzeberatung besonders vulnerabler Gruppen abrechnen können.
Entbudgetierung und weitere Entlastungen für Hausärztinnen und Hausärzte
Um die ärztliche Arbeit zu entbürokratisieren, schlägt das Maßnahmenpapier unter anderem vor, bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen eine Bagatellgrenze einzuführen. Betroffene Ärztinnen und Ärzte sollen künftig an den Sitzungen des Beschwerdeausschusses digital teilnehmen können. Die Abschaffung des zweistufigen Antragsverfahrens auf eine Kurzzeittherapie soll Psychotherapeuten entlasten.
Auch die Digitalisierung in den Praxen soll vorangebracht werden: So sollen Ärzte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (e-AU) und elektronische Rezepte lediglich nach telefonischer Konsultation ausstellen können. Für BtM-Rezepte soll ein digitaler Verschreibungsprozess entwickelt werden. Auch die Praxisverwaltungssysteme (PVS) sollen „durch transparente und verbindliche Vorgaben“ Neuerungen schneller und nutzerfreundlicher implementieren.
https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4913290?ecd=WNL_mdplsfeat_240110_mscpedit_de_etid6231255&uac=389796AZ&impID=6231255
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