Donnerstag, 23. März 2006
Was heißt denn hier Härtefall?
che2001, 12:34h
Da ruft die niedersächsische Landesregierung eine Härtefallkommission ins Leben, um bestimmte Gruppen von Flüchtlingen und Asylbewerbern einen gewissen Schutz gegen Abschiebung zu geben. Die eigentliche Härte sind aber wohl die vielen Personengruppen, die trotz extremer Härten ihrer eigenen Situation bei der Härtefallregelung draußen bleiben sollen.
Ich zitiere das Hamburger Abendblatt:
"Ausgeschlossen werden sollen z.B. Personen, denen "Sozialhilfebetrug"
vorgeworfen wird. Mit derartigen Vorwürfen ist die Verwaltung oft
schnell bei der Hand, auch wenn keine strafrechtliche Verurteilung
vorliegt, z.B. wenn die Betroffenen Schmuck besitzen, der nach
Auffassung der Verwaltung vor der Inanspruchnahme öffentlicher
Leistungen hätte verpfändet werden müssen. Auch der Vorwurf, die
"Identität verschleiert" zu haben, wurde in der Vergangenheit
insbesondere gegenüber der Gruppe der Mahalmi geäußert. Dabei sind die
Betroffenen sich subjektiv oft keiner Schuld bewusst, da sie arabisch
sprechen und sich auch als Araber und nicht als Türken verstehen, selbst
wenn ihre Vorfahren aus der Türkei stammen. Die Petition von Sami Meri
hat das MI beispielsweise mit der Begründung abgelehnt, dass der Mann,
der die ersten sieben Jahre seines Lebens im Libanon verbrachte und
danach 17 Jahre in Deutschland, seine "türkische Identität" nicht
offengelegt habe. Nicht hinnehmbar ist der formale Ausschluss von
Personen, die öffentliche Leistungen beziehen. Folteropfer, Behinderte,
Alleinerziehende oder Kriegsversehrte, die nicht oder nur eingeschränkt
erwerbsfähig sind, können nur dann als Härtefall anerkannt werden, wenn
die Kirchen oder eine andere Körperschaft ihnen ein Gnadenbrot
garantiert. Genau gegen diese Form der Abwälzung staatlicher
Verantwortung sind die Kirchen in der Vergangenheit Sturm gelaufen. Auch
wäre es widersinnig und kontraproduktiv, jungen Flüchtlingen, die noch
zur Schule gehen, eine Ausbildung machen oder studieren wollen, unter
Verweis auf fehlende Arbeit die Anerkennung als Härtefall zu versagen.
Absurd erscheint schließlich der Ausschluss von Personen, die zur
Abschiebung angemeldet sind: Soll der Bauunternehmer Brahimi aus Peine,
der seit fünf Jahren arbeitet, allein deshalb vom Härtefallverfahren
ausgeschlossen werden, weil eine übereifrige Ausländerbehörde den
Unternehmer bereits zur Abschiebung angemeldet hat?"
Ich zitiere das Hamburger Abendblatt:
"Ausgeschlossen werden sollen z.B. Personen, denen "Sozialhilfebetrug"
vorgeworfen wird. Mit derartigen Vorwürfen ist die Verwaltung oft
schnell bei der Hand, auch wenn keine strafrechtliche Verurteilung
vorliegt, z.B. wenn die Betroffenen Schmuck besitzen, der nach
Auffassung der Verwaltung vor der Inanspruchnahme öffentlicher
Leistungen hätte verpfändet werden müssen. Auch der Vorwurf, die
"Identität verschleiert" zu haben, wurde in der Vergangenheit
insbesondere gegenüber der Gruppe der Mahalmi geäußert. Dabei sind die
Betroffenen sich subjektiv oft keiner Schuld bewusst, da sie arabisch
sprechen und sich auch als Araber und nicht als Türken verstehen, selbst
wenn ihre Vorfahren aus der Türkei stammen. Die Petition von Sami Meri
hat das MI beispielsweise mit der Begründung abgelehnt, dass der Mann,
der die ersten sieben Jahre seines Lebens im Libanon verbrachte und
danach 17 Jahre in Deutschland, seine "türkische Identität" nicht
offengelegt habe. Nicht hinnehmbar ist der formale Ausschluss von
Personen, die öffentliche Leistungen beziehen. Folteropfer, Behinderte,
Alleinerziehende oder Kriegsversehrte, die nicht oder nur eingeschränkt
erwerbsfähig sind, können nur dann als Härtefall anerkannt werden, wenn
die Kirchen oder eine andere Körperschaft ihnen ein Gnadenbrot
garantiert. Genau gegen diese Form der Abwälzung staatlicher
Verantwortung sind die Kirchen in der Vergangenheit Sturm gelaufen. Auch
wäre es widersinnig und kontraproduktiv, jungen Flüchtlingen, die noch
zur Schule gehen, eine Ausbildung machen oder studieren wollen, unter
Verweis auf fehlende Arbeit die Anerkennung als Härtefall zu versagen.
Absurd erscheint schließlich der Ausschluss von Personen, die zur
Abschiebung angemeldet sind: Soll der Bauunternehmer Brahimi aus Peine,
der seit fünf Jahren arbeitet, allein deshalb vom Härtefallverfahren
ausgeschlossen werden, weil eine übereifrige Ausländerbehörde den
Unternehmer bereits zur Abschiebung angemeldet hat?"
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