Donnerstag, 22. März 2007
FAMILIENTRENNUNG AUF STAATSKOSTEN ?
che2001, 15:44h
Familie zweier deutscher Kinder soll ausreisen
Kinder verlieren mit einer Abschiebung der Eltern auch ihre
Existenzgrundlage
Heidi Hleis wird sich wohl nicht auf ihren 18. Geburtstag freuen: An
diesem Tag, dem 23.07.2007, endet das Aufenthaltsrecht ihres Vaters
Mohamad Hleis (43), ihrer Stiefmutter Mariam Hleis (32) und ihrer drei
jüngeren Geschwister Inas (13), Amin (8) und Amina (3). Sie sollen nach
dem Willen der zuständigem Ausländerbehörde Hannover danach das Land
verlassen und notfalls abgeschoben werden. Lediglich der ältere Bruder
Marcel (19) soll in Deutschland bleiben dürfen. Der Familienvater lebt
insgesamt 12 Jahre in Deutschland. Die Familie spricht hervorragend
deutsch, lebt vom Einkommen des Familienvaters und ist auch ansonsten in
die deutschen Lebensverhältnisse bestens integriert. Weil die Familie
sich jedoch zwischenzeitlich lange im Ausland aufgehalten hat, soll die
Aufenthaltserlaubnis nur noch so lange erteilt werden, bis die beiden
deutschen Kinder volljährig sind.
Hier liegt eine Paradebeispiel dafür vor, wie bürokratische
Paragraphenreiterei zum Unglück einer Familie wird, für das der
Steuerzahler auch noch aufkommen soll.
Zur Vorgeschichte:
Herr Hleis ist gebürtiger Libanese und erhält nach der Scheidung von
seiner deutschen Ehefrau das Sorgerecht für die beiden Kinder Heidi und
Marcel. 1994 heiratet Herr Hleis eine Libanesin. Aus dieser Ehe gehen
drei weitere Kinder hervor. Die Familie lebt mit unbefristeter
Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. 1995 reist Frau Hleis mit den
Kindern in den Libanon, Herr Hleis folgt ein Jahr später. Dort leben sie
fast zehn Jahre lang. 2003 siedelt die Familie nach Schweden um, wo der
jüngste Sohn geboren wird. Auf Wunsch von Heidi und Marcel ziehen die
Hleis im Mai 2004 ohne Visum nach Deutschland in der Absicht, hier nun
dauerhaft ihren Wohnsitz zu nehmen. Ein Visum hätte zwar erteilt werden
müssen, aber die schwedischen Behörden hatten die Pässe einbehalten.
Doch das fehlende Visum zur Einreise hat für die Familie gravierende
Folgen: Die Ausländerbehörde weigert sich, der Familie eine dauerhafte
Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Nur solange die beiden deutschen
Kinder minderjährig sind, darf die Familie in Deutschland bleiben. Wenn
Heidi volljährig wird, endet auch die Aufenthaltserlaubnis der Eltern
und der drei kleineren Kinder, sie müssen danach mit einer Abschiebung
rechnen.
Herr Hleis ist erwerbstätig und sorgt selbständig für den
Familienunterhalt. Seine Abschiebung hätte zur Folge, dass Heidi und
Marcel ohne die intakten familiären Bindungen und ohne finanzielle
Unterstützung in Deutschland zurückbleiben würden und noch vor ihrem
angestrebten Abitur zu Hartz IV- Empfängern werden würden. Die beiden
Jugendlichen besuchen die IGS Linden und werden voraussichtlich 2009
bzw. 2010 die Schule mit Abitur absolvieren. Ob sie eine dauerhafte
Trennung von ihrer Familie allerdings schadlos verkraften, darf
bezweifelt werden.
Kinder verlieren mit einer Abschiebung der Eltern auch ihre
Existenzgrundlage
Heidi Hleis wird sich wohl nicht auf ihren 18. Geburtstag freuen: An
diesem Tag, dem 23.07.2007, endet das Aufenthaltsrecht ihres Vaters
Mohamad Hleis (43), ihrer Stiefmutter Mariam Hleis (32) und ihrer drei
jüngeren Geschwister Inas (13), Amin (8) und Amina (3). Sie sollen nach
dem Willen der zuständigem Ausländerbehörde Hannover danach das Land
verlassen und notfalls abgeschoben werden. Lediglich der ältere Bruder
Marcel (19) soll in Deutschland bleiben dürfen. Der Familienvater lebt
insgesamt 12 Jahre in Deutschland. Die Familie spricht hervorragend
deutsch, lebt vom Einkommen des Familienvaters und ist auch ansonsten in
die deutschen Lebensverhältnisse bestens integriert. Weil die Familie
sich jedoch zwischenzeitlich lange im Ausland aufgehalten hat, soll die
Aufenthaltserlaubnis nur noch so lange erteilt werden, bis die beiden
deutschen Kinder volljährig sind.
Hier liegt eine Paradebeispiel dafür vor, wie bürokratische
Paragraphenreiterei zum Unglück einer Familie wird, für das der
Steuerzahler auch noch aufkommen soll.
Zur Vorgeschichte:
Herr Hleis ist gebürtiger Libanese und erhält nach der Scheidung von
seiner deutschen Ehefrau das Sorgerecht für die beiden Kinder Heidi und
Marcel. 1994 heiratet Herr Hleis eine Libanesin. Aus dieser Ehe gehen
drei weitere Kinder hervor. Die Familie lebt mit unbefristeter
Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. 1995 reist Frau Hleis mit den
Kindern in den Libanon, Herr Hleis folgt ein Jahr später. Dort leben sie
fast zehn Jahre lang. 2003 siedelt die Familie nach Schweden um, wo der
jüngste Sohn geboren wird. Auf Wunsch von Heidi und Marcel ziehen die
Hleis im Mai 2004 ohne Visum nach Deutschland in der Absicht, hier nun
dauerhaft ihren Wohnsitz zu nehmen. Ein Visum hätte zwar erteilt werden
müssen, aber die schwedischen Behörden hatten die Pässe einbehalten.
Doch das fehlende Visum zur Einreise hat für die Familie gravierende
Folgen: Die Ausländerbehörde weigert sich, der Familie eine dauerhafte
Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Nur solange die beiden deutschen
Kinder minderjährig sind, darf die Familie in Deutschland bleiben. Wenn
Heidi volljährig wird, endet auch die Aufenthaltserlaubnis der Eltern
und der drei kleineren Kinder, sie müssen danach mit einer Abschiebung
rechnen.
Herr Hleis ist erwerbstätig und sorgt selbständig für den
Familienunterhalt. Seine Abschiebung hätte zur Folge, dass Heidi und
Marcel ohne die intakten familiären Bindungen und ohne finanzielle
Unterstützung in Deutschland zurückbleiben würden und noch vor ihrem
angestrebten Abitur zu Hartz IV- Empfängern werden würden. Die beiden
Jugendlichen besuchen die IGS Linden und werden voraussichtlich 2009
bzw. 2010 die Schule mit Abitur absolvieren. Ob sie eine dauerhafte
Trennung von ihrer Familie allerdings schadlos verkraften, darf
bezweifelt werden.
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