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Mittwoch, 16. Mai 2007
ES GIBT MILLIONEN VON AHMEDS... ICH BIN AHMED!!!
che2001, 16:09h
Weitergabe eines Aufrufs der Flüchtlings-Selbsthilfeorganisation "The Voice":
Residenzpflicht vor Gericht - III. Installation Montag, den 25. Juni 2007
13 Uhr Amtsgericht Gotha Justus-Perthes-Str. 2
Die Sünden gegen die Hoffnung sind die einzigen Sünden, die weder
entschuldigt werden können noch uns zum Kapitulieren bringen dürfen.
Eduardo Galeano
Am 25. Juni 2007, wird das rassistiche Sondergesetz für Flüchtlinge, die
sogennante Residenzpflicht, auf die Anklagebank sitzen und verurteilt
werden, denn gegen den Flüchtlingsaktivisten Ahmed Sameer, Mitglied von The
VOICE Refugee Forum, wurde Strafanzeige gestellt. Der Palästinenser, der
2006 durch den Jenaer Preis für Zivilcourage für seinen Widerstand gegen
das Residenzpflicht-Gesetz ausgezeichnet wurde, wird nun ein drittes Mal vor
Gericht stehen müssen, um die Residenzpflicht anzuklagen. Im Dezember wies
das Landgericht Erfurt die Anschuldigungen gegen ihn zurück.
(siehe: http://www.labournet.de/solidaritaet/residenz.html) Jetzt soll er
ein weiteres Mal vor Gericht erscheinen.
Der Grund? Weil Ahmed Sameer im Rahmen verschiedener Aktivitäten des
AntiLager Netzwerks an Protesten gegen die menschenverachtende Politik
gegenüber Flüchtlinge und MigrantInnen teilgenommen und sie mitorganisiert
hat. Deswegen soll er bestraft werden. Doch stattdessen werden wir mit ihm
ihre Unmenschlichkeit laut und unaufhörlich anklagen, denn WIR SIND ALLE
AHMED!!!
Das Residenzpflichtgesetz stammt aus einer Zeit, an die viele Deutsche nicht
mehr erinnert werden möchten. Schon 1938 gab es eine
Ausländerpolizeiverordnung des Reichsgesetzblattes Nummer 132. In Paragraf
1 und 2 der Verordnung wurde festgelegt, dass Ausländer, die ihre Landkreise
ohne behördliche Genehmigung verlassen, mit eine Strafe von 150 Reichsmark
und / oder Gefängnis bestraft werden.
Als ich hier in Deutschland Asyl suchte, hätte ich niemals erwartet, dass
ich Bedingungen unterworfen sein würde, die denen ähneln, vor denen ich aus
Jenin geflohen bin.
Dieses Gesetz ist ungerecht und ich sehe es als meine Verantwortung gegen
Ungerechtigkeit und Unterdrückung überall und jederzeit zu kämpfen,
ungeachtet von wo sie ausgehen und in welcher Form sie auftreten. Die wahren
Werte jeder Gesellschaft liegen in ihrem Festhalten an der Freiheit der
Menschen, die diese Gesellschaft ausmachen.
Mein ganzes Leben lang habe ich niemals an einem Ort gewohnt, wo mein Recht
als menschliches Wesen respektiert worden wäre. Doch niemals habe ich
derartige Verletzungen meiner Rechte akzeptiert, ich habe immer Widerstand
geleistet und dagegen angekämpft.
Bewegungsfreiheit kann nicht ungerechterweise einer Gruppe von Personen
verweigert werden, die keine Kriminellen sind lediglich aufgrund ihres
sozialen und rechtlichen Status. Das Recht auf Bewegungsfreiheit muss
notwendigerweise blind sein gegenüber den Vorurteilen von Hautfarbe, Rasse,
Geschlecht, Religion und soziokultureller und politischer Neigungen, denn
eine Gesellschaft, in der einzelne nicht frei sind, ist eine Gesellschaft,
in der keiner frei ist.
Ich werde jedes friedvolle Mittel in Anspruch nehmen, um meine Überzeugung
gegen die Residenzpflicht und für ihre Abschaffung zum Ausdruck zu bringen.
Niemals habe ich derartige Verletzungen meiner Rechte akzeptiert, ich habe
immer Widerstand geleistet und dagegen angekämpft. (Ahmed Sammer)
Die Kampagne braucht Unterstützung! Bitte spenden an (Stichwort ich bin
Ahmed):
Förderverein The VOICE e.V., Kto.Nr.: 140 061, BLZ: 260 500 01, Sparkasse
Göttingen
Residenzpflicht vor Gericht - III. Installation Montag, den 25. Juni 2007
13 Uhr Amtsgericht Gotha Justus-Perthes-Str. 2
Die Sünden gegen die Hoffnung sind die einzigen Sünden, die weder
entschuldigt werden können noch uns zum Kapitulieren bringen dürfen.
Eduardo Galeano
Am 25. Juni 2007, wird das rassistiche Sondergesetz für Flüchtlinge, die
sogennante Residenzpflicht, auf die Anklagebank sitzen und verurteilt
werden, denn gegen den Flüchtlingsaktivisten Ahmed Sameer, Mitglied von The
VOICE Refugee Forum, wurde Strafanzeige gestellt. Der Palästinenser, der
2006 durch den Jenaer Preis für Zivilcourage für seinen Widerstand gegen
das Residenzpflicht-Gesetz ausgezeichnet wurde, wird nun ein drittes Mal vor
Gericht stehen müssen, um die Residenzpflicht anzuklagen. Im Dezember wies
das Landgericht Erfurt die Anschuldigungen gegen ihn zurück.
(siehe: http://www.labournet.de/solidaritaet/residenz.html) Jetzt soll er
ein weiteres Mal vor Gericht erscheinen.
Der Grund? Weil Ahmed Sameer im Rahmen verschiedener Aktivitäten des
AntiLager Netzwerks an Protesten gegen die menschenverachtende Politik
gegenüber Flüchtlinge und MigrantInnen teilgenommen und sie mitorganisiert
hat. Deswegen soll er bestraft werden. Doch stattdessen werden wir mit ihm
ihre Unmenschlichkeit laut und unaufhörlich anklagen, denn WIR SIND ALLE
AHMED!!!
Das Residenzpflichtgesetz stammt aus einer Zeit, an die viele Deutsche nicht
mehr erinnert werden möchten. Schon 1938 gab es eine
Ausländerpolizeiverordnung des Reichsgesetzblattes Nummer 132. In Paragraf
1 und 2 der Verordnung wurde festgelegt, dass Ausländer, die ihre Landkreise
ohne behördliche Genehmigung verlassen, mit eine Strafe von 150 Reichsmark
und / oder Gefängnis bestraft werden.
Als ich hier in Deutschland Asyl suchte, hätte ich niemals erwartet, dass
ich Bedingungen unterworfen sein würde, die denen ähneln, vor denen ich aus
Jenin geflohen bin.
Dieses Gesetz ist ungerecht und ich sehe es als meine Verantwortung gegen
Ungerechtigkeit und Unterdrückung überall und jederzeit zu kämpfen,
ungeachtet von wo sie ausgehen und in welcher Form sie auftreten. Die wahren
Werte jeder Gesellschaft liegen in ihrem Festhalten an der Freiheit der
Menschen, die diese Gesellschaft ausmachen.
Mein ganzes Leben lang habe ich niemals an einem Ort gewohnt, wo mein Recht
als menschliches Wesen respektiert worden wäre. Doch niemals habe ich
derartige Verletzungen meiner Rechte akzeptiert, ich habe immer Widerstand
geleistet und dagegen angekämpft.
Bewegungsfreiheit kann nicht ungerechterweise einer Gruppe von Personen
verweigert werden, die keine Kriminellen sind lediglich aufgrund ihres
sozialen und rechtlichen Status. Das Recht auf Bewegungsfreiheit muss
notwendigerweise blind sein gegenüber den Vorurteilen von Hautfarbe, Rasse,
Geschlecht, Religion und soziokultureller und politischer Neigungen, denn
eine Gesellschaft, in der einzelne nicht frei sind, ist eine Gesellschaft,
in der keiner frei ist.
Ich werde jedes friedvolle Mittel in Anspruch nehmen, um meine Überzeugung
gegen die Residenzpflicht und für ihre Abschaffung zum Ausdruck zu bringen.
Niemals habe ich derartige Verletzungen meiner Rechte akzeptiert, ich habe
immer Widerstand geleistet und dagegen angekämpft. (Ahmed Sammer)
Die Kampagne braucht Unterstützung! Bitte spenden an (Stichwort ich bin
Ahmed):
Förderverein The VOICE e.V., Kto.Nr.: 140 061, BLZ: 260 500 01, Sparkasse
Göttingen
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Rassistischer Übergriff in Dessau
che2001, 16:03h
In der Nacht zum Montag, dem 14. Mai, wurden mehrere Gebäude und Mahnmale in Dessau mit Hakenkreuzen und SS-Runen besprüht, unter anderem das Telecafé --Treffpunkt der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh in Dessau-- in der Friederich-Naumann-Straße und eine Gedenkstelle, die an die Deportation der Dessauer Juden und die Zerstörung der Synagoge erinnert. Das Telecafé war bis Februar 2006 im Besitz von Herrn Mouctar Bah, Freund von dem in einer Dessauer Polizeizelle lebendig verbrannten Oury Jalloh und bundesweiter Sprecher der internationalen Kampagne “Initiative in Gedenken an Oury Jalloh”.
Der Mensch, der sich am meisten für die Forderungen nach Aufklärung, Gerechtigkeit und Entschädigung im Mordfall Oury Jallohs einsetzt, ist schon mehrmals Opfer staatlicher und rechtsradikaler Angriffe
geworden:
· Mouctar Bah war Ankläger gegen Jens Bauer,
Landessprecher der NPD in Sachsen-Anhalt, der einen Hassbrief über Oury Jalloh, Mouctar Bah und Flüchtlinge im Allgemeinen geschrieben hat. Am
18.05.2006 hat das Gericht in Oschersleben Bauer in seiner Abwesenheit und ohne Aufforderung, sich vor Gericht zu stellen, zu 600 € Strafe oder 60 Tagessätze à 15 Euro verurteilt. Nach der Urteilssprechung provozierte die anwesende Polizei, die vor dem Gerichtsgebäude Protestierenden, mit einer Gewaltaktion und der Beschlagnahme der Transparente, die schon über eine Stunde dort gehangen hatten.
Mehrere Aktivisten wurde in Folge dessen angezeigt, u.a. wegen Beleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt.
· In dem zweiten Teil des Dessauer Prozesses im Fall
Oury Jalloh wurde ein Bekannter NPD-Kader, Swen Behrendt, von Zuschauern afrikanischer Herkunft aufgefordert, den Gerichtsaal zu verlassen, was er dann auch tatsächlich tun musste. Behrendt hatte schon zuvor über den Prozess berichtet: “Der erste Tag war begleitet von den passend in Szene gesetzten Auftritten der Mutter Jallohs. Zum Zeitpunkt als sich Anklage und Verteidigung um den Richtertisch versammelten um Fotos der Örtlichkeiten zu besprechen, war für sie der Zeitpunkt gekommen alle Anwesenden mit einem "Singsang" zu erfreuen.” Als der Richter verstanden hatte, dass der S. Behrendt den Saal verlassen musste, stellte er klar, dass er damit nicht einverstanden ist, denn er habe nicht gegen die Gerichtsordnung verstoßen. So durfte er am nächsten Prozesstag wieder kommen und im Saal sitzen.
· Am 29. März, nach dem 4. Verhandlungstag des
Dessauer Prozesses im Fall Oury Jalloh, ging Mouctar Bah wieder in den Laden, wo er nun als Angestellter arbeitet. An diesem Abend betrat eine Mouctar bereits bekannte Person den Laden, jemand, der ihn schon früher wegen der Kampagne für Oury Jalloh beschimpft, beleidigt und angegriffen hatte. Es gab eine gegenseitige Anzeige, doch die Staatsanwaltschaft Dessau ließ Mouctar's Anzeige fallen, gab jedoch der Anzeige statt, die gegen ihn gestellt wurde. Als derjenige bei der Verhandlung aussagte, dass er Mouctar Bah's Laden betreten hatte, weil es dort stinke, stellte sich heraus, dass seine Wohnung viel zu weit weg ist, um überhaupt darüber urteilen zu können, so dass der Prozess vom Richter eingestellt worden war. Dieselbe Person ist nun aber wieder gekommen und hat Mouctar in Anwesenheit seiner Familie von hinten geschubst. Mouctar wusste sich jedoch selbst zu verteidigen.
· Mouctar wurde am 7. Februar 2006 von seinem Laden
enteignet, seine Gewerbelizenz wurde ihm entzogen.
Bereits 2004 wollte das Ordnungsamt Dessau den Laden schließen mit der Begründung, dort würden illegalerweise Lebensmittel verkauft. Dieser Vorwurf stellte sich jedoch als haltlos heraus, da Mouctar Bah eine entsprechende Lizenz besitzt. Auch eine Ladendurchsuchung konnte keinen Vorwurf gegen ihn belegen. Ein Jahr lang hatte das Landesverwaltungsamt Halle den Fall auf dem Tisch. Nichts wurde unternommen, denn laut eines Mitarbeiters des Amtes gäbe es keinen Grund, ihm die Gewerbelizenz zu entziehen. Aber dann starb Oury Jalloh und Mouctar hat
sich für ihn engagiert. Und wurde dafür bestraft.
Seitdem sind mehrere polizeiliche Vorladungen, Anschuldigungen, Einschüchterungen und Anzeigen gegen diverse AktivistInnen der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am Laufen. Es dauerte 28 Monate, bis es überhaupt zu einer Verhandlung gekommen ist, und dies nur dank des kontinuierlichen öffentlichen Drucks seit dem 7.1.2005. Nun wird ausschließlich in Richtung Selbstmord ermittelt, wobei alle anderen Möglichkeiten, die auf einem rassistischen Hintergrund basieren, vom Prozess ausgeschlossen werden (heißt
das: man muss “doch nicht alles sehen?”). Während der letzten Prozesstage wurde einem Prozesszuschauer afrikanischer Herkunft direkt im Gericht mit Ausschluss und Anzeige wegen Beleidigung gedroht.
Daraufhin ergriffen er und ein weiterer afrikanischer Zuhörer die Gelegenheit und teilten dem Gericht mit, was sie bereits an schweren körperlichen Angriffen und Beleidigungen von deutschen Polizisten und Neonazis erlebt haben, wobei es für die Täter zu keinerlei Konsequenzen gekommen ist.
Menschenfeindliche und vor allem fremdenfeindliche Einstellungen sind fest in der Mitte der Gesellschaft verankert. Dabei ist die Polizei keine Ausnahme, sondern eher ein Beispiel für die aktive und bewusste Ausübung einer Regel (z.B. der Fall Dominique Koumadio, der in Dortmund von der Polizei aus wenigen Metern Entfernung erschossen wurde; die Ermittlungen sind schon bald von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm eingestellt worden).
Dies alles geschieht in einem Kontext, in dem die Dessauer Polizei sich nicht nur für den Tod Oury Jallohs zu verantworten hat, sondern in dem sie bei rechtsradikalen Strafdelikten "nicht alles sehen muß".
Währenddessen werden AktivistInnen der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zunehmend verfolgt, weil sie ihr Recht auf Meinungsäußerung wahrnehmen und verteidigen.
Bis wann wird der ständig wiederkehrende Zufall kein Zufall mehr sein? Vielleicht sagte der leitende Polizeidirektor Hans-Christoph Glombitza in Dessau ja auch ganz bewusst, dass die Regierungsprogramme gegen Rechtsradikale “doch nur für die Galerie” seien.
Wir fordern alle Menschen auf, sich aktiv mit dem Fall Oury Jallohs und anderen Fällen wie dem von Dominique Koumadio in Dortmund zu beschäftigen und nicht passive Zuschauer einer stärker werdenden gefährlichen gesellschaftlichen Entwicklung zu bleiben. Dazu rufen wir alle auf, sich für den Prozess und die bundesweite Demonstration am 23. Juni in Dessau zu mobilisieren und daran teilzunehmen.
Unsere Worte bleiben:
OURY JALLOH – DAS WAR MORD!
Strukturellen Mord bekämpfen!
Aufklärung! Gerechtigkeit! Entschädigung!
Der Mensch, der sich am meisten für die Forderungen nach Aufklärung, Gerechtigkeit und Entschädigung im Mordfall Oury Jallohs einsetzt, ist schon mehrmals Opfer staatlicher und rechtsradikaler Angriffe
geworden:
· Mouctar Bah war Ankläger gegen Jens Bauer,
Landessprecher der NPD in Sachsen-Anhalt, der einen Hassbrief über Oury Jalloh, Mouctar Bah und Flüchtlinge im Allgemeinen geschrieben hat. Am
18.05.2006 hat das Gericht in Oschersleben Bauer in seiner Abwesenheit und ohne Aufforderung, sich vor Gericht zu stellen, zu 600 € Strafe oder 60 Tagessätze à 15 Euro verurteilt. Nach der Urteilssprechung provozierte die anwesende Polizei, die vor dem Gerichtsgebäude Protestierenden, mit einer Gewaltaktion und der Beschlagnahme der Transparente, die schon über eine Stunde dort gehangen hatten.
Mehrere Aktivisten wurde in Folge dessen angezeigt, u.a. wegen Beleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt.
· In dem zweiten Teil des Dessauer Prozesses im Fall
Oury Jalloh wurde ein Bekannter NPD-Kader, Swen Behrendt, von Zuschauern afrikanischer Herkunft aufgefordert, den Gerichtsaal zu verlassen, was er dann auch tatsächlich tun musste. Behrendt hatte schon zuvor über den Prozess berichtet: “Der erste Tag war begleitet von den passend in Szene gesetzten Auftritten der Mutter Jallohs. Zum Zeitpunkt als sich Anklage und Verteidigung um den Richtertisch versammelten um Fotos der Örtlichkeiten zu besprechen, war für sie der Zeitpunkt gekommen alle Anwesenden mit einem "Singsang" zu erfreuen.” Als der Richter verstanden hatte, dass der S. Behrendt den Saal verlassen musste, stellte er klar, dass er damit nicht einverstanden ist, denn er habe nicht gegen die Gerichtsordnung verstoßen. So durfte er am nächsten Prozesstag wieder kommen und im Saal sitzen.
· Am 29. März, nach dem 4. Verhandlungstag des
Dessauer Prozesses im Fall Oury Jalloh, ging Mouctar Bah wieder in den Laden, wo er nun als Angestellter arbeitet. An diesem Abend betrat eine Mouctar bereits bekannte Person den Laden, jemand, der ihn schon früher wegen der Kampagne für Oury Jalloh beschimpft, beleidigt und angegriffen hatte. Es gab eine gegenseitige Anzeige, doch die Staatsanwaltschaft Dessau ließ Mouctar's Anzeige fallen, gab jedoch der Anzeige statt, die gegen ihn gestellt wurde. Als derjenige bei der Verhandlung aussagte, dass er Mouctar Bah's Laden betreten hatte, weil es dort stinke, stellte sich heraus, dass seine Wohnung viel zu weit weg ist, um überhaupt darüber urteilen zu können, so dass der Prozess vom Richter eingestellt worden war. Dieselbe Person ist nun aber wieder gekommen und hat Mouctar in Anwesenheit seiner Familie von hinten geschubst. Mouctar wusste sich jedoch selbst zu verteidigen.
· Mouctar wurde am 7. Februar 2006 von seinem Laden
enteignet, seine Gewerbelizenz wurde ihm entzogen.
Bereits 2004 wollte das Ordnungsamt Dessau den Laden schließen mit der Begründung, dort würden illegalerweise Lebensmittel verkauft. Dieser Vorwurf stellte sich jedoch als haltlos heraus, da Mouctar Bah eine entsprechende Lizenz besitzt. Auch eine Ladendurchsuchung konnte keinen Vorwurf gegen ihn belegen. Ein Jahr lang hatte das Landesverwaltungsamt Halle den Fall auf dem Tisch. Nichts wurde unternommen, denn laut eines Mitarbeiters des Amtes gäbe es keinen Grund, ihm die Gewerbelizenz zu entziehen. Aber dann starb Oury Jalloh und Mouctar hat
sich für ihn engagiert. Und wurde dafür bestraft.
Seitdem sind mehrere polizeiliche Vorladungen, Anschuldigungen, Einschüchterungen und Anzeigen gegen diverse AktivistInnen der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am Laufen. Es dauerte 28 Monate, bis es überhaupt zu einer Verhandlung gekommen ist, und dies nur dank des kontinuierlichen öffentlichen Drucks seit dem 7.1.2005. Nun wird ausschließlich in Richtung Selbstmord ermittelt, wobei alle anderen Möglichkeiten, die auf einem rassistischen Hintergrund basieren, vom Prozess ausgeschlossen werden (heißt
das: man muss “doch nicht alles sehen?”). Während der letzten Prozesstage wurde einem Prozesszuschauer afrikanischer Herkunft direkt im Gericht mit Ausschluss und Anzeige wegen Beleidigung gedroht.
Daraufhin ergriffen er und ein weiterer afrikanischer Zuhörer die Gelegenheit und teilten dem Gericht mit, was sie bereits an schweren körperlichen Angriffen und Beleidigungen von deutschen Polizisten und Neonazis erlebt haben, wobei es für die Täter zu keinerlei Konsequenzen gekommen ist.
Menschenfeindliche und vor allem fremdenfeindliche Einstellungen sind fest in der Mitte der Gesellschaft verankert. Dabei ist die Polizei keine Ausnahme, sondern eher ein Beispiel für die aktive und bewusste Ausübung einer Regel (z.B. der Fall Dominique Koumadio, der in Dortmund von der Polizei aus wenigen Metern Entfernung erschossen wurde; die Ermittlungen sind schon bald von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm eingestellt worden).
Dies alles geschieht in einem Kontext, in dem die Dessauer Polizei sich nicht nur für den Tod Oury Jallohs zu verantworten hat, sondern in dem sie bei rechtsradikalen Strafdelikten "nicht alles sehen muß".
Währenddessen werden AktivistInnen der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zunehmend verfolgt, weil sie ihr Recht auf Meinungsäußerung wahrnehmen und verteidigen.
Bis wann wird der ständig wiederkehrende Zufall kein Zufall mehr sein? Vielleicht sagte der leitende Polizeidirektor Hans-Christoph Glombitza in Dessau ja auch ganz bewusst, dass die Regierungsprogramme gegen Rechtsradikale “doch nur für die Galerie” seien.
Wir fordern alle Menschen auf, sich aktiv mit dem Fall Oury Jallohs und anderen Fällen wie dem von Dominique Koumadio in Dortmund zu beschäftigen und nicht passive Zuschauer einer stärker werdenden gefährlichen gesellschaftlichen Entwicklung zu bleiben. Dazu rufen wir alle auf, sich für den Prozess und die bundesweite Demonstration am 23. Juni in Dessau zu mobilisieren und daran teilzunehmen.
Unsere Worte bleiben:
OURY JALLOH – DAS WAR MORD!
Strukturellen Mord bekämpfen!
Aufklärung! Gerechtigkeit! Entschädigung!
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Block G8: Blockiere zusammen mit tausenden Menschen den G8-Gipfel in
che2001, 16:00h
Tausende Menschen wollen im Rahmen der Kampagne Block G8 das
Gipfeltreffen Staats- und Regierungschefs der acht größten
Wirtschaftsnationen vom 6. bis 8. Juni 2007 in Heiligendamm bei
Rostock blockieren. Mit Aktionen Zivilen Ungehorsams stellen sie sich
der Politik der G8 entgegen, die weltweit die Schere zwischen Arm und
Reich dramatisch vergrößert. Sie sprechen den acht Staaten der G8 die
Legitimität ab, Entscheidungen über die Lebensrealität der Menschen des
ganzen Erdballs zu treffen.
Während den Aktionen will die Kampagne transparente und übersichtliche
Situationen schaffen, in denen alle Blockierenden solidarisch
aufeinander achten und sich unterstützen. Dies soll auch Menschen die
Teilnahme ermöglichen, die noch keine Erfahrungen mit Blockade-Aktionen
haben. Die Kampagne wird getragen von einem breiten Bündnis von
Organisationen und Personen aus der Umwelt- und der Anti-Atom-Bewegung,
globalisierungskritischen Netzwerken und der radikalen Linken sowie
gewerkschaftsnahen und kirchlichen Gruppen.
Gipfeltreffen Staats- und Regierungschefs der acht größten
Wirtschaftsnationen vom 6. bis 8. Juni 2007 in Heiligendamm bei
Rostock blockieren. Mit Aktionen Zivilen Ungehorsams stellen sie sich
der Politik der G8 entgegen, die weltweit die Schere zwischen Arm und
Reich dramatisch vergrößert. Sie sprechen den acht Staaten der G8 die
Legitimität ab, Entscheidungen über die Lebensrealität der Menschen des
ganzen Erdballs zu treffen.
Während den Aktionen will die Kampagne transparente und übersichtliche
Situationen schaffen, in denen alle Blockierenden solidarisch
aufeinander achten und sich unterstützen. Dies soll auch Menschen die
Teilnahme ermöglichen, die noch keine Erfahrungen mit Blockade-Aktionen
haben. Die Kampagne wird getragen von einem breiten Bündnis von
Organisationen und Personen aus der Umwelt- und der Anti-Atom-Bewegung,
globalisierungskritischen Netzwerken und der radikalen Linken sowie
gewerkschaftsnahen und kirchlichen Gruppen.
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