Freitag, 8. Januar 2021
Mal wieder Nomen est Omen
che2001, 13:39h
Da referierte im NDR-Radio eine Ökonomin über die Aussichten für kleine und mittlere Dientstleistungsbetriebe mit intensivem Publikumsverkehr für das Jahr 2021. Ihr Vorname: Cassandra.
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avantgarde,
Samstag, 9. Januar 2021, 19:16
Cassandra, bitte Anruf von Herrn Hiob entgegennehmen...
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willy56,
Mittwoch, 13. Januar 2021, 14:15
@Che: Als meine Mutter starb, erbte ich ihr Geschäft. Nach der ersten Steuererklärung habe ich umgehend die Abbuchungserlaubnis des Finanzamt widerrufen. Ich kann immer noch nicht glauben, dass meine Mutter (die etwas von Geschäften verstand) dem Finanzamt eine Abbuchungserlaubnis erteilt haben soll.
Oder können die das einfach so machen, wenn man keinen Widerspruch erhebt?
Oder können die das einfach so machen, wenn man keinen Widerspruch erhebt?
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arboretum,
Mittwoch, 13. Januar 2021, 14:44
Meines Wissens muss man die Abbuchungserlaubnis erteilt haben.
@ che: Das Finanzamt verschickt nur noch Bescheide zur Umsatzsteuererklärung vom Vorjahr, wenn die vom Ergebnis der elektronisch einzureichenden Umsatzsteuererklärung abweichen. Das hat mir mein Finanzamt mal am Telefon erläutert, als ich mich wunderte, warum da kein Umsatzsteuerbescheid kam.
Ich habe es allerdings auch mal erlebt, dass die Finanzkasse die vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlung meines Vaters zurücküberwies, weil sie die Zahlung irgendeines Gewerbetreibenden falsch verbucht hatten. Mein Vater hat den Fehler des Finanzamts hinsichtlich der Rücküberweisung nicht bemerkt und wir fielen aus allen Wolken, als vom Finanzamt plötzlich eine böse Mahnung kam. Der Gewerbetreibende hatte sich wohl beschwert, nachdem der bestimmt auch eine Mahnung bekam. Also buchten sie um, ohne Bescheid zu geben. Dabei hatten die das doch verbockt. Es war ziemlich mühsam, herauszufinden, was schief gelaufen war. Ich kann bis heute nicht mit Sicherheit sagen, ob sie die Strafzinsen wieder zurückgenommen haben.
@ che: Das Finanzamt verschickt nur noch Bescheide zur Umsatzsteuererklärung vom Vorjahr, wenn die vom Ergebnis der elektronisch einzureichenden Umsatzsteuererklärung abweichen. Das hat mir mein Finanzamt mal am Telefon erläutert, als ich mich wunderte, warum da kein Umsatzsteuerbescheid kam.
Ich habe es allerdings auch mal erlebt, dass die Finanzkasse die vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlung meines Vaters zurücküberwies, weil sie die Zahlung irgendeines Gewerbetreibenden falsch verbucht hatten. Mein Vater hat den Fehler des Finanzamts hinsichtlich der Rücküberweisung nicht bemerkt und wir fielen aus allen Wolken, als vom Finanzamt plötzlich eine böse Mahnung kam. Der Gewerbetreibende hatte sich wohl beschwert, nachdem der bestimmt auch eine Mahnung bekam. Also buchten sie um, ohne Bescheid zu geben. Dabei hatten die das doch verbockt. Es war ziemlich mühsam, herauszufinden, was schief gelaufen war. Ich kann bis heute nicht mit Sicherheit sagen, ob sie die Strafzinsen wieder zurückgenommen haben.
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che2001,
Mittwoch, 13. Januar 2021, 19:12
Ich hatte eine Einzugsermächtigung für die Steuervorauszahlung erteilt. Leider wusste ich nicht, dass es eine Steuervorauszahlungsnachzahlung gibt, die fällig wird ohne dass man seine Steuererklärung für das laufende Jahr gemacht hat.
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arboretum,
Mittwoch, 13. Januar 2021, 21:54
Geht es um die vierteljährliche Vorauszahlung der Einkommensteuer für das laufende Jahr oder um die Umsatzsteuer?
Bei den vierteljährlichen Vorauszahlungen der Einkommensteuer steht doch immer im jüngsten Steuerbescheid, welche Summen im nächsten und übernächsten Jahr pro Quartal fällig werden. Und man kann mit dem Finanzamt auch vorab reden, wenn man schon absieht, dass die Summe zu hoch sein wird.
Bei den vierteljährlichen Vorauszahlungen der Einkommensteuer steht doch immer im jüngsten Steuerbescheid, welche Summen im nächsten und übernächsten Jahr pro Quartal fällig werden. Und man kann mit dem Finanzamt auch vorab reden, wenn man schon absieht, dass die Summe zu hoch sein wird.
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che2001,
Donnerstag, 14. Januar 2021, 00:52
Um die vierteljährliche Vorauszahlung. Klar wurde mir mitgeteilt, welche Summen im nächsten Jahr fällig werden. Aber man hat sie mir für das laufende Jahr rückwirkend abgezogen ohne mir das mitzuteilen.
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avantgarde,
Donnerstag, 14. Januar 2021, 01:31
Ohne Dir das mitzuteilen geht nicht. Maßgebend ist der letzte Bescheid.
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arboretum,
Donnerstag, 14. Januar 2021, 09:24
In Deinem jüngsten Steuerbescheid steht die Summe und das jeweilige Datum - das war die Mitteilung. Es kommt da keine extra Post mehr, weil Du als Selbstständiger Deine Steuererklärung ja eh elektronisch erledigen musst. Es wäre an Dir gewesen, darauf zu reagieren, wenn Du meinst, dass die Vorauszahlung für das laufende Jahr angesichts von Corona und den wirtschaftlichen Folgen für Dich zu hoch ist. Sorry, aber da hast Du einfach ein bisschen gepennt. Ruf schleunigst das Finanzamt an und rede mit denen, das sind in der Regel keine Monster.
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lemmy caution,
Donnerstag, 14. Januar 2021, 16:51
Von mir haben die KEINE Einzugsermächtigung. Muss ich seit ca 8 Jahren 4 mal im Jahr zum Bankomaten, um die Überweisung einzutippen, weil die Summe über meinem E-Banking Limit liegt.
Ist ein wenig mühselig, aber ich hab nur 2x zu spät überwiesen. Verzugszahlungen von insgesamt um die 90 Euro afaik.
Ist ein wenig mühselig, aber ich hab nur 2x zu spät überwiesen. Verzugszahlungen von insgesamt um die 90 Euro afaik.
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