Samstag, 31. März 2018
Lasst Zahlen sprechen
2017 haben 11.000 überwiegend junge Geflüchtete Ausbildungen beim deutschen Handwerk angetreten. In vielen Fällen waren deutsche Azubis gar nicht verfügbar.

Da erzähle mir noch jemand etwas von "Propaganda", "Selbsttäuschung" oder "Augenwischerei", gar "Gutmenschentum" bei den flüchtlingspositiven Erwartungen fürs deutsche Handwerk. Die als rotgrüne Multikultiideologen imaginierten Integrationsbefürworter sind vielfach robuste Maurerpoliere.

btw. übrigens eine Branche mit der ich mehr zu tun habe als dem Irgendwasmitmediensumpf.

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Tja, wie so häufig liegt die Wahrheit irgendwo in der Mitte. Ich habe als Journalist dieselben Leute von IHK/Kreishandwerkerschaft Anfang 2015 wie auf LSD gehört, von wegen "Fachkräfte aus dem Morgenland", Anfang 2017 noch hinter vorgehaltener Hand dann die Kehrtwende, heute beinahe rüffelig angelangt beim "Wer sowas 2015 geglaubt hat, hatte einfach keine Zahlen." (sic!).

Inzwischen ist, abhängig vom Ausbildungsberuf, zerknirscht von "bis zu 10 Prozent" der Neuankömmlinge, die auf dem Ausbildungsmarkt überhaupt eine Chance haben, die Rede. Was das genau bedeutet, erfahre ich von genügend Handwerksmeistern, inzwischen nicht mehr hinter vorgehaltener Hand: zwei Wochen lungernd im Betrieb, beim ersten Stress nach Hause und nie wieder gesehen. Und ja: Murat in der Bäckerei, das Brot lächelnd in die Kamera, Samira mit der dementen Frau, das gibt es immer noch, aber man geht damit nicht mehr hausieren.

Das ist immer noch besser als nix in Zeiten des Fachkräftemangels - aber die güldenen Versprechungen waren alle real, 2014 und 2015. Ich war dabei. Man hätte nicht versuchen sollen, das humanitäre Argument mit dem Bullshit von Fachkräften anzureichern. Das sind zwei verschiedene Argumente - und eins davon ist falsch. Aber wie das halt so ist, wenn "die Leute" "die Wahrheit" nicht verstehen können, weil sie kein taz-Abo/kein reines Herz haben - man muss sie halt anlügen. Zu ihrem eigenen Besten. Bzw.: Die müssen ja ohnehin sterben, damit man leben kann.

Karma ist eine läufige Hündin. Jetzt schwingt das Pendel zurück - und Gutmenschen können sich schön gruseln, was da alles an Bodensatz zum Vorschein kommt, weil man schön draufgedrückt hat auf die kommunizierende Röhre. Aber Lernen geht nicht: Man ist von Haus aus dazu gezwungen, die immer gleichen Fehler zu machen. Gut braucht Böse.

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@"Aber wie das halt so ist, wenn "die Leute" "die Wahrheit weil sie kein taz-Abo/kein reines Herz haben " --- In meiner Welt hat mein ein De-Knipselkrant, Materialen der ETA- oder radikal-Abo ;-)

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zwei Wochen lungernd im Betrieb, beim ersten Stress nach Hause und nie wieder gesehen.

Erstens gibt es dasselbe Problem auch mit deutschen Azubis. Recherchieren Sie bitte mal die Anzahl der abgebrochenen Ausbildungen (die Probezeit läuft in der Regel bis Ende November bei Ausbildungsbeginn zum 1. September August). Zweitens beginnen die meisten Flüchtlinge nicht direkt eine Ausbildung, sondern zunächst eine betriebliche Einstiegsqualifzierung (EQ), die zwischen sechs und zwölf Monaten dauert und von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter gefördert wird. Die Übernahme in eine Ausbildung soll angestrebt werden, wenn das klappt, kann die EQ auf die Ausbildungszeit angerechnet werden.

Edit: Fehlerkorrektur, es muss "bei Ausbildungsbeginn zum 1. August" heißen. Sorry.

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Wundert mich trotzdem. Ich kenne nur Probezeiten von 6 Monaten, das wäre dann vom 1. August bis 31. Dezember.

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Im Ausbildungsverhältnis sind die Probezeiten kürzer. Geregelt ist das im § 20 BBiG Berufsbildungsgesetz (BBiG):

"Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen."

Es lohnt sich immer, auch mal einen Blick in das entsprechende Gesetz zu werfen. ;-)

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Ich habe selbst eine Ausbildung gemacht, und da betrug die Probezeit, wie im Angestelltenverhältnis 6 Monate. Es muss also zumindest Ausbildungen geben in denen das anders geregelt ist.

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Das Berufsbildungsgesetz (von 1969) ist im März 2005 vollständig novelliert worden (und im Dezember 2016 auch nochmals ein bisschen geändert). Ihre Ausbildung ist bestimmt schon etwas länger her, oder?

Wenn der Azubi in der Probezeit längerfristig krank ist, sprich: länger als ein Drittel der gesamten Probezeit, dann kann die Probezeit auf Antrag verlängert werden.

Zur Info: Die Ausbildungsverträge werden von den Kammern in ein Verzeichnis eingetragen bzw. in die Lehrlingsrolle (bei den HWKs geht das auch online, wenn die Verträge online ausgefüllt werden). Und ja, die IHKs gucken da schon drüber. Wessen Ausbildungsverhältnis dort nicht eingetragen ist, der wird am Ende auch nicht vor der Kammer geprüft. Soll heißen: Der- oder diejenige hat dann hinterher auch keinen Ausbildungsabschluss.

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Es kann höchstens so sein dass die Tarifverträge bestimmter Branchen andere Regelungen vorsehen.

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Glaube ich eher nicht. Denn § 25 Unabdingbarkeit BBiG besagt:

"Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig."

Anders ist es bei den Pflegeberufen, da dauert die Probezeit für Azubis sechs Monate, das sieht auch der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe
(Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG)
in § 20 vor:

"Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Die Probezeit beträgt sechs Monate, sofern sich aus tarifvertraglichen Regelungen keine andere Dauer ergibt."

Der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes sieht eine dreimonatige Probezeit vor.

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Du hast mail.

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Ich kenne auch einige, die eine Ausbildung machen - allerdings brauchen häufig sowohl die Azubis als auch die Betriebe Betreuung: Die Azubis im Betrieb, man muss auch Wege finden, herauszufinden, ob sie das gerade Erläuterte tatsächlich verstanden haben und nicht nur nicken und freundlich lächeln - da spielen halt auch kulturelle Prägungen hinein. Oft benötigen sie auch so genannte ausbildungsbegleitende Hilfen (bezahlt die Arbeitsagentur, auch für deutsche Azubis, gibt es in Deutsch und Mathe), denn in der Berufsschule werden sie genauso benotet wie deutsche Muttersprachler. Die Betriebe benötigen ebenfalls Unterstützung, die bekommen sie bei den Kammern, es gibt längst Ausbildungsberater, die sich um Flüchtlinge und Betriebe, die sie ausbilden, kümmern.

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Ausbildungsstart zählt nicht viel. Ein Mehr an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen, das wurde versprochen. Wenn das nicht in signifikantem Ausmaß - angesichts der absurd hohen Investition, gerade im Vergleich zu einem milliardenschweren Aufhübschen der Blue Card - eintritt, war es eben wirklich nur "Augenwischerei".

Die übliche Reaktion darauf ist, im Hütchenspieler-Stil humanitäres und volkswirtschaftliches Argument zu vermengen oder - oh Wunder! - plötzlich lächelnd zu bekennen, dass es ohnehin nie um wirtschaftliche Argumente ging, es seien ja die Menschen, von denen wir irgendwie profitieren. Der CDU-Staatsminister, den ich neulich in einem Bilanz-Artikel zur Thematik so zitiert hatte (Zitat aus 2015), war nach 10 Minuten am Telefon - könne man inzwischen, wissen schon, missverständlich. Stimmt, jetzt, da die Kaiserin nackt ist, ist das ein bisschen schwerer geworden.

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Die, die ich kenne, sind schon deutlich länger dabei, der erste macht dieses Jahr seine Abschlussprüfung als Fachinformatiker Systemintegration. Es handelt sich um einen jungen Afghanen, der vor 2015 ankam. Das Ausbildungsunternehmen war übrigens zuvor mit einem deutschen Dualstudierenden auf die Nase gefallen. Der hatte die Prüfungen an der Uni nicht gepackt und musste deshalb auch die Ausbildung beenden.

Ich habe diese euphorischen Aussagen ohnehin nie geglaubt.

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Euphorischen Aussagen gegenüber bin ich grundsätzlich skeptisch, aber in den Handwerksbetrieben in unserer Region sieht das unterm Strich bisher nach einer success story aus. Und die haben wie gesagt überhaupt nix mit "Gutemenschentum" und multikulti zu tun, da ist eine Firma mit 500 Beschäftigten ohne Betriebsrat dabei wo die Leute die mal einen gründen wollten handgreiflich vom Firmengelände befördert worden waren. Die Integration ist da bittere wirtschaftliche Notwendigkeit und ein Stück weit auch schlaue Abgreife von Fördergeldern. Nichtdestotrotz - beitragspflichtige Beschäftigungsverhältnisse kommen am Ende dabei raus.

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@ die Probezeit läuft Ende November ab bei Start 1. September ---- Was ist das denn für ein Tarif? Ich kenne nur Probezeiten von 6 Monaten, wüsste nicht dass das legal überhaupt anders geht.

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Sorry, ich habe mich vertan, es muss "bei Ausbildungsbeginn zum 1. August heißen". Aber es sind auch kürzere Probezeiten im Ausbildungsverhältnis möglich. Geregelt ist das im Berufsbildungsgesetz (BBiG):

§ 20 BBiG: "Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen."

Ich kenne nur Probezeiten von 6 Monaten

Die Probezeit kann maximal sechs Monate dauern, und sie muss im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eigens vereinbart werden. Bei befristeten Stellen werden oft kürzere Probezeiten vereinbart. Außerdem kann die Probezeit auch einvernehmlich verlängert werden, wenn zunächst eine kürzere Probezeit als sechs Monate vereinbart waren.

Abgesehen davon sind bei der Dauer der Probezeit ohnehin abweichende tarifliche Regelungen möglich.

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@"Aber wie das halt so ist, wenn "die Leute" "die Wahrheit" nicht verstehen können, weil sie kein taz-Abo/kein reines Herz haben - man muss sie halt anlügen. " ------ Das scheint mir eine neoliberale bis neonservative Weltsicht zu offenbaren. Die taz ist schon lange kein Organ linker Gegenöffentlichkeit mehr als das sie mal gestartet ist, sondern seit 1987 grüne Parteirichtungspresse. Und schon Leute wie Daniel Cohn-Bendit begründeten 1990 (sic!) multikuklturelle Einwanderungspolitik unter anderem mit Sweat Jobs die keine Deutschen freiwillig machen würden. Ich bin ja selbst in der Flüchtlingszene vernetzt und habe da selber mal gearbeitet, und da heißt zum Beispiel die Einkommensklasse 2 Euro illegal "Der Tamilentarif". Ganz sozialromantikfrei und politisch unkorrekt.

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Ja, das warn Witz mit der taz. Ich bin auch kein Neokonservativer, sondern nur Zeitungsleser. Heute, in der Tageszeitung des Nachbarlandkreises:

„Manche sind ein Jahr lang im Sprachkurs, und es reicht noch immer nicht für den Arbeitsmarkt. Das darf man niemandem vorwerfen. Angesichts ihrer Vorbildung fällt vielen Menschen aus anderen Kulturen der Zugang zur deutschen Sprache sehr schwer.“

„Von den aktuell 1000 erwachsenen Asylbewerbern haben wir für die Hälfte ein Sprachangebot“, erklärt Nesemann. Afghanen werden häufig nicht anerkannt. Deshalb bemühen sich jetzt viele Afghanen um eine Lehrstelle, da sie dann Schutz vor der Abschiebung haben.

Aber natürlich auch:

Die Aufnahmebereitschaft in den Betrieben sei sehr hoch, lobt Nesemann. „Die Unternehmen würden gern mehr Flüchtlinge einstellen. Wir werden aber noch Zeit brauchen, bis eine große Zahl von Flüchtlingen fit für den Arbeitsmarkt ist.“

Es spricht der Fachdienstleiter Kommunaler Arbeitsmarkt Kreisjobcenter Landkreis Fulda. Und gerade den letzten Teil habe ich auch mitbekommen: Bei Jahresgesprächen der Agentur hat der IHK-Präsident mit Irrwitz in den Augen angeregt, einfach irgendwelche Quatschjobs zu schaffen, Social Media Manager oder so, um Leute zu bekommen. Denen geht der Arsch auf Grundeis.

Aber wie gesagt: Man hätte das humanitäre nicht mit dem volkswirtschaftlichen Argument verquicken dürfen. Das kommt dann schon sehr nah an das bewusste Behaupten von Dingen, die nicht wahr sind, heran.

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Laßt Zahlen sprechen ...

Nach 2 Jahren 11.000 Auszubildende auf ca. 1,5 "Flüchtlinge". WOW !

Persönliche Schätzung eines Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit: 70-80% der zugewanderten Afghanen sind Analphabeten.
D.h. sie benötigten 7-8 Schulajhre um theoretisch für eine Ausbildung in Frage zu kommen. ... allerdings lautet die Prognose von Pädagogen, daß sie erst 2-3 Jahre Sprachunterricht erhalten müßten, um überhaupt einem solchen Schulunterricht folgen zu können.

Die Sozialdezernate im Ruhrgebiet gehen davon aus, daß bei den dort zugewanderten Roma und Sinti Ü18 80-90% niemals das HartzIV-System verlassen werden.

Ein Sonderprogramm des Landes NRW mit 3,5 Mio. Euro zur gezielten Qualifizierung und Vermittlung dieser Zuwanderergruppe in einer Großstadt im Ruhrgebiet brachte dort 70 Beschäftgite (auf damals 7.000 Zugewanderte, heute 10-12.000).
Nahezu alle arbeiteten als Lagerarbeiter und Reinigungskräfte, d.h. das Land NRW hat im Durchschnitt 50.000 Euro für die "Qualifizierung" und Vermittlung einer Putzfrau ausgegeben.

UNHCR im Jare 2015: Mehr als 80% der geflohenen Syrer sind qualifiziert !
Zum Vergleich DACH: max. 30%

tbc

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Natürlich, mangelnde Deutschkenntnisse sind das Hauptroblem. An Berufsschulen in Niedersachsen bekommen die Flüchtlinge erstmal ein Jahr lang nur Deutsch; dann in einem Fortsetzungsprogram Deutsch und andere, wenig sprachzentrierte Fächer wie Kunst, Mathematik, Sport usw.

Und es läuft trotzdem nicht so besonders. Es gibt natürlich die Überflieger, von denen Che spricht, aber das ist eine Minderheit. Vielfach werden Lehrverträge abgeschlossen, obwohl keine ausreichenden Sprachkenntnisse vorhanden sind und sie nach drei jahren die Prüfung nicht schaffen. Währenddessen haben sie aber den Aufenthalt gesichert, und die Betriebe haben billige Arbeitskräfte.

Ich bin da auch wenig optistisch, die Schulen pfeifen jedenfalls aus dem letzten Loch.

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Mal abgesehen davon, dass laut heutiger Meldung 25% aller deutschen Azubis ihre Ausbildung abbrechen muss noch einmal unterschieden werden zwischen Geflüchteten, die nach Deutschland kommen um in andere Länder weiterzureisen, die abgeschoben werden oder freiwillig zurückgehen und denen die tatsächlich einen Asylantrag stellen. Die entsprechende Statistik sieht nicht so wirklich alarmistisch aus.

https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/flucht/218788/zahlen-zu-asyl-in-deutschland#Registrierungen


Im Übrigen: Menschen die sich noch im laufenden Asylverfahjren befinden dürfen nur in einem sehr eingeschränkten Umfang arbeiten.

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Mit dem Wort Asyl gehst du jetzt gerade sorgfältig um wie ne Handarbeitslehrerin am Sackbahnhof. Dann lieber gleich einen Fetten durchziehen, solange der Rausch was hergibt.

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Um es zuzuspitzen: Bürgerkriegsflüchtlinge mit Duldung haben überhaupt keine Arbeitserlaubnis, Asylsuchende dürfen nur dann arbeiten wenn sie nachweisen können dass es keine Deutschen oder EU-europäischen Bewerber auf die Tätigkeit gibt.

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Infos vom BAMF
Welche Zugangsbedingungen zum Arbeitsmarkt bestehen für Personen, die eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung besitzen?

Bevor Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung eine Arbeit aufnehmen können, müssen sie die Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung bei ihrer Ausländerbehörde einholen. Dabei entscheidet die Ausländerbehörde im jeweiligen Einzelfall, ob eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt wird. Zudem ist grundsätzlich die Zustimmung der örtlichen Arbeitsagentur erforderlich. Die Ausländerbehörde holt die Zustimmung der Arbeitsagentur ein, die Person muss sich nicht selbst um die Zustimmung bemühen. Nach vierjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet ist die Zustimmung der Arbeitsagentur in der Regel nicht mehr erforderlich.

Jedoch dürfen bestimmte Personengruppen grundsätzlich keiner Beschäftigung nachgehen.

- Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, die verpflichtet sind in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, dürfen grundsätzlich keiner Beschäftigung nachgehen. Die sogenannte AE-Wohnverpflichtung gilt für sechs Wochen und kann auf höchstens sechs Monate verlängert werden.

- Personen aus sicheren Herkunftsländern, wie etwa den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien, die ihren Asylantrag nach dem 31.08.2015 stellen, müssen während des gesamten Asylverfahrens (und im Falle der Ablehnung des Asylantrages in bestimmten Fällen bis zur Ausreise) in Aufnahmeeinrichtungen wohnen und dürfen somit keiner Beschäftigung nachgehen.

- Personen, die eine Duldung besitzen, dürfen keiner Beschäftigung nachgehen, wenn sie eingereist sind, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen, wenn sie aufenthaltsbeendende Maßnahmen verhindern, indem sie zum Beispiel über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit täuschen oder wenn sie aus einem sicheren Herkunftsland stammen und ihr nach dem 31.08.2015 gestellter Asylantrag abgelehnt worden ist.

Ab wann erhalten Personen, die eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung besitzen, eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung?

Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, können nach drei Monaten die Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung erhalten. Die Drei-Monats-Frist beginnt mit der Äußerung eines Asylgesuchs gegenüber der Grenzbehörde, einer Ausländerbehörde oder der Polizei. Falls bis dahin noch keine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde, gelten diese Regelungen auch für Personen mit einem
Ankunftsnachweis.

Es gilt die Vorrangprüfung, es gibt aber auch eine Positivliste. Das heißt, die Bundesagentur für Arbeit hat festgestellt, dass für bestimmte Berufe die Besetzung offener Stellen mit ausländischen Bewerberinnen oder Bewerbern arbeitsmarkt- und integrationspolitisch unter Voraussetzungen verantwortbar ist.

Bei der Vorrangprüfung werden drei Kriterien geprüft: die Auswirkungen der Beschäftigung auf den Arbeitsmarkt; ob Bevorrechtigte zur Verfügung stehen und die konkreten Arbeitsbedingungen (also Verdienst und Arbeitszeiten). Nach 15-monatigem Aufenthalt in Deutschland entfallen die ersten zwei Kriterien der Vorrangprüfung und es wird bis zur Vollendung des vierjährigen Aufenthalts mit dem die Beschäftigung
gänzlich zustimmungsfrei wird nur noch die Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen geprüft.

Gibt es Ausnahmen, in denen eine Zustimmung der Arbeitsagentur nicht notwendig ist?

Ja. Es gibt bestimmte Beschäftigungsarten , für die von Grund auf keine Zustimmung der Arbeitsagentur erforderlich ist. Hierzu zählen eine Berufsausbildung, Praktika zu Weiterbildungszwecken, Freiwilligendienst oder die Arbeitsaufnahme von Hochqualifizierten. Ob die konkrete Beschäftigung zustimmungsfrei ist, prüft die Ausländerbehörde in jedem Einzelfall.

Auch bei zustimmungsfreien Beschäftigungen gilt für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung die Drei-Monats-Frist, in der sie keiner Beschäftigung nachgehen dürfen. Für Personen mit einer Duldung entfällt die Drei-Monats-Frist.

Stand: Mai 2017
Quelle: Arbeitsmarktzugang für geflüchtete Menschen

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Danke für diese Präzisierung, liebe Arboretum!

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