Mittwoch, 25. Januar 2017
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sieht massivste sexuelle Bedrohung und Todesdrohungen nicht als Fluchtgrund an
che2001, 00:12h
Mit Bescheid vom 19.10.2016 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) einer alleinstehenden irakischen Informatikerin und ihren zwei
minderjährigen Kindern eine Anerkennung als Flüchtling verweigert, obwohl die
Frau von einer islamischen militärischen Gruppierung massiv unter Druck gesetzt
und ebenso wie ihre Kinder mit dem Tod bedroht wurde, falls sie sich weigere,
vertrauliche Unterlagen aus der "grünen Zone" zu schmuggeln. Als sie sich
daraufhin an ihre Vorgesetzten wandte, wurde ihr Schutz und Hilfe nur unter der
Bedingung versprochen, dass sie mit ihnen schlafen würde. In dieser ausweglosen
Situation entschied sich die Informatikerin zur Flucht.
Das BAMF nimmt nicht nur eine haarsträubende Wertung der - vom BAMF nicht in
Frage gestellten - massiven Bedrohung gegen die alleinstehende Frau und ihre
Kinder vor, sondern verharmlost und verniedlicht auch die - ebenfalls vom BAMF
nicht in Frage gestellte - Erpressung durch Vorgesetzte als "sexuelle
Belästigung". Wörtlich stellt das BAMF fest, es fehle bei dieser Konstellation
"an der Intensität der Bedrohung". Der Sachverhalt könne eine
Flüchtlingsanerkennung daher nicht begründen. Lediglich subsidiärer Schutz sei
ihr zuzubilligen (s. Anlage).
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen sieht in dem Bescheid des BAMF einen krassen
Rechtsbruch und hat sich mit Schreiben vom 6. Dezember an die BAMF-Leitung
gewandt und um Abänderung des skandalösen Bescheids gebeten. Eine Antwort liegt
auch sechs Wochen später noch nicht vor.
(BAMF) einer alleinstehenden irakischen Informatikerin und ihren zwei
minderjährigen Kindern eine Anerkennung als Flüchtling verweigert, obwohl die
Frau von einer islamischen militärischen Gruppierung massiv unter Druck gesetzt
und ebenso wie ihre Kinder mit dem Tod bedroht wurde, falls sie sich weigere,
vertrauliche Unterlagen aus der "grünen Zone" zu schmuggeln. Als sie sich
daraufhin an ihre Vorgesetzten wandte, wurde ihr Schutz und Hilfe nur unter der
Bedingung versprochen, dass sie mit ihnen schlafen würde. In dieser ausweglosen
Situation entschied sich die Informatikerin zur Flucht.
Das BAMF nimmt nicht nur eine haarsträubende Wertung der - vom BAMF nicht in
Frage gestellten - massiven Bedrohung gegen die alleinstehende Frau und ihre
Kinder vor, sondern verharmlost und verniedlicht auch die - ebenfalls vom BAMF
nicht in Frage gestellte - Erpressung durch Vorgesetzte als "sexuelle
Belästigung". Wörtlich stellt das BAMF fest, es fehle bei dieser Konstellation
"an der Intensität der Bedrohung". Der Sachverhalt könne eine
Flüchtlingsanerkennung daher nicht begründen. Lediglich subsidiärer Schutz sei
ihr zuzubilligen (s. Anlage).
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen sieht in dem Bescheid des BAMF einen krassen
Rechtsbruch und hat sich mit Schreiben vom 6. Dezember an die BAMF-Leitung
gewandt und um Abänderung des skandalösen Bescheids gebeten. Eine Antwort liegt
auch sechs Wochen später noch nicht vor.
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