Montag, 26. November 2007
Zugang zu Porno-Webseiten mal erlaubt und mal nicht
Es ist einerseits angenehm, zu erfahren, dass Gerichte wirklich unabhängig urteilen (die sogenannten Selbstverständlichkeiten des Rechtsstaats sind ja so selbstverständlich nicht), aber das konkrete Urteil, über das diese dpa-Meldung berichtet gefällt mir ja nicht so sehr. Abstrus ist allerdings die Tatsache, dass hier ein Pornoanbieter geklagt hatte, der gleiches Recht für alle, klartext keine Vorzüge für die Konkurrenz wollte.

"Gericht: Internet-Provider muss Sex-Seiten nicht sperren
Kiel (dpa/lno) - Der Kieler Internet-Provider kielnet muss den Zugang zu bestimmten Sex-Seiten im Internet nicht sperren. Das entschied das Kieler Landgericht am Freitag (Az: 14O125/07). Der Provider habe weder rechtlich noch tatsächlich die Möglichkeit, Maßnahmen zur Verhinderung des Zugangs auf bestimmte Seiten zu treffen, hieß es im Urteil. Wie ein Gerichtssprecher weiter mitteilte, wies das Gericht damit den Antrag eines Anbieters aus Hannover auf Einstweilige Anordnung ab. Diese Firma betreibt selbst einschlägige Seiten, auf die aber durch ein Verschlüsselungssystem nur Erwachsene Zugriff haben sollen."

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