Sonntag, 7. Oktober 2007
Neues im Fall Gazale Salame
che2001, 19:15h
Neulich im Weserkurier:
Kein Bleiberecht für Ahmed Siala
Ehemann der abgeschobenen Gazale Salame unterliegt vor Gericht / Revision
angekündigt Von unserem Mitarbeiter
Reimar Paul
HILDESHEIM·LÜNEBURG. Der Richterspruch ist ein Rückschlag für ihn, doch
aufgeben kommt für Ahmed Siala nicht in Frage. Nach dem gestrigen Beschluss
des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG), der ihm das
Aufenthaltsrecht versagt, will der 28-Jährige weiter kämpfen. Er will
erreichen, dass er in Deutschland bleiben kann und seine abgeschobene Frau
Gazale Salame und zwei gemeinsame Kinder hierher zurückkehren dürfen."Ich
gehe in Revision", kündigte Siala an. Das OVG hat seine Entscheidung damit
begründet, dass Siala Türke ist - und kein staatenloser Kurde, wie nach
seiner Flucht als Sechsjähriger aus dem Libanon nach Deutschland vor 22
Jahren angegeben wurde. Die damalige Bleiberechtsregelung galt nur für
Staatenlose aus dem Libanon, nicht für Türken. Auch ein Bleiberecht nach der
im August in Kraft getretenen Altfall-Regelung hat das Gericht verneint.Es
verwies darauf, dass Siala wegen unsachgemäßen Schlachtens zu einer
Geldstrafe verurteilt wurde. Wegen "grundsätzlicher Bedeutung der
Rechtssache" ließ das OVG aber ausdrücklich eine Revision beim
Bundesverwaltungsgericht zu. Sollte dieses den Lüneburger Beschluss kippen
und Siala ein Aufenthaltsrecht zubilligen, könnte die vor fast drei Jahren
auseinander gerissene Familie doch noch in Deutschland
zusammenkommen.Zusammen mit ihrer einjährigen Tochter war die schwangere
Gazale Salame am Morgen des 10. Februar 2005 vom Kreis Hildesheim in die
Türkei abgeschoben worden. Siala brachte gerade die älteren Töchter Nura und
Amina zur Schule. Die Ankunft der damals 24-jährigen Salame in der Türkei
verlief traumatisch. "Abends lag sie bei der Istanbuler Flughafenpolizei auf
dem nackten Betonfußboden, ohne ihren Mann und die beiden Töchter noch
einmal gesehen zu haben", erzählt die Ärztin Gisela Penteker vom
niedersächsischen Flüchtlingsrat. Gazale sei krank, depressiv und als
alleinstehende Frau sozial isoliert.Die Familien von Salame und Siala
gehören zu den Mahalmi, einer den Kurden verwandten Volksgruppe, die zu
Beginn des vergangenen Jahrhunderts von der Türkei in den Libanon
auswanderte. Als dort nach 1980 der Bürgerkrieg immer heftiger tobte,
flüchteten viele Mahalmi nach Deutschland - auch Gazale Salame und Ahmed
Siala.Ende der 1990er Jahre fand der Kreis Hildesheim heraus, dass die
Eltern des Paares noch in der Türkei registriert seien. Seit Salames
Abschiebung kämpft Siala politisch und juristisch um ein Aufenthaltsrecht
für sich und seine Familie. Vor einem Jahr verpflichtete ein
Verwaltungsgericht den Landkreis Hildesheim, Siala ein Aufenthaltsrecht zu
geben und Salame und ihren Kindern die Rückreise zu ermöglichen. Die
Unterstützer der Familie waren erleichtert. Doch die Freude kam zu früh,
denn der Landkreis legte nach Abstimmung mit der Landesregierung Beschwerde
beim OVG ein. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) wollte "Keinen
Präzedenzfall". Siala könne seiner Frau ja in die Türkei folgen und so
wieder bei seinen Kindern sein. Doch Ahmed Siala, Amina und Nura wollen in
Deutschland bleiben - da, wo sie die Sprache beherrschen, arbeiten und zur
Schule gehen. Bis zur Revisionsverhandlung dauert es noch mindestens ein
Jahr, schätzt die Hildesheimer Bürgerinitiative "Menschen für Menschen". Die
Gruppe will nun erreichen, dass Salame wenigstens bis dahin in die
Bundesrepublik kommen darf. "Wir werden alle Hebel in Bewegung setzen, damit
das klappt", so Sprecher Andreas Vasterling.
Kein Bleiberecht für Ahmed Siala
Ehemann der abgeschobenen Gazale Salame unterliegt vor Gericht / Revision
angekündigt Von unserem Mitarbeiter
Reimar Paul
HILDESHEIM·LÜNEBURG. Der Richterspruch ist ein Rückschlag für ihn, doch
aufgeben kommt für Ahmed Siala nicht in Frage. Nach dem gestrigen Beschluss
des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG), der ihm das
Aufenthaltsrecht versagt, will der 28-Jährige weiter kämpfen. Er will
erreichen, dass er in Deutschland bleiben kann und seine abgeschobene Frau
Gazale Salame und zwei gemeinsame Kinder hierher zurückkehren dürfen."Ich
gehe in Revision", kündigte Siala an. Das OVG hat seine Entscheidung damit
begründet, dass Siala Türke ist - und kein staatenloser Kurde, wie nach
seiner Flucht als Sechsjähriger aus dem Libanon nach Deutschland vor 22
Jahren angegeben wurde. Die damalige Bleiberechtsregelung galt nur für
Staatenlose aus dem Libanon, nicht für Türken. Auch ein Bleiberecht nach der
im August in Kraft getretenen Altfall-Regelung hat das Gericht verneint.Es
verwies darauf, dass Siala wegen unsachgemäßen Schlachtens zu einer
Geldstrafe verurteilt wurde. Wegen "grundsätzlicher Bedeutung der
Rechtssache" ließ das OVG aber ausdrücklich eine Revision beim
Bundesverwaltungsgericht zu. Sollte dieses den Lüneburger Beschluss kippen
und Siala ein Aufenthaltsrecht zubilligen, könnte die vor fast drei Jahren
auseinander gerissene Familie doch noch in Deutschland
zusammenkommen.Zusammen mit ihrer einjährigen Tochter war die schwangere
Gazale Salame am Morgen des 10. Februar 2005 vom Kreis Hildesheim in die
Türkei abgeschoben worden. Siala brachte gerade die älteren Töchter Nura und
Amina zur Schule. Die Ankunft der damals 24-jährigen Salame in der Türkei
verlief traumatisch. "Abends lag sie bei der Istanbuler Flughafenpolizei auf
dem nackten Betonfußboden, ohne ihren Mann und die beiden Töchter noch
einmal gesehen zu haben", erzählt die Ärztin Gisela Penteker vom
niedersächsischen Flüchtlingsrat. Gazale sei krank, depressiv und als
alleinstehende Frau sozial isoliert.Die Familien von Salame und Siala
gehören zu den Mahalmi, einer den Kurden verwandten Volksgruppe, die zu
Beginn des vergangenen Jahrhunderts von der Türkei in den Libanon
auswanderte. Als dort nach 1980 der Bürgerkrieg immer heftiger tobte,
flüchteten viele Mahalmi nach Deutschland - auch Gazale Salame und Ahmed
Siala.Ende der 1990er Jahre fand der Kreis Hildesheim heraus, dass die
Eltern des Paares noch in der Türkei registriert seien. Seit Salames
Abschiebung kämpft Siala politisch und juristisch um ein Aufenthaltsrecht
für sich und seine Familie. Vor einem Jahr verpflichtete ein
Verwaltungsgericht den Landkreis Hildesheim, Siala ein Aufenthaltsrecht zu
geben und Salame und ihren Kindern die Rückreise zu ermöglichen. Die
Unterstützer der Familie waren erleichtert. Doch die Freude kam zu früh,
denn der Landkreis legte nach Abstimmung mit der Landesregierung Beschwerde
beim OVG ein. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) wollte "Keinen
Präzedenzfall". Siala könne seiner Frau ja in die Türkei folgen und so
wieder bei seinen Kindern sein. Doch Ahmed Siala, Amina und Nura wollen in
Deutschland bleiben - da, wo sie die Sprache beherrschen, arbeiten und zur
Schule gehen. Bis zur Revisionsverhandlung dauert es noch mindestens ein
Jahr, schätzt die Hildesheimer Bürgerinitiative "Menschen für Menschen". Die
Gruppe will nun erreichen, dass Salame wenigstens bis dahin in die
Bundesrepublik kommen darf. "Wir werden alle Hebel in Bewegung setzen, damit
das klappt", so Sprecher Andreas Vasterling.
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