Mittwoch, 30. März 2022
Wer zahlt? Die Kostenübernahme für die Behandlung von Ukraine-Flüchtlingen funktioniert noch nicht. KBV schlägt Lösungen vor
che2001, 19:45h
Christian Beneker, Medscape
Probleme mit der Registrierung, den Reihenuntersuchungen, der Arzneimittelversorgung: In einem Schreiben an Wolfgang Schmidt, den Bundesminister für besondere Aufgaben, hat der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Anfang der Woche in einem Brief gefordert, die medizinische Versorgung und die Arzneimittelversorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine kurzfristig sicherzustellen. Das Schreiben liegt Medscape vor. ?Nach unserer Auffassung wäre hier eine zentrale Koordinierung hilfreich?, schreiben Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmann und Dr. Thomas Kriedel.
Nach unserer Auffassung wäre hier eine zentrale Koordinierung hilfreich. Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmann, Dr. Thomas Kriedel
Im Einzelnen schlägt die KBV vor, Leistungen wie die Arzneimittelversorgung durch einen einzigen einheitlichen Kostenträger zu bestreiten. Denn Registrierungsprobleme bei den Flüchtlingen behinderten derzeit die Arzneimittelversorgung.
Das Problem: Die Geflüchteten mit Reisepass oder Schengen-Visum können sich 90 Tage lang ohne Visum frei in Deutschland bewegen, ohne sich registrieren zu lassen. Wie viele Kriegsvertriebene sich außer den Registrierten derzeit im Land aufhalten, ist also unklar. Wie werden die ambulanten Behandlungs- und Arzneimittelkosten erstattet, die bei diesen Patienten anfallen?
Wer zahlt die Arzneimittel der Geflüchteten?
Viele Ärzte behandeln kostenlos, Probleme aber machen die Arzneimittel. ?Es mag ja sein, dass niedergelassene Ärzte diese nicht registrierten Flüchtlinge noch kostenlos behandeln, weil hier noch kein Kostenträger zahlen würde?, so die KBV auf Anfrage. ?Allein in Berlin haben sich 800 Praxen dazu bereit erklärt. Aber es kann nicht sein, dass diese Ärzte dann auf den Kosten für die zu verschreibenden Medikament sitzen bleiben.?
Aber auch die Behandlung registrierter Flüchtlinge könnte Probleme aufwerfen. Denn sie wird zunächst nach GOÄ abgerechnet. Wenn ein Flüchtling die Rechnung des Arztes beim Sozialamt zur Bezahlung einreicht, ist das Amt laut Asylbewerbergesetz §7 verpflichtet zu prüfen, ob der Flüchtling irgendwelche Mittel besitzt, um die Kosten selbst zu tragen.
Es kann nicht sein, dass diese Ärzte dann auf den Kosten für die zu verschreibenden Medikament sitzen bleiben.
?Im Zweifel müsste er sein Auto verkaufen, wenn er mit seinem Wagen geflohen ist?, so die KBV. Diese Prüfung dürfte dauern, der Arzt müsste so lange auf die Bezahlung seiner Rechnung warten, und die Flüchtlinge müssten womöglich ihre letzten Pfennige für ihre medizinische Versorgung hergeben.
Deshalb plädiert der KBV-Vorstand in seinem Schreiben für das so genannte ?Bremer Modell?: Dabei erhalten die Kriegsflüchtlinge von einer Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte und können damit fast alle medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen.
Das Bremer Modell kann helfen
In vielen Bundesländern wird das Bremer Modell bereits umgesetzt. Allerdings werden die Verträge nicht zwischen den Ländern und den Kassen abgeschlossen, sondern zwischen den Landkreisen beziehungsweise den kreisfreien Städten und einer Krankenkasse.
So dürften die Vertriebenen in großen Flächenländern, wie Niedersachsen oder Bayern nicht vollständig versorgt sein, weil die vielen Landkreise mit den Vertragsabschlüssen nicht nachkommen. Allein Niedersachsen hat 37 Landkreise und 8 kreisfreie Städte. Klar, dass etwa Bremen hier besser dasteht: Es genügt ein Vertrag mit der AOK Bremen-Bremerhaven, um allen Flüchtlingen eine medizinische Versorgung zu verschaffen.
Das ist nötig, weil die EU-Kommission den so genannten ?vorübergehenden Schutz? für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ausgesprochen hat. Das bedeutet: ?Alle Menschen, die vor dem Krieg fliehen, erhalten einen sicheren Status und Zugang zu Schulen, medizinischer Versorgung und Arbeit?, erklärte der Vizepräsident der EU-Kommission, Margaritis Schinas.
Auch die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) fordert klare Rahmenbedingungen für die Versorgung der Flüchtlinge mit Arzneimitteln. ?Da keine bundeseinheitliche Regelung für alle Menschen vor und nach ihrer Registrierung für Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz vorliegt, müssen die Landesregierungen und deren beauftragte Behörden dringend eigene Verfahren zur Kostenträgerschaft und Rezeptabrechnung bei verordneten Medikamenten etablieren?, so die ABDA. ?In denjenigen Ländern und Kommunen, wo viele Geflüchtete ankommen, die zunächst noch nicht registriert sind, ist eine sichere Versorgungsstruktur besonders wichtig.?
Neben klaren Richtlinien zu Behandlungs- und Arzneimittelkosten fordert der KBV-Vorstand auch für Massenunterkünfte eine ?einheitliche Sicherstellung? der erforderlichen Reihenuntersuchungen, zum Beispiel auf Tuberkulose. Auch die dezentrale etwa hausärztliche und weitere fachärztliche Versorgung der Geflüchteten in den Massenunterkünften müsse noch sichergestellt werden.
https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4911013?uac=389796AZ&faf=1&sso=true&impID=4125863&src=WNL_mdplsfeat_220330_mscpedit_de#vp_2
Probleme mit der Registrierung, den Reihenuntersuchungen, der Arzneimittelversorgung: In einem Schreiben an Wolfgang Schmidt, den Bundesminister für besondere Aufgaben, hat der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Anfang der Woche in einem Brief gefordert, die medizinische Versorgung und die Arzneimittelversorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine kurzfristig sicherzustellen. Das Schreiben liegt Medscape vor. ?Nach unserer Auffassung wäre hier eine zentrale Koordinierung hilfreich?, schreiben Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmann und Dr. Thomas Kriedel.
Nach unserer Auffassung wäre hier eine zentrale Koordinierung hilfreich. Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmann, Dr. Thomas Kriedel
Im Einzelnen schlägt die KBV vor, Leistungen wie die Arzneimittelversorgung durch einen einzigen einheitlichen Kostenträger zu bestreiten. Denn Registrierungsprobleme bei den Flüchtlingen behinderten derzeit die Arzneimittelversorgung.
Das Problem: Die Geflüchteten mit Reisepass oder Schengen-Visum können sich 90 Tage lang ohne Visum frei in Deutschland bewegen, ohne sich registrieren zu lassen. Wie viele Kriegsvertriebene sich außer den Registrierten derzeit im Land aufhalten, ist also unklar. Wie werden die ambulanten Behandlungs- und Arzneimittelkosten erstattet, die bei diesen Patienten anfallen?
Wer zahlt die Arzneimittel der Geflüchteten?
Viele Ärzte behandeln kostenlos, Probleme aber machen die Arzneimittel. ?Es mag ja sein, dass niedergelassene Ärzte diese nicht registrierten Flüchtlinge noch kostenlos behandeln, weil hier noch kein Kostenträger zahlen würde?, so die KBV auf Anfrage. ?Allein in Berlin haben sich 800 Praxen dazu bereit erklärt. Aber es kann nicht sein, dass diese Ärzte dann auf den Kosten für die zu verschreibenden Medikament sitzen bleiben.?
Aber auch die Behandlung registrierter Flüchtlinge könnte Probleme aufwerfen. Denn sie wird zunächst nach GOÄ abgerechnet. Wenn ein Flüchtling die Rechnung des Arztes beim Sozialamt zur Bezahlung einreicht, ist das Amt laut Asylbewerbergesetz §7 verpflichtet zu prüfen, ob der Flüchtling irgendwelche Mittel besitzt, um die Kosten selbst zu tragen.
Es kann nicht sein, dass diese Ärzte dann auf den Kosten für die zu verschreibenden Medikament sitzen bleiben.
?Im Zweifel müsste er sein Auto verkaufen, wenn er mit seinem Wagen geflohen ist?, so die KBV. Diese Prüfung dürfte dauern, der Arzt müsste so lange auf die Bezahlung seiner Rechnung warten, und die Flüchtlinge müssten womöglich ihre letzten Pfennige für ihre medizinische Versorgung hergeben.
Deshalb plädiert der KBV-Vorstand in seinem Schreiben für das so genannte ?Bremer Modell?: Dabei erhalten die Kriegsflüchtlinge von einer Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte und können damit fast alle medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen.
Das Bremer Modell kann helfen
In vielen Bundesländern wird das Bremer Modell bereits umgesetzt. Allerdings werden die Verträge nicht zwischen den Ländern und den Kassen abgeschlossen, sondern zwischen den Landkreisen beziehungsweise den kreisfreien Städten und einer Krankenkasse.
So dürften die Vertriebenen in großen Flächenländern, wie Niedersachsen oder Bayern nicht vollständig versorgt sein, weil die vielen Landkreise mit den Vertragsabschlüssen nicht nachkommen. Allein Niedersachsen hat 37 Landkreise und 8 kreisfreie Städte. Klar, dass etwa Bremen hier besser dasteht: Es genügt ein Vertrag mit der AOK Bremen-Bremerhaven, um allen Flüchtlingen eine medizinische Versorgung zu verschaffen.
Das ist nötig, weil die EU-Kommission den so genannten ?vorübergehenden Schutz? für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ausgesprochen hat. Das bedeutet: ?Alle Menschen, die vor dem Krieg fliehen, erhalten einen sicheren Status und Zugang zu Schulen, medizinischer Versorgung und Arbeit?, erklärte der Vizepräsident der EU-Kommission, Margaritis Schinas.
Auch die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) fordert klare Rahmenbedingungen für die Versorgung der Flüchtlinge mit Arzneimitteln. ?Da keine bundeseinheitliche Regelung für alle Menschen vor und nach ihrer Registrierung für Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz vorliegt, müssen die Landesregierungen und deren beauftragte Behörden dringend eigene Verfahren zur Kostenträgerschaft und Rezeptabrechnung bei verordneten Medikamenten etablieren?, so die ABDA. ?In denjenigen Ländern und Kommunen, wo viele Geflüchtete ankommen, die zunächst noch nicht registriert sind, ist eine sichere Versorgungsstruktur besonders wichtig.?
Neben klaren Richtlinien zu Behandlungs- und Arzneimittelkosten fordert der KBV-Vorstand auch für Massenunterkünfte eine ?einheitliche Sicherstellung? der erforderlichen Reihenuntersuchungen, zum Beispiel auf Tuberkulose. Auch die dezentrale etwa hausärztliche und weitere fachärztliche Versorgung der Geflüchteten in den Massenunterkünften müsse noch sichergestellt werden.
https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4911013?uac=389796AZ&faf=1&sso=true&impID=4125863&src=WNL_mdplsfeat_220330_mscpedit_de#vp_2
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