Montag, 3. Dezember 2007
Stadt Hildesheim will Familie mit schwerbehindertem Kind nach Inguschetien abschieben
che2001, 20:10h
Wie sagte einmal Heribert Prantl: Das deutsche Asylrecht ist die schärfste Erfindung seit der Guillotine.
Die Eltern Bagaudin und Khadi Ismailow und die beiden älteren Kinder sind 2001
nach Deutschland gekommen, die jüngste Tochter wurde hier geboren. Ihre
Schwester Radimkhan ist mehrfach behindert, hat Hörschäden und leidet unter
Wahrnehmungsstörungen. Bruder Amir geht auf eine Realschule, er gilt dort als
einer der Klassenbesten. Der Vater arbeitet als Tischler.
Der Asylantrag der Familie wurde 2003 abgelehnt. Seitdem, so ein
Stadtsprecher, seien die Ismailows »vollziehbar zur Ausreise aus dem
Bundesgebiet verpflichtet«. Weil sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen
seien und die »Aufenthaltsbeendigung durch Täuschungshandlungen verhindert«
hätten, war für Donnerstag,22.11. die Abschiebung der Familie festgesetzt
worden.
Diese wurde von der Stadt abgebrochen, weil AktivistInnen aus der Flüchtlingssoli und viele andere Menschen, darunter auch 2
Lehrerinnen und die Schulklasse von Amir, am Morgen der Abschiebung gegen
selbige protestierten.
Man wolle keine Eskalation und würde deshalb aus „Kulanz“ erst die Beurteilung
des Asylnachfolgeantrags der Familie durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtinge (BAMF) abwarten.
Nun hat das BAMF auch den Nachfolgeantrag
abschlägig entschieden, die Familie soll, wenn die neuen Ausreisepapiere
vorliegen, man hat seitens der Stadt erneut Kontakt zur russischen Botschaft
aufgenommen, abgeschoben werden.
Radimkhan kann sich nur in der deutschen Form
der Gebärdensprache ausdrücken. Es ist zu befürchten, dass sie in autistisches
Verhalten verfallen könnte, wenn sie in Russland leben muss.
Die Begründung der Stadt , die Sache der Familie nicht als Altfall
anzuerkennen und ein Bleiberecht zu erteilen, weil der Vater über den
Verbleib der Pässe getäuscht habe istz äußerst engherzig und
einen weiterer Beweis für die viel zu rigide Handhabung des Bleiberechts in
Niedersachsen. Selbst in Bayern ist man an dieser Stelle konzilianter als in
Niedersachsen, das dortige Innenministerium wies die Ausländerbehörden an, in
solchen Fällen, die vorhandenen Integrationsbemühungen der Betroffenen,
positiv wirken zu lassen, auch wenn diese in der Vergangenheit ihre
Rückführung verhindert hätten.
Auch der Hinweis seitens der städtischen Ausländerbehörde, die Familie könne
den Gefahren des wieder auflebenden Bürgerkriegs in Inguschetien dadurch
ausweichen, daß sie sich im übrigen Russland ansiedelt, greift
zu kurz. Menschen aus den nicht europäischen Teilen dieses
Landes, zum Beispiel dem Kaukasus, leiden unter einem latenten bis offenen
Rassismus.
Menschlichkeit ist auf diesem Planeten in noch kleineren Mengen vorrätig ist als Rohöl und ganz
offenkundig als nicht so wertvoll erachtet wie letzteres.
Die Eltern Bagaudin und Khadi Ismailow und die beiden älteren Kinder sind 2001
nach Deutschland gekommen, die jüngste Tochter wurde hier geboren. Ihre
Schwester Radimkhan ist mehrfach behindert, hat Hörschäden und leidet unter
Wahrnehmungsstörungen. Bruder Amir geht auf eine Realschule, er gilt dort als
einer der Klassenbesten. Der Vater arbeitet als Tischler.
Der Asylantrag der Familie wurde 2003 abgelehnt. Seitdem, so ein
Stadtsprecher, seien die Ismailows »vollziehbar zur Ausreise aus dem
Bundesgebiet verpflichtet«. Weil sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen
seien und die »Aufenthaltsbeendigung durch Täuschungshandlungen verhindert«
hätten, war für Donnerstag,22.11. die Abschiebung der Familie festgesetzt
worden.
Diese wurde von der Stadt abgebrochen, weil AktivistInnen aus der Flüchtlingssoli und viele andere Menschen, darunter auch 2
Lehrerinnen und die Schulklasse von Amir, am Morgen der Abschiebung gegen
selbige protestierten.
Man wolle keine Eskalation und würde deshalb aus „Kulanz“ erst die Beurteilung
des Asylnachfolgeantrags der Familie durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtinge (BAMF) abwarten.
Nun hat das BAMF auch den Nachfolgeantrag
abschlägig entschieden, die Familie soll, wenn die neuen Ausreisepapiere
vorliegen, man hat seitens der Stadt erneut Kontakt zur russischen Botschaft
aufgenommen, abgeschoben werden.
Radimkhan kann sich nur in der deutschen Form
der Gebärdensprache ausdrücken. Es ist zu befürchten, dass sie in autistisches
Verhalten verfallen könnte, wenn sie in Russland leben muss.
Die Begründung der Stadt , die Sache der Familie nicht als Altfall
anzuerkennen und ein Bleiberecht zu erteilen, weil der Vater über den
Verbleib der Pässe getäuscht habe istz äußerst engherzig und
einen weiterer Beweis für die viel zu rigide Handhabung des Bleiberechts in
Niedersachsen. Selbst in Bayern ist man an dieser Stelle konzilianter als in
Niedersachsen, das dortige Innenministerium wies die Ausländerbehörden an, in
solchen Fällen, die vorhandenen Integrationsbemühungen der Betroffenen,
positiv wirken zu lassen, auch wenn diese in der Vergangenheit ihre
Rückführung verhindert hätten.
Auch der Hinweis seitens der städtischen Ausländerbehörde, die Familie könne
den Gefahren des wieder auflebenden Bürgerkriegs in Inguschetien dadurch
ausweichen, daß sie sich im übrigen Russland ansiedelt, greift
zu kurz. Menschen aus den nicht europäischen Teilen dieses
Landes, zum Beispiel dem Kaukasus, leiden unter einem latenten bis offenen
Rassismus.
Menschlichkeit ist auf diesem Planeten in noch kleineren Mengen vorrätig ist als Rohöl und ganz
offenkundig als nicht so wertvoll erachtet wie letzteres.
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