Donnerstag, 26. Januar 2017
FOLTER: GEFESSELT ALS PAKET NACH MALI
che2001, 12:25h
POPULAIRE ASSEMBLÉE VON
AFRIQUE-EUROPE-INTERACT IN BAMAKO
Am 7. Januar 2017 wurden Amadou Ba und Mamadou Drame von Deutschland
nach Mali abgeschoben – zu zweit in einem Mini-Charter-Flugzeug (bewacht
von drei Polizisten), weil sie sich vorher mehrmals gegen ihre
Abschiebung gewehrt hatten. Doch Mini-Charter heißt nicht, dass die
beiden ganz normal geflogen wären. Vielmehr wurde ihnen bei ihrer
Ankunft am Flughafen Düsseldorf von der Bundespolizei mitgeteilt:
„Heute, keine Chance!“ - was heißen sollte, dass sie dieses Mal keine
Möglichkeit hätten, ihre Abschiebung zu verhindern. Praktisch sah das so
aus, dass die beiden an Fußgelenken, Knien und Händen gefesselt wurden –
die Hände gleich zweifach mit Handschellen und Kabelbindern. Zusätzlich
wurden die Oberarme durch eine breiten Brustgürtel direkt am Körper
fixiert, so dass die Bewegungsfreiheit praktisch auf Null reduziert war.
In dieser Haltung mussten Amadou Ba und Mamadou Drame nicht nur 2 bis 3
Stunden bis zum Abflug warten, vielmehr blieb die Fesselung auch den
gesamten Flug über bestehen. Lediglich bei Amadou Ba wurden nach einigen
Stunden Flugzeit die Fuß- und Kniefesseln abgenommen.
Ja, genau richtig gelesen: Rund 10 bis 12 Stunden, haben sich Amadou Ba
und Mamadou Drame in dieser entwürdigenden und schmerzhaften Haltung
befunden (wie sie unter anderem auf einer Assemblée Populaire von
Afrique-Europe-Interact in Bamako am 21.01.2017 berichtet haben). Alles spricht also dafür, diese Abschiebemethoden als Folter
zu bezeichnen, vor allem wenn man berücksichtig, dass die beiden bei
den vorherigen Abschiebeversuchen ebenfalls massive körperliche Gewalt
seitens der Polizei erfahren haben – ganz zu schweigen davon, dass
Abschiebungen als solche eine fundamentale Menschenrechtsverletzung
darstellen.
An der Qualifzierung als „Folter“ ändert auch der Umstand nichts, dass
solche Fesselungen durch einen EU-Beschluss legitimiert sind, wobei nur
einige Länder diese Methode anwenden. Entsprechend prüft die EU
derartige Zwangsmaßnahmen regelmäßig und kommt bemerkenswerterweise
immer wieder zu dem Ergebnis, dass sie rechtlich erlaubt seien.
Schließlich: Auch die Art und Weise, wie es überhaupt zu dieser
Abschiebung gekommen ist, spricht Bände: Im Falle von Amadou Ba hat die
Malische Botschaft in Berlin am 14.09.2016 einen Brief an die
Ausländerbehörde geschrieben, in dem es unter anderem heißt: „Herr Ba
hat darum gebeten, ihm ein Dokument auszustellen, welches seine malische
Staatsangehörigkeit bescheinigt [diese Bitte war natürlich nicht
freiwillig]. Da er jedoch keine Urkunde vorgelegt hat, mittels derer
bestätigt werden kann, dass er tatsächlich Malier ist, sind wir nicht in
der Lage, ihm das gewünschte Dokument auszustellen.“ Unbeschadet dessen
hat die gleiche Botschaft am 1. August 2016 und am 25. November 2016
Amadou Ba Passersatzpapiere für seine Abschiebung nach Mali ausgestellt
– angeblich, weil 2008 bei einem Sprachtest festgestellt worden sei,
dass er aus Mali kommen würde. Doch nicht nur die malischen Behörden
handeln willkürlich, auch die deutschen Ausländebehörden operieren mit
zweierlei Maß: Geht es darum Migrant_innen eine Aufenthaltserlaubnis
auszustellen, kann bereits ein winziger Schreibfehler in irgendeinem
Dokument (zum Beispiel beim Namen der Eltern) dazu führen, dass die
Glaubwürdigkeit ALLER Dokumente in Frage gestellt und die ganze Prozedur
gestoppt wird. Geht es jedoch um Abschiebungen, spielen derartige
Widersprüche keine Rolle, Hauptsache, es gibt irgendein schriftleches
Dokument (ob seriös oder nicht), das die Abschiebung erlaubt.
Aus Sicht von Afrique-Europe-Interact wäre es jedoch falsch, diesen
willkürlichen Umgang mit Dokumenten zum Hauptproblem zu erklären. Denn
Abschiebungen sind grundsätzlich ein Skandal: Sie stellen nicht nur eine
Verletzung des fundamentalen Menschenrechts auf Bewegungsfreiheit dar.
Nein, sie tragen auch zur ökonomischen und sozialen Destabilisierung der
betroffenen Länder bei, wie Afrique-Europe-Interact in seiner letzten
Zeitung im Dezember 2016 in mehreren Artikeln ausgeführt hat:
https://afrique-europe-interact.net/1183-0-Migration-Entwicklung.html
Derzeit sind mehrere Aktivist_innen der europäischen Sektion von
Afrique-Europe-Interact unter anderem in Mali. Dabei geht es auch darum,
zusammen mit Amadou Ba und Mamadou Drame zu gucken, ob und wie die
beiden unterstützt werden können. Kurzum: Solidaritätsspenden (auch
steuerlich absetzbar) sind stets willkommen:
https://afrique-europe-interact.net/1541-0-Spendenformular.html
AFRIQUE-EUROPE-INTERACT IN BAMAKO
Am 7. Januar 2017 wurden Amadou Ba und Mamadou Drame von Deutschland
nach Mali abgeschoben – zu zweit in einem Mini-Charter-Flugzeug (bewacht
von drei Polizisten), weil sie sich vorher mehrmals gegen ihre
Abschiebung gewehrt hatten. Doch Mini-Charter heißt nicht, dass die
beiden ganz normal geflogen wären. Vielmehr wurde ihnen bei ihrer
Ankunft am Flughafen Düsseldorf von der Bundespolizei mitgeteilt:
„Heute, keine Chance!“ - was heißen sollte, dass sie dieses Mal keine
Möglichkeit hätten, ihre Abschiebung zu verhindern. Praktisch sah das so
aus, dass die beiden an Fußgelenken, Knien und Händen gefesselt wurden –
die Hände gleich zweifach mit Handschellen und Kabelbindern. Zusätzlich
wurden die Oberarme durch eine breiten Brustgürtel direkt am Körper
fixiert, so dass die Bewegungsfreiheit praktisch auf Null reduziert war.
In dieser Haltung mussten Amadou Ba und Mamadou Drame nicht nur 2 bis 3
Stunden bis zum Abflug warten, vielmehr blieb die Fesselung auch den
gesamten Flug über bestehen. Lediglich bei Amadou Ba wurden nach einigen
Stunden Flugzeit die Fuß- und Kniefesseln abgenommen.
Ja, genau richtig gelesen: Rund 10 bis 12 Stunden, haben sich Amadou Ba
und Mamadou Drame in dieser entwürdigenden und schmerzhaften Haltung
befunden (wie sie unter anderem auf einer Assemblée Populaire von
Afrique-Europe-Interact in Bamako am 21.01.2017 berichtet haben). Alles spricht also dafür, diese Abschiebemethoden als Folter
zu bezeichnen, vor allem wenn man berücksichtig, dass die beiden bei
den vorherigen Abschiebeversuchen ebenfalls massive körperliche Gewalt
seitens der Polizei erfahren haben – ganz zu schweigen davon, dass
Abschiebungen als solche eine fundamentale Menschenrechtsverletzung
darstellen.
An der Qualifzierung als „Folter“ ändert auch der Umstand nichts, dass
solche Fesselungen durch einen EU-Beschluss legitimiert sind, wobei nur
einige Länder diese Methode anwenden. Entsprechend prüft die EU
derartige Zwangsmaßnahmen regelmäßig und kommt bemerkenswerterweise
immer wieder zu dem Ergebnis, dass sie rechtlich erlaubt seien.
Schließlich: Auch die Art und Weise, wie es überhaupt zu dieser
Abschiebung gekommen ist, spricht Bände: Im Falle von Amadou Ba hat die
Malische Botschaft in Berlin am 14.09.2016 einen Brief an die
Ausländerbehörde geschrieben, in dem es unter anderem heißt: „Herr Ba
hat darum gebeten, ihm ein Dokument auszustellen, welches seine malische
Staatsangehörigkeit bescheinigt [diese Bitte war natürlich nicht
freiwillig]. Da er jedoch keine Urkunde vorgelegt hat, mittels derer
bestätigt werden kann, dass er tatsächlich Malier ist, sind wir nicht in
der Lage, ihm das gewünschte Dokument auszustellen.“ Unbeschadet dessen
hat die gleiche Botschaft am 1. August 2016 und am 25. November 2016
Amadou Ba Passersatzpapiere für seine Abschiebung nach Mali ausgestellt
– angeblich, weil 2008 bei einem Sprachtest festgestellt worden sei,
dass er aus Mali kommen würde. Doch nicht nur die malischen Behörden
handeln willkürlich, auch die deutschen Ausländebehörden operieren mit
zweierlei Maß: Geht es darum Migrant_innen eine Aufenthaltserlaubnis
auszustellen, kann bereits ein winziger Schreibfehler in irgendeinem
Dokument (zum Beispiel beim Namen der Eltern) dazu führen, dass die
Glaubwürdigkeit ALLER Dokumente in Frage gestellt und die ganze Prozedur
gestoppt wird. Geht es jedoch um Abschiebungen, spielen derartige
Widersprüche keine Rolle, Hauptsache, es gibt irgendein schriftleches
Dokument (ob seriös oder nicht), das die Abschiebung erlaubt.
Aus Sicht von Afrique-Europe-Interact wäre es jedoch falsch, diesen
willkürlichen Umgang mit Dokumenten zum Hauptproblem zu erklären. Denn
Abschiebungen sind grundsätzlich ein Skandal: Sie stellen nicht nur eine
Verletzung des fundamentalen Menschenrechts auf Bewegungsfreiheit dar.
Nein, sie tragen auch zur ökonomischen und sozialen Destabilisierung der
betroffenen Länder bei, wie Afrique-Europe-Interact in seiner letzten
Zeitung im Dezember 2016 in mehreren Artikeln ausgeführt hat:
https://afrique-europe-interact.net/1183-0-Migration-Entwicklung.html
Derzeit sind mehrere Aktivist_innen der europäischen Sektion von
Afrique-Europe-Interact unter anderem in Mali. Dabei geht es auch darum,
zusammen mit Amadou Ba und Mamadou Drame zu gucken, ob und wie die
beiden unterstützt werden können. Kurzum: Solidaritätsspenden (auch
steuerlich absetzbar) sind stets willkommen:
https://afrique-europe-interact.net/1541-0-Spendenformular.html
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