Freitag, 13. Januar 2017
Stellungnahme von Magsud Aghayev zur behördlichen Schikane gegen ihn
che2001, 16:46h
Magsud Aghayev erhielt im Jahr 2010 aufgrund eines Behinderungsgrads von
60% ein
Aufenthaltsrecht nach § 25 Abs. 3 AufenthG. Die zuletzt auf drei Jahre
verlängerte Aufenthaltserlaubnis lief am 13. Februar 2015 aus. Da die
Ausländerbehörde auch zwei Monate später keine Verlängerung ankündigte,
fragte er nach und erfuhr, dass die zuständige Sachbearbeiterin noch auf
Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wartete. Auf
Nachfrage bei der Außenstelle des BAMF in Hermsdorf erfuhr Magsud
Aghayev, dass die Ausländerbehörde erfolglos versucht hatte, vom BAMF
die Zustimmung zu seiner Abschiebung zu erwirken.
Konfrontiert mit der Ablehnung des BAMF und der Tatsache, dass § 25 Abs.
3 eine Abschiebung verbietet, wollte die Apoldaer Sachbearbeiterin
nichts erklären und forderte stattdessen zur Verlängerung der
Aufenthaltserlaubnis erneute ärztliche Atteste und eine schriftliche
Erklärung darüber, wie oft Herr Aghayev nach Aserbaidschan gereist sei.
Da er nicht so gut Deutsch schreibt, notierte die Sachbearbeiterin meine
mündliche Erklärung, dass sein Pass kürzlich aufgrund eines Versehens in
einer Sporttasche mit Familiengeschenken nach Aserbaidschan geschickt
wurde und binnen zehn Tage von einem Bekannten wieder mitgebracht werden
würde.
Einige Tage später erhielt Herr Aghayev eine polizeiliche Vorladung. Die
Polizei erklärte ihm, dass die Ausländerbehörde ihn wegen illegaler
Weitergabe seines Passes angezeigt hatte und forderte ihn auf, seinen
Pass vorzulegen. Nachdem er das innerhalb von 15 Minuten tat, erklärte
die Polizei die Angelegenheit für erledigt. Entsprechend erhielt Herr
Aghayev am 7.7.2016 einen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft
Erfurt. Infolge dieses Bescheids fragte er mittlerweile acht Monate nach
Ablauf seiner Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde nach, wann
die Verlängerung erfolgen würde. Wieder verwies ihn dieselbe
Sachbearbeiterin mit Verweis auf ihren anhaltenden Kontakt mit der
Staatsanwaltschaft auf einen späteren Zeitpunkt. Als Herr Aghayev am
24.9.2016 einen Strafbefehl über 200 Euro vom Amtsgericht Apolda bekam,
stellte sich heraus, dass auf persönliches Betreiben dieser
Sachbearbeiterin das Strafverfahren wiederaufgenommen wurde.
Magsud Aghayev ist seit 2009 aktiv bei The Voice Refugee Forum und im
bundesweiten Netzwerk Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und
MigrantInnen. Er hat seitdem immer wieder an Protesten teilgenommen und
die Flüchtlingsgemeinschaft in Apolda organisiert. Schon 2010
durchforstete die Apoldaer Ausländerbehörde Zeitungen nach einem Bild
von ihm bei einer Versammlung außerhalb des Landkreises und erließ
infolgedessen einen Bußgeldbescheid wegen Residenzpflichtverstoßes. Kurz
darauf zeigten BehördenmitarbeiterInnen ihn an, vermeintlich
Nazisymbolik verwendet zu haben. Er wurde in zweiter Instanz vor dem
Landgericht Erfurt freigesprochen. Magsud Aghayev kann bei den
neuerlichen Erfarungen nur davon ausgehen, dass es der Ausländerbehörde
ein persönliches Anliegen ist, seinen Aufenthalt entgegen rechlicher
Normen zu beenden und bis dahin so unangenehm wie möglich zu gestalten.
Die Hauptverhandlung in der Sache findet am 18.1.2017 und 10.15 Uhr am
Amtsgericht Apolda, Jenaer Straße 8, 99510 Apolda, statt.
Kontakt The VOICE Refugee Forum Jena: thevoicerefugeeforum@riseup.net
Kontakt Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk: 03641 628272,
KristinPietrzyk@kanzlei-elster.de
Zuständige Sachbearbeiterin Ausländerbehörde Apolda: Frau Ernst,
Telefon: 03644 540 788
Aktenzeichen Strafverfahren: Cs 121 Js 19605/15
Zuständige Staatsanwältin StA Erfurt: Frau Jacob, 0361 3775 400
Zuständiger Richter Amtsgericht Apolda: Dr. Pfeiffer, 03644 50290
Aktenzeichen BAMF-Bescheid über Abschiebeverbot 5919871-425
Zuständiger Sachbearbeiter BAMF: Herr Reichel, Referat M D 3 Nürnberg,
Telefon: 09119430n raciste et de la justice.
https://refugeestruggle.org/en/article/oury-jalloh
60% ein
Aufenthaltsrecht nach § 25 Abs. 3 AufenthG. Die zuletzt auf drei Jahre
verlängerte Aufenthaltserlaubnis lief am 13. Februar 2015 aus. Da die
Ausländerbehörde auch zwei Monate später keine Verlängerung ankündigte,
fragte er nach und erfuhr, dass die zuständige Sachbearbeiterin noch auf
Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wartete. Auf
Nachfrage bei der Außenstelle des BAMF in Hermsdorf erfuhr Magsud
Aghayev, dass die Ausländerbehörde erfolglos versucht hatte, vom BAMF
die Zustimmung zu seiner Abschiebung zu erwirken.
Konfrontiert mit der Ablehnung des BAMF und der Tatsache, dass § 25 Abs.
3 eine Abschiebung verbietet, wollte die Apoldaer Sachbearbeiterin
nichts erklären und forderte stattdessen zur Verlängerung der
Aufenthaltserlaubnis erneute ärztliche Atteste und eine schriftliche
Erklärung darüber, wie oft Herr Aghayev nach Aserbaidschan gereist sei.
Da er nicht so gut Deutsch schreibt, notierte die Sachbearbeiterin meine
mündliche Erklärung, dass sein Pass kürzlich aufgrund eines Versehens in
einer Sporttasche mit Familiengeschenken nach Aserbaidschan geschickt
wurde und binnen zehn Tage von einem Bekannten wieder mitgebracht werden
würde.
Einige Tage später erhielt Herr Aghayev eine polizeiliche Vorladung. Die
Polizei erklärte ihm, dass die Ausländerbehörde ihn wegen illegaler
Weitergabe seines Passes angezeigt hatte und forderte ihn auf, seinen
Pass vorzulegen. Nachdem er das innerhalb von 15 Minuten tat, erklärte
die Polizei die Angelegenheit für erledigt. Entsprechend erhielt Herr
Aghayev am 7.7.2016 einen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft
Erfurt. Infolge dieses Bescheids fragte er mittlerweile acht Monate nach
Ablauf seiner Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde nach, wann
die Verlängerung erfolgen würde. Wieder verwies ihn dieselbe
Sachbearbeiterin mit Verweis auf ihren anhaltenden Kontakt mit der
Staatsanwaltschaft auf einen späteren Zeitpunkt. Als Herr Aghayev am
24.9.2016 einen Strafbefehl über 200 Euro vom Amtsgericht Apolda bekam,
stellte sich heraus, dass auf persönliches Betreiben dieser
Sachbearbeiterin das Strafverfahren wiederaufgenommen wurde.
Magsud Aghayev ist seit 2009 aktiv bei The Voice Refugee Forum und im
bundesweiten Netzwerk Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und
MigrantInnen. Er hat seitdem immer wieder an Protesten teilgenommen und
die Flüchtlingsgemeinschaft in Apolda organisiert. Schon 2010
durchforstete die Apoldaer Ausländerbehörde Zeitungen nach einem Bild
von ihm bei einer Versammlung außerhalb des Landkreises und erließ
infolgedessen einen Bußgeldbescheid wegen Residenzpflichtverstoßes. Kurz
darauf zeigten BehördenmitarbeiterInnen ihn an, vermeintlich
Nazisymbolik verwendet zu haben. Er wurde in zweiter Instanz vor dem
Landgericht Erfurt freigesprochen. Magsud Aghayev kann bei den
neuerlichen Erfarungen nur davon ausgehen, dass es der Ausländerbehörde
ein persönliches Anliegen ist, seinen Aufenthalt entgegen rechlicher
Normen zu beenden und bis dahin so unangenehm wie möglich zu gestalten.
Die Hauptverhandlung in der Sache findet am 18.1.2017 und 10.15 Uhr am
Amtsgericht Apolda, Jenaer Straße 8, 99510 Apolda, statt.
Kontakt The VOICE Refugee Forum Jena: thevoicerefugeeforum@riseup.net
Kontakt Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk: 03641 628272,
KristinPietrzyk@kanzlei-elster.de
Zuständige Sachbearbeiterin Ausländerbehörde Apolda: Frau Ernst,
Telefon: 03644 540 788
Aktenzeichen Strafverfahren: Cs 121 Js 19605/15
Zuständige Staatsanwältin StA Erfurt: Frau Jacob, 0361 3775 400
Zuständiger Richter Amtsgericht Apolda: Dr. Pfeiffer, 03644 50290
Aktenzeichen BAMF-Bescheid über Abschiebeverbot 5919871-425
Zuständiger Sachbearbeiter BAMF: Herr Reichel, Referat M D 3 Nürnberg,
Telefon: 09119430n raciste et de la justice.
https://refugeestruggle.org/en/article/oury-jalloh
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arboretum,
Freitag, 13. Januar 2017, 19:30
Was soll das bezwecken, die Namen und Telefonnummern der Sachbearbeiter, der Staatsanwältin und des Richters sowie der Anwältin zu posten? Reichen nicht die Kontaktdaten von The Voice Jena?
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che2001,
Samstag, 14. Januar 2017, 00:25
Bude rücken
Es geht darum, auf die Leute Druck zu machen. Die sollen sich nicht hinter ihren Vorgängen verstecken können. Früher sind wir bei solchen Leuten mit ein paar Hundert Menschen in ihre Behörde gegangen, und haben Druck gemacht. War sehr wirksam.
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arboretum,
Sonntag, 15. Januar 2017, 16:46
Geht's noch?
Das sind dieselben Methoden, die auch die Rechten gern gegnüber ihnen missliebige Personen anwenden.
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che2001,
Sonntag, 15. Januar 2017, 16:51
Es ist halt der Unterschied, ob so etwas für oder gegen Menschenrechte gemacht wird. Ich habe nie einen Zweifel daran gelassen militant zu sein. Während des jugoslawischen Bürgerkriegs hatten die Flüchtlinge in den Turnhallen kein frisches Obst und Gemüse und die Stadt erklärte sich für unfähig das zu gewährleisten. Nach der Plünderung eines Supermarkts funktionierte das hervorragend.
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h.z.,
Montag, 16. Januar 2017, 08:59
Wenn das Aktenzeichen bekannt ist, sollte auch der Verfahrensgegenstand kein Geheimnis mehr sein.
Nachdem ich grob durch die möglichen gesetzlichen Grundlagen gekämmt habe, kann ich sagen, dass die gewählte Darstellung der Vorgänge bestialisch stinkt.
Nachdem ich grob durch die möglichen gesetzlichen Grundlagen gekämmt habe, kann ich sagen, dass die gewählte Darstellung der Vorgänge bestialisch stinkt.
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