Dienstag, 10. August 2010
Wegezoll in Deutschland
che2001, 12:39h
Ich sage es noch mal ganz deutlich, dieses Land ist ein rassistischer Apartheidsstaat.
http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/wegezoll-ohne-rechtsgrundlage/
http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/wegezoll-ohne-rechtsgrundlage/
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damenwahl,
Dienstag, 10. August 2010, 13:12
Sie erschüttern ein ums andere Mal meinen guten Glauben an diesen Staat. Seufz.
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che2001,
Dienstag, 10. August 2010, 13:20
Tja, das ist dann wohl zwangsläufig. Ich habe diesen Staat ja auch persönlich von seiner Telefone abhörenden und private Briefe öffnenden Seite kennengelernt.
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roger.kint,
Dienstag, 10. August 2010, 16:24
""Das ist in der Gebührenordnung gar nicht vorgesehen", sagt Werner Ibendahl, der im Ministerium für den Bereich Asyl zuständig ist. "Und deswegen darf eine Reiseerlaubnis auch nichts kosten." "
Was ist jetzt rassistische Apartheid? Dass die Gebühren erhoben wurden? => Rassistisch vielleicht, aber doch eher ein Willkürakt einer einzelnen Behörde. Oder etwa das Verhalten der höheren staatlichen Stelle, die die Behörde unzweideutig zurückgepfiffen hat? => Nicht sehr typisch für Apartheidsstaaten. Oder etwa die Residenzpflicht insgesamt? => Dann steht die Überschrift aber in keinem logischen Zusammenhang zum Zeitungsartikel, der sich ja um die behördliche Praxis in Schaumburg drehte. Der Nachweis, dass die Residenzpflicht an rassistische Kriterien gekoppelt ist, wäre ausserdem noch zu erbringen.
Mein Fazit: Wenn das, was der Artikel beschreibt, für Dich wirklich Ausdruck rassistischer Apartheid ist, dann hast Du entweder keinen Bock, Deine Kritik in sinnvolle, trennscharfe Begriffe zu packen, oder Du kannst es nicht, oder Du willst tatsächlich jeden Unterschied zwischen verschiedenen Formen gesellschaftliche Ausgrenzung so lange verwischen, bis am Ende ein riesengroßer Topf Ungerechtigkeitssoße herauskommt, so dass man ohne großes Nachdenken bequem "dagegen" sein kann.
Was ist jetzt rassistische Apartheid? Dass die Gebühren erhoben wurden? => Rassistisch vielleicht, aber doch eher ein Willkürakt einer einzelnen Behörde. Oder etwa das Verhalten der höheren staatlichen Stelle, die die Behörde unzweideutig zurückgepfiffen hat? => Nicht sehr typisch für Apartheidsstaaten. Oder etwa die Residenzpflicht insgesamt? => Dann steht die Überschrift aber in keinem logischen Zusammenhang zum Zeitungsartikel, der sich ja um die behördliche Praxis in Schaumburg drehte. Der Nachweis, dass die Residenzpflicht an rassistische Kriterien gekoppelt ist, wäre ausserdem noch zu erbringen.
Mein Fazit: Wenn das, was der Artikel beschreibt, für Dich wirklich Ausdruck rassistischer Apartheid ist, dann hast Du entweder keinen Bock, Deine Kritik in sinnvolle, trennscharfe Begriffe zu packen, oder Du kannst es nicht, oder Du willst tatsächlich jeden Unterschied zwischen verschiedenen Formen gesellschaftliche Ausgrenzung so lange verwischen, bis am Ende ein riesengroßer Topf Ungerechtigkeitssoße herauskommt, so dass man ohne großes Nachdenken bequem "dagegen" sein kann.
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che2001,
Dienstag, 10. August 2010, 17:17
Das, was ich in drei Jahrzehnten Flüchtlingsarbeit so erlebt habe rechtfertigt diese Begrifflichkeiten sehr wohl. Wobei das deutsche Ausländerrecht ja tatsächlich noch unmittelbar im Fremdenrecht des Deutschen Reichs wurzelt. Sorry, aber HartzIV in der halben Höhe von dem, was Deutsche bekommen würden, nicht in Bargeld, sondern in Gutscheinen und Fresspaketen ausgezahlt, das IST Apartheid. Kriminalstatistiken, in denen eine hohe Ausländerkriminalität festgestellt wird und Verstöße gegen das Ausländergesetz und die Residenzpflicht erfasst werden, also "Taten", die jemand Deutsches überhaupt nicht begehen kann, das IST rassistische Diskriminierung. Die zahlreichen ungeklärten Todesfälle und Selbstmorde in Polizeigewahrsam und Abschiebehaft, die Tatsache, dass deutsche Polizeibeamte Personen undeutschen Aussehens verstärkt zu kontrollieren angehalten sind und gewohnheitsmäßig mißhandeln, Schwarze generell als Drogendealer betrachten, das IST organisierter staatlicher Rassismus mit z.T. tödlichen Folgen. Und so ist die Bundesrepublik Deutschland.
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roger.kint,
Dienstag, 10. August 2010, 18:25
schon wieder
da geht doch schon wieder alles durcheinander, meines Erachtens.
Polizeigewalt gegen Leute "undeutschen Aussehens" ist sicherlich rassistisch. Aber wohl kaum staatlich organisiert, da sie zweifellos gesetzeswidrig sind. Residenzpflicht und Kriminalstatistik - sicher eine ausländerfeindliche Diskriminierung die staatlich organisiert ist. Woher dabei aber die Kategorie "Rasse" kommt, ist zumindest nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Schließlich können bspw. "Schwarze" mit deutscher Staatsbürgerschaft auch nicht gegen die Residenzpflicht verstoßen. Genauso die staatlichen Zuwendungen für Ausländer in Deutschland: Klare staatliche Diskriminierung, aber wer den Unterschied zur rassistischen Zweiteilung der Gesellschaft a la Südafrika nicht sehen kann oder will, der hält es nicht mit der Wahrheit, sondern mit plakativen Begrifflichkeiten.
Polizeigewalt gegen Leute "undeutschen Aussehens" ist sicherlich rassistisch. Aber wohl kaum staatlich organisiert, da sie zweifellos gesetzeswidrig sind. Residenzpflicht und Kriminalstatistik - sicher eine ausländerfeindliche Diskriminierung die staatlich organisiert ist. Woher dabei aber die Kategorie "Rasse" kommt, ist zumindest nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Schließlich können bspw. "Schwarze" mit deutscher Staatsbürgerschaft auch nicht gegen die Residenzpflicht verstoßen. Genauso die staatlichen Zuwendungen für Ausländer in Deutschland: Klare staatliche Diskriminierung, aber wer den Unterschied zur rassistischen Zweiteilung der Gesellschaft a la Südafrika nicht sehen kann oder will, der hält es nicht mit der Wahrheit, sondern mit plakativen Begrifflichkeiten.
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che2001,
Dienstag, 10. August 2010, 19:02
Dass nicht staatlich organisiert sein kann was gesetzeswidrig ist verrät aber ein schnuckelchenhaft naives Verständnis der politischen Realität.
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roger.kint,
Mittwoch, 11. August 2010, 14:00
Natürlich leugne ich nicht, dass etwas staatlich organisiert UND gesetzeswidrig sein k a n n. Das wollte ich mit meinem letzten Kommentar nicht pauschal bestreiten. Aber der Artikel, den Sie kommentiert haben, war ja quasi ein konkreter Beleg des Gegenteils: Höhere staatliche Stellen intervenieren gegen behördliche Willkür. Das heisst: Die Gesetze werden, sobald man die Ebene einer lokalen Behörde verlässt, auch angewandt und zuwiderlaufende Handlungen werden unterbunden. (Das dies nicht kampflos oder automatisch geschieht, steht auf einem anderen Blatt)
Mein Punkt ist ausserdem ein ganz anderer gewesen: Kann man Fälle von ausländerfeindlicher behördlicher Willkür (die gesetzeswidrig sind, von höheren Instanzen unterbunden werden und von Medien als Skandal veröffentlicht werden) berechtigterweise als "rassistische Apartheid" bezeichnen, ohne die Begriffe "Rassismus" und "Apartheit" bis zur Unkenntlichkeit und Sinnlosigkeit zu entstellen? Oder tut man dabei nichts weiter, als einem Problem ein fettes, skandalöses und unpassendes Label aufzupressen? Gibt es keinen Unterschied zwischen Staaten, in denen rassistische Diskriminierung im Gesetz festgeschrieben ist und legal exekutiert wird und Staaten, in denen einzelne Behörden, die willkürliche ausländerfeidliche Maßnahmen durchführen, erstens gesetzeswidrig handeln, zweitens von höherer Instanz nicht gedeckt, sondern korrigiert werden und drittens in der veröffentlichten Meinung kritisiert werden?
Mein Punkt ist ausserdem ein ganz anderer gewesen: Kann man Fälle von ausländerfeindlicher behördlicher Willkür (die gesetzeswidrig sind, von höheren Instanzen unterbunden werden und von Medien als Skandal veröffentlicht werden) berechtigterweise als "rassistische Apartheid" bezeichnen, ohne die Begriffe "Rassismus" und "Apartheit" bis zur Unkenntlichkeit und Sinnlosigkeit zu entstellen? Oder tut man dabei nichts weiter, als einem Problem ein fettes, skandalöses und unpassendes Label aufzupressen? Gibt es keinen Unterschied zwischen Staaten, in denen rassistische Diskriminierung im Gesetz festgeschrieben ist und legal exekutiert wird und Staaten, in denen einzelne Behörden, die willkürliche ausländerfeidliche Maßnahmen durchführen, erstens gesetzeswidrig handeln, zweitens von höherer Instanz nicht gedeckt, sondern korrigiert werden und drittens in der veröffentlichten Meinung kritisiert werden?
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che2001,
Mittwoch, 11. August 2010, 15:16
Natürlich gibt es all diese Unterschiede, und natürlich ist bei mir Polemik dabei. Mir geht es tatsächlich um Skandalisierung eines deutschen Alltags, wo allzu Viele nur weggucken oder schönreden. Einfach mal das Posting "Demo gegen den Abschiebeknast Büren" vollständig lesen, dann wird es hoffentlich klarer, warum ich so einen Brast habe.
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