Mittwoch, 30. Mai 2007
Endlich zu Hause!
Tagesspiegel
vom 29.05.2007

Ressort: Berlin



Josephat und Priscilla mussten 2004 in den Kongo ausreisen. Jetzt dürfen
die Halbwaisen bei ihrer Tante leben

Mit bunten Luftballons, Plüschtieren und vielen offenen Armen wurden
Josephat und Priscilla Nguya gestern am Flughafen Tempelhof empfangen.
Wie sie da mit ihrer Tante, einem Koffer und zwei Kisten standen,
brachten der zwölfjährige Junge und seine fünfjährige Schwester aber
erstmal kein Wort über die Lippen, schauten nur schüchtern vor sich auf
den Boden. Dann gelang ihnen aber doch ein zaghaftes Lächeln. „Josephat
und seine kleine Schwester Priscilla haben so viel durchgemacht, die
müssen erstmal zu sich kommen“, sagt Titi Baneck. Sie ist die Tante der
beiden kongolesischen Kinder, lebt seit 30 Jahren in Berlin und arbeitet
hier als Krankenschwester.

Jetzt hat sie ihren Neffen und ihre Nichte in Kinshasa abgeholt, und bei
den Behörden im Kongo das Sorgerecht eingeholt. „Ich bin so glücklich,
dass die Kleinen nun bei mir sind, hier haben sie ein Zuhause“, sagte
sie gestern am Flughafen und drückte die beiden immer wieder an sich.

Josephats und Priscillas Mutter ist vor zweieinhalb Jahren in Kinshasa
gestorben. Sie war 34 Jahre alt. Die deutschen Behörden hatten sie vier
Monate zuvor mit den Kindern abgeschoben, obwohl sie schwanger war und
es ihr gesundheitlich nicht gut ging. Noch auf dem Flughafen in Kinshasa
seien die drei verhaftet worden, sagt Emmi Gleim-Msemo, die Anwältin der
Familie. Danach steckte man sie monatelang in ein Militärcamp. Dass die
Frau an Blutvergiftung litt, wurde nicht erkannt. Ihr Kind hat sie verloren.

Der Vater tauchte aus Angst vor der drohenden Abschiebung unter, ebenso
sein damals 15-jähriger Sohn. Die Familie hatte zehn Jahre lang als
Bürgerkriegsflüchtlinge in Niedersachsen gelebt. Josephat ging dort zur
Schule und spielte begeistert Fußball im Verein. Den Asylanträgen war
zunächst stattgegeben worden, später wurden sie abgelehnt. Auch die
Bemühungen von Josephats Lehrern und des Fußballvereins konnten die
Abschiebung nicht verhindern. Wo sich der Vater und der älteste Sohn
jetzt aufhalten, weiß niemand. Im Kongo hat die Familie keine
Angehörigen mehr.

Nach dem Tod der Mutter kümmerte sich ein Pastor in Kinshasa um Josephat
und Priscilla. Er lebt sehr einfach und hat noch viele weitere Zöglinge.
„Auf Dauer hätte er nicht für die beiden sorgen können“, sagt Titi
Baneck. Deshalb versuchten sie und die Anwältin alles, um die Kinder
nach Berlin zu holen. „Wir danken der Berliner Ausländerbehörde sehr,
dass sie so kooperativ war“, sagen Anwältin und Tante. Unter der
Bedingung, dass Baneck das Sorgerecht erhält und klar ist, wer für den
Unterhalt aufkommt, war die Behörde mit der Einreise einverstanden.

Das Schicksal der Familie rührte viele an. Nachdem die ARD im Dezember
darüber berichtet und den weinenden Josephat in Kinshasa gezeigt hatte,
fragten Menschen aus ganz Deutschland, wie sie helfen könnten, erzählt
Anwältin Gleim-Msemo. Auch der Berliner Unternehmer Dirk Gädeke und
seine Frau beschlossen, sich zu engagieren. Ihnen gehört die Hotelkette
„Artotel“. „Diese Kinder sind völlig entwurzelt, der Vater weg, die
Mutter tot, an so einem Schicksal kann man doch nicht einfach
vorbeigehen“, sagt Dirk Gädeke. Zumal er selbst vier Kinder habe.

Die Gädekes haben eine offizielle Erklärung abgegeben, dass sie für den
Unterhalt von Josephat und Priscilla mindestens bis zu deren 18.
Lebensjahr aufkommen werden. „Ich werde die beiden auch gerne mal in den
Arm nehmen“, sagt Sylvia Gädeke. Sie hat ihnen Eisbär, Känguru und
Glücksschwein aus Plüsch mitgebracht. Und wenn sie wollen, gehen wir
morgen zusammen einkaufen.Als Geschenk für Josephat, den Fußballfan,
hat Dirk Gädeke ein Fußballtrikot mitgebracht, auf dem die
Schalke-Spieler unterschrieben haben. Ja, Fußball, darauf freue ich
mich, sagt Josephat nach einer Weile in gutem Deutsch. Priscilla beißt
ein Stück Schokolade ab und spielt mit den Luftballons. "Meine eigenen
Kinder sind schon erwachsen", sagt ihre Tante. "Wie schön, dass ich
jetzt noch mal zwei kleine habe."

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Stoppt die Abschiebung von Yabre Oumarou!
Yabré Oumarou kam 1993 nach Deutschland. Drei Jahre befand er sich im
Asylverfahren, bevor er 1996 heiratete. Seine Tochter Sophie kam im April
1996 zur Welt. Mit der Heirat erhielt Yabré Oumarou einen dreijährigen
Aufenthaltstitel. Er fing an zu arbeiten, um sich um seine Frau zu kümmern,
die arbeitslos war.

Wenige Monate später flog Oumarou nach Burkina Faso, um seine Eltern zu
besuchen. Er nahm Altkleider mit sich, die er dort verschenken wollte.
Konflikte mit seiner Frau diesbezüglich führten nach seiner Rückkehr zur
Scheidung. 1999 verweigerte die Ausländerbehörde in Lingen (EMS) die
Verlängerung seines Aufenthaltstitels; als Grund wurde angegeben, dass er
geschieden sei. Nach einem Widerspruch vor Gericht erhielt er eine Duldung,
die immer wieder verlängert wurde. In Oktober 2005 entschied die
Ausländerbehörde Lingen, Oumarou Yabré in seine Heimat Burkina Faso
abzuschieben.

Am 14. Juli 2006 wurde er festgenommen und saß seitdem in Abschiebehaft in
Nürnberg. Mitte April wurde er nun nach Hannover-Langenhagen verlegt Diese
Situation ist besonders dramatisch im Hinblick auf seine Tochter, zu der er
eine sehr gute Beziehung hat. Im Fall einer Abschiebung wird nicht nur Yabré
Oumarou die Möglichkeit genommen, seine Tochter regelmäßig zu sehen, sondern
es wird auch der 11-jährigen Tochter das Recht verweigert, Kontakt mit ihrem
Vater zu haben. Dabei haben Kinder ein Recht darauf, mit beiden Eltern
Umgang zu haben und sie brauchen den regelmäßigen Kontakt mit beiden Eltern
als Bezugspersonen. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Verhältnis die
Eltern zueinander stehen. Als Afrikanische -Deutschkind braucht Sophie ihren
Vater besonders um ihre schwarze und afrikanische Identität aufbauen zu
können, was die Mutter ihr nicht geben kann.

Eine Abschiebung wäre daher nicht nur ein dramatischer Eingriff in das Leben
von Yabré Oumarou, der nun seit 13 Jahren in Deutschland lebt und hier
integriert ist, es wäre auch eine massive Beeinträchtigung der Rechte der
Tochter.

Gem. §60a Abs.2 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und
die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
(Aufenthaltsgesetz-AufenthG) vom 30.07.2004 (BGB1S 1950) in der z.Zt.
gültigen Fassung wird die Abschiebung nur ausgesetzt, solange sie aus
rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Das bedeutet, dass
auch Integration und Erwerbstätigkeit keine Rolle spielen, sofern die
Ausländerbehorde in Lingen eine Abschiebung um jeden Preis durchsetzen will.

Zwei Abschiebeversuche (am 26.02.2007 und am 04.04.2007) haben schon
stattgefunden, die zum Glück an der massiven Gegenwehr von UnterstützerInnen
scheiterten. Am 05.04.2007 wurde die Abschiebehaft zum vierten Mal um drei
Monate verlängert. Die Anhörung fand ohne Anwalt statt.

Oumarou Yabré ist nun schon seit zehn Monaten in Abschiebehaft – dabei hat
er sich keines Verbrechens schuldig gemacht. Dies muss als Verletzung
grundlegender Menschenrechte betrachtet werden. Die unmittelbare und
anhaltende Bedrohung durch Abschiebung ist für den Gefangenen psychische
Folter.

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