Freitag, 23. Juni 2006
Krieg gegen die Bevölkerung, erstes Beispiel
Die Vernichtung der überflüssigen Esser geschieht nicht nur, indem Entwicklungshilfe nicht mehr geleistet wird oder Weltbank und IWF arme Länder zwingen, die staatliche Subventionierung des Brotpreises aufzuheben, sie wird und wurde von vielen Regimen des Trikont selber betrieben. So spielte sie als bevölkerungspolitische Maßnahme, sozusagen angewandte Eugenk, eine wichtige Rolle im Ersten Golflkrieg 1980-88. Iran und Irak hatten beide das gleiche demographische Problem. Eine rasant wachsende Bevölkerung und verarmte Unterschichten, die sich besonders schnell vermehrten.Im Iran war die Revolution eine ursprünglich soziale Revlution gewesen, getragen von den verarmten Massen, und die Mullahs und Ayatollahs waren erst im Verlauf dieser Revolution an die Macht gekommen. Unter dem Druck der materiellen Forderungen der Armutsbevökerung standen auch sie.
Die Lösung war die massenhafte Vernichtung bzw. Dezimierung der unruhigen Jugend auf den Schlachtfeldern. Matthias Küntzel, meines Wissens ein Freund Broders, hat im Spiegel eine Artikelserie begonnen, die das Thema bislang (es ist erst ein Beitrag erschienen) rein phänomenologisch behandelt, ich vermute, in bellizistischer Absicht. Nicht erwähnt wird, dass dieser Vernichtungskrieg von Saddam Hussein mit wohlwollender Zustimmung der USA vom Zaun gebrochen wurde, die untätig zugesehen haben, wie dieser die "Große heroische Anfal-Operation", d.h. den Genozid an den irakischen Kurden u.a. mit deutschem Giftgas durchzog, den nach der Shoah, dem Genozid an den Armeniern und den Killing Fields von Kampuchea viertgrößten Völkermord des 20. Jahrhunderts.

Ach ja: Mustasafan heißt korrekt persisch die Barfüßigen, nicht die Unterdrückten, auch wenn es umgangssprachlich synonym verwendet wird, gell, Kollege Küntzel?


http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,420509,00.html

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Unser täglich Rassismus aus Niedersachsen
Ich zitiere hier die Cellesche Zeitung:


"Fragwürdiger Umgang mit Wertgutscheinen
Geschäfte zahlen Restbeträge nicht an Asylbewerber aus
Lebensmittel auf Gutschein kaufen - für Asylbewerber ist das oft ein
Verlustgeschäft: Geschäfte wie Wal-Mart wollen den Flüchtlingen etwaige
Restbeträge nicht in bar ausbezahlen. Eine Praxis, die von den Celler Grünen
wiederholt kritisiert wurde. Jetzt will die Stadtrats-Fraktion der Partei
einen neuen Antrag auf den Weg bringen, um zu erreichen, dass die Unternehmen
dieses Geschäftsgebaren einstellen.

CELLE. Kopfrechnen muss man können, wenn man als Asylbewerber bei Wal-Mart
einkaufen geht: Denn wer die Preise für Lebensmittel nicht punktgenau
zusammenaddiert, so dass eine runde Summe herauskommt, hat das Nachsehen -
Restbeträge werden nicht ausbezahlt.

Dies habe "systemtechnische Gründe", so die zuständige Mitarbeiterin der
Celler Wal-Mart-Filiale, die sich auf eine Absprache mit der Stadt Celle
beruft. Danach sei vereinbart worden, dass "bongenau" mit den Asylbewerbern
abgerechnet werde: Wer also für acht Euro einkauft und mit einem
Zehn-Euro-Gutschein bezahlt, macht einen Verlust in Höhe von zwei Euro - eine
Summe, die nach Angaben der Wal-Mart-Mitarbeiterin der Stadt Celle
gutgeschrieben wird.

"Von solchen Sonderabsprachen weiß ich nichts", sagt Kerstin Oehl, zuständig
für die Rechnungsstelle des Fachbereichs Bildung, Jugend und Soziales der
Stadt Celle. Es sei im Gegenteil eher so, dass die Stadtverwaltung im
vergangenen Jahr sieben große Unternehmen angeschrieben habe, um daran zu
erinnern, dass Wechselgeld in Höhe von bis zu zehn Prozent des
Gutscheinwertes ausgezahlt werden dürfe. Ein entsprechender Hinweis ist zudem
auf jedem Gutschein abgedruckt. Eine Kontrolle darüber, wie diese Vorgabe von
den Unternehmen umgesetzt wird, gäbe es nicht, so Kerstin Oehl. "Zudem liegen
uns keine Beschwerden von Asylbewerbern vor."

Angesichts der geringen Finanzmittel, mit denen Flüchtlinge auskommen müssen,
schlagen nicht ausbezahlte Restbeträge von nur wenigen Cent schnell negativ
zu Buche: Der Regelsatz für einen erwachsenen Flüchtling liegt derzeit bei
158,50 Euro in Wertgutscheinen, hinzu kommt ein Taschengeld von 40,90 Euro in
bar. "Natürlich wäre es weniger umständlich, den Flüchtlingen das Geld
vollständig in bar auszubezahlen", sagt Kerstin Oehl. Allerdings ließen die
gesetzlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen der Stadt in dieser Hinsicht
keinen Handlungsspielraum. Dieses Verfahren zu ändern, fordern die Grünen
schon lange: So hat die Celler Landtagsabgeordnete Georgia Langhans sich
bereits im Jahr 2003 dafür eingesetzt, dass Kommunen selbst entscheiden
dürfen, ob sie Asylbewerbern Gutscheine oder Bargeld aushändigen. Im jetzt
formulierten Antrag fordert die Stadtratsfraktion der Partei die Verwaltung
zum wiederholten Mal auf, Unternehmen wie Wal-Mart zur Änderung ihrer
Geschäftspraxis anzuhalten."

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Unser täglich Rassismus, heute aus Thüringen
PRESSEMITTEILUNG

Schwerst traumatisierter Togolese von Abschiebung in den Krisenstaat bedroht

Wegen Folterung und illegaler Festnahme in seiner Heimat reiste der
Togolese Attikpasso Latevi Lawsson im Herbst 1998 nach Deutschland ein. Er
stellte einen Asylantrag. Der aktive Künstler hatte sich mit seinen Werken
aktiv gegen die Diktatur Eyademas in Togo gewandt. In einigen seiner in
Deutschland entstandenen und ausgestellten Werken setzte er sich immer
wieder mit dem Thema Menschenrechte auseinander. Man glaubte seinen
Angaben nicht. Im Jahre 2002 wurde der Asylantrag abgelehnt.

Aufgrund seiner schweren psychischen Probleme wurde im Jahr 2002 durch die
Technische Universität Dresden ein Gutachten für Attikpasso Latevi Lawsson
erstellt. Das Gutachten kam bereits damals zu dem Ergebnis, daß Attikpasso
Latevi Lawsson unter einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung
leidet. Er sei dringend therapiebedürftig und es bestünde die Gefahr einer
Chronifizierung.
Bereits dieses Gutachten kam zu dem Schluß, daß die beschriebenen
Folterungen mit den Aussagen zum Asylantrag übereinstimmen. Eine Therapie
konnte er jedoch aufgrund fehlender Verfügbarkeit nicht absolvieren.

In den folgenden Jahren wurde diese Diagnose unter anderem durch das
Zentrum für Folteropfer in Berlin bestätigt und widerum auf dringenden
Handlungsbedarf hingewiesen! Ein auf Antrag des Gerichtes Gera erstelltes
Gutachten einer Kölner Firma und der als Zeuge geladene Sachverständige
überzeugten ebenfalls vom Vorliegen der Krankheit. Trotzdem erkannte das
Gericht keine Abschiebungshindernisse an.

Die Angst vor der Abschiebung nach Togo und seine Erkrankung machten
Attikpasso Lawsson in den folgenden Monaten schwer zu schaffen. Im März
2006 verfaßte er einen psychotischen Drohbrief an das Verwaltungsgericht
Gera. Daraufhin wurde er verhaftet und wegen seiner Erkrankung in den
Maßregelvollzug nach Stadtroda verbracht. Aufgrund seiner Ungefährlichkeit
jedoch mußte er entlassen werden .
++++++
Internationale Kampagne gegen die Diktatur in Togo und anderen afrikanischen
Ländern: http://thecaravan.org/node/449

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Elite oder was?
Dies fand ich bei Mischa Mandl:

http://www.mischamandl.de/blog/2006/06/17/elitefoerderung.hartz4


Interessant war für mich persönlich die virtuelle "Wiederbegegnung" mit Wolfgang Eßbach, den ich aus ältesten Unitagen kenne.

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